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Einstellung Xenon

VW
Themenstarteram 13. November 2012 um 11:30

Hallo zusammen,

da unser neuer Polo mit Xenon da ist, wollte ich mal nachfragen, wie bei euch die Leuchtweite ist.

Ich persönlich habe den Eindruck das, dass Licht einen kleinen Tick weiter leuchten könnte. Aktuell sind es von Leitpfosten bis Leitpfosten (ca. 50m)

Wie sieht es bei euch aus?

Danke

Gruß

Eugen

Beste Antwort im Thema
am 14. November 2012 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11

Ich kann den Rückschluss auf Dummheit nicht verstehen. Ich blende nicht und gut ist - das muss ich euch hier nicht beweisen. Fakt ist, dass es auch nicht immer der Xenonbrenner von hinten sein muss der am Dachhimmel klebt. Wesentlich öfter vorgekommen ist es, dass Halogen permanent am Dachhimmel klebt..

Wer schon, damit er den Gegenverkehr nicht blendet, die Scheinwerfer nach rechts verdrehen muss, hat irgendwie zumindest die Schlauheit nicht mit Löffeln in vollen Zügen genossen.

 

Dass gerade zur zu hoch eingestellte Scheinwerfer bei Regen / Nebel / Nässe / Schneefall eine eigenblendung entsteht, kann jeder selbst feststellen.

Dass bei zu hoch und nach rechts verdrehten Scheinwerfern eine Eigenblendwirkung durch angestrahlte Verkehrszeichen etc. entsteht, kann auch jeder selbst nachvollziehen und ist nicht wirklich als schlau (also irgendwie als dumm) anzusehen.

Dass man mit solchem Käse dann aufgrund der nach rechts verstellten Scheinwerfer Ausleuchtung der Strasse verschenkt, wo man sie eigentlich benötigt, und dass dann mit zu hoher Einstellung zu kompensieren, ist dann auch weder logisch, noch sinnvoll, bestenfalls halt eher dumm (Gegenteil von schlau).

Dass jemand dann dazu an völliger Selbstüberschätzung leidet, wenn er meint, er könne sein Fahrzeug vor einer Wand genauer ausrichten, als ein Einstellgerät korrekt vor dem Fahrzeug einzumessen, ist dann schon tatsächlich im Bereich der Dummheit anzusiedeln.

 

Nebenbei bemerkt wurden dann auch nocht nichtmal die Grundbedingungen für eine Einstellung der Scheinwerfer, insbesondere der ALWR beachtet.

 

Als besonders schlau kann man es dann auch nicht wirklich ansehen, wenn man mit derartigem Handeln dazu beiträgt, dass die Statistik von DEKRA / TÜV etc. bezüglich Mängeln an der Lichtanlage höher ausfallen.

 

Als ganz besonders unschlau (eigentlich eher wirklich dumm) muss man es dann dazu noch ansehen, wenn sich Leute mit derartigem Unsinn in öffentlichen Foren brüsten, sich selbst einen in die Tasche lügen und sich den Mist dann schlußendlich selbst schönreden müssen.

Siehe dazu Folgebeitrag des entsprechenden Users, der mit 150% Sicherheit folgen wird und in dem man alles noch schöner reden wird.

Anstatt derartigen MURKS zu verbreiten, wäre evtl. ein Besuch beim Augenarzt angeraten.

Eine Sehhilfe könnte da evtl. besser helfen.

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viel zu tief. habe es einmal höher gestellt bekommen von der werkstatt, dann das auto zum service gegeben und seit dem ists wieder zu tief :)

Dann muss das Fahrzeug auf ebenem Boden vor eine Pappwand gestellt werden mit 10 M Abstand und dann lässt sich ganz wunderbar ablesen ob das Gefälle von 1% eingehalten wird. Wenn da noch Luft ist. .. So habe ich das gemacht kann man es sich guten gewissens hochdrehen!

bist du dir mit dem 1% sicher?

Früher war das definitiv so, habe meine Käfer-Scheinis auch immer so eingestellt.

Aber mittlerweile liest man auf vielen Scheinwerfern Gefälle-Werte von 1,5%

Grüße

Laubie

Also auf meinen Scheinwerfern steht 1% - ich schaue aber nochmal nach - Sekunde :)

EDIT: Direkt vorne, noch vor dem Trägerteil über dem Scheinwerfer steht auf der Klarglasabdeckung das Scheinwerfer Abblendsymbol und direkt dahinter 1,0% :)

am 13. November 2012 um 20:36

Ich finde die Xenonlichter an meinem Polo könnten auch etwas weiter leuchten, eine dynamische Leuchtweiteregulierung wäre toll. :(

:-) die gibts nunmal erst ab der Mittelklasse! Aber mit ein paar 0,X% weniger Neigung kann man viele viele Meter rausholen. Meiner steht jetzt pi mal Auge (ziemlich genau auf 0.9% (Tüv Toleranz) und ich bin sehr sehr zufrieden. Habe um die erhöhte Stellung auszugleichen die Horizontale Ausrichtung richtung Beifahrerseite geschwenkt (etwa eine umdrehung) und angeblinkt wurde ich nie. Selber etliche Kontrollen zur Absicherung gemacht.. So fährt man trotzdem mit reinem Gewissen aber mit wesentlich mehr Sicht!

Ich hab mich einfach vor ne Wand gestellt und sie ein wenig hochgestellt.. Hat noch keiner aufeblendet, heißt sie sind nicht zu hoch aber aufjedenfall besser wie vorher

Zitat:

Original geschrieben von muffn

viel zu tief. habe es einmal höher gestellt bekommen von der werkstatt,

zu dem Thema kann ich mich nur wiederholen: Ich hasse es, wenn die Hell-/Dunkel-Grenze des Xenon-Fahrers hinter mir an meinem Dachhimmel klebt!

Leute, gewöhnt euch bitte daran, dass bei der Kombination von Nacht und Abblendlicht eine gewisse Tempo-Mässigung schlicht unerlässlich ist (egal, welche Licht-Technik verbaut ist).

*DANKE* !!

P.S. 1% bedeutet für eine Leuchtweite von 50m, dass sich die Scheinwerfermitte auf 50 cm über Boden befindet. Wenn ihr mehr als 150m Leuchtweite möchtet, fahrt ihr besser ein Armeefahrzeug mit 60cm + Bodenfreiheit und keinen Polo V! (erneut DANKE!)

P.P.S, Für einen nicht tiefer gelegten Polo 5 (*kein* Sportfahrwerk etc) wären das gemäss dieser Grafik aus der Preisliste etwa 80m

Edit: bei 80m Sichtweite würde das dann das Tempo gemäss dieser Quelle bei nasser Strasse auf etwa 90 Km/h begrenzen ,,,

Eine Sympatieträgerantwort für alle Welt.

Nur hast du sehr wahrscheinlich kein Xenon und kannst an dieser Stelle wahrscheinlich tatsächlich nicht mitreden.. 1° ist Regelkonform und selbst 0,5° sind noch allgemeinhin verträglich. Der Golf V mit Xenon wurde bereits mit Standartmäßigen 0,6° (lasst mich lügen ich schaue später nach) ausgeliefert und stellt noch etwas helleres Licht bereit. Ergo müsste dieser dann eine wesentlich höhere Blendwahrscheinlichkeit vor sich her schieben!

Die Grafiken sind in sofern Realitätsfremd als dass ich die größtenteils enthaltenen Maße direkt an meinem Fahrzeug ermittlet habe. Das ist immer noch genauer als das Licht Einstellgerät in der Werke und jede Grafik vom Hersteller.

Ich habe vorher nicht einmal den nächsten Randpfosten (mit Reflektor) sehen können, hing ewig bei VW in der Leitung um eine Genehmigung zu bekommen, die Werkstatt hat auch alles mögliche Versucht, da ein Wert von 1° bei derart ausgeprägter Hell-Dunkel-Grenze eben zu Unsichtbarkeit der Umgebung führt (Eigenblendung, regelrechte Ausgrauung von Straßenschildern). Was ist nun gefährlicher?

Davon ab, habe ich wie schon erwähnt selbst mit gutem Gewissen prüfen können, ob mein Licht denn nun blendet - an der Stelle fühle ich mich der Zeit nicht angesprochen!

Gruß

am 14. November 2012 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11

:-) die gibts nunmal erst ab der Mittelklasse! Aber mit ein paar 0,X% weniger Neigung kann man viele viele Meter rausholen. Meiner steht jetzt pi mal Auge (ziemlich genau auf 0.9% (Tüv Toleranz) und ich bin sehr sehr zufrieden. Habe um die erhöhte Stellung auszugleichen die Horizontale Ausrichtung richtung Beifahrerseite geschwenkt (etwa eine umdrehung) und angeblinkt wurde ich nie. Selber etliche Kontrollen zur Absicherung gemacht.. So fährt man trotzdem mit reinem Gewissen aber mit wesentlich mehr Sicht!

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11

Eine Sympatieträgerantwort für alle Welt.

Nur hast du sehr wahrscheinlich kein Xenon und kannst an dieser Stelle wahrscheinlich tatsächlich nicht mitreden.. 1° ist Regelkonform und selbst 0,5° sind noch allgemeinhin verträglich. Der Golf V mit Xenon wurde bereits mit Standartmäßigen 0,6° (lasst mich lügen ich schaue später nach) ausgeliefert und stellt noch etwas helleres Licht bereit. Ergo müsste dieser dann eine wesentlich höhere Blendwahrscheinlichkeit vor sich her schieben!

Die Grafiken sind in sofern Realitätsfremd als dass ich die größtenteils enthaltenen Maße direkt an meinem Fahrzeug ermittlet habe. Das ist immer noch genauer als das Licht Einstellgerät in der Werke und jede Grafik vom Hersteller.

Ich habe vorher nicht einmal den nächsten Randpfosten (mit Reflektor) sehen können, hing ewig bei VW in der Leitung um eine Genehmigung zu bekommen, die Werkstatt hat auch alles mögliche Versucht, da ein Wert von 1° bei derart ausgeprägter Hell-Dunkel-Grenze eben zu Unsichtbarkeit der Umgebung führt (Eigenblendung, regelrechte Ausgrauung von Straßenschildern). Was ist nun gefährlicher?

Davon ab, habe ich wie schon erwähnt selbst mit gutem Gewissen prüfen können, ob mein Licht denn nun blendet - an der Stelle fühle ich mich der Zeit nicht angesprochen!

Gruß

Schade dass Dummheit nicht den Verlust der Fahrerlaubis nach sich zieht.

Allerdings lässt ein vorsätzliches Missachten des §1 StVO mindestens eine charackterliche Schwäche, ggf. auch eine charackterliche Nichteignung zum Führen eines KFZ erahnen.

Ein wenig Infomat. zur Thematik.

 

Man kann sich den Ausführungen von "imapc" nur anschließen.

Ich kann den Rückschluss auf Dummheit nicht verstehen. Ich blende nicht und gut ist - das muss ich euch hier nicht beweisen. Fakt ist, dass es auch nicht immer der Xenonbrenner von hinten sein muss der am Dachhimmel klebt. Wesentlich öfter vorgekommen ist es, dass Halogen permanent am Dachhimmel klebt..

am 14. November 2012 um 20:11

Zitat:

Original geschrieben von thorbi11

Ich kann den Rückschluss auf Dummheit nicht verstehen. Ich blende nicht und gut ist - das muss ich euch hier nicht beweisen. Fakt ist, dass es auch nicht immer der Xenonbrenner von hinten sein muss der am Dachhimmel klebt. Wesentlich öfter vorgekommen ist es, dass Halogen permanent am Dachhimmel klebt..

Wer schon, damit er den Gegenverkehr nicht blendet, die Scheinwerfer nach rechts verdrehen muss, hat irgendwie zumindest die Schlauheit nicht mit Löffeln in vollen Zügen genossen.

 

Dass gerade zur zu hoch eingestellte Scheinwerfer bei Regen / Nebel / Nässe / Schneefall eine eigenblendung entsteht, kann jeder selbst feststellen.

Dass bei zu hoch und nach rechts verdrehten Scheinwerfern eine Eigenblendwirkung durch angestrahlte Verkehrszeichen etc. entsteht, kann auch jeder selbst nachvollziehen und ist nicht wirklich als schlau (also irgendwie als dumm) anzusehen.

Dass man mit solchem Käse dann aufgrund der nach rechts verstellten Scheinwerfer Ausleuchtung der Strasse verschenkt, wo man sie eigentlich benötigt, und dass dann mit zu hoher Einstellung zu kompensieren, ist dann auch weder logisch, noch sinnvoll, bestenfalls halt eher dumm (Gegenteil von schlau).

Dass jemand dann dazu an völliger Selbstüberschätzung leidet, wenn er meint, er könne sein Fahrzeug vor einer Wand genauer ausrichten, als ein Einstellgerät korrekt vor dem Fahrzeug einzumessen, ist dann schon tatsächlich im Bereich der Dummheit anzusiedeln.

 

Nebenbei bemerkt wurden dann auch nocht nichtmal die Grundbedingungen für eine Einstellung der Scheinwerfer, insbesondere der ALWR beachtet.

 

Als besonders schlau kann man es dann auch nicht wirklich ansehen, wenn man mit derartigem Handeln dazu beiträgt, dass die Statistik von DEKRA / TÜV etc. bezüglich Mängeln an der Lichtanlage höher ausfallen.

 

Als ganz besonders unschlau (eigentlich eher wirklich dumm) muss man es dann dazu noch ansehen, wenn sich Leute mit derartigem Unsinn in öffentlichen Foren brüsten, sich selbst einen in die Tasche lügen und sich den Mist dann schlußendlich selbst schönreden müssen.

Siehe dazu Folgebeitrag des entsprechenden Users, der mit 150% Sicherheit folgen wird und in dem man alles noch schöner reden wird.

Anstatt derartigen MURKS zu verbreiten, wäre evtl. ein Besuch beim Augenarzt angeraten.

Eine Sehhilfe könnte da evtl. besser helfen.

Nach meiner Kenntnis, wird die Gruneinstellung der X-Scheinwerfer im Steuergerät geändert/festgelegt. Die ganze Fummelei in der eigenen Garage kann folglich auch kein einwandfreies Ergebnis liefern.

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/gebrauchtwagen/articles/140557/

Nein sicherlich geht das händisch auch nicht. Allerdings sind meine 1° Neigung ob per Zufall oder nicht immer genauer als die angeblichen 1° aus der Werkstatt. Diese Geräte stellen die Neigung auf wenigen Zentimetern fest, ich habe die Neigung auf 10 Metern festgestellt, exakte 10 Meter und auch eine 99,9%ige Ebene dorthin! Daher verstehe ich nicht, warum hier einige so aus dem Häuschen sind wenn ich hier publiziere, dass es auch anders geht?! Ich habe sicherlich eine weitere Leuchtweite herstellen können, das heißt doch aber nicht, dass ich alles und jeden blende! Ich habe anschließend den Fokus auf der Horizontalen Achse zum Beifahrer Bereich geschoben, da mir dieser Bereich ausleuchtungstechnisch wesentlich wichtiger ist, als der Gegenverkehr - Ich fahre oft im Dunkel durch Waldgebiete und das auch nicht mit wahnwitzigen Geschwindigkeiten sondern eher so um die 90 km/h rum. An meiner Weltanschauung ist meiner Meinung nach immer noch nichts so verkehrt. Ich habe ein blendfreieres Leuchtbild als über die Hälfte weiterer Xenon/Bi-Xenon Eigentümer und wie schon weiter vorn geschrieben, verstehe ich die Aufregung um das Selbstjustieren von Scheinwerfern nicht - sofern es denn mit gutem Gewissen gemacht wird!

Bitte um Aufklärung, ich habe mich bevor ich das alles justiert habe selbstverständlich über alle Normen und Reglements schlau gemacht (obwohl an und für sich die 1° auf dem Scheinwerfer und ein Zollstock für das Ermitteln und Ausloten der Fahrzeugmitte und Leuchtmittelhöhe ab Ebene weit mehr als genug sind)! So blauäugig wie einige das zu denken scheinen bin ich nicht daran gegangen! Ich bin durchaus ein vernünftiger Mensch und keinesfalls Lebensmüde und Unachtsam im Straßenverkehr!

PS: @ hurt : ich muss wohl einen Nerv getroffen haben oder? Ich weiß sehr wohl dass man die Einstellungen nur in der Grundstellung ( 0 ) treffen sollte.

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