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Einbau eines Gewindefahrwerks im 97er B-Corsa

Opel Corsa
Themenstarteram 16. Februar 2011 um 9:50

Hallo Ihr,

ich wollte fragen ob von Euch jemand weiß was ich beachten sollte wenn ich ein Gewindefahrwerk einbauen möchte im 97er Corsa B 66kw.

Gibt es vom TÜV da schon besondere Auflagen zur Zulassung?

Sollten Domstreben verwendet werden?

 

LG

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28 Antworten
am 16. Februar 2011 um 10:46

hey,

einbauen, schau das nichts schleift, restfederweg beachten, scheinwerfer neu einstellen, bodenfreiheit beachten, schau ob du einen bremskraftregler hinten hast(der müsste neu eingestellt werden), gegebenfals spur/sturz neu einstellen, achte einfach darauf was der hersteller in dem gutachten alles vorschreibt, änderung abnehmen lassen und in den fahrzeugschein eintragen.

solang du die serienmäßige rad/reifen-kombination drauf lässt kannst du auch z.b. zum dekra gehen und dort abnehmen lassen, wenn nicht musst beides abnehmen lassen und das geht meistens nur beim tüv.

manche fahrwerkhersteller haben sogar schon geprüfte rad/reifen-kombination in dem gutachten stehen.

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 10:54

Danke dir,

bisher habe ich noch Serienmäßige Stoßdämpfer eingebaut mit 40mm H&R Federn ,Räder habe schon 195/45/15

für beides liegt die ABE vor.

Also sollte ich bei dieser Breite auf jeden Fall auf die Angaben der Radherstellers achten?

Macht ein Rad-Reifenkombination Gutachten da schon mehr Sinn? Oder wird das eine ewige Hin- Her Rennerei?

am 16. Februar 2011 um 11:07

die abe von der rad/reifen-kombination die du hast bezieht sich wahrscheinlich auf das serienmäßige fahrwerk, oder?!?!

hier mal ein beispiel

schau unter 4.1

http://www.h-r.com/bin/29841.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Raphy83

 

solang du die serienmäßige rad/reifen-kombination drauf lässt kannst du auch z.b. zum dekra gehen und dort abnehmen lassen, wenn nicht musst beides abnehmen lassen und das geht meistens nur beim tüv.

warum nur tüv? dekra darf das genauso machen.

am 16. Februar 2011 um 11:29

weil dekra nicht alles eintragen darf

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Raphy83

die abe von der rad/reifen-kombination die du hast bezieht sich wahrscheinlich auf das serienmäßige fahrwerk, oder?!?!

hier mal ein beispiel

schau unter 4.1

http://www.h-r.com/bin/29841.pdf

Leider ja.....

Verändert sich denn bei der Art von tieferlegung so stark das Verhältnis zwischen Radhausaußenkante und der Reifenkombi?

Zitat:

Original geschrieben von Raphy83

weil dekra nicht alles eintragen darf

ja ne is klar, junge du bist der brüller, dann sag mir mal warum die dekra mir mein fahrwerk in kombination mit anderen felgen und meine motorhaubenverlängerung abgenommen hat, wenn die sowas überhaupt nicht dürfen.

am 16. Februar 2011 um 13:03

naja kommt drauf an wo du wohnst!

wohnst du in den neuen bundesländern, darf nur dekra einzellabnahmen (§21) machen und der tüv nur §19.3(teilgutachten)

wohnst du in den alten bundesländern, darf nur der tüv einzellabnahmen (§21) machen und dekra nur §19(3)(teilgutachten)

am 16. Februar 2011 um 13:10

also ich hab die selben reifen drauf und gewindefahrwerk, die einzellabnahme ist zwar etwas teurer(80-120euro) aber es geht, wenn alles passt

Themenstarteram 16. Februar 2011 um 13:16

Also erstmal vielen Dank für deine Info....

ich werde mich nun an den Kauf und den Einbau wagen....

ich wollte mich vergewissern das nicht noch wahnsinns folgearbeiten und Kosten damit verbunden wären....

Lieben Dank

tüv darf genauso in den neuen b-ländern. der preis ist auch abhängig von station, region und aufwand. also nix mit 80-120€.

bei mir hat damals fahrwerk und felgen jeweils mit gutachten und motorhaube als einzelabnahme 102€ gekostet

jetzt hast du allerdings nur 1 punkt der 3 punkte genannt ;)

am 16. Februar 2011 um 16:36

mal durchlesen

http://www.dekra.de/de/1468

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