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Einspruch gegen Bußgeldbescheid Erfahrungen???
hallo, kleines problem,
habe heute ein Brief bekommen wo mir eine Ordnungswiedrigkeit vorgeworfen wird, ich sei außerorts auf der autobahn 29 km/h zu schnell gefahren.
Der Brief ging an meinem Vater (Fahrzeughalter).
Ich kann mich an den Blitzer erinnern, ich fahre fast jeden tag die Strecke und weiß wo die Blitzer stehen, als es geblitzt hat und ich auf den tacho schaute waren es knapp unter 120 km/h bei erlaubten 100 km/h. ich dachte da kommt nur eine verwarnung.
im brief steht das ich (nach abzug tolleranz) 129 km/h schnell war. der polo ist orginal mit orginal tacho und räder. ich gehe von messfehler aus. aber ein anwalt zum beweisen kann ich mir nicht leisten. ich rechne mit 75€ und 3 punkte. es wäre mein erstes bußgeld und meine ersten punkte nach 8jahren im starßenverkehr.
wie komme ich da am besten bei raus?
was sind eure erfahrungen?
meine vorschläge:
1.mein vater gibt an der fahrer ist ubekannt
2.ich gebe zu gefahren zu sein und lege einspruch gegen die ordnungswiedrigkeit ein
danke im vorraus
gruß andre
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14 Antworten
unverbindlicher tipp...leg einspruch ein. bei variante eins kann verfügt werden das dein vater ein fahrtenbuch für das fhz führen muss. oder nehme es wie es ist. 75€ bußgeld+ 20 bearbeitungs-verarschegebühr + germany 3 points...
muß ich den einspruch nicht irgendwie begründen? oder geht das ohne? weil irgendwan wollen die doch eine haben oder?
also soll ich dann auch zugeben das ich der fahrer bin?
zugeben das du der fahrer bist währe nicht verkährt, weil son fahrtenbuch is ja auch nich so pralle ;-)
leg direkt wiederspruch ein und als begründung eben das du der meinung bist das ein messfehler vorliegt da dein tacho das und das angezeigt hat.
hatte mal die schwester von nem kumpel, da wurde dann tachomessung gemacht und da ging der tacho tatsächlich falsch, hat weniger angezeigt als sie gefahren ist, war aber auch alles serie an dem auto.
aber ne tachomessung kostet doch ne menge geld oder?
muß ich das dann bezahlen?
ich finde das aber eine gute idee, würde es aber nur machen wenn ich weiß das da nich noch mehr kosten auf mich zu kommen.
ich kann morgen ja mal probeweise mit nen navi fahren und gucken was der so anzeigt und ob das mit mein tacho zusammenpasst. erfahrungsgemäß zeigt das navi bei anderen autos immer 5-10% weniger an, würde dann auch hinkommen.
........
soll ich erstmal nur zugeben das ich es war ohne wiederspruch einzulegen und auf den nächsten brief warten, oder muß ich den wiederspruch gleich mitbeilegen.
Du musst den Widerspruch in der angegebenen Frist einlegen.
Sonst wird der Bescheid rechtswirksam.
Tachoprüfung kannst Du in jeder Werkstatt machen,die ein Schild draussen angebracht hat.Meistens LKW Werkstätten.Oder einen Taxifahrer fragen,wo die ihre Eichprüfung machen.Dann hast Du das ganze sogar schriftlich mit Unterschrift und Stempel.
Davon kannst Du ja eine Kopie befügen.
Grüße
Nimm es wie ein Mann und winde dich nicht da raus. Die Ausrede mit dem Tacho ist absolut lachhaft. Man kann mir nicht erzählen, dass jemand der seit 8 Jahren den Führerschein (und vieleicht sogar das Auto) hat und nicht merkt, ob er 130km/h fährt oder 100km/h. Auf 10 km/h kann man das mindestens genau abschätzen und das hätte noch nichtmal Punkte gegeben!
Zitat:
Original geschrieben von Kenshiro
Nimm es wie ein Mann und winde dich nicht da raus. Die Ausrede mit dem Tacho ist absolut lachhaft. Man kann mir nicht erzählen, dass jemand der seit 8 Jahren den Führerschein (und vieleicht sogar das Auto) hat und nicht merkt, ob er 130km/h fährt oder 100km/h. Auf 10 km/h kann man das mindestens genau abschätzen und das hätte noch nichtmal Punkte gegeben!
was soll der beitrag denn??
ich habe doch am anfang geschrieben, das ich auf jeden fall keine 130 oder so gefahren bin, sondern höchstens 120. jetzt soll ich deiner meinung nach einfach hinnehmen das ich 130 gefahren bin, was ich mit sicherheit einschätzen konnte, und 3 punkte und 75 euro bezahlen??
ich habe nur nach einen lösungsweg gefragt wie man am besten daraus kommt. ich habe noch nie punkte bekommen, weil ich so fahre das es nicht dazu kommt.
Zitat:
Original geschrieben von Kenshiro
Nimm es wie ein Mann und winde dich nicht da raus. Die Ausrede mit dem Tacho ist absolut lachhaft. Man kann mir nicht erzählen, dass jemand der seit 8 Jahren den Führerschein (und vieleicht sogar das Auto) hat und nicht merkt, ob er 130km/h fährt oder 100km/h. Auf 10 km/h kann man das mindestens genau abschätzen und das hätte noch nichtmal Punkte gegeben!
Wenn mal ein bisschen TV guckt und nur ein klein wenig Ahnung von Verkehr und Radarfallen hat, sollte man aber wissen, dass grade diesen Mobilen Geräte heufig falsche Werte liefern.
Daher auch mein Rat: Widerspruch einlegen und abwarten was bei rum kommt. Um nen Anwalt wirst du aber wahrscheinlich nicht herumkommen!
andre da wirst du schlechte karten haben.wenn du immer so fährst das du keine punkte bekommst dann sind die 3kleinen auch bald wieder weg.mich blitzen die auch immer mal und wenn es blitzt dann geht man meistens auch glei auf die bremse (bzw vom gas)so das es bei der messung schon die 10km/h erklären würde.wenn man abgelenkt ist oder in gedanken ganz woanders dann kann das schon mal vorkommen.
rechtlich gegen vorgehen bringt auch nicht viel weil dann die kosten des verfahrens sich erhöhen und die die tragen musst.bei mir wurden aus 75euro mal schnell 130.
mach was du für richtig hältst.ich drück dir die daumen!!!
Zitat:
hatte mal die schwester von nem kumpel, ....
ach ja ich auch......sorry musste sein
ok, danke für eure antworten.
habe vorhin ein brief fertig gemacht worin ich alles erklärte, hört sich gut an, ist zumindest ein versuch wert, ich denke aber auch das ich um eine zahlung nicht drumherrum komme.
wenn ich keine punkte habe, kann ich mein auto günstiger versichern, also darf ich die nächste 2 jahre kein neues auto anmelden, dann bekomm die das nicht mit.
nur die 75€ tun mir schon sehr weh, aber kann man nicht ändern.
wenn was neues raus kommt meld ich mich.
gruß andre
Mir ist das mal passiert.Fremd in der Stadt (Leipzig).Hinter jemand hergefahren der sich auskennt,durch Ampelphase getrennt,Gasgegeben und geblitzt.
Auf den Bescheid,ebenfalls 75 EUR./3 Punkte,Wahrheitsgemäss geantwortet ,und auf 35EUR.ohne Punkte reduziert worden.
Grüße
Zitat:
hatte mal die schwester von nem kumpel, ....
ja ich weiß, war aber ausnahmsweise wirklich mal so ;-)
Tachomessung kannst du auch bei den mobilen ADAC ständen machen, wenn du mitglied bist ist es auch kostenfrei, reicht auch wenn du einen mithast der ne mitgliedskarte hat.
so, habe zurückgeschrieben gehabt und angegeben das ich und nicht der halter (vater) das auto geführt hatte. habe auch gleich mein einspruch mit bei gelegt. nun habe ich einen anhörungsbogen bekommen wo alles wieder drin steht, dort steht auch das meine Einwände bei der entscheidung zum tatbestand berücksichtigt wurden aber nicht zur entlastung des Tatbestands führten. jetzt soll ich im anhörungsbogen ankreuzen ob ich den Verstoß zugebe oder nicht.
wäre ja unlogisch jetzt zuzugeben obwohl ich es vorher abschtritt, oder? nur wie begründe ich das dann? ich gehe immer noch von eienr fehlmessung aus, da mein tacho richtig geht, solch großen tolleranzunterschied kann es doch nicht geben.
oder soll ich zugeben das ich zu schnell gefahren bin, jedoch nicht so derart schnell wie die messung es ergeben hat?