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Eintragen / Abnehmen lassen von original Nachrüstungen

Themenstarteram 23. April 2007 um 15:06

Hallo ihr da draußen ;)

 

Ich habe mich gerade mit einigen Arbeitskollegen über Nachrüstungen am Fahrzeug unterhalten.

Einer von ihnen ist KfZ-Geselle.

Nun meinte er, dass nicht alle Änderungen am Fahrzeug, die mit originalen Teilen durchgeführt wurden, einfach unabgenommen betrieben werden können, es zumindest der Abnahme eines Meisters bedarf.

Ich war bis jetzt der Meinung, dass alle Nachrüstungen, die mit Originalteilen durchgeführt wurden (wie z.B. hier im Forum Nebelscheinwerfer oder Xenonumbau) auch ohne Abnahme möglich sind.

Wie sieht es eigentlich mit Bremsscheiben aus?

Der Airbag bedarf ja einer Fachwerkstatt, das steht ja IMHO im Handbuch...

 

Danke!

 

 

Steffen.

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15 Antworten
Themenstarteram 24. April 2007 um 15:09

Hab mich wohl zu früh bedankt ;)

Hat denn keiner eine Idee zum Thema?

Haben denn alle AFL-Umrüster sich nicht vorher informiert?

Darum geht es mir nämlich primär, ich wollte mir die AFL Scheinis nachrüsten und nun sichergehen, das rechtlich alles abgesichert ist.

 

Steffen.

Wie es genau aissieht, weiß ich nicht

Ich DENKE (und das soll schon was heißen :p) das es evtl. Probleme geben könnte, wenn du in MY 03 AFL einbauen willst. AFL gab es erst ab spätere Modelljahre. In dem Sinne könnte man von einer Modifikation vom Fahrzeug mit neueren, nicht den Baujahr sentsprechende Teile, ausgehen

Würde da aber mal beim TÜV nachfragen..um sicher zu gehen...evtl was schriftliches

MfG

W!ldsau

Themenstarteram 24. April 2007 um 15:47

Eine Antwort. *freu* ;)

Werde mich am Freitag mal beim TÜV persönlich vorstellen.

Heute geht keiner mehr ans Telefon. :rolleyes:

Ich meine, da die Technik ja auch in neueren Fahrzeugen identisch mit der im MY 03 ist, dürfte doch den TÜV hoffentlich nur die Funktionalität der Anlage (sprich Niveauausgleich, SWRA etc.) interessieren.

 

Selbst bei Fahrzeugen AFL-verfügbarer Modelljahre kann man doch die Serienausstattung beim Unfall notfalls per VIN feststellen, das Risiko (falls es besteht) tritt ja auch dort auf, oder?

 

Steffen.

Das Thema ist für mich auch relevant (Sig.!).

Die Frage nach der Vorführpflicht beim Fahrwerksumbau mit Originalteilen (für gleichen Motor und Karosserievariante) - was IMO kritischer als ein AFL-Umbau ist - wurde laut FOH, der sich mit dem TÜV in Verbindung setzte, mit einem windelweichen "Im Prinzip ja" beantwortet.

Ich gehe davon aus, dass das auch die Antwort zum zweiten ESD ist. :rolleyes:

Beim TÜV SÜD gibt es hier eine interessante Brochüre: Änderungen am Fahrzeug - Erst schlau machen, dann montieren. Die Aussagen dort sind aber ebenfalls nicht wirklich greifbar.

am 24. April 2007 um 16:36

also bei uns in österreich musste zb auch originalteile vorführen.

bsp: freund hat nen audi a4 mit dem normalen fahrwerk. er wollte ihn tiefer legen mit dem s-line fahrwerk.

auch da hätte er seinen dicken vorführen müssen weil sein auto (also diese version halt) nicht mit dem sline fahrwerk verbaut wurde :(

Die Pauschalaussage "alles Original, also keine Vorführpflicht" ist sicherlich falsch.

Im Detail wird es aber schwierig. Mein neues Fahrwerk gab es so in MY05 als Edition. Das sollte also kein Schwierigkeiten machen und ich werde es auch eintragen lassen.

Die ESDs sind wieder eine andere Geschichte. Die habe ich selbst nachgerüstet und stammen von einem Benziner. Rechnung habe ich nur für das Abgasrohr vom Z30DT, was ja nun nicht mein Motor ist. Und Änderungen, die zu einer "Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens" führen können, können auch die ABE erlöschen lassen.

Der Pauschalaussage kann ich auch zustimmen.

Im schlimmsten Fall kann man natürlich IMMER über die VIN bei Opel rausbekommen, welche Teile bei der Fertigung des Autos verbaut waren und welche nicht.

Wenn Ihr Umrüstungen/Anbauten an sichheitsrelevanten Teilen vornehmt, so würde ich mich hier nicht auf die Aussrede "Serienteil" zurückziehen.

Wer einen Dachspoiler oder Seitenschweller z.B. OPC anbaut, würde ich dagegen keine Abnahme beim TÜV machen lassen. Ich war mit meinem Dachspoiler auch nicht da.

ihr wollt mir also sagen, dass ich mit meinen dunklen original opel-rückleuchten zum tüv müsste?

mit meiner auspuffanlage brauche ich eigentlich nicht zum tüv wegen abe. denke ich jedenfalls.

Zitat:

Original geschrieben von RocketRider

ihr wollt mir also sagen, dass ich mit meinen dunklen original opel-rückleuchten zum tüv müsste?

.

ich sprach von SICHERHEITSRELEVANTEN teilen wie z.B. Bremsen usw. Wegen der Serienrückleuchten würde ich nicht zum TÜV fahren

 

Zitat:

mit meiner auspuffanlage brauche ich eigentlich nicht zum tüv wegen abe. denke ich jedenfalls.

richtig gedacht

Bremsen ist z. B. auch die Frage der Austragung von Felgen die dann nicht mehr fahrbar sind. Es gibt auch gewisse Auflagen was zusätzlich verbaut, geändert werden muß.

orginale Sportfahrwerke gibts die Spezialisten die bei Ebay eins sehen und kaufen auch wenns nichtmal für ihren Motor ausgelegt ist.

Auspuff trägt der TÜV z. B. beim Corsa C nichtmal den Serienauspuff von 1.8 GSi auf 1.8 Cosmo um ohne Geräuschgutachten. Und den fahren viele auch mit dem 1.2er (Ebay machts halt möglich).

Ok, wem solls auffallen, aber falls doch mal einer schaut...

Die Rückleuchten haben ein E Zeichen, da ist es einfacher. Solange die gesetzlichen Vorgaben an die Beleuchtung gegeben sind* - was ja der Fall ist, sind nur dunkler - kann man die ohne Probleme austauschen.

 

*vorgeschriebene Rückstrahler, NSL, Abstand NSL zu Rücklicht, Höhe NSL, Höhe Rücklicht...

 

Zitat:

Original geschrieben von Schelper

Wer einen Dachspoiler oder Seitenschweller z.B. OPC anbaut, würde ich dagegen keine Abnahme beim TÜV machen lassen. Ich war mit meinem Dachspoiler auch nicht da.

OPC-Line?

Da gibts ne gutachterliche Stellungnahme dazu, sollte aber auch ohne gehen. Bei Bedarf einfach melden.

Ich denke, solange man Kombinationen "herstellt", die es auch ab Werk gibt, sollte es keine Probleme geben.

Meines Wissens ist es auch nicht möglich hinzugefügte Sonderausstattung "eintragen" zu lassen, wenn diese normal auch nicht eingetragen ist (z.B. AFL-Scheinwerfer).

Wer allerdings auf AFL-Scheinwerfer umbaut sollte natürlich auch an die Scheinwerferreinigungsanlage und die automatische Leuchtweitenregulierung denken.

Es kommt darauf an, was du machst.

Ein Sportfahrwerk aus einem 1.8 in einen 1.8 dürfte eintragbar sein.

Eben mit Nachweis, daß die Kennbuchstaben der Federn und Stoßdämpfer zu einen 1.8 *wasauchimmer* gehört.

AFL-Scheinwerfer haben wieder ein E Zeichen, aber wegen der Zusatzeinbauten und deren (ordnungsgemäßer) Funktion würde ich es eintragen lassen. Wenns dann mal nicht richtig funktioniert hat man immerhin die Eintragung und damit nicht notwendigerweise ein Erlöschen der BE. (wie will man sonst nachweisen, daß die Leuchtweitenregulierung je funktioniert hat?)

 

Und man kann sich jede Nachrüstung eintragen lassen. Wieso auch nicht, man zahlt schließlich dafür. Hab z. B. ne 2. Nebelschlußleuchte eingetragen.

am 25. April 2007 um 19:50

zum Thema Originalteil nachrüsten:

Ich hab nen Astra G und habe mir die OPC-2 Front gekauft. Ums eintragen zu lassen hab ich mich per Kontaktformular auf der opel HP an den Opel Kundenservice gewandt mit der Bitte sie mögen mir doch einen Unbedenklichkeitswisch zukommen lassen, 14 tage später kam ein Schreiben per Post (wo genau die seriennummer meines autos draufstand, musste man ja angeben) und in dem Schreiben stand das Opel keine Bedenken hat dieses Teil an diesem Auto anzubringen. So bin ich mit dem Wisch zum TÜV hab brav meine Gebühr gelöhnt und Schwupps war alles eingetragen ohne probs!

Themenstarteram 30. April 2007 um 12:05

So, der erste Prüfer hat sich bezüglich der AFL-Nachrüstung schon mal quer gestellt. Unglücklicherweise direkt der im Heimatort. :( :rolleyes:

 

Ich werde jetzt erst mal bei Opel, ggf. beim FOH, versuchen eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" zu ergattern und dann den Prüfer noch mal zu "überraschen" ;)

 

Steffen.

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