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Eintragung

Themenstarteram 12. März 2011 um 2:31

hi

wollte mir nen satz felgen kaufen wo aber keine abe dabie ist und desweiteren hab ich auch kein original fahrwerk mehr sondern eins von h&r

nun meine frage wird die eintragung problematisch und kann ich so an die abe iwo dran kommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von blacksasukex

hi

wollte mir nen satz felgen kaufen wo aber keine abe dabie ist und desweiteren hab ich auch kein original fahrwerk mehr sondern eins von h&r

nun meine frage wird die eintragung problematisch und kann ich so an die abe iwo dran kommen?

Sorry, aber Deine ganze blöde Frage ist "problematisch"...!

Keinerlei Informationen, keine Daten, keine Größen, kein Auto, keine Hersteller..., NICHTS...!

Und da soll Dir hier irgendjemand Stellung nehmen zu einer TÜV-Abnahme und Eintragung...????

Das wäre, als würde einer aus Scheisse Gold machen können...

Neeee..., Leute gibt's.

Das ist hier eine hilfreiches Technik-Forum und keine Veräppelungs-Stelle...

Bin mir sicher, wenn Du Deine Frage ordentlich stellst, bekommst Du auch eine ordentliche Antwort.

Herr..., hilf mir...!!!

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Zitat:

Original geschrieben von blacksasukex

hi

wollte mir nen satz felgen kaufen wo aber keine abe dabie ist und desweiteren hab ich auch kein original fahrwerk mehr sondern eins von h&r

nun meine frage wird die eintragung problematisch und kann ich so an die abe iwo dran kommen?

Sorry, aber Deine ganze blöde Frage ist "problematisch"...!

Keinerlei Informationen, keine Daten, keine Größen, kein Auto, keine Hersteller..., NICHTS...!

Und da soll Dir hier irgendjemand Stellung nehmen zu einer TÜV-Abnahme und Eintragung...????

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Herr..., hilf mir...!!!

Also ich denke es geht um das Auto des TE.

Also ein Audi A4 B6 (8E) 1.8T mit h&r wie er schon geschrieben hat.

Ist denn ein TEILEGUTACHTEN für die Felgen vorhanden?

Unter ABE wird landläufig verstanden: Anbauen und glücklich sein. Aber nur, wenn z.B. Fahrwerk serienmässig ist.

Das trifft bei Dir schonmal nicht mehr zu.

Aber mit einem Teilegutachten kanst Du die Felgen dennoch eintragen (unter den Voraussetzungen, dass Reifen, breite passt und Auflagen des Gutachtens erfüllt sind).

Bitte korrigiert mich, wenn ich nicht ganz richtig liege. :)

Themenstarteram 12. März 2011 um 11:02

Zitat:

Original geschrieben von papavomdavid

Zitat:

Original geschrieben von blacksasukex

hi

wollte mir nen satz felgen kaufen wo aber keine abe dabie ist und desweiteren hab ich auch kein original fahrwerk mehr sondern eins von h&r

nun meine frage wird die eintragung problematisch und kann ich so an die abe iwo dran kommen?

Sorry, aber Deine ganze blöde Frage ist "problematisch"...!

Keinerlei Informationen, keine Daten, keine Größen, kein Auto, keine Hersteller..., NICHTS...!

Und da soll Dir hier irgendjemand Stellung nehmen zu einer TÜV-Abnahme und Eintragung...????

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Herr..., hilf mir...!!!

das ist doch eig völlig egal obs jetzt 18 oder 19 zoll felgen sind und auto ist ja normal auch egal muss ja bei jedem eingetragen werden o.o genauso obs z.B alutec oder autec müssen beide eingetragen werden o.o deswegen hab ich auch nichts dazu geschrieben

aber kanns ja mal machen

also es ist ein audi a4 b6 1,8T baujahr 2001

felgen sind 18zoll MAM - MAM RS1-MBFP

und halt fahrwerk von h&r wodurch der tiefer liegt

hoffe das passt jetzt wenn nicht dann sag bitte was noch fehlt

 

mfg blacksasukex

Selbst wenn eine ABE oder ein Gutachten vorhanden wären, es wird in jeden Fall eine Einzelabnahme da diese Gutachten immer nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk gelten!!!

Zitat:

Original geschrieben von blacksasukex

 

.... das ist doch eig völlig egal obs jetzt 18 oder 19 zoll felgen sind und auto ist ja normal auch egal muss ja bei jedem eingetragen werden ....

Wenn das alles so einfach und egal wäre, wie Du schreibst, dann gäbe es nur ein einziges Gutachten/ABE mit folgendem Wortlaut:

 

Für alle Pkw mit allen Leichtmetallfelgen in allen Größen und mit sämtlichen möglichen Bereifungen.

 

Lies Dir mal ein Gutachten/Teilegutachten oder ABE mit allen Anhängen in Ruhe durch.

 

Themenstarteram 12. März 2011 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Selbst wenn eine ABE oder ein Gutachten vorhanden wären, es wird in jeden Fall eine Einzelabnahme da diese Gutachten immer nur in Verbindung mit dem Serienfahrwerk gelten!!!

wie teuer wird ungefär so eine Einzelabnahme ?

Das kann ich dir leider nicht sagen,ich bin aus Österreich, bei uns kostet sowas um die 300-400 euro, habs selber erst am eigenen Leib erfahren! Bei euch in Deutschland habe ich schon Summen von 70 - 120 .- euro gelesen, ist auch Bundeslandabhängig oder ob TÜV oder Dekra soviel ich schon bei euch gelesen habe!

Themenstarteram 12. März 2011 um 17:59

sry das mit dem fahrwerk nehme ich zurück hab nur H&R Federn muss ich da immer noch ne einzelabnahme machen ?

oder reicht die abe bzw das teilegutachten

Nein reicht nicht, das Serienfahrwerk ist ja nicht mehr vorhanden,hast ja die Federn getauscht!!

Themenstarteram 12. März 2011 um 18:17

aso ok thx für die antworten

Zitat:

oder reicht die abe bzw das teilegutachten

Nein.

Bei einem Teilegutachten musst du immer zum TÜV.

Wenn du nur eine ABE hast musst du zum TÜV.

Wenn du auch ein fahrzeugspezifisches Gutachten (für dein Fahrzeug) zur ABE hast, dann steht im Gutachten ob du zum TÜV musst oder nicht.

Und bei geändertem Fahrwerk musst du trotzdem zum TÜV.

Kommt man dann vom TüV, der alles abgenickt hat und dieses auch niedergeschrieben hat, reicht es dann diese Bescheinigung mit sich zu führen oder muss das dann wie früher in den Schein eingetragen werden, bei dem Straßenverkehrsamt?

Nein, es reicht wenns es nachträglich Eintragen lässt, z.b wenn du umziehst und die daten geändert werden!!

Sprich, die Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitführen ist ausreichend?

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