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Einspritzdüsen defekt, Händler haftet nicht!!!!

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 31. März 2010 um 18:35

Bei meinem Mondeo Diesel 2,2 Liter Baujahr 2005 und 145 000 Kilometern sind die Einspritzdüsen defekt.

Dazu folgendes Problem, bei dem Ihr mit hoffentlich weiterhelfen könnt.

Ich habe das Auto vor 5 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, mit neuem TÜV und AU.

Jetzt vor ein paar Wochen verlor das Auto an Leistung und es ging aus, daraufhin bin ich damit zu Werkstätten gefahren und eine Diagnose finden zu lassen. Ergebnis von 2 freien Werkstätten waren, dass die Einspritzdüsen und die Kolben sogar teilweise defekt sind.

Ok, dachte ich mir, zum Glück habe ich ja noch Gewährleistung vom Händler, der wird mir das schon bezahlen.

Nichts gibts, das Auto ist repariert und steht noch immer in der Werkstatt, weil die das Auto nicht vor Erhalt des Geldes rausgeben. Der Händler will nicht zahlen, weil er meint, dass der Motor durch falsches Betanken von "Billig-Diesel" kaputt gegangen ist, darüber hinaus meinen 2 Meister, das gleiche, dass ich Schuld bin und vor dem Kauf dieser Defekt definitiv nicht da war.

Und jetzt meine Frage, kann das denn sein?

Erstens habe ich kein Biodiesel oder sonst irgendein Schrott getankt, sondern nur Norm-Sprit und zweitens habe ich das Auto erst seit 5 Monaten, da kann doch in der zeit nicht die Einspritzdüsen aus eigenem Verschulden kaputt gehen oder?

Nur leider habe ich kein Beweis, dass ich wirklich kein Biodiesel getankt habe.

Könnt ihr mir sagen, wer im Recht steht und wie ich dem Händler vielleicht beweisen kann, dass ER zahlen muss?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 13. April 2010 um 9:20

Hallo Nobby87,

Als ich mir deinen Eintrag durchgelesen habe kamen bei mir schlechte Erinnerungen hoch!!! Ich hatte vor genau einem Jahr das selbe Problem. Ich fahre auch den 2,2l Mondeo bloß das ich ihn privat gekauft habe, ohne Garantie. Bei mir dauerte es allerdings nur 3 Wochen bis er nicht mehr lief. Nach langem hin und her und mehreren Werkstätten hatte ich gewissheit, eine Einspritzdüse war defekt und dadurch ist auch der Kolben gerissen und hatte ein loch. Da die Laufbuchsen auch nicht mehr gut aussahen wurde mir gesagt ich bräuchte einen neuen Rumpfmotor. Ich hab im enteffekt 2500 € bezahlt was nur der anfang meiner langen leidensgeschichte mit diesem auto war...

Ich kann dir nur den Tip geben: hau das ding weg solange du kannst!!

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1. müssen die dir beweisen, das du "billig-Diesel" getankt hast, wie die das beweisen wollen, da bin ich ja mal gespannt!!!

2. direkt zum Anwalt, denn die Rechnung wird ja ein guter Batzen sein, da sind 2-3 Schreiben vom Anwalt allemal billiger.

Wenn du im Rechtschutz bist, einfach bei der Rechtschutzversicherung nachfragen, ob die das übernehmen und dann suchst dir nen Fachanwalt und gut ist, sonst machst dir zuviel Kopfzerbrechen.

Da du sicherlich auf das Auto angewiesen bist zwecks Berufsweg, da dürften die dir den wohl kaum vorenthalten, denn lt. denen haben die ja die Beweise für deinen "billig-Diesel" vorliegen, also nicht mehr im Auto verbaut.

Themenstarteram 31. März 2010 um 18:47

also Anwalt ist schon lange eingeschaltet. Mein Anwalt klagt gegen den Händler, dass der Defekt nicht durch falsches Betanken, sondern schon vor dem Kauf vorliegen musste.

Nur den sein Anwalt stellt sich auch quer, und behauptet wie gesagt, dass ich Billig-Diesel getankt habe.

Nur jetzt brauche ich irgend ein Beweis, dass das nicht an dem Sprit liegt, zumal deswegen, weil es eigentlich zur zeit kein schlechten Sprit gibt, unter anderem weil es auch kein Biodiesel mehr gibt.

Das Problem ist, dass ICH ja beweisen muss, dass der Schaden schon vorher war, so ist leider diese blöde Händergewährleistung definiert.

Was kann ich tun?

Wies soll man das denn Beweisen?:rolleyes:

Alle Tankstellen in Germany um ne Stellungnahme bitten, das man da nie nicht getankt hat? :confused:

Ich kapier nur nicht, wie die das behaupten können, aufgrund WESSEN BEWEISES denn? Dagegen kann man sich wehren und arbeiten, aber nicht auf dieses Pauschal "du hast billig-Diesel" getankt und fertig.

Nobby, Frage wie alt bist Du...? Ich hab den Eindruck, dass die Werkstatt Dich nicht ganz voll holt... bist Du vielleicht etwas jünger?

Frage, bist Du im Rechtschutz?

Was unternimmt dein Anwalt? Was sagt er denn? Wleche Werkstatt ist das? gehören die einer Innung an? Ich meine, es gibt doch dieses Siegel KFZ Innung, vielleicht soll dein Anwalt dort hin wenden...

Die Werkstatt unterstellt Dir dass, dann müssen die das auch beweisen ! Achtung, mach nicht, dass die jetzt billig Sprit Reinkippen... oder wenn die sagen, dass es billig sprit ist, haben die den Tank abgelassen? Dann muss man das doch machen, nicht das der fehler nochmals auftritt... was steht alles auf der Rechnung?

am 31. März 2010 um 19:00

Sind das nicht "verschleissteile"???

wenn ja dann bist du in der beweispflicht das es ein schaden war der schon vor abschluss des kaufvertrages bestand.

aber mal auf den diesel bezogen....wie will man denn sowas beweisen??

ich mein wenn schon so behauptungen gestellt werden muss doch en grund dazu vorliegen oder en beweis da sein

wäre schön wenn du uns zu dem thema vllt aufm laufenden halten könntest

und trotzdem viel erfolg

Hallo,

in deiner Situation sollte § 476 BGB gelten,sieh auch hier: WIKIPEDIA

Das muss dein Anwalt aber wissen!!!

Meiner Meinung nach muss demzufolge der Händler dein Verschulden beweisen, was er sicher nicht kann...

am 31. März 2010 um 19:07

Hallo

Ich habe auch erst vor kurzem einen gebrauchten gekauft . 1 Jahr Gewährleistung und im 1 halben Jahr liegt die Beweispflicht beim Händler in der 2 Hälfte bei dir so wurde es mir erklärt .

 

aber es gibt noch eine Möglichkeit . google mal wie oft diese Einspritzventile kaputt gehen und wann da sollte dir schon was auffallen .

 

mfg

Themenstarteram 31. März 2010 um 19:10

also ehrlich gesagt, schreib ich das für meinen Bruder, er ist 25 Jahre alt und ist bei ADAC Rechtschutzversichert.

Die Werkstatt ist folgende:es ist ein Ford-Händler

Hat diese Werkstatt diese Innung, wenn ja, was bedeutet das dann genau?

Was anderes, darf der Händler einfach so das Auto nicht rausrücken?

Frag den Anwalt dazu... wenn er das nicht darf, hol die Polizei dabei und lass Dir dein Auto aushändigen... ich finde, dass ist doch Diebstahl...?

Irgendwie kommt es mir vor, dass dem Anwalt an dem Fall nichts liegt...

 

Nachtrag... anscheinend darf der Händler das... es gibt irgendwo so ein BGB §

Mach den Link unkenntlich... nicht das nachher noch eine üble Nachrede folgt...

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

 

Irgendwie kommt es mir vor, dass dem Anwalt an dem Fall nichts liegt...

Oder er ist auf Scheidungsrecht spezialisiert.

Fakt bei der Gewährleistung:

Der Kunde muß in den ersten 6 Monaten gar nichts beweisen.

KFZ Innung

guck mal hier

http://www.kfz-innung-mittelfranken.de/html/docs/schiedstelle.php

Ich schätze das so ein, dass die Dich abzocken wollen, da der Schaden ja auch nicht wenig ist...

Rede mit dem ADAC Rechtschutz und schildere dein Problem und was Ihr bis jetzt unternommen habt... Ich hab den Eindruck, dass deinem Anwalt, dass so ziemlich egal ist...

Themenstarteram 31. März 2010 um 19:44

also ich hab grad meinen Bruder gefragt, der Anwalt ist vom ADAC Rechtschutz, er kennt sich also mit solchen KFZ-Fällen aus.Liegt soweit nicht am Anwalt.

Was ich jetzt noch erfahren hab ist, dass der Händler und die Werkstatt zusammenhängen.Also das eine ist eine Fordwerkstatt und Fordhändler, so stecken die unter einem Hut und halten deswegen zusammen. Die Werkstatt weiß also, dass sie das Geld vom Händler nicht bekommen und deswegen rücken die das Auto nicht raus.

Meint ihr, man könnte da die Polizei anrufen oder muss ich warten, bis der Anwalt mehr Erfolg rausholen kann?

nee warten was der Anwalt raus holt...

Du hast einen Fehler gemacht....

1) Du hättest den Schaden deinem Verkaufenenden Händler anzeigen müssen... der sagt dann, dass wird dort repariert...

Wennst Du selber zu einem Verwandten-Betrieb vom Verkäufer fährst, handelst Du auf eigene Kappe...

ich bin kein Anwalt, aber im Kleingedruckten steht immer, dass man sich an den Verkäufer bei einem Schaden halten muss... Verkäufer ist die Firma (juristische Person( gemeint...

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