- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 3
- Einmal Teil eingetragen aber doch wieder Orginal fahren?
Einmal Teil eingetragen aber doch wieder Orginal fahren?
Hi,
wie ist das, wenn ich was eingetragen habe. z.B Scheinwerfer.
Muss ich dann immer mit diesen fahren, oder darf man problemlos wieder auf Orginal umsteigen, ohne dass das was ausmacht.
Ist das bei allen Teilen so?
Danke
Ähnliche Themen
42 Antworten
Wenn was eingetragen ist, dann musst du es wieder austragen lassen, wenn du wieder original fahren willst.
ich hab bei mir 2 fahrwerke gleichzeitig eingetragen und noch kein grüner hat etwas gesagt...
bitte??? Also wenn ich jetzt im Winter meine Winterreifen fahre muss ich wieder die Sommeralus austragen lassen... ist doch Quatsch ;o)
Logischerweise bleiben die Teile eingetragen und Originalteile kannst du immer anbauen!!!
So long, Keep )
P.S.: Wenn du aber z.B. nen Airbag austragen lässt, oder deine hinteren Sitze, etc... dann musst du sie logischerweise wieder eintragen lassen, wenn du sie wieder reinmachst...
Lasse mich aber dennoch eines Besseren belehren ;o)
Wenn du deine Winterräder draufmachst, dann hast du sie ja schon eingetragen. Wenn 2 Fahrwerke eingetragen sind, dann ist das auch kein Problem.
Wenn man was eintragen lässt, dann wird ja der ordnungsgemässe Einbau kontrolliert und wenn du dann Auflagen hast, die du für die Eintragung eingehalten hast, also was umbauen musstest, dann muss die Rückrüstung wieder begutachtet werden.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Wenn was eingetragen ist, dann musst du es wieder austragen lassen, wenn du wieder original fahren willst.
so ein Unsinn!
Na dann weiß ich ja schon mal mehr
Also danke
Guter Spruch von jemanden der keine Ahnung hat. Sehr viel Sachen wurden nur in Kombination mit anderen Sachen eingetragen und dürfen nicht einfach so umgebaut werden.
Zitat:
Original geschrieben von 330CabrioBln
Guter Spruch von jemanden der keine Ahnung hat. Sehr viel Sachen wurden nur in Kombination mit anderen Sachen eingetragen und dürfen nicht einfach so umgebaut werden.
meinst Du da jetzt mich??
Na dann danke *kopfschüttel*
Nicht wirklich. Geht doch einfach mal zum Tüv und fragt da nach. Aber nicht so nen Dorftüver, sondern einen mit Ahnung.
Hat sich ja eh schon geklärt.
Es ging ja hauptsächlich um Teile, die nichts mit anderen Teilen zu tun haben.
Danke
also bei simplen sachen wie scheinwerfern, darf man wieder umbauen.
im schein steht doch zB sowas wie "auch erlaubt" oder "auch zulässig".
aber wenn man von sommer alus auf winterreifen umsteigt, muss man nichts wieder austragen lassen.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Smufi
Hat sich ja eh schon geklärt.
Es ging ja hauptsächlich um Teile, die nichts mit anderen Teilen zu tun haben.
Danke
Es muss theoretisch immer ausgetragen werden oder es muss beides eingetragen sein. Der Bulle, der dich kontrolliert und es steht was im Schein, was nicht vorhanden ist, weiss doch garnicht, ob es zulässig ist, wenn es nicht montiert ist. Es wird ihn auch nicht interessieren, denn es bringt 150Euro in die Staatskasse, dem Halter und dem Fahrer je 3 Punkte. Die Bullen brauchen keinen tech. Sachverstand, sie müssen nur die Zulassung lesen können.
Es muss nicht ausgetragen werden, wenn davor steht "auch gen.". So steht es bei Rädern meisstens. Bei allen anderen Eintragungen müssen die Teile auch so montiert sein. Mir hat der Tüver beim Tüv einfach meine AHK ausgetragen, weil sie nicht montiert war, sonst hätte er mir keine Plakette geklebt.
kommt drauf an wie du die eingetragen hast... wenn du einfach son DIN A4 wisch vom tüv bekommen hast, kannste das original teil auch einfach wieder einbauen und musst dann eben den zettel nich immer dabei haben ...
was will man denn da austragen lassen...
ach ja der tüv will geld damit die den zettel in den reisswolf stecken
Den Wisch kannst natürlich selber wegwerfen, obwohl das eigentlich auch nicht richtig ist, da er ja zu deinen Fahrzeugpapieren gehört. Aber was soll man da sonst machen.