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Einfahrt freihalten! Wie frei?
Wir haben seit Kurzem ein Haus und eine Garage direkt hinter dem Gehweg.
Innenstadt.
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“, der Gehwegrandstein ist im Einfahrtsbereich und darüber hinaus abgesenkt.
Also ganz offiziell Parkverbot.
Wird i.d.R. auch eingehalten.
Problem ist, dass es wegen der zentralen Lage und der Parkplatznot sehr oft dazu kommt, dass Fahrzeuge die Einfahrt nur sehr knapp freihalten, d.h. die Autos stehen teilweise so weit in den Einfahrtsbereich, dass man nur umständlich in die Garage rein, und auch wieder raus kommt.
Die Straße ist recht schmal. Gleich gegenüber Park und Schule.
Ich bin keiner, der wegen so was die Polizei ruft, aber ich hätte es gerne angenehmer.
Meine Idee, den freizuhaltenden Raum vor der Einfahrt mit Zickzacklinie auf den entsprechenden Bereich der Straße malen zu lassen, wurde behördlich abgelehnt.
Dieses Problem kennen bestimmt viele andere Garagennutzer auch.
Was habt Ihr gemacht?
Irgendwelche kreativen Ideen?
Markierungen an der Hauswand? Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen? Zum Denunziantentum konvertieren, das möchte ich eigentlich nicht.
Was macht man da?
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176 Antworten
Dein Bereich dürfte der Bordstein abgesenkte Bereich sein oder ?
Stell da doch was hin auf beiden Seiten.
Hallo,
meistens sind es immer die Gleichen, wenn ja, mit den Leuten
reden und auf Einsicht hoffen.
Alles Andere wird wahrscheinlich nur Stress machen.
Gruss
summercap
Hi,
drei Züge beim rein oder raus fahren gelten wohl als zumutbar, daher werden die offiziellen Stellen da wohl auch nicht tätig.
Wenn man in einen Innenstadtlage leben will muss man mit kleineren Unannehmlichkeiten wohl leben.
Ein kleineres Fahrzeug würde dir das Leben evtl. erleichtern, wenn möglich.
Es soll wohl auch schon verzweifelte Eigentümer gegeben haben die sich 2 Smart gekauft haben und die so geparkt haben das die komfortabel rein und raus kommen .
Funktioniert evtl. auch mit einem 50er Roller bei sehr günstigen Unterhaltskosten
Wenn ich wiederkehrend 3 Züge bräuchte, hätte ich kein Problem damit als "Denunziant" darzustehen. Spätestens wenn sich ein Wiederholungstäter herauskristallisiert nicht. Trifft man sich vis-a-vis kann man es ansprechen, trifft man sich nie oder fruchtet es nicht, dann kovertiere ich gerne zum AmO ... ich bin ja nicht der erste AmO.
Zitat:
@schlurchi schrieb am 15. Nov. 2023 um 22:2:36 Uhr:
Damit leben und ggf. ausparken in drei Zügen?
genau so. Ist zumutbar, gerade im Innenstadtbereich. Du wirst ja vermutlich eine Servolenkung haben.
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Zitat:
@schlurchi schrieb am 15. November 2023 um 22:02:36 Uhr:
Am Garagentor ist ein eigenes privates Schild, Symbol Parkverbot und dem Zusatz „Einfahrt bitte freihalten“
Das ist viel zu freundlich und unverbindlich formuliert.
Da muss stehen:
EINFAHRT TAG UND NACHT FREIHALTEN !
WIDERRECHTLICH PARKENDE FAHRZEUGE WERDEN KOSTENPFLICHTIG ABGESCHLEPPT !
Dazu noch das Symbol mit Abschleppwagen.
Am besten zwei Schilder, am rechten und am linken Rand vom Garagentor. Zusätzlich ein großes Halteverbotsschild mittig auf dem Garagentor.
Regelmäßig den abgesenkten Bordstein mit einem Hochdruckreiniger säubern damit ein Farbunterschied erkennbar ist.
r
Fabe, einen Pinsel, Dunkelheit und das Problem ist kleiner
MfG keinz
Zitat:
@crafter276 schrieb am 16. November 2023 um 08:07:05 Uhr:
Fabe, einen Pinsel, Dunkelheit und das Problem ist kleiner
MfG keinz
So eine Aktion hat einem Rentner kürzlich ein Bußgeld von 500€ eingebracht und entfernen muss er die Farbe von der Straße auch.
Muss aber zugeben hat wohl 10 Jahre funktioniert bevor es jemandem aufgefallen ist
Zitat:
@manvo schrieb am 15. November 2023 um 23:15:41 Uhr:
"...Wie weit muss man von einer Hofeinfahrt Parken?
Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss. Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter....."
Wie genau wird das gemessen. Also man soll von der Ecke der Einfahrt nochmal 3m Platz lassen bis zu seinem Auto? Das macht in Großstädten doch niemand, denn da verschenkt man ja quasi einen Parkplatz komplett.
Was er mit der Farbe macht, hat crafter276 ja nicht geschrieben
BTT: Ich kenne es so, dass der Bereich wo der Bordstein abgesenkt ist, freizuhalten ist.
Ist der Bordstein über die Einfahrt weiter abgesenkt, hat dort niemand zu parken, oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@crafter276 schrieb am 16. November 2023 um 08:07:05 Uhr:
Fabe, einen Pinsel, Dunkelheit und das Problem ist kleiner
Statt Malerarbeiten organisierte ich mir lieber ein Haltestellenschild (VZ 224). Jeweils 15 Meter vor und nach VZ 224 besteht ein striktes Parkverbot (StVO Anlage 2 zu §41 Absatz 1)
Zitat:
@summercap schrieb am 15. November 2023 um 22:08:14 Uhr:
Hallo,
.. mit den Leuten
reden und auf Einsicht hoffen.
....
Gruss
summercap
Ja dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder es kommt:
"Danke für den Hinweis, das ist mir gar nicht aufgefallen, entschuldigen sie bitte."
oder
"Kümmer dich um deinen eigenen Mist."
Die erste Reaktion kenne ich aus vergangenen Zeiten, die zweite ist wohl die moderne Version.
Auf das Ordnungsamt würde ich hier auch nicht hoffen, Kontrollen sind da eher selten
Da hilft wohl nur es wie ein Mann zu ertragen und ordentlich am Lenkrad drehen.