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eintragung - grundgebühr?

Themenstarteram 13. Januar 2006 um 13:18

hey, habe mal was gehört von so einer art eintragungsgrundgebühr beim tüv... bezieht sich das nur auf einzelabnahmen oder auch für 19.3er??

hätte da mehrere sachen, die der tüv abnehmen sollte/müsste ;)

nur ich habe keinen bock, dafür das der mir am aupuff schnüffelt und an den rädern wackelt 140eus zu blechen!!!

 

wie sieht das mt lenkrädern in verbindung mit nicht seriejnbereifung und tieferlegung aus?? läuft das über ne einzelabnahme?? was macht der da genau??

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17 Antworten
am 13. Januar 2006 um 13:22

ich hab dazu auch mal ne frage. im alten fahrzeugbrief waren meine 215er tires drinne gestanden im neuen nicht mehr da nurnoch eine größe! desshalb hab ich immer ne alte kopie im handschuhfach. was kostet es ca. die jetzt in den fahzeugschein eintragen zu lassen. (müssen die felgen das auch?? 16")

danke

Themenstarteram 13. Januar 2006 um 13:24

wenn du ne abe zu den felgen hast, sollte das wurst sein....

normaler weise kostet umtragen 11,50 im amt...

aber ob das so ohne probs gemacht wird weiß ich nicht...

am 13. Januar 2006 um 13:30

Lenkrad wird mit Serienbereifung nicht eingetragen wenn es ABE hat...

Ist es der Fall wie bei dir, hast du ja das gutachten und kannst das normal nach §19.3 eintragen lassen. Steht auch immer im ob und wann eine Begutachtung notwendig ist und nach welchem paragraphen.

§19.3 ganz normale abnahme

§21 Einzelabnahme

Einzelabnahmen werden z.b. gemacht wenn man 10x16 Felgen (als beispiel) auf nen astra montiert.

Für sowas kann kein Felgenhersteller ABE oder Teilegutachten geben... Dann gibts lediglich Festigkeitsgutachten das über diverse größen, maße und lasten berichtet.

Zu der Sache mit der kohle latzen... Bei manchen TÜVs ist es so das man für jedes teil den vollen preis zahlt... manche machen es aber so das die bei mehreren ne vergünstigung machen.

KOmbinationenen sind ebenfalls Einzelabnahmen, also nicht-serien-Lenker + nicht-serien-Felge = Einzel.

Muss aber nicht zwangsläufig teuer werden, das geht nach Aufwand, frag einfach vorher.

Hey jungs! zum thema kombinationseintragungen: bei mir is das folgendermaßen gelaufen: Der tüv hier im Umkreis schreibt eine minimale bodenfreiheit von 760 mm vor. Jetzt habe ich ein Fahrwerk von e-bay eingebaut gehabt. Scheißendreck. das ding war am anfang ganz gut. Habe dann von einem kumpel r&h cup 9x14 abgekauft und moniert (ca. 4 monate nach eintragung des fahrwerks). eintragen lassen, kein prob. jetzt (im Spätsommer) habe ich mir ein frontansatz von mattig geholt. sieht auch klasse aus. mit anpassarbeiten auf genau 7,6 mm bodenfreiheit gebracht. fahr zum tüv ... und ... das fahrwerk hat sich um ca. 3,5 cm gesetzt!!! bin zwar vorne optimal überall drüber gekommen, aber die ölwanne u. der msd, ich bin nicht einmal mehr über die tüv-rampe gekommen und musste rückwärts in die hintere einfahrt fahren. der tüv hat mim kopf geschüttelt! hat gedacht, ich hätte die federn gequetscht!!! naja, eingetragen ist jetzt alles!!! kein bulle weiß, ob der tüv kombinationen eingetragen hat, oder was zuerst eingetragen wurde.

Theoretisch kannst du zunächst die Reifen und das Fahrwerk eintragen lassen, zu nem anderen tüv/degra fahren und das lenkrad eintragen lassen (mit den standartreifen). Normalerweise schauen die nicht drauf, ob da andere reifen eingetragen sind oder ob das fahrwerk zum lenkrad passt o. Ä.! Im Fahrzeugschein/-brief steht dann alles als eingetragen. Kombinationen für die Polizei sind nicht zu entnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von AstraMaster

Kombinationen für die Polizei sind nicht zu entnehmen.

doch... wenn mans ganz genau nimmt muss dann "bla und blubb IN VERBINDUNG mit drallala und haste nich gesehen" stehen...

im normalfall streicht der tüv dir dann bei der nächsten eintragung auch die vorhergehende und trägt nur verbindungen ein... das kommt dann drauf an, wie genau der prüfer seine arbeit nimmt

am 13. Januar 2006 um 15:35

lol ey vorhin bei ner tüv stelle gewesen und angefragt wegen teilegutachten wie das bei denen aussieht wenn ich ne neue frontschürze bei ihnen abnehmen lassen will... meinte er nur so haja minimum bodenfreiheit 10 cm ! dann folgendes : (ihr kennt die tüv gruben die langen mit den metallleisten die meistens gelb sind sodass man net ins loch fahrn kann) der typ meinte zu mir wenn ein auto schon da nicht dran hoch kommt oder schleift kann er gleich wieder rausfahren! er hätte bemessen die kante wäre genau 10 cm .. naja also dieser tüv ist also schonmal kacka.

Zitat:

Original geschrieben von soundfan

.. naja also dieser tüv ist also schonmal kacka.

naja, dann musst du wohl zu mir fahren und hier zum tüv gehen... ;-)

wegen tüv: Hab mal gehört, dass es einen portablen menschen gibt, der hauptsächlich in süddeutschland und österreich sämtliche umbauten von motoren usw. macht und auch ne befugnis über eintragungen und tüv abnahmen hat.

weiß da jemand was?

Themenstarteram 13. Januar 2006 um 17:30

nein, aber ich weiß, dass TÜV-prüfer in der regel verbitterte-opelhassende-ex-vw-werkstattmeister sind!!! ;)

zum eintragen würde ich wenn zur dekra oder zu so nem KÜS oder wie das heißt...

nen bekannte meinte auch, das die mobilen prüfer, die zu den werkstätten kommen, oft wesentlich lockerer sind!!

also ich hab bisher immer alles bei Küs eintragen lassen und lass da auch immer meinen Tüv machen. Die Mitarbeiter sind ersten freundlich und zweitens behandeln sie mich auch wie einen normalen Menschen wenn ich mit einem NICHT Serienauto vorfahre. Was man von Tüv nicht gerade behaupten kann

 

Leguanpapa

Jupp, ich geh zur GTÜ, bei unserer hisigen Prüfstelle in Mainz sind die Leute voll ok!

Zitat:

Original geschrieben von AstraMaster

Theoretisch kannst du zunächst die Reifen und das Fahrwerk eintragen lassen, zu nem anderen tüv/degra fahren und das lenkrad eintragen lassen (mit den standartreifen). Normalerweise schauen die nicht drauf, ob da andere reifen eingetragen sind oder ob das fahrwerk zum lenkrad passt o. Ä.! Im Fahrzeugschein/-brief steht dann alles als eingetragen. Kombinationen für die Polizei sind nicht zu entnehmen.

Und sowohl theoretisch als auch praktisch ist diese Aussage FALSCH und die Eintragungen können sehr schnell angezweifelt werden (was bei nem einigermassen gebildeten Cop auch ganz schnell passieren wird), weil da eben nichts von IN VERBINDUNG MIT steht.

Findet der - von der Polizei auserwählte - Sachverständige das 25cm Lenkrad in Verbindung mit 12x14" Felgen und 2cm Bodenfreiheit zu festen Teilen nicht ok, biste deinen Eintragungen und mit etwas Pech dein Auto ratz fatz los, bis es wieder in einem Verkehrstauglichen Zustand ist.

Und wenn ich sowas lese:

Zitat:

ich bin nicht einmal mehr über die tüv-rampe gekommen und musste rückwärts in die hintere einfahrt fahren.

weiss ich wieder warum die Regeln so sind wie sie sind *kopfschüttel*

Zitat:

Original geschrieben von S4ckr4tt3

nein, aber ich weiß, dass TÜV-prüfer in der regel verbitterte-opelhassende-ex-vw-werkstattmeister sind!!! ;)

das die meisten tüv-leutz tuning-hasser sind, stimmt. aber wenn die den ganzen tag nur hu´s und au´s machen würden, würd denen ja auch langweilig werden, oder??!! ;-)

zum thema ex-vw-werkstattmeister: der tüv-prüfer bei uns (für tuningmaßnahmen) ist ein opel vernatiker und trägt alles ein, was nicht die sicherheit beeinträchtigt, egal, was es ist und wie unmöglich es aussieht. als beispiel: meine reifen sind an der oberkante nur ca. 15 cm abgedeckt. vorne und hinten schauen sie bis ca. zur hälfte raus (eigentlich so nicht eintragbar). der radkasten deckt also nur die lauffläche ab, da die reifen aber schräg liegen zwecks 225er bereifung schaut die schräge kompromisslos raus -> egal!

ich muss mal en paar bilder von meinem auto machen und ins net stellen, dann könnt ihr ihn mal anschauen *g*

es muss auch nur die Lauffläche abgedeckt sein... ob die Felge da übersteht ist wurst

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