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Eingetragene Lautstärke
Hallöchen, habe in einer Tabelle gelesen das Motorräder mit EZ bis 1.10.1995 82 DB/A bzw 82N Fahrgeräusch haben dürfen. Weiß eventuell jemand warum bei meiner Softail EZ 15.5.1995 nur 80 E eingetragen sind?
Fehler? Oder können sich das die Herren vom TÜV aussuchen?
Danke für alle Antworten schon einmal im Vorraus!
Gruß Alex
Beste Antwort im Thema
Die Fahrgeräuschmessung ist nur unter sehr schwierigen Umständen zu machen, dazu brauchst du spezielle Voraussetzungen, habe noch nie gehört das das jemals bei einem gemessen wurde.
Die Mehlmützen messen immer das Standgeräusch und nehmen dann an das das Fahrgeräusch passt oder eben nicht.
2 DB ist sowieso für die Katz, das wird bei 3 Messungen immer an Unterschied drinn sein. Eintragen wird der die keiner, Fahrgeräuschwerte werden nicht geändert.
Letztendlich sind Messungen immer Fragwürdig, im Zweifelsfall immer anzweifeln, wenn man nicht genau weiß das man sowieso drüber ist, und wir sprechen nicht von 2 DB
Wenn du einen Puff ohne ABE dran hast, bist du dran. Hast du einen ohne Dämpfer, ebenso.
Hast du einen mit ABE und Dämpfer, hört sich das sche... an. Ist halt so.
Gewöhn dich an die Angst.
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18 Antworten
keine Antwort....
nur zur Info
meine 2/1995
Eingetragen U1 97
U3 79
Treffer
Servus,
das sind einfach nur 2 verschiedene Messprotokolle.
Wichtig is das der, der meint dein Standgeräuschmessen zu müssen, auch das richtige Messprotokoll benutzt.
Ich müssts jez auch raussuchen, will aber lieber n Mittagsschläfchen machen.
Gähn, SM
Zitat:
@ScottyMoore schrieb am 24. Oktober 2014 um 12:36:41 Uhr:
Servus,
das sind einfach nur 2 verschiedene Messprotokolle.
Wichtig is das der, der meint dein Standgeräuschmessen zu müssen, auch das richtige Messprotokoll benutzt.
Ich müssts jez auch raussuchen, will aber lieber n Mittagsschläfchen machen.
Gähn, SM
Hallo, na dann schlaf mal schön!!
Mir ging es aber auch darum, ob ich die zwei DB/A mehr eingetragen bekommen könnte, wie es für meine Erzulassung erlaubt wäre!!?
Grüße
Hmm, um das Möpi eventuell bisschen lauter zu machen und dann mein Gewissen beruhigt wäre......kommt mir schon sehr leise vor. Wobei ich mir noch nicht hinterhergefahren bin?
Und jetzt bitte nicht verbal steinigen, übertreiben möchte ich es ja nicht. Gruß
Das Fahrgeräusch ist doch eh egal, wenns mal soweit kommt, dass sie das Fahrgeräusch messen bist eh fett - weil dein Bike dann schon beschlagnahmt/sichergestellt wurde
Bei ner einfachen Kontrolle gehts um Standgeräusch
Also mein
U 1 = Standgeräusch 97
damit kann ich leben.
Treffer
Zitat:
@Treffer schrieb am 24. Oktober 2014 um 14:16:37 Uhr:
Also mein
U 1 = Standgeräusch 97
damit kann ich leben.
Treffer
Hi, ja ok das ist ein Argument. Aber auch bei eingetragenen 100 DB/A höre ich im Stand kaum etwas, und so dolle is mein Jethelm nicht.
Ich hoffe ich gewöhne mich daran und gehe somit Ärger aus dem Weg!
Grüße
Meines Wissens gilt ab 01.01.90 ein Grenzwert des Fahrgeräusch´s von 80 db/A, davor waren es 82 db/A. Für´s Standgeräusch gibt es keinen Grenzwert, allerdings weiß auch der Dümmste, wenn das Standgeräusch zu laut ist, ist auch das Fahrgeräusch wahrscheinlich zu laut.
Gruß Deuceman
Dann ist dein Wissen ein bischen dürftig
vor 1990 - 86 dB
ab 01.01.1990 - Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
ab 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
Zitat:
@Thunderharley schrieb am 24. Oktober 2014 um 18:35:06 Uhr:
Dann ist dein Wissen ein bischen dürftig
vor 1990 - 86 dB
ab 01.01.1990 - Strengere Lärmvorschriften, anderes Messverfahren bzgl. Lärmemission: 82 dB
ab 01.10.1995 Strengere Lärmvorschriften: 80 dB
hallo, genau deswegen habe ich mich ja gewundert das 80 statt erlaubter 82 eingetragen sind.
Um was geht's eigentlich?
Willst Du Dir einen Auspuff kaufen, der 2dB (!) lauter ist, als Serie?
Zitat:
@Thunderharley schrieb am 24. Oktober 2014 um 14:09:34 Uhr:
Das Fahrgeräusch ist doch eh egal, wenns mal soweit kommt, dass sie das Fahrgeräusch messen bist eh fett
Seh´ ich nicht so.
Wenn das Fahrgeräusch zu laut ist, wird oft überhaupt erst die Standgeräuschmessung gemacht.
Soll heißen: Nur wer zu laut fährt, wird im Stand gemessen.
Gruß
D.Mon
Die 'Fahrgeräuschlautstärke' bei einer Verkehrskontrolle ist erst einmal subjektiv.
Die dann vorgenommene Standgeräuschmessung ist objektiv und zieht im Überschreitungsfall eine objektive Fahrgeräuschmessung beim TüV nach sich...
...Soviel zur logischen Reihenfolge...
Machen 2 dB den Kohl denn so fett, dass man sich einen Kop machen muß?
Beabsichtigst Du etwas anderes als Serie zu schrauben, dann laß die Euronen für 2dB mehr stecken.
Wenn Du schraubst soll ja hinten was rauskommen und dann geht es nicht um 2dB.
Geht es dir aber nur um den Eintrag im Zettel, dann suche die Graukittel auf. Gruß Klaus