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Eine Frage zum Motorrad

Themenstarteram 2. Februar 2010 um 19:23

Hallo,

da ich für einige zeit ins Ausland gehe, und immer einen PKW als Zweitwagen bei meiner Mutter hatte, wollte ich die 30 % erhalten. Ich dachte mir, wenn schon kein Auto, so könnte ich ja billig ein Mofa / Roller halten. Als Überbrückung, bis zum nächsten Auto.

Da ich mich nicht auskenne. Das Mofa / Roller hat doch ein Fahrzeugbrief wie bei einem PKW, und auch Tüv / Asu ? das man ebenfalls zur Anmeldung braucht ? Oder ist hier etwas anderes zu beachten ?

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10 Antworten

Ne, alles mit Versicherungskennzeichen hat auch nur eine Betriebserlaubnis.

Deine Prozente werden aber nicht verfallen. Da du als 2. Fahrer bei der Versichung gemeldet bist, laufen ja auch deine eigenen Jahre...

Um was für ein Fz. (Kaskoklasse?) handelt es sich denn??

Wenn du weg bist, wird der Wagen verkauft oder abgemeldet?? Ansonsten kannst du auch als 2. Fahrer bei deiner Mutter eingetragen werden. Dann zahlt sie etwas mehr, aber du bist offiziell weiter Fahrer...

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Da ich mich nicht auskenne. Das Mofa / Roller hat doch ein Fahrzeugbrief wie bei einem PKW, und auch Tüv / Asu ? das man ebenfalls zur Anmeldung braucht ? Oder ist hier etwas anderes zu beachten ?

Mit einem Wort: Nein.

Ein Zweirad mit 50 ccm bekommt ein im Volksmund "Versicherungskennzeichen" genanntes Schild ans Heck, darüber läuft dann die Versicherung.

Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gibt es nicht.

Wenn du von einem Leichtkraftrad ausgehst: Auch hier kein Fahrzeugbrief, aber den Nachfolger zum Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Beim Leichtkraftrad ließen sich die Prozente übernehmen. Aber dafür brauchst du dann eben mindestens den Führerschein Klasse A1.

Grüße, Martin

Warum? Ich kann auch ein Motorrad oder ein Auto ohne Führerschein anmelden. Sogar "Firmen", also keine Personen können das... :p

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Warum? Ich kann auch ein Motorrad oder ein Auto ohne Führerschein anmelden. Sogar "Firmen", also keine Personen können das... :p

Richtig: Anmelden kann er - aber das hat mit der Versicherung nicht viel zu tun.

Die Versicherung kann (muss aber nicht) darauf bestehen, dass er als Versicherungsnehmer auch das Fahrzeug nutzen muss um die Prozente in Anspruch nehmen zu können.

Bei Firmen - welche auch "Personen im rechtlichen Sinn" sind - gelten andere Tarife, Konditionen, Rabatte, etc.

Von da her: Bei der Versicherung nachfragen was sie denn gerne haben wollen - wobei er wohl auch gleichzeitig damit mobil sein möchte. Und wie erfreut er wäre, wenn z.B. jemand anders "seine" Haftpflicht etwas strapaziert -> das wäre dann noch so ein Ding. :)

Ich konnte vor Jahren die Prozente von meinem Bruder auf das auf meinen Namen zugelassene Fahrzeug übernehmen. Ich war eingetragener Eigentümer und mein Bruder Versicherungsnehmer. Alles kein Problem.

Nach einigen Jahren habe ich mir die Prozente anrechnen lassen. Da sich mein Bruder kein Motorrad mehr zulegen wollte, verfielen die übrigen Prozente - aber aufgrund einer "Zweitfahrzeugregelung" hätte er ohnehin bei Neuabschluss einer Motorradversicherung günstige Konditionen erhalten.

Andere Versicherung, andere Spielregeln. In Zeiten, in denen der Unterschied zwischen Versicherung A und Versicherung B bei einem PKW trotz SF 10 (als Maximum, mehr wird nicht gewährt) mehrere hundert Euro pro Jahr für die gleiche Versicherungsleistung (HP plus VK) bedeuten kann -> vergleichen lohnt sich.

Für meinen VW Bus zahle ich im Jahr 330 Euro... HP und VK mit geringer Selbstbeteiligung. Das zahlt manch anderer für seinen Golf II pro Quartal für HP alleine... Natürlich nicht bei SF 10. :)

Grüße, Martin

Ich sag ja, einfach bei der Mutter mit eintragen lassen. Dann sind zumind. die Jahre des fahrens (gleiche Versicherung der Mutter) auf jeden Fall sich.

Hatte ich auch. Immer nur Roller und dann wieder ne Nummer grösser. 2.wagenregelung und schon war ich mit SF8 dabei. Grösser, billiger und schneller als der Roller.

Beim Bus kommt es auf die Klasse an. Mein Astra ist Typklasse 20. Trotzdem fahr ich günstiger als andere mit kleineren Motoren. Hinzu kommt ja obendrein die Regionalklasse. Deswegen sind solche Aussagen auch pauschal nicht übertragbar.

Was oben wohl nicht ganz klar rüber kam: Die 330 Euro hatte ich bei Versicherung B. Wäre ich bei Versicherung A geblieben, hätte ich über 700 Euro für die gleiche Abdeckung bezahlen müssen (HP und VK mit gleicher Selbstbeteiligung).

Von da her: Konditionen vergleichen, eventuell ist ein Versicherungswechsel "günstiger" bzw. bietet sich beim Fahrzeugwechsel mit an.

____

Was bis jetzt noch offen bleibt/ist: Ob er wirklich den A1 (oder größer) besitzt und fahren möchte, oder ob er primär die Prozente "retten will".

Grüße, Martin

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 16:18

Danke für die vielen Antworten.

Mir geht es nur um die Rettung der Prozente, ein guter Tip, mal zu Fragen wie lange den die 30 % erhalten bleiben. Ich habe für den PKW eine Teilkasko. fahre will ich das ding nicht, das Teil schiebe ich in Garten und da kann es vor sich hin gammeln. Ich würde das Teil auf dem Anhänger packen, von mir aus mit Motor, Getriebeschaden etc. billig als Bastler kaufen.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einem 17 Jahre alten Ford Escort. Der kommt weder durch den Tüv / Asu, man kann auch Froh sein wenn man damit vom Hof kommt. Also weg.

Wenn es ein Leichtkraftrad ist, wie sieht es dann mit Fahrzeugbrief / Teil 2 aus ? Ich denke eine Art Besitzurkunde muss es doch geben ?

Und wenn keine Asu, zumindist Tüv ist doch hier Pflicht ?

Zumindest muss ich doch bei der Zulassungsbehörde etwas vorlegen.

Aber mit einem Zweirad, z.B. 50ccm Roller geht es doch auch ?

PS, meine Mutter hat Führerscheinklasse 3

 

am 23. Februar 2010 um 0:04

Der Thread ist zwar schon fast 3 Wochen alt, aber meine Anwort ist top-aktuell frisch vom Vertreter.

Also kurz vorweg: Bei einem 50 ccm Zweirad bis 45km/h (alte Modelle ev. auch 50 oder 60) gibts keine Prozente zum "Retten".

Man kauft ein Versicherungskennzeichen jährlich; Stichtag ist der 28.02. / 01.03. (also bald) !!!

Die Preise legen die Versicherungen fest, ohne Schadensfreiheitsklassen.

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Um irgendwelche Prozente, Zweitwagenregelungen, oder sonstiges geltend zu machen, muß es sich mindestens um ein Leichtkraftrad handeln.

Leichtkraftrad = max. 125ccm + max. 15PS.

Dafür braucht man aber den extra Führerschein (klasse A1), Auto (Klasse 3 ... Sonderregelungen hab ich jetzt aber nicht im Kopf) reicht nicht aus. ... Das haben weiter oben auch schon Leute gesagt.

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Zum Anmelden auf andere Personen:

Bei uns hat meine Freundin die Prozente zusammengefahren, ich müßte (fast) neu einsteigen.

Laut Auskunft unseres Vertreters (AXA) ist es absolut kein Problem ein 125-er Leichtkraftrad oder größer auf jemanden anders zu versichern (Versicherer muß nicht gleich Fahrer sein).

Meine Freundin besitzt nur den PKW-Führerschein (Klasse B). Sie wird also (vorerst) nicht fahren dürfen.

Meine Wunschmaschine ist die MZ RT 125. Bei unserer Konstellation ergibt sich inkl. Teilkasko (150,-SB):

Krad mit SF3 (50%) 98,- EUR pro Jahr

oder

Leichtkraftrad mit SF1/2 (70%) 83,- EUR

Möglichkeit 1 entfällt, da die MZ ein LKR ist.

Wenn ich das Ganze recht zeitnah jetzt mache, kann ich schon im Jahr 2011 die Versicherung auf mich umschreiben lassen.

Auf wen das Teil beim Amt angemeldet werden muß weiß ich nicht, dürfte aber auch sie sein ... da es meistens günstiger ist wenn Versicherungsnehmer gleich Halter ist.

----------------------------------------------------

Wie lange man die Prozente behält wenn man nichts (mehr) angemeldet hat, ist so unterschiedliche wie die Namen der Versicherungen.

Von "7 Jahre lang passiert nix, dann jedes Jahr eins schlechter"

über "7 Jahre nix, dann komplett weg"

bis zu "Jedes jahr 1 SF weniger"

hab ich mit Google alles gefunden.

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Ich hoffe Du kannst damit was anfangen. -grins-

 

Viele liebe Grüße

 

-->GreenHeaven

Hallo,

ein Leichtkraftrad als "Prozenteretter" ist selbst in meiner Altersklasse (51) eine vollkommen übliche und legale Vorgehensweise.

Allerdings gibt es da ein paar Finessen die zu beachten sind.

Um ein Fahrzeug anzumelden und in den Genuss der Rabatte zu kommen, ist noch nicht einmal erforderlich überhaupt einen Führerschein zu besitzen.

So zum Beispiel im Falle meiner Eltern, wo die Fahrzeuge immer auf den Namen meiner Mutter liefen (Beamtenrabatt), obwohl die zu der Zeit gar keinen Führerschein besass.

Denn generell ist der Rabatt ja an den HALTER und nicht an den FAHRER gebunden.

Deshalb können z.B. auch Gesellschaften und Vereine Halter eines Fahrzeuges sein.

Kompliziert wird es im Falle des TE.

Dessen Rabatt läuft ja auf auf den Namen der Mutter.

Wenn aber ein paar Jahre lang kein Zweitwagen angemeldet wurde, dann verfällt dessen Rabatt im Laufe der Jahre wieder, weil ja gar kein Zweitwagen angemeldet ist und es daher gar keinen Zweitwagen-Versicherungsvertrag gibt.

Das gilt übrigens genauso für Schadensfreiheitsrabatte für das Erstfahrzeug.

Das ist so geregelt, damit ein einmal eingefahrener Rabatt nicht Jahrzehnte später einfach wieder "reanimiert" werden kann, denn jemand der 10 Jahre oder länger kein Auto mehr gefahren hat ist quasi wieder als Anfänger zu betrachten..

Jetzt zum Tipp mit den Leichtkraftrad als "billigen Rabattretter".

Also prinzipiell kann man sich einen nackten Rahmen mit Papieren besorgen (der TÜV darf aber wegen der Zulassung noch NICHT abgelaufen sein) die Kiste als LKR zulassen und den Rahmen in den Keller stellen.

Dann hat man einen gültigen Versicherungsvertrag, der Rabatt läuft für ein paar Euro Prämie im Jahr weiter und alles ist völlig legal.

Na klar, mit einem NICHT fahrbereiten LKR kann man natürlich keine neue TÜV-Plakette bekommen, aber das kann man getrost ignorieren, da sich die Versicherung erst für die TÜV-Plakette interessiert wenn ein Schadensfall eintritt.

Im Keller kann einem das höchstens auf die Zehen fallen.

Den Behörden ist es eh egal, solange man das Teil nicht auf öffentlichen Grundstücken herumgammeln lässt.

Lange Rede kurzer Sinn:

Wenn der TE ein LKR als "Rabattretter" in der Heimat stationiert, kann er das "Phantombike" nach seiner Rückkehr einfach abmelden und dafür ein Auto anmelden.

Der Schadensfreiheitsrabatt für Motorräder ist anders gestaffelt, wird aber auf das Auto umgerechnet.

Ergo "fährt" man so während seiner Abwesenheit sogar noch weitere Schadensrabatte ein.

WENN da nicht eine Fußangel existieren würde.

Ich nehme an das der TE den Rabatt, der ja offiziell auf seine Mutter läuft, irgendwann auf seine eigene Person übertragen möchte, dann wollen die Versicherungen in der Regel eine verbindliche Erklärung des Antragsstellers, in der steht das ER selbst das Zweitfahrzeug überwiegend genutzt hat.

Ausserdem wollen die dann auch den Führerschein sehen, damit nicht jemand der erst 3 Jahre den Führerschein hat einen SF-10 oder so übernehmen kann.

Tja und genau da liegt der Hase im Pfeffer.

Hat nämlich der TE gar keinen Führerschein für ungedrosselte LKR´s (bei gedrosselten lohnt sich die Trixerei wegen der hohen Versicherungsprämien nicht), dann wird ihn der freundliche Mitarbeiter der Assekurranz somit als "Trickser" entlarven, und eine "Umschreibung der bisher eingefahrenen "Prozente" mit dezentem Hinweis auf einschlägige Gesetze kurzerhand ablehnen.

Also der "LKR-Trick" funktioniert nur, wenn man das Fahrzeug auch nachweislich im Verkehr bewegt haben könnte.

Gruß

Reimund

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Wenn es ein Leichtkraftrad ist, wie sieht es dann mit Fahrzeugbrief / Teil 2 aus ? Ich denke eine Art Besitzurkunde muss es doch geben ?

Und wenn keine Asu, zumindist Tüv ist doch hier Pflicht ?

ASU gibt es schon lange nicht mehr. Heißt schon seit Jahren nur noch AU. :)

Wenn das Zweirad alt genug ist, ist keine AU fällig. Korrekt.

TÜV jedoch schon, ebenfalls korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Zumindest muss ich doch bei der Zulassungsbehörde etwas vorlegen.

Die bekommen es selbst teilweise nicht gebacken - war zumindest bei mir der Fall.

Leichtkrafträder mit EU-Zulassung haben ein sogenanntes "certificate of conformity", kurz auch einfach nur "CoC" genannt. Per Google oder Forensuche wirst du diesbezüglich fündig.

Zitat:

Original geschrieben von Don Potenzo

Aber mit einem Zweirad, z.B. 50ccm Roller geht es doch auch ?

Sind - wie bereits geschrieben - versicherungstechnisch eine völlig andere Welt.

Das wäre als wurdest du dir in der Schweiz brav eine Veloplakette kaufen und dann in Österreich damit auf der Autobahn fahren wollen: Passt vorne bis hinten nicht zusammen. :)

Grüße, Martin

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