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Einpresstiefe GT Spezial Felgen und Zulassung 185/55-15

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 11:05

Hallo,

 

mich hat am Montag ein Dekra Mann ziemlich auflaufen lassen. Hat bei meinem G3 Variant GT Spezial (74kW AFT-Motor) Felgen und Reifen bemängelt.

Laut VW habe ich die Originalfelge 6x15ET45 drauf (Hat mir der Teilemann ausgedruckt) und Mr. Dekra behauptet es wäre nur ET35 zulässig und Serie. Laut der Daten, die man so im Internet findet, hat aber nur der VR6 die ET35.

 

Zum anderen habe ich einen Ausdruck vom Freundlichen, auf dem steht, dass alle Golf Variant von 1994 bis 1998 als Winterreifen 185/55-15 fahren dürfen. Aber den will Mr. Dekra auch nicht anerkennen, weil dort keine Fahrzeug ABE drauf steht.

 

Hat jemand noch etwas, was mir helfen kann (Datenblätter, Prospekte, Reifen- und Felgenfreigaben)?

 

Zur Not montiere ich einfach nochmal die Sommerreifen für die Nachuntersuchung, aber wäre schon gut fürs nächste Mal besser vorbereitet zu sein.

 

Hat jemand vielleicht ein Prospekt vom Variant GT Spezial (meiner ist Modell 97)

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12 Antworten
am 26. Oktober 2011 um 11:09

Hallo,

ich hab bis jetz noch nie scheiß Postings geschrieben, aber jetzt reichts. Hau den Dekra Mann eins auf die Fresse. Ehrlich, der hat sich pissig wegen so nem Mist ? Unglaublich. Freilich kannste die Räder fahren, schleifts irgendwo bei den Spalttabletten, mit Sicherheit nicht. Das ist einer der nur nach Handbuch handelt und keine eigenen Sinnes und Menschenverstand hat. Der hat es nicht anders verdient. Das blöde Arschloch.

laut reifenfreigabe sind die 185/55er tatsächlich nur auf 6x15 ET 35 und 38 freigegeben. deine felgen darfst du farhen, aber mit 195/50ern.

reifenfreigabe anbei.

Zitat:

Hat jemand noch etwas, was mir helfen kann (Datenblätter, Prospekte, Reifen- und Felgenfreigaben)?

Im alten Fahrzeugbrief stehen alle für dein Fahrzeug zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. (Deswegen bekommt man den bei der Ummeldung entwertet zurück).

Wenn nicht anderer Prüfer. (Dekra und TÜV sind eh zu kleinlich)

KüS FTW!.

 

Oder lass es einfach eintragen sollte ja kein Problem sein.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Hat jemand noch etwas, was mir helfen kann (Datenblätter, Prospekte, Reifen- und Felgenfreigaben)?

Im alten Fahrzeugbrief stehen alle für dein Fahrzeug zulässigen Rad-/Reifenkombinationen. (Deswegen bekommt man den bei der Ummeldung entwertet zurück).

also sind die räder des TE nicht zugelassen.

Themenstarteram 27. Oktober 2011 um 10:52

Also, ich war heute beim TÜV. Der Mann war auch der Meinung, ich muss die 185/55-15 eintragen lassen, sei aber kein Problem. Laut VW sind die nur eingetragen, wenn das Fahrzeug mit Winterreifen bestellt wurde.

 

Die Felge ist laut aller Meinung (ausser der des Dekra Mannes) die Serienfelge.

 

Der alte Fahrzeugbrief hilft hier leider nicht, denn da steht nur 6x15H2 aber kein Hinweis auf die ET.

 

Danke für die Freigaben, die hatte ich auch schon im Internet gefunden aber leider qualitativ wesentlich schlechter und unvollständig.

Hätte dann noch drei - halt, vier Beiträge bzw. Threads für dich, die dir evtl.weiter helfen. Habe selbst noch nicht durchdacht, ob das hier ein ähnlicher Fall ist, aber du kannst ja mal schauen... :D

Schönen Gruß

Themenstarteram 11. November 2011 um 8:35

Ich war mittlerweile mal beim TÜV.

 

Scheinbar gibt es bei 1,6er Variant GT Special tatsächlich einen fehlerhaften Eintrag in der Fahrzeugdatenbank beim KBA. Denn auch beim TÜV stand, das die GT Special Felge 6x15 ET35 sein soll.

 

Ansonsten war aber beim TÜV alles locker, hat jetzt nicht nur die 185/55-15 eingetragen, sondern auch noch die Felgen.

 

Die anderen Sachen, die bei der DEKRA bemängelt wurden, hat der TÜV-Mann auch ohne Änderung für ok befunden (Endschalldämpfer und Mittelschalldämpfer nicht original von VW und von 2 verschiedenen Herstellern. Beide mit EG-Betriebserlaubnis. Dekra wollte Bestätigung, das die miteinander kombiniert werden dürfen).

Zitat:

Original geschrieben von balou21200

Beide mit EG-Betriebserlaubnis. Dekra wollte Bestätigung, das die miteinander kombiniert werden dürfen).

es wird langsam immer bekloppter

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23

Zitat:

Original geschrieben von balou21200

Beide mit EG-Betriebserlaubnis. Dekra wollte Bestätigung, das die miteinander kombiniert werden dürfen).

es wird langsam immer bekloppter

Da kann ich nur zustimmen:

Ich war am letzten Samstag beim TÜV. Der gute Mann hat doch tatsächlich 200 km alte Winterreifen in aller Seelenruhe ringsrum mit der Taschenlampe untersucht - nicht etwa die Reifengröße. Als ich mir den Hinweis erlaubt habe, daß die Reifen nigelnagelneu sind, meinte er, er hätte auch schon neue Reifen mit Nagel drin gesehen.

Daraufhin hab ich nix mehr gesagt...............

Themenstarteram 11. November 2011 um 18:43

Kennste schon den: Prüfer öffnet Tür hinten links, krabbelt quer durchs Auto, rappelt unterwegs an allen Sicherheitsgurten, will hinten rechts wieder aussteigen und ... scheitert an der Kindersicherung und muß den Rückwärtsgang einlegen. Das hatte ich letztes Jahr, auch bei der DEKRA aber andere Prüfstelle.

 

Mit den Schalldämpfern hat er streng genommen leider sogar recht. Da bei der Erstellung der Betriebserlaubnis unmöglich alle Kombinationen mit anderen Produkten geprüft werden können, wird in der Regel nur in Kombination mit VW Originalteilen geprüft. Deshalb gilt die BE eigentlich auch nur für diese Kombination. Wer im Ausland prüfen lässt, erhält oft trotzdem eine ganz allgemeine Bescheinigung, nur bei deutschen Prüfern wird immer noch gemäß deutscher Bürokratie jedes Detail mit ins Gutachten aufgenommen. Deshalb ist das Gutachten von Fox auch 4 Seiten und das von Ernst 24 Seiten lang. Normalerweise winken die Prüfer das im Rahmen ihres Ermessensspielraumes durch, ausser scheinbar mein spezieller Freund bei der DEKRA. Der TÜV-Mann meinte bei der Nachkontrolle jedenfalls "wat willer denn - Lautstärke iss doch voll im Normalbereich"

Zitat:

Original geschrieben von nashorn57

Zitat:

Original geschrieben von Micki_23

 

es wird langsam immer bekloppter

Da kann ich nur zustimmen:

Ich war am letzten Samstag beim TÜV. Der gute Mann hat doch tatsächlich 200 km alte Winterreifen in aller Seelenruhe ringsrum mit der Taschenlampe untersucht - nicht etwa die Reifengröße. Als ich mir den Hinweis erlaubt habe, daß die Reifen nigelnagelneu sind, meinte er, er hätte auch schon neue Reifen mit Nagel drin gesehen.

Daraufhin hab ich nix mehr gesagt...............

Der hat seinen Job noch ernst genommen: Die Betriebssicherheit zum Zeitpunkt der Untersuchung (und für voraussichtlich zwei weitere Jahre) soll geprüft und ggf. bescheinigt werden. Und dazu gehören unbestreitbar eben auch belastbare Reifen ... ;)

Schönen Gruß

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