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Einige Fragen zum Thema Rückfahrkamera beim V70/2

Themenstarteram 14. Juni 2009 um 10:28

Hallo,

ich möchte eine Rückfahrkamera an meinem V70 nutzen.

Nun stehe ich vor Fragen bezüglich der Art und Position der Kamera...

Bislang war für mich klar eine im Nummernschildhalter integrierte Rückfahrkamera zu wollen.

Nun gibt es eine von Luis.de für 139 Euro (T5 Nummenschild Kamera ), welche auch eine Richtlinie 2003/97/EG angegeben hat und somit wohl eine E-Nummer enthält und in Deutschland zugelassen ist.

Zeitgleich gibt es bei Ebay Auktionen mit Nummernschildkameras (Kamera von Carmedien für 79 Euro oder Kamera von CA-Audio für 74,90 Euro ) welche der von Luis.de doch verdächtig ähnlich sehen, aber laut Beschreibung keinen Hinweis auf eine E-Zulassung bringen.

Würde man auch hiermit seinen Versicherungsschutz verlieren?

Da diese Kameras oben am Rahmen angebracht sind werde diese sicherlich den Griff zum Öffnen des Kofferraums schwerer erreichbar machen.

Das schwierigste dürfte aber sein die Kabel (Strom und Video-Out) in den Innenraum zu bringen. Zwischen Kennzeichenrahmen und Nummernschildbeleuchtung sind ja noch gute 3 cm Platz und wie kommt man an der bündigen Nummerschildbeleuchtung vorbei?

Alternative wäre eine Kamera in der Stoßstange, könnte aber zu tief positioniert sein. Hat da jemand bereits Erfahrung gemacht?

Ein Kamera im Innenraum, welche durch die Heckscheibe filmt (auf dem kleinen Sockel über dem Heckscheibenwischer) oder direkt unterhalb der Zusatzrückleuchte im oberen Bereich der Heckscheibe wäre möglich, aber wohl nachteilig (Reflexionen, LED-Licht bei Nacht gegen Scheibe, Nasse scheiben.. laufender Scheibenwischer..)

Wie habt Ihr das gelöst?

Möchte gerne so schnell wie möglich bestellen.. wäre nett, wenn Ihr mit ein paar Tipps geben könntet...

Gruß,

André

Beste Antwort im Thema

werde versuchen später Fotos zu machen und einzustellen, versuche es aber nochmals mit Erklärung.

.)Im Kofferraumdeckel ist beim Scharnier links ein ovaler Gummistopfen wo auch der originale Kabelstrang durchgeführt ist.

.)rechts neben dem Kabelbaum ist noch ein Propfen der unbenutzt ist.

.)Gummistopfen abziehen, mit Seitenschneider die Spitze der Propfens abzwicken das auch eine Durchführung daraus wird

.)mit Stanley Gummistopfen von aussen bis zur neu aktivierten Durchführung aufschneiden, kabel einlegen und mit Superkleber wieder zusammenkleben (ist nicht anders möglich)

.)habe dann noch zusätzlich einen Kabelbinder draufgegeben

so, jetzt zum Scharnier selber:

.) Kunstzstoffabdeckung am Scharnier abklipsen (Kabelbaum wird sichtbar)

.)nach oben zur Heckklappe ist eine rechteckige Platte mit umlaufenden Gummi zum Abdichten, diesen abziehen

.)kabelbaum kann zur Fahrzeugmitte rausgezogen werden, da hab ich dann im flachen Teil ebenfalls vorsichtig Gummi weggenommen um das zusätzliche Kabel dazugeben zu können OHNE den Faltenbalg zu verletzen!!

.)Kabelbaum wieder in die Öffnung, Kamerakabel dazu, 4-eckigen Gummi wirder darüber, fertig

.)Innen Abdeckung vom Lautsprecher weg, kabel durchgesteckt, reingezogen, Kunststoffabdeckung wieder auf Scharnier aufgeklipst

Kabel ist schonmal im Innenraum.

jetz sollte man eine grosszügige Schlaufe legen um das Kabel beim Auf/Zumachen nicht kaputtzumachen

.) Innenbeluechtung in der Mitte rausnehmen und abstecken (geklipst)

.) Mittlere Abdeckung oben abnehmen (1 x Torx direkt unter Beleuchtung, Rest geklipst)

.) seitliche abdeckung leicht abheben, Kabel bis zur Kante ziehen und Schlaufe bilden, ich habe die Schlaufe an der Abdeckungskante mit gutem Gewebeklebeband fixiert, somit hat das Kabel genug Spielraum um Kabelbruch zu vermeiden und ist dem Gasdruckdämpfer nicht im Weg.

somit bin ich jetzt mit dem Kabel nach vielen Kabelbindern/Klebeband im linken Seitenfach gelandet....

.)Spannungsversorgung anschliessen, diese war bei mir nach ausmessen das Blaue (Rückfahrscheinwerfer +) und Schwarz (Masse)

.)Videosignal mit was ich auch immer verbinden, mein IMIV lasst beim Einlegen des Retourganges das RTI-Display ausfahren und das Bild wird angezeigt

das wärs mal, wegen der Bilder muss ich um Geduld bitten, kann leider noch etwas dauern......

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20 Antworten
Themenstarteram 14. Juni 2009 um 18:51

Der Regen Beteiligung an diesem Thread entnehme ich, dass mein Anliegen aufgrund des Gefasels nicht verstanden wurde ;-)

Sorry dafür...

Bilder sagen bekanntlich mehr als tausend Worte.. deshalb mal zur Veranschaulichung im Anhang:

Bild 1: Rückansicht.jpg - Hier mal die möglichen Positionen einer Rückfahrkamera mit Nummerierung.. Euer Favorit? Mit Begründung?

Bild 2: Kennzeichenbeleuchtung.jpg - Im Falle einer in der Kennzeichenhalterung integrierten Kamera, wie komme ich mit dem Strom und Videokabel am besten durch/neben das dargestellte Kennzeichenbeleuchtungsgehäuse (vielleicht ohne dieses Zerstören zu müssen oder der Tüv grinsend mit dem Kopf schüttelt)? Alternativen?

Danke für Eure Antworten....

Gruß,

André

Kennzeichenbeleuchtung
Rueckansicht

Hi,

ich habe im XC90 die originale Volvo-Rückfahrkamera. Diese ist neben der Kennzeichenbeleuchtung eingebaut.

Ich denke mit Fremdlösungen gibt es hier wenig Erfahrungen...

Schönen Gruß

Jürgen

am 14. Juni 2009 um 22:26

Hi Andre,

frag doch bei den ebay-Angeboten einfach nach, ob ein E-Kennzeichen erteilt wurde.

Die ABE-Papiere mit dem Nachweis der E-Kennzeichnung benoetigts Du spaeter sowieso in Kopie.

Die Antwort auf Deine Frage

Zitat:

Original geschrieben von gosar

... aber laut Beschreibung keinen Hinweis auf eine E-Zulassung bringen.

Würde man auch hiermit seinen Versicherungsschutz verlieren? ...

lautet: JA (wenn kein E-Kennzeichen erteilt wurde)

Die ABE geht komplett und der Versicherungsschutz geht teilweise verloren, solltest Du am Fahrzeug Bauteile fuer indirekte Sicht einsetzen, welche nicht mindestens ein E-Kennzeichen (Typengenehmigung) tragen.

Das E-Kennzeichen wiederum basiert auf:

- ECE Regelung 46-02 (Anbau von Einrichtungen fuer indirekte Sicht)

- EG-Richtlinie 97-2003

- EWG-Richtline 70-156

Zumindest bei LOUIS wird erwaehnt, dass Konformitaet zur EG-Richtlinie 97-2003 bescheinigt wird.

Das laesst die E-Kennzeichnung mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuten.

Die Zulassungsdokumente bzw. Ausnahmegenehmigungen fuer die ABE der zusaetzlichen Teile muessen mitgefuehrt werden, auch wenn die installierten Systeme mit einer Symbolprägung die Zertifizierung erkennen lassen. Es bedarf nur keiner zusaetzlichen Pruefung zum Erhalt der Fahrzeug ABE.

Es gibt auch die Moeglichkeit, ein Teilgutachten zur Erlangung eines E-Kennzeichen-Aequivalents fuer nicht gekennzeichnete Geraete erstellen zu lassen. Der Gutachten-Preis belastet dann allein Dich.

War mal ein Thema beim US-Import Nettopreis-guenstiger VOLVOs.

Bei Kauf aus US musst Du beachten:

Zwischen EU-ECE und US-FMVSS gibt es gravierende Unterschiede. Nicht jeder US-VOLVO zB kann 1:1 in DE auf die Strasse gesetzt und gefahren werden, gleiches gilt fuer Fahrzeugteile.

 

Hast Du schon das alternative Thema "DRAHTLOS" durchgearbeitet ?

Da gibt es auch Systeme mit zusaetzlichem integrierten drahtlosen RR.

 

Gruss,

Esker

Themenstarteram 15. Juni 2009 um 8:02

Danke esker für den sehr informativen Beitrag.

Die Drahtlos-Varianten habe ich mir auch angeschaut, nur kommt man inkl. Empfänger hier schnell in doppelt so teure Regionen.

Ich denke auch bei den drahtlosen Anlagen gilt die EU-Vorschrift, oder?

Wie sieht es eigentlich mit den IMiV-Lösungen aus?

Die Geräte haben doch sicherlich auch keine EU-Zulassung, oder?

Wenn man den Threads glauben schenken darf wurden hiervon ja etliche gekauft und eingebaut.

Wandern hier alle auf dünnem Eis?

Mir schwebte die Kopplungs ans RTI-Navi-TFT via IMiV oder den Video-Breakin-Boxen von volvotech.nl vor.

Mal angenommen ich nehme eine Funkkamera und bringe die am Himmel direkt oben an der Heckscheibe an (vielleicht mit starkem Klettband etc).

Liegt dann noch schon "Einbau" vor? Eine externe Montage wäre mit den Funkvarianten wohl sehr diebstahlfördernd....

 

am 15. Juni 2009 um 19:16

Die ECE-Regelungen und EU-Vorschriften gelten bei ALLEN Geraeten, welche Du derart einbaust, dass eine Nutzung im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bereits NUR zu vermuten ist.

Schau mal auf eine separate 12V-Kuehlbox fuer den Kfz.-Kofferraum.

Selbst dort gibt es eine ECE-Konformitaetserklaerung.

Nicht verwechseln mit der CE-Konformitaetserklaerung.

Im uebrigen muessen eingebaute Geraete auch richtig und sicher funktionieren.

Welches bekannte oder auch unbekannte ( !!! ) Risiko Du bereit bist zu tragen, ist Dir ueberlassen.

Trotzdem viel Glueck beim Bauen.

Gruss,

Esker

am 15. Juni 2009 um 19:59

Wieso brauche ich eine ABE für eine Rückfahrkamera? Wer sagt das? Hat jemand ne ABE für sein Aftermarket-Radio oder -FSE? Mensch Leute, bleibt auf dem Teppich. ;)

am 15. Juni 2009 um 21:35

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Wieso brauche ich eine ABE für eine Rückfahrkamera? Wer sagt das? Hat jemand ne ABE für sein Aftermarket-Radio oder -FSE? Mensch Leute, bleibt auf dem Teppich. ;)

Hi Stelo,

in der

"Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG (ABl. EU 2004 Nr. L 25 S. 1) "

und in

"§ 56 StVZO

Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht"

wird dies bestimmt.

 

Aber zugegeben, das Ganze schwebt einige Meter hoch ueber dem Teppich.

Es dient lediglich dazu, die Risiken etwas zu erhellen.

Es steht jedem frei, sich an Gesetze zu halten oder eben nicht.

 

Besuche einmal eine Gerichtsverhandlung, bei der der Prozessvertreter des eigentlich Schuldigen an einem Unfall den Richter auf dieses Detail im Gutachterprotokoll mit der Folge des automatischen Erloeschens der Fahrzeug-Gesamt-ABE hinweist.

RuckZuck ist ein Urteil nach Aktenlage erwirkt!

Rate mal, wer verliert und saemtliche Personen-, Sach-Kosten zu begleichen und Schaeden zu regulieren hat ?

Rate mal, welchen Finger die Versicherung des Verlierers des Rechtsstreits erhebt ?

Gruss,

Esker

 

ja, das ist nach unserer Gesetzeslage korrekt, täuscht jedoch nicht über die Tatsache hinweg, dass diese Regelung äußerst einseitig gestrickt ist.

Meiner Meinung nach müssten die Fälle einzeln betrachtet werden. Wenn ein Fahrzeug abbrennt, dass Komponenten verbaut hat, die keine CE Kennzeichnung haben, bin ich bei Euch...wenn ein Unfall gebaut wird und ein Gutachter der jeweiligen Versicherung (weil die mal wieder alle Gründe sucht nicht zahlen zu müssen) darauf verweist, das das - unbeteiligte - Radio plötzlich kausal wäre, dann hat derjenige gehörig einen an der Klatsche und ist nicht für voll zu nehmen....so mein Rechtsverständnis!

Andererseits würde ich bei den paar Cent Preisunterschied auch nicht auf die billige Variante gehen - und hier rede ich eher von den qualitativen Unterschieden und nicht um eines Gesetzes gerecht zu werden!

am 16. Juni 2009 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von esker

Hi Stelo,

in der

"Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG (ABl. EU 2004 Nr. L 25 S. 1) "

und in

"§ 56 StVZO

Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht"

wird dies bestimmt.

 

Aber zugegeben, das Ganze schwebt einige Meter hoch ueber dem Teppich.

Es dient lediglich dazu, die Risiken etwas zu erhellen.

Es steht jedem frei, sich an Gesetze zu halten oder eben nicht.

 

Besuche einmal eine Gerichtsverhandlung, bei der der Prozessvertreter des eigentlich Schuldigen an einem Unfall den Richter auf dieses Detail im Gutachterprotokoll mit der Folge des automatischen Erloeschens der Fahrzeug-Gesamt-ABE hinweist.

RuckZuck ist ein Urteil nach Aktenlage erwirkt!

Rate mal, wer verliert und saemtliche Personen-, Sach-Kosten zu begleichen und Schaeden zu regulieren hat ?

Rate mal, welchen Finger die Versicherung des Verlierers des Rechtsstreits erhebt ?

Gruss,

Esker

Danke für die Ausführungen. :D Sie gelten nach meiner Meinung für vorgeschriebene Sichteinrichtungen, wie Außenspiegel etc. Zudem ist sowieso jeder für sein Fahrverhalten verantwortlich und bekommt nicht ohne Grund 1 Pkt. in Flensburg , wenn er beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht.

Ich behaupte, es wird nie von irgendjemanden eine ABE für eine Rückfahrkamera ausgestellt! Gibt übrigens auch keine für ein Rentnerradar.

Last Euch nicht verrückt machen! ;)

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 7:00

Ich habe mal alle drei Verkäufer angeschrieben, wie es mit einer E-Nummer aussieht...

Bis jetzt hat sich nur Carmedien (carlights.de) gemeldet.

Antwort: "Der Artikel verfügt über das E13 Prüfzeichen."

Wurde also in Luxemburg auf die europäische Norm geprüft und zugelassen. Gilt ja damit Europaweit. Ich habe noch eine Anfrage hinterhergeschickt ob auch ein Zertifikat dabeiliegt, da nur mit diesem der Anschluß rechlich abgesegnet sei.. Noch gab's keine Antwort.

Im Internet habe ich dazu folgendes gefunden:

Zitat:

Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein. Desweiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.

Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden

Quelle: Das E-Prüfzeichen

Irgendwo in den Untiefen des Gesetzestextes auf der EU-LEX-Seite stand drin, dass die Richtlinie "2003/97/EG" auch für am Fahrzeug montierte Kameras gilt.

Witzigerweise ist die Richtlinie offensichtlich nicht dazu da diese Hilfsmittel zu begrenzen, sondern die Autohersteller zu zwingen gewisse Mindestanforderungen an Rundumsicht zu erfüllen (Toter Winkel etc)... Eigentlich steht da drin "Je mehr Rundumsicht, desto gut!" :D

Wenns nicht so teuer wäre, würde ich mir am liebsten die Alpine-Kameras anbauen... die sind echt der Aal. 4 Modi pro Kamera schaltbar. Weitwinkel, Normal, senkrecht nach unten oder ein Links/Rechts-Splitbild. Jeweils für vorne und hinten...

Bei youtube gibts ein paar Videos davon...

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 14:14

Carmedien (carlights.de) hat sich nochmal gemeldet.

Dem Nummernschildhalter liegt kein extra Zertifikat bei. Nur eben die aufgedruckte E-Nummer...

In der Antwort gabs es noch eine Bemerkung, dass in dem Zitat nur spezielle Teile gemeint seien. Eine ABE oder Zertifikat wären für so ein Bauteil nicht erforderlich.

Wenn der sich da mal nicht irrt ;-)

Nochmal zurück zu meinen Eingangsfragen bezüglich der Position der Kameras:

a) Hat jemand schon eine Kamera im Einsatz, die durch die Heckscheibe nach draußen filmt? Klappt das gut.. gerade mit IR-Licht (Spiegelungen)?

b) Sind diese 170°/180°-Weitwinkelkameras eigentlich zu gebrauchen? Ist das Bild nicht zu verformt um es noch sinnvoll nutzen zu können?

Habs noch nie in Natura gesehen....

Eure Erfahrungen?

Skydizer.. Du hast doch so ein Teil im Einsatz (luis.de, richtig?) .. zufrieden? War bei dem Luis-Teil ein Zertifikat dabei?

 

Ich hab mir heute eine Nummerschild RFK von Ca-Audio eingebaut, war in 2 Stunden erledigt, war sehr günstig in der Bucht geschossen.

Das Teil hat 2 extra Kabelschalter, welche über Jumper geschalten werden, einer für Hilfslinien, einer für Spiegeln (Ich habe beide nicht gesteckt, somit Hilfslinien aktiv und gespiegelt). Wichtig bei Ca-Audio: Verlängerungskabel mitbestellen, ein 5m Kabel reicht absolut aus

Das Teil fällt überhaupt nicht auf, es ist lediglich weniger Platz für den Griff, da gewöhnt man sich aber schnell dran.

Zur Kabeldurchführung bin ich bei der linken Kennzeichenbeleuchtung durch, geht alles ganz einfach mit dem Dremel.

Kabeldurchführung beim Kofferaumdeckelscharnier geht auch ganz einfach, extra-Nippel am Kofferaumdeckelgummi benutzen, Gummi aufschneiden weil das Kabel wegen der Cinch Stecker niemals durgefädelt werden kann, Gummi mit Superkleber wieder zusammenkleben, fertig.

Imiv umprogrammieren, (aktuell 1.08.00), video am IMIV anstecken, Strom von der Rückfahrleuchte abnehmen (Blau) und spielt schon.

Ich habe eine RFK im Nummernschild von Axion.(DBC114075NP)

Wichtigstes bei den RFK ist das ein CCD Chip drin ist und kein CMOS.

Blickwinkel passt genau, Griff geht ist aber Gewöhnungssache.

am 16. Juni 2009 um 20:13

Hallo,

ich habe es auch soweit installiert, dass es funktioniert. Allerdings habe ich mich als Auto-Laie noch nicht an die Kabeldurchführung im Scharnier getraut.

Zitat:

Original geschrieben von Wick69

Kabeldurchführung beim Kofferaumdeckelscharnier geht auch ganz einfach, extra-Nippel am Kofferaumdeckelgummi benutzen, Gummi aufschneiden weil das Kabel wegen der Cinch Stecker niemals durgefädelt werden kann, Gummi mit Superkleber wieder zusammenkleben, fertig.

Mir ist nicht ganz klar, welches Gummi Du hier meinst. Könntest Du vielleicht ein Foto machen und beschriften? Hast Du das Kabel dann einfach parallel zu den anderen Kabeln im Scharnier geführt? Und im Heck selbst einfach durchstecken? Kommt das den beweglichen Teilen / Druckfeder etc. im Auto dort nicht in Kontakt / Klemmgefahr? Die ganzen Verkleidungen in der Nähe der Rückleuchten kann ich einfach mit etwas Kraft abziehen? Davor habe ich am meisten Respekt ;)

Zitat:

Strom von der Rückfahrleuchte abnehmen (Blau) und spielt schon.

Es ist dort nur ein blaues Kabel in der Gegend, richtig? Ist die Kabelfarbe ist bei allen V70II die gleiche?

Danke für etwaige Hilfe,

Torben

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