Einmal 18'' eingetragen = alle 18'' Felgen erlaubt?
Hallo zusammen,
bin ganz verzweifelt und brauch dringend Hilfe bei meinem Reifen/Felgen Problem.
Also: Hab mir heute einen neuen TTR132kw gekauft.
Die Felgen: Dotz Brands Hatch 8x18 ET32 LK5/100 (gefallen mir aber nicht)
Die Reifen: Hankook 225/40 R18 92 Y ZR
Dafür habe ich auch ein Gutachten zur Erteilung einer Nachtrags-ABE sowie eine Zusammenfassung zum Änderungsnachweis nach §19(3) vom KÜS ....komischerweise mit 225/40R18 91W (aber ich denke hier ist kein Haken)
Nun überlege ich das bei der Ummeldung auf mich gleich eintragen zu lassen (da noch nicht erfolgt) will aber eigentlich lieber die folgenden Felgen nutzen...die ich aber noch kaufen muss:
Original Audi S-Line / Typ: 9 Speichen
Dimension: 8x18" ET33 LK 5/100
1. Frage: Passen die Reifen oben überhaupt auf die S-Line Felgen unten?
2. Frage: Wenn ich die komischen 18er DOTZ nun eintrage, kann ich dann auch die DOTZ gegen die S-Line tauschen und muss nix mehr eintragen?
Ui ist das kompliziert. Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke schon mal!
Der Fan
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11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TTR-Fan
Hallo zusammen,
bin ganz verzweifelt und brauch dringend Hilfe bei meinem Reifen/Felgen Problem.
Also: Hab mir heute einen neuen TTR132kw gekauft.
Die Felgen: Dotz Brands Hatch 8x18 ET32 LK5/100 (gefallen mir aber nicht)
Die Reifen: Hankook 225/40 R18 92 Y ZR
Dafür habe ich auch ein Gutachten zur Erteilung einer Nachtrags-ABE sowie eine Zusammenfassung zum Änderungsnachweis nach §19(3) vom KÜS ....komischerweise mit 225/40R18 91W (aber ich denke hier ist kein Haken)
Nun überlege ich das bei der Ummeldung auf mich gleich eintragen zu lassen (da noch nicht erfolgt) will aber eigentlich lieber die folgenden Felgen nutzen...die ich aber noch kaufen muss:
Original Audi S-Line / Typ: 9 Speichen
Dimension: 8x18" ET33 LK 5/100
1. Frage: Passen die Reifen oben überhaupt auf die S-Line Felgen unten?
2. Frage: Wenn ich die komischen 18er DOTZ nun eintrage, kann ich dann auch die DOTZ gegen die S-Line tauschen und muss nix mehr eintragen?
Ui ist das kompliziert. Hoffe es kann mir jemand helfen.
Danke schon mal!
Der Fan
Hallo,
die originalen S-Line-Felgen wurden IMO mit Reifen 225/40 ZR 18 88Y bestückt.
Nach Speedindex und Loadindex wären die Reifen ok.
Für die Felgen gibt es keine ABE oder ein TÜV-Gutachten aber eine Ergänzung zur EG-Genehmigung des TT, die beim Freundlichen erhältlich ist, die bis zur Korrektur der Fahrzeugpapiere mitzuführen ist, wenn die Rad /Reifengröße nicht schon in den Papieren ab Werk steht.
Dieser Zettel enthält nur die oben genannte Reifenfreigabe.
Ich habe die Felgen an meinem TT.
Die Felge war original ab Werk erhältlich.
Wenn sonst keine Änderungen am Fahrwerk vorhanden sind, muss keine TÜV-Vorführung gemacht werden bei Verwendung dieser Felgen.
Im Zweifelsfall solltest du den TÜV fragen, ich sehe aber kein Problem mit den Reifen oder den Felgen.
Grüße
Manfred
eigentlich ist alles gesagt!
und W würde reichen, da der frontler mit der vmax darunter liegt.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Fabian666
eigentlich ist alles gesagt!
und W würde reichen, da der frontler mit der vmax darunter liegt.
mfg
Für den 3.2 er auch...jedoch steht nur der ZR Y in der EG-Genehmigung.
Grüße
Manfred
Danke für die Antworten, aber habe mich eben verschrieben und vielleicht auch missverständlich ausgedrückt.
Die 225/40 ZR 18 92Y hab ich schon auf diesen komischen DOTZ Felgen.
Merkwürdig finde ich allerdings die Einträge in den Papieren:
* Im alten Fahrzeugbrief (Erstbesitzer) stand noch was von 205/55R16 91W UND 225/45R17 91W
* Im der Zulassungsbesch II steht nur noch205/55R16W
* In der Zulassungsbesch I steht gar nix mehr von Felgen.
Und dann noch eine Ergänzungsfrage zu den aktuellen Felgen/Reifen: In KÜS Gutachten steht "Eine Berichtung der Fahrzeugdokumente ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" (datiert Apr.2009). Ich melde den TT ja jetzt auf mich an.... will aber demnächst die L-Liner draufmachen: Ist es arg schlimm wenn ich die alten Dinger weiterhin nicht eintrage?
Wow wieder viel Text. Danke schon mal!
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von TTR-Fan
Danke für die Antworten, aber habe mich eben verschrieben und vielleicht auch missverständlich ausgedrückt.
Die 225/40 ZR 18 92Y hab ich schon auf diesen komischen DOTZ Felgen.
Merkwürdig finde ich allerdings die Einträge in den Papieren:
* Im alten Fahrzeugbrief (Erstbesitzer) stand noch was von 205/55R16 91W UND 225/45R17 91W
* Im der Zulassungsbesch II steht nur noch205/55R16W
* In der Zulassungsbesch I steht gar nix mehr von Felgen.
Und dann noch eine Ergänzungsfrage zu den aktuellen Felgen/Reifen: In KÜS Gutachten steht "Eine Berichtung der Fahrzeugdokumente ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" (datiert Apr.2009). Ich melde den TT ja jetzt auf mich an.... will aber demnächst die L-Liner draufmachen: Ist es arg schlimm wenn ich die alten Dinger weiterhin nicht eintrage?
Wow wieder viel Text. Danke schon mal!
Viele Grüße
Hallo,
das sind die "normalen" Reifen/Radfreigaben, da 18" Felgen Sonderausstattung waren.
Beim 3.2er sind z.B. keine 16" Felgen zulässig.
Die Reifen kannst du meiner Meinung nach später auf die S-Line-Felgen aufziehen lassen, da sie die Mindestanforderungen erfüllen bzw. übertreffen.
Ich würde die Papiere im Zuge der Ummeldung ändern lassen, so wie das Fahrzeug jetzt ist.
Falls du später S-Line-Felgen nachrüstet und passende Reifen verwendest, musst du nichts machen außer den Auszug aus der EG-Genehmigung zu den Felgen im Auto zu haben.
Die Papiere zur der S-Line-Felge bekommst du beim Freundlichen oder auch bei der Quattro GmbH.
Grüße
Manfred
Verstehe,
also wenn ich jetzt die 18er Dotz eintrage, hilft mir das später auch für die S-liner und ich muss nicht wieder durch die Behördern?
Also auf die Titel Frage "Einmal 18''....." ein klares : JA als Antwort
Das wäre ja super, EG-Genehmigung dabeizuhaben ist ja das einfachste.
Supi danke euch!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von TTR-Fan
Verstehe,
also wenn ich jetzt die 18er Dotz eintrage, hilft mir das später auch für die S-liner und ich muss nicht wieder durch die Behördern?
Also auf die Titel Frage "Einmal 18''....." ein klares : JA als Antwort
Das wäre ja super, EG-Genehmigung dabeizuhaben ist ja das einfachste.
Supi danke euch!!!!!!!!!!!
Hallo,
einmal 18 " = immer 18" = Persilschein ist falsch.
Für die S-Line-Felge liegen lediglich Papiere von Audi vor, das diese Felge unter Verwendung der vorgeschriebenen Reifen keiner TÜV-Abnahme bedarf, wenn sonst das Fahrrwerk original ist.
Bei irgendeiner 18" Felge sieht das anders aus.
Genauso musst du zum TÜV, falls du die S-Line-Felgen in Verbindung mit einer Tieferlegung oder Spurverbereiterung verbaut hast.
Grüße
Manfred
Hm, tja das muss ich mir mal ansehen. Mein Vorbesitzer hat irgendwas mit den Federn gemacht. Was genau kann ich nicht beurteilen. Hab einfach kein Ahnung von sowas. ..... für diese Veränderungen hab ich allerdings bisher nix mitbekommen.
Einzige Unterlage war noch ein Fahrzeug-Vermessungsprotokoll (primärer Winkel... sekundärer Winkel...) weiss nicht was ich damit anfangen soll.....
Abder ich denke mal die nächsten Schritte sind für mich klar.
Thankx
Fan
P.S. Überlege gerade ob das damit zusammenhängt dass ich das Gefühl habe das Lenkrad würde 1-2 Grad schief stehen.... aber das ist eine andere Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von TTR-Fan
Hm, tja das muss ich mir mal ansehen. Mein Vorbesitzer hat irgendwas mit den Federn gemacht. Was genau kann ich nicht beurteilen. Hab einfach kein Ahnung von sowas. ..... für diese Veränderungen hab ich allerdings bisher nix mitbekommen.
Einzige Unterlage war noch ein Fahrzeug-Vermessungsprotokoll (primärer Winkel... sekundärer Winkel...) weiss nicht was ich damit anfangen soll.....
Abder ich denke mal die nächsten Schritte sind für mich klar.
Thankx
Fan
P.S. Überlege gerade ob das damit zusammenhängt dass ich das Gefühl habe das Lenkrad würde 1-2 Grad schief stehen.... aber das ist eine andere Geschichte.
Hallo,
wenn dein Vorbesitzer Tieferlegungsfedern von einem Fremdhersteller verbaut hat oder sonst irgend etws an Fahrwerk verändert hat, dann führt am TÜV IMO kein Weg vorbei.
S-Line-Felgen lassen sich auch problemlos mit einem Gewindefahrwerk und / oder Spurverbreiterungen beim TÜV eintragen.
In meinem Fall mit einem H&R -Gewindefahrwerk und Spurverbereiterungen von 30 vorne /40 hinten mm pro Achse.
Ein schief stehendes Lenkrad ist IMO ein Indiz für eine schlampige Fahrwerkseinstellung.
Grüße
Manfred
Hey Manfred,
mir ist echt ein Stein vom Herzen gefallen. Ich dachte dass mit dem Lenkrad wäre was schlimmes. Dann hätte der Vorbesitzer das Fahrwerk aber auch eintragen lasen müssen, oder? Wo und wie würde das denn in den Papieren stehen? Dann muss ich wohl zum (: und das machen lassen; womit muss ich $$$ denn rechnen?
Komischerweise hat der Wagen vonr 3 Tagen neue HU Plaketten bekommen; hätten die da nicht was merken müssen.
OK das heisst ich muss also wegen dem Fahrwerk doch erst zum TÜV und dann wahrscheinlich wieder zur Zulassungsstelle zum eintragen... seufz.
@ Manfred: was hat denn dein Umbau am Fahrwerk ca. gekostet?
Grüße
Fan
Also ich habe OZ Superleggera in 18 Zoll, diese mussten eingetragen werden, obwohl ich auch das Auto damals mit den orig 18 S-Line geordert habe, die ich nun im Winter fahre.