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Einschätzung der Gebrauchtwagengarantie von DAT AUTOHUS

Themenstarteram 4. April 2008 um 11:33

Ist sicher für einige interessant, da der Anbieter sehr viele Fahrzeuge mit dieser Garantie verkauft und meistens ein starkes Preis/Leistungs-Verhältnis hat.

Ergänzend zur gesetzlichen Gewährleistung bietet DAT AUTOHUS eine Garantie mit Laufzeit von einem Jahr an.

Folgende Eckpunkte des Garantievertrages:

1. Die Garantie endet temporär mit jedem vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionstermin. Wird diese bei einer von DAT AUTOHUS "anerkannten" (?) KfZ-Meisterwerkstatt durchgeführt, verlängert sich die Garantiezeit bis zur nächsten Inspektion, zu einer Gesamtlänge von einem Jahr. Die Belege muss man einschicken, sonst erlischt die Garantie.

2. Umfang der garantierten Baugruppen:

- Motor:

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Gehäuse für Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse mit Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz

- Schalt/Automatikgetriebe:

Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile, Drehmomentwandler

- Achs- und Verteilergetriebe:

Getriebegehäuse einschließlich aller Innenteile

- Kühlystem:

Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe

- Kraftstoffanlage:

Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Vergaser

- Lenkung:

mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen

- Elektrische Anlage:

Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Bordcomputer (Rechner ohne Display), elektronische Teile der Einspritzanlage (Steuergerät, Luftmengen-/massenmesser), elektrischer Lenkhilfemotor und elektronische Bauteile des Lenkgetriebes, Steuerung des Automatikgetriebes

- Kraftübertragungswellen:

Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der ASR die Drehzahlsensoren, elektrisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe

- Bremsanlage:

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und von ABS elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler

- Klimaanlage:

Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer

- Abgasanlage:

Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, Turbolader (ohne Nebenkomponenten)

- Sicherheitssysteme:

Kontrollsysteme für Airbag und Gurtstraffer

Die Garantie umfasst NICHT alle nicht aufgeführten Teile der garantierten Baugruppen, zB Flüssigkeiten, Öle, Frostschutz, Ölfilter, Dichtungen, Simmeringe, Kleinmaterialien, sonstige Teile. NICHT ersetzt werden Abschleppkosten und andere folgeschäden!

3. Es liegt KEIN Garantiefall vor, wenn der Schaden nicht auf Verschleiß, sondern auf Material- und Herstellungsfehler zurückzuführen ist! (und andere, weniger relevante Einschränkungen)

4. Ein Erfolg der Reparatur ist NICHT garantiert! Liegt ein Garantiefall vor, so obliegt ein zweiter Garantiefall in derselben Baugruppe (s.o.) KEINEM Garantieschutz mehr! Es besteht keine Haftung, wenn das Reparaturunternehmen, das vom Käufer beauftragt wurde, die Reparatur nicht hinbekommt.

5. Die Reparaturkosten werden prozentual erstattet, proportional zu der Laufleistung des Fahrzeugs. Startend bei 100% mit 50tkm, verringern sie sich um 10% pro 10tkm bis runter zu 40%.

6. DARÜBER HINAUS IST DIE GESAMTLEISTUNG DER GARANTIE AUF 5000 EURO BEGRENZT!

So, der Rest sind organisatorische Dinge wie Belege etc.

Wie schätzt ihr die Garantieleistungen ein, wenn für ein Fahrzeug mit >110kW Leistung mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr 500 Euro verlangt werden?

Auf Deutsch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit - konkrekt in meinem Fall, BJ 10/05, 50tkm - dass im zweiten Halbjahr, wenn die Gewährleistung schwierig durchzusetzen ist, etwas aus den obigen Baugruppen so ausfällt, dass man im Durchschnitt 500 Euro erstattet bekommt, wobei nie mehr als 5000?

Grüße und Danke

Beste Antwort im Thema

So wie ich das gehört habe von Kunden von Autohus ist es schon schwierig die gesetzl. Gewährleistung durchzusetzen, ganz zu schweigen von der total verklausulierten "Garantie".

Finger weg ausser dein Analt hat Langeweile!

L

P.S. Habe noch diese Info im Netz gefunden:

SO VERKAUFT DAT AUTOHUS

wie es abläuft:

- Die Autos sind so zugeparkt, dass an eine Probefahrt nicht zu denken ist.

- Jedes Fahrzeug hat das Gütezeichen "Geprüft" und DA zeigt eine Expertise", auf der nur Lackschäden und Flecken angegeben sind.

- Diese "Schäden" sind jedoch fast nicht zu finden......

- Aber du sollst auch nur glauben, das Fahrzeug wurde gründlich gescheckt......

- Es wird nämlich erst dann gescheckt, wenn Du es gekauft hast.

- Dafür musst Du zusätzlich ca. 500,- Euro bezahlen. DA sagt dazu: Service- und Sicherheitspaket.

- Du glaubst, dann ein überholtes und "sicheres" Fahrzeug zu bekommen.....

- Die Anzahlung wird Reservierung genannt, die DA einbehalten will, falls Du vom Kauf zurücktrittst.

- Nach einigen Tagen sagt man Dir, Du musst xy Euro mehr zahlen weil z.B. die Bremsen gemacht werden müssen.....

- Du kannst a) zustimmen oder b) versuchen Dein Geld zurückzubekommen....

- Ich rate Dir b), bei a) heißt es Warten...

- Der Pkw wird grundsätzlich erst dann übergeben, wenn Du mehrmals nachgefragt hast.

- So erzeugt man den Eindruck, es wird ordentlich dran gearbeitet.....

- Gewaschen wird es dann, wenn Du zum Abholen kommst.

- Zunächst sollst Du einen Zustandsbericht unterschreiben ... Warum?

- Weil die darin genannten Mängel von der Garantie ausgeschlossen sind.

- Das Übergabedokument wird Bestellung genannt.... wieso Bestellung?

- Weil das Übergabedatum als Kaufdatum dargestellt wird... Warum?

- Um die Gewährleistung auszuschließen ..... Du hast das Fahrzeug ja in Kenntnis der Mängel jetzt erst gekauft! - Sehr Schlau nicht?

- So versucht DAT AUTOHUS von der Gewährleistung und Garantie freizukommen - und Du hast dafür obendrein noch 500,- Euro extra bezahlt. - Gute Idee nicht?

- Hast Du Rechtsschutz und einen guten Anwalt?

- Zum Schluss sollst Du noch unterschreiben, dass Dich der Verkäufer ausdrücklich gewarnt hat.... Gewarnt...?

- Ja, Dein Auto ist ein Gewerbefahrzeug, dass erhöhten Verschleiß unterlag!

- Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto

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So wie ich das gehört habe von Kunden von Autohus ist es schon schwierig die gesetzl. Gewährleistung durchzusetzen, ganz zu schweigen von der total verklausulierten "Garantie".

Finger weg ausser dein Analt hat Langeweile!

L

P.S. Habe noch diese Info im Netz gefunden:

SO VERKAUFT DAT AUTOHUS

wie es abläuft:

- Die Autos sind so zugeparkt, dass an eine Probefahrt nicht zu denken ist.

- Jedes Fahrzeug hat das Gütezeichen "Geprüft" und DA zeigt eine Expertise", auf der nur Lackschäden und Flecken angegeben sind.

- Diese "Schäden" sind jedoch fast nicht zu finden......

- Aber du sollst auch nur glauben, das Fahrzeug wurde gründlich gescheckt......

- Es wird nämlich erst dann gescheckt, wenn Du es gekauft hast.

- Dafür musst Du zusätzlich ca. 500,- Euro bezahlen. DA sagt dazu: Service- und Sicherheitspaket.

- Du glaubst, dann ein überholtes und "sicheres" Fahrzeug zu bekommen.....

- Die Anzahlung wird Reservierung genannt, die DA einbehalten will, falls Du vom Kauf zurücktrittst.

- Nach einigen Tagen sagt man Dir, Du musst xy Euro mehr zahlen weil z.B. die Bremsen gemacht werden müssen.....

- Du kannst a) zustimmen oder b) versuchen Dein Geld zurückzubekommen....

- Ich rate Dir b), bei a) heißt es Warten...

- Der Pkw wird grundsätzlich erst dann übergeben, wenn Du mehrmals nachgefragt hast.

- So erzeugt man den Eindruck, es wird ordentlich dran gearbeitet.....

- Gewaschen wird es dann, wenn Du zum Abholen kommst.

- Zunächst sollst Du einen Zustandsbericht unterschreiben ... Warum?

- Weil die darin genannten Mängel von der Garantie ausgeschlossen sind.

- Das Übergabedokument wird Bestellung genannt.... wieso Bestellung?

- Weil das Übergabedatum als Kaufdatum dargestellt wird... Warum?

- Um die Gewährleistung auszuschließen ..... Du hast das Fahrzeug ja in Kenntnis der Mängel jetzt erst gekauft! - Sehr Schlau nicht?

- So versucht DAT AUTOHUS von der Gewährleistung und Garantie freizukommen - und Du hast dafür obendrein noch 500,- Euro extra bezahlt. - Gute Idee nicht?

- Hast Du Rechtsschutz und einen guten Anwalt?

- Zum Schluss sollst Du noch unterschreiben, dass Dich der Verkäufer ausdrücklich gewarnt hat.... Gewarnt...?

- Ja, Dein Auto ist ein Gewerbefahrzeug, dass erhöhten Verschleiß unterlag!

- Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto

am 27. Juli 2008 um 15:40

Du hast ja eine gute Meinung vom "Autohus" .

Erzählst du uns wie die zustandekommt!?

Ex Mitarbeiter?

1 Auto dort gekauft?

10 Autos dort gekauft?

Wie ist denn Deine Meinung zu der oben dargestellten Vorgehensweise des Autohus? Oder stellt Du den Ablauf so wie ich ihn geschildert habe in Frage?

Grüße, L

am 25. November 2008 um 20:51

Hey Leute

hat noch jemand Erfahrungen mit dem "Autohus" gemacht ? und falls ja wär ich an denen interessiert weil ich dort ein für mich interessantes Fahrzeug gefunden habe !

Was verkauft Autohus eigentlich für Autos? Leasingrückläufer...? vertreterfahrzeuge..?

wär gut zu wissen !

danke im vorraus

mfg Andiiir

am 25. November 2008 um 23:06

in diesem Zusammenhang vielleicht

auch interessant zu lesen: LINK (M-T)

oder

mal googlen, gibt viele Infos da

Moin zusammen

Ich habe bei dat autohaus einen passat bj 2014 gekauft bin sehr zufrieden mit dem Auto

Nur vor paar tagen ist mir aufgefallen Wasser tropft rein in der waschstraße habe denen einen Kostenvoranschlag zukommen lassen und die lehnen den ab auf Grund von ansicht deren Unterlagen

Das gehört doch zur gewerleistung oder ?

Danke im vorraus

Wann wurde das auto überhaupt gekauft?

Variant mit Panoramadach?

Habe den passat vor 2 Monaten gekauft und es liegt an der Dichtung der Heck klappe

Ja das gehört zur Gewährleistung. Allerdings hat der Händler das Recht selbst nachzubessern, einen KVA muss er nicht akzeptieren.

Dann sehe ich das auch so, dass der Mangel von der Gewährleistung abgedeckt ist.

 

Dann frage ich mich allerdings warum der Händler nach "Durchsicht der Unterlagen " die Gewährleistung abgelehnt hat - plumpe, standardmäßige Abwehrreaktion oder bei Kauf bekannter Mangel.

Tippe auf ersteres.

Der Händler hat den KVA abgelehnt, nicht die Gewährleistung ausgeschlossen. Vermutlich ist der TE einige hunderte KM gefahren um das Auto beim besagten Händler zu kaufen. Wegen der Dichtung möchte er aber nicht die ganze Strecke zum Händler fahren und hat daher einfach vor Ort einen KVA erstellen lassen und diesen an den Händler geschickt. Diesen kann, muss er aber nicht akzeptieren, er hat das Recht den Mangel selbstständig zu beheben.

 

Daher bleibt dem TE nur eine Möglichkeit günstig aus der Sache rauszukommen, ab ins Auto und zu besagtem Händler fahren, vor Ort lässt sich sicher eine einvernehmliche Lösung finden.

Gab es da in Bezug auf Gewährleistung nicht auch anderslautende Entscheidungen welche Strecken einem Käufer zuzumuten sind und welche nicht?

Nein, das ist bei einem Kauf in einem Geschäft, z.B. Bekleidung oder Elektronik auch nicht anders. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Erfüllungsort beim Händler. Allenfalls für die Transport- bzw. Fahrtkosten muss der Händler aufkommen. Da stellt sich aber das Problem, dass man ggf. bei berechtigter Ablehnung der Gewährleistung darauf sitzen bleibt.

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