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EINTRAGUNG im Fahrzeugschein vorhanden
Hallo ich habe eine Allgemeine Frage bezüglich einer Eintragung im Fahrzeugschein .
Wenn das Teil eingetragen ist, muss man dann den TÜV oder Polizei Beamten noch beweisen das es sich auch um das Teil handelt ? Oder ist es ok wenn Eingetragen ist ist es Save ..
Wie ist es bei einer Einzelabnahme ohne Kennzeichnung der Teile um nachzuweisen das es auch das Teil ist ?
Vielen Dank für eure Nachrichten..
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12 Antworten
Die bereits gegebenen Antworten in den immerhin vier Anfragen zu deinem original in der ABE enthaltenen Spoiler haben dir nichts gebracht?
1.
https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=62501007&highlight
2.
https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=62533802&highlight
3.
https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=63322122&highlight
4.
https://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=63326242&highlight
Zitat:
@VW__GARAGE schrieb am 07. März 2022 um 01:48:24 Uhr:
Wie ist es bei einer Einzelabnahme ohne Kennzeichnung der Teile um nachzuweisen das es auch das Teil ist ?
Wenn es wirklich keine Kennzeichnung gibt, wird das Teil beschrieben (Länge, Breite, Hersteller, beim Motorradlenker zusätzlich Rohrdurchmesser, beim Endtopf Zahl und Durchmesser der Endrohre usw.)
@berlin-paul es geht hier auch nicht um ne Spolier wie du Lesen kannst sondern Allgemein zu Teilen !
Für mein Verständnis wurde das anhand des Beispiels deines originalen Spoilers durchaus beantwortet.
Verstehe nicht, warum man da nun gleich so kritisch antworten muss?
Steht doch ganz klar da, dass dies eine allgemeine Frage ist.
Ich selbst habe den Eindruck, dass da mittlerweile jeder TÜV Prüfer, bzw. andere Anlaufstellen etwas anderes sagen. Überall wo man frägt, bekommt man teils unterschiedliche Antworten, bzw die Angelegenheit ist große Auslegungssache.
Ich kann nur soviel dazu sagen, wenn ein Teil im Schein eingetragen ist, dann passt das. Ansonsten kann es nur noch Anhand von Maßen, etc beschrieben werden, wie @nogel schon gesagt hat.
Zitat:
@VW__GARAGE schrieb am 7. März 2022 um 01:48:24 Uhr:
Oder ist es ok wenn Eingetragen ist ist es Save ..
Bei nachträglichen Änderungen an einem Fahrzeug bist Du nie auf der sicheren Seite. Jede Eintragung kann jederzeit angezweifelt werden und bringt im dümmsten Fall hohe Kosten mit, auch wenn Du nix falsch gemacht hast und alles eingetragen ist.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 08. März 2022 um 12:39:54 Uhr:
Jede Eintragung kann jederzeit angezweifelt werden und bringt im dümmsten Fall hohe Kosten mit, auch wenn Du nix falsch gemacht hast und alles eingetragen ist.
Grober Unfug.
Oder kannst du dazu Gerichtsurteile zitieren?
Zitat:
@nogel schrieb am 8. März 2022 um 14:56:48 Uhr:
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 08. März 2022 um 12:39:54 Uhr:
Jede Eintragung kann jederzeit angezweifelt werden und bringt im dümmsten Fall hohe Kosten mit, auch wenn Du nix falsch gemacht hast und alles eingetragen ist.
Grober Unfug.
Oder kannst du dazu Gerichtsurteile zitieren?
Du hast mich scheinbar falsch verstanden. Angezweifelt werden kann eine Eintragung jederzeit, wenn Du zb in eine Verkehrskontrolle kommst und der Polizist der Meinung ist, dass das so nicht passt, dann kann im Fahrzeugschein stehen was will, dann kommt die Karre auf nen Trailer und wird direkt zur nächsten Prüfstelle verfrachtet. Wenn man Glück hat, sieht der begutachtende Prüfer das genauso wie sein Kollege, der die Eintragung gemacht hat, dann musste man nur ein paar Tage ohne Auto auskommen. Hat man Pech und der begutachtende Prüfer sieht das nicht so wie sein Kollege, wird einem die Karre still gelegt und man hat Kosten und Rennerei am Hals.
Viele von den Autos, die sie ganzen Poser-Spezialeinheiten stilllegen und zum Gutachter schicken dürfen ohne Einschränkungen wieder auf die Straße, weil sich die angebliche Manipulation als ordnungsgemäß herausstellt. Darüber spricht nur kaum jemand.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 8. März 2022 um 15:17:37 Uhr:
Du hast mich scheinbar falsch verstanden.
Hab dich schon richtig verstanden, aber es ist halt nicht wahr.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 8. März 2022 um 15:17:37 Uhr:
Hat man Pech und der begutachtende Prüfer sieht das nicht so wie sein Kollege, wird einem die Karre still gelegt und man hat Kosten und Rennerei am Hals.
Hab ich in fast 25 Dienstjahren noch nie erlebt.
Ja aber!
man kann sich doch viel schöner aufregen, wenn man seltene Einzelfälle zur Regel (v)erklärt
Letztlich ist es doch relativ einfach:
Wenn man für eine Eintragung erst mehrere Stellen fragen muss, oder wenn man einen Prüfer als "Geheimtipp" empfohlen bekommt, weil sonst keiner die Eintragung machen will, dann ist die Gefahr auch größer, dass die Eintragung im Nachhinein kassiert wird.
Ausgenommen natürlich Fälle, bei denen man wirklich einen besonderen Spezialisten braucht oder bei denen besondere Prüfungen benötigt (und auch wirklich gemacht!) werden.
Zitat:
@hk_do schrieb am 8. März 2022 um 21:54:55 Uhr:
Ja aber!
man kann sich doch viel schöner aufregen, wenn man seltene Einzelfälle zur Regel (v)erklärt
Genau.
Jeder hat bestimmt schon mal gehört, daß es Banküberfälle gibt. Aber deswegen sollte man noch lange nicht behaupten, das sei die reguläre Art, um Geld abzuheben.