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Eintragung Golf 7 / Polo GTI Lenkrad
Hey,
ich habe in meinem Golf das Polo GTI Lenkrad (ohne Mufu) eingebaut und wollte dies nun eintragen.
Leider will mein Prüfer ein Vergleichsgutachten / eine Eintragung im Fahrzeugschein von einem anderen 4er. (Oder eine Bestätigung von VW das dieses Lenkrad im 4er Golf zugelassen ist...)
Nun meine Frage: Hat jemand das VW GTI, GTD, R-Line Lenkrad aus den Baureihen Golf 7 oder ab Polo 6c in seinem 4er Golf eingetragen? Wenn ja, könnte er/sie mir diese Eintragung aus der Zulassung Teil 1 / Abnahme der Änderung abfotografieren?
(anbei mal paar Bilder vom Lenkrad und Airbag)
Gruß Richard
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14 Antworten
Da du daran ja selbst privat nix zu Basteln hast wird hier sicher gleich ende sein im Beitrag.
Fahre zu einer Fachwerkstatt.
Arbeiten an Airbagsystemen zu denen dies nunmal zählt, sind nur für Personen mit Airbagschein im Gewerblichen bereich zulässig.
Der Airbag wurde von einer Fachwerkstatt demontiert und auch wieder montiert. Es wurde alles fachgerecht verbaut. Mir geht es hier auch nicht um das verbauen sondern um die Eintragung.
Das mit dem gewerblichen Bereich stimmt auch nicht, den Schein können auch Privatpersonen machen, ich hab mir so ein Ding geholt letztes Jahr.
sollt emöglich sein, hab Golf 7 und Golf 8 im Passat eingetragen....
Zitat:
@ferrari2k schrieb am 2. September 2022 um 00:56:08 Uhr:
Das mit dem gewerblichen Bereich stimmt auch nicht, den Schein können auch Privatpersonen machen, ich hab mir so ein Ding geholt letztes Jahr.
Und genau wie mit dem GGVS und dem Staplerschein mein guter , gilt dieser nur im Gewerblichen Bereich
Nur weil man einen Schein hat , heisst das nicht das man auf der Straße in Wildbahn damit Privat was machen darf.
Für Privatpersonen ist alles, was mit Airbag zu tun hat, verboten. Gilt ebenso für den GGVS Transport. Der Airbag zählt dabei ebenfalls als GGvS mit entsprechenden Punkten.
Die Arbeiten dürfen auch mit Schein nur im gewerblichen Bereich durchgeführt werden.
Besitzt du allerdings ein Kleingewerbe und führst die Arbeiten Sachgemäß in dazu geeigneten Räumen aus , dann sieht die Sache wieder aus. Kleingewerbe muss dann auch nicht KFZ Gewerbe heissen , du könntest auch Computerladen oder eine Imbissbude haben so gesehen Musst allerdings entweder am Eigenen Auto schrauben oder dem Kumpel eine offizielle Rechnung dazu schreiben .
So gesehen gibts Unterschiede zwischen Angestellten und Personen mit eigenem Gewerbeschein.
Das Thema wurde hier schon zig mal durchgekaut.
Also ich hab das damals extra gefragt und mir wurde gesagt, dass das auch für Privatpersonen geht.
Ohne Einschränkung.
Man hat den Schein -> man darf das machen.
Sonst macht das ja keinen Sinn, einer Privatperson diesen Schein anzubieten, ich hab da ja mehrmals deutlich darauf hingewiesen, irgendjemand (spätestens der Prüfer) hätte dann ja schon sagen müssen "ja, also ne, SIE können das nicht machen...."
Es geht hier aber nicht um den Einbau, sondern nur um die Eintragung. Der Einbau wurde -laut TE- vom Fachmann durchgeführt.
Zitat:
@dolofan schrieb am 3. September 2022 um 13:02:38 Uhr:
Es geht hier aber nicht um den Einbau, sondern nur um die Eintragung. Der Einbau wurde -laut TE- vom Fachmann durchgeführt.
Der dann natürlich auch für den Tüver eine entsprechende Bescheinigung ausstellt
Ähnlich der Bescheinigung für einen KLR oder Minikat.
Da legt man das Gutachten des Lenkradherstellers bei -> als Beispiel nenne ich mal Raid , MOMO die es bei Neuteillieferung dabei legen.
Dann fährt man zum Tüver und siehe da .. eingetragen.
In diesem Fall an den Fahrzeughersteller wenden -> Bescheinigen lassen in welchen Fahrzeugen es angeboten wurde und dem steht nichts im Wege.
Andernfalls ist das immer eine Einzelabnahme und da haben die Dipl. ING sehr viel Spielraum für Ihre Entscheidungen. Im Zweifel wird halt verweigert.
Das der Tüver also ein Vergleichsgutachten haben will ist vollkommen normal. Das eine Kopie eines anderen Fahrzeugsscheins ausreichen soll wäre mir dabei aber Neuland. Denn da kann die Zulassungsstelle auch eintragen was sie möchte wenn man denen Fälschungen vorgelegt hatte. Keine Seltenheit.
Zitat:
@disi77 schrieb am 2. September 2022 um 12:53:40 Uhr:
sollt emöglich sein, hab Golf 7 und Golf 8 im Passat eingetragen....
Was musstest du bei deinem Prüfer vorlegen um die Eintragung zu bekommen? Ich vermute das ich kein Vergleichgutachten bekommen werde... Habe schon gelesen, dass einige von VW bestätigen mussten, das es sich um einen einstufen Airbag handelt und das Airbag-Volumen +/- 15% stimmt.
Hallo
Das ist verboten, das macht man nicht und du bist ein böser Junge weil du in einer Kontrolle sagen musst du hättest das schon so gekauft.
Möchtest du es nur eingetragen haben, oder möchtest du mit diesem Lenkrad über den Tüv kommen? Da du es selbst umgebaut hast, es also offensichtlich kannst, bau es für den Tüv jeweils wieder um und alle sind zufrieden.
Theo (auch manchmal böser Junge)
Wenns dann mal knallt kommt die Retoure .. Karma f... irgendwann jeden
Zitat:
@Abknipser schrieb am 4. September 2022 um 13:57:14 Uhr:
Hallo
Das ist verboten, das macht man nicht und du bist ein böser Junge weil du in einer Kontrolle sagen musst du hättest das schon so gekauft.
Möchtest du es nur eingetragen haben, oder möchtest du mit diesem Lenkrad über den Tüv kommen? Da du es selbst umgebaut hast, es also offensichtlich kannst, bau es für den Tüv jeweils wieder um und alle sind zufrieden.
Theo (auch manchmal böser Junge)
Schön wäre es... Bei uns in Dresden nehmen sie es ganz genau bei den Kontrollen und wenn am restlichen Auto auch schon "Veränderungen" durchgeführt wurden, werden diese Eintragungen dann ganz schnell angezweifelt und das Kfz stillgelegt.
Außerdem muss ich @MVP-Cruiser auch recht geben. Beim Unfall wäre es sehr schlecht. Aber andererseits wer garantiert mir das ein 23 Jahre alter Golf 4 Airbag noch einwandfrei funktioniert.
Zitat:
@Tauric schrieb am 4. September 2022 um 11:51:10 Uhr:
Zitat:
@disi77 schrieb am 2. September 2022 um 12:53:40 Uhr:
sollt emöglich sein, hab Golf 7 und Golf 8 im Passat eingetragen....
Was musstest du bei deinem Prüfer vorlegen um die Eintragung zu bekommen? Ich vermute das ich kein Vergleichgutachten bekommen werde... Habe schon gelesen, dass einige von VW bestätigen mussten, das es sich um einen einstufen Airbag handelt und das Airbag-Volumen +/- 15% stimmt.
da der Tüv direkt beim VW war, haben die ihm die Unterlagen aus dem Programm gegeben bzw. bei VW angefragt. Die haben wohl den Airbag nochmal abgemacht und haben dort die Nummern verglichen und Verbindungen angeschaut.....
Zitat:
@Tauric schrieb am 5. September 2022 um 08:46:26 Uhr:
andererseits wer garantiert mir das ein 23 Jahre alter Golf 4 Airbag noch einwandfrei funktioniert.
Das mag sein , aber es ist keine Frage deines Airbags nach 23 Jahren, sondern eine Frage der Allgemeinen Haftung beim fahren ohne Betriebserlaubnis.
Und da spielt eben ein nicht eingetragenes Lenkrad im Raum und dem wird man zuerst die Schuld geben.
In diesem Fall sogar als Vorsatztat .
Das ist hier auch keine Rechtsberatung und soll auch nicht dahin ausarten.
Es ist schlicht und ergreifend einen Fachbetrieb klar welche Unterlagen der Kunde braucht .
Desweiteren wird auch wohl VW das Fahrzeug mal sehen wollen wegen der Bescheinigung wenn es denn eine geben sollte.
Vielleicht mal den TÜV dazu im VW Autohaus terminieren