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Eintrag im HIS widersprechen? Control€xpert

Themenstarteram 30. Juli 2024 um 18:02

Meiner Frau ihr Auto wurde hinten an der Heckklappe beschädigt. Den Schaden reguliert die gegnerische Versicherung auf Gutachtenbasis. Nun flattert mir ein Schreiben ins Haus, dass ein Eintrag im HIS erfolge und ich dem widersprechen könne, es aber regelmäßig ein überwiegendes Interesse der Unternehmen an dem Informationssystem gäbe.

Das sehe ich naturgemäß anders, meine Frau ist irgendwo bei SF34 und ich auch in der Größenordnung. Unsere letzten Unfälle waren alles Parkrempler, wie auch hier, als meine Frau im Lidl ausgerufen wurde. Ich sehe da keinen Grund zuzustimmen.

Was macht die Versicherung, wenn ich widerspreche? Die müssten dann im Prinzip auf Zustimmung klagen. Verkehrsrechtschutz ist vorhanden und eine andere RSV auch.

Ich bin mit der Regulierung im Prinzip auch einverstanden, die ungerechtfertigten Kürzungen (UPE-Aufschlag auf Teile gekürzt) kriege ich auch noch weg.

Kennt ihr Control€xpert, die haben im Gutachten rumgestrichen?

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12 Antworten

Man umgeht die Thematik mit einer vollständig fachgerechten Reparatur nach Gutachten, weil hieraus kein Betrugspotential erwächst.

Sicher kann man der Datennutzung widersprechen. Man kann dann bei abschlägiger Nachricht auch klagen. Aber am Ende entfällt das berechtigte Interesse erst mit der volständig fachgerechten Reparatur.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 30. Juli 2024 um 20:02:52 Uhr:

 

Das sehe ich naturgemäß anders, meine Frau ist irgendwo bei SF34 und ich auch in der Größenordnung.

Das ist doch hier bei einem Fremdschädiger völlig irrelevant.

Themenstarteram 30. Juli 2024 um 18:45

Wenn die Versicherung mir Betrugsabsicht unterstellt oder die Absicht dazu, dann müssen die das begründen oder unterlassen. Einfach verdachtsunabhängig erstmal speichern, das geht nicht. Da wird mir unterstellt einen Betrug begehen zu wollen. Das halte ich für rechtlich nicht haltbar.

Der Betrugsvorwurf wird evtl. auch von der Versicherung erhoben, welche einen zukünftigen Schaden regulieren muss, nicht die Jetzige.

 

Reparieren lassen, so wie der Paul aus Berlin empfiehlt und es werden in Zukunft keine Regulierungsprobleme auf euch zukommen.

Einfach Widersprechen, man muss nicht allem zustimmen

 

Ganz lustig wäre es dann wenn es zu noch einem Unfall kommt und dann die Meldung kommt das es einen HIS Eintrag gibt…..

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 30. Juli 2024 um 20:45:28 Uhr:

Wenn die Versicherung mir Betrugsabsicht unterstellt oder die Absicht dazu, dann müssen die das begründen oder unterlassen. Einfach verdachtsunabhängig erstmal speichern, das geht nicht. Da wird mir unterstellt einen Betrug begehen zu wollen. Das halte ich für rechtlich nicht haltbar.

Doch das geht.

Man möchte halt nicht, dass der Stoßfänger ein weiteres und noch ein weiteres mal u.s.w. fiktiv abgerechnet, aber nie repariert wird.

Man möchte ferner dass der Vorschaden, sofern nicht repariert, bei der Ermittlung eines WBW im Falle eines weiteren Unfalls berücksichtigt wird.

Das ist alles vollkommen legitim und zulässig.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 30. Juli 2024 um 20:45:28 Uhr:

Wenn die Versicherung mir Betrugsabsicht unterstellt oder die Absicht dazu, dann müssen die das begründen oder unterlassen. Einfach verdachtsunabhängig erstmal speichern, das geht nicht. Da wird mir unterstellt einen Betrug begehen zu wollen. Das halte ich für rechtlich nicht haltbar.

Hier ein Link, um Deine Mutmaßungen als absurd nachzuweisen.

Die Versicherung muss nicht um Erlaubnis bitten :)

https://gutachter-raiolo.de/ratgeber/his-versicherung/

Themenstarteram 31. Juli 2024 um 11:34

Das ist nicht der Stoßfänger, es fuhr ein LKW gegen die Heckklappe und nur die ist eingedellt. Ich suche ja schon eine Heckklappe, aber meine Frau hätte gerne eine mit Motor und die waren selten.

Ich habe auf jeden Fall den Widerspruch mal rausgeschickt, mir reicht die nicht angegebene Begründung nicht. Die sollen ein bisschen schwitzen, das muss ich ja auch bei der Reparatur.

Der Stoßfänger war hier nur als Beispiel aufgeführt.

Sicher sein darfst du, dass wegen irgendwelcher Schreiben und "Widersprüche" dort ganz sicher nieman anfängt zu schwitzen.

Der Fall wird dort geführt, mit oder ohne deine Zustimmung, und beim nächsten Schaden musst du eine sach- und fachgerechte Reparatur nachweisen oder es gibt keine oder eine deutlich geringere Entschädigung.

Im Interesse aller Beitragszahler ist das richtig so.

Hauptsache mal den regulären Ablauf (grundlos) gestört und sich dann aufregen, dass irgendwo wieder eine Bearbeitung zu lange dauert. Meine Güte! Wegen was regst Du Dich da auf? Wenn es andersherum wäre, wärst du doch als Schädiger auch froh, wenn Deine Versicherung nicht irgendeinen unreparierten Altschaden regulieren würde. Typisch deutsches Verhalten.

Wird da nicht unterschieden zwischen optischen Mängeln und später sicherheitstechnische oder sogar nicht mehr fahrbereit.

Also meine Frage wäre:

1. Unfall rein optische Mängel, z.B. Felge stärker zerkratzt, Kratzer und kleiste Delle am Kotflügel und Stossstange. Abrrechnung fiktiv, keine Reparatur nur auf Verkehrssicherheit überprüfen lassen. Fahrzeug uneingeschränkt fahrbereit.

2. Unfall halbes Jahr später, jetzt an der gleichen Stelle, z.B. Felge verbogen , Reifen platt, Kotflügel und/oder Stossstange richtig eingedellt. Fahrzeug ohne große Reparatur nicht nutzbar muss abgeschleppt werden.

 

Das muss doch trotz HIS Eintrag völlig anders bewertet werden. Hier sollte das Fahrzeug doch auch in Zustand wie vor dem 2. Unfall instand gesetzt werden?

Oder sehe ich das völlig falsch?

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 31. Juli 2024 um 13:34:47 Uhr:

 

Die sollen ein bisschen schwitzen, das muss ich ja auch bei der Reparatur.

Ich denke nicht, dass die drei Mausklicks die es braucht, Deinen Widerspruch in die Rundablage zu befördern und die Standard-Ablehnung zu senden, irgendwen ins Schwitzen bringen.

Aber wenn Du den Möchtegern-Quichote spielen willst, mach halt.

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