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Eintragung TÜV

Opel Astra H
Themenstarteram 18. Mai 2010 um 11:36

Hallo Leute,

war vorher beim TÜV und hab meine Felgen und Federn eintragen bzw. abnehmen lassen, beides mit TÜV Gutachten. Hat alle gepasst und wunderbar nur der Prüfer meinte ich muss jetz noch zur Zulassung und das in die Papiere eintragen lassen. Ich dachte das das nicht unbedingt notwendig ist sondern wenn man das Auto verkauft es der nächste Halter beim zulassen machen muss oder irre ich mich da?! Hab ja vom Tüv die Bescheinigung das alles passt...

 

Gruß

 

MB

Beste Antwort im Thema

ja.

Zitat:

Original geschrieben von MassaaMio

Felgen und Federn

Selbst wenn die Felgen entweder nicht abgenommen werden müssen oder von einer Eintragung zurückgestellt sind, in Kombination mit Federn muß man das immer sofort eintragen lassen.

 

 

Falls das Fahrzeug noch nie eine Änderung hatte gibts außerdem auch einen neuen neuen Brief da ein Buchstabe bei Merkmal der Betriebserlaubnis geändert werden muß.

Nochmal Extrakosten. :(

 

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am 18. Mai 2010 um 11:54

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sollte ich es bei mir in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Der nächstmögliche Zeitpunkt war aber noch nicht xD Die Bullen nehmen auch den TÜV wisch wenn sie was sehen wollen...

 

Ist meiner Meinung nach nur Geldmacherei. Bei der Zulassungsstelle musst du nämlich nochmal bezahlen fürs umschreiben...

Themenstarteram 18. Mai 2010 um 12:00

Ja das hab ich auch schon gehört, kosten über kosten. Wie gesagt Prüfer meinte ich müsste gleich hin weil ich sonst in Teufelsküche komme, im netz steht aber bei TÜV Teilegutachten muss es nich sofort in den Schein, hab grad auch die Zulassung angerufen und der meinte auch das es nich sofort sein muss. Ich werds einfach so probieren, da werden die Bullen ja noch human sein hoffentlich :D Aber ich frage mich echt wie manche anderen so riesige breite Felgen aufn GTC gepackt haben und durchgekommen sind...meine sind ja nur 18 Zoll ET30 225/35 und er meinte is hart an der Grenze da es nach dem EG recht nich gehen würde aber nach nationalem, da die Reifen vom Radkasten nich komplett abgedeckt sind. Ich hab auch schon überlegt mir noch ne Spurverbreiterung dran zu klatschen das kann ich wohl voll vergessen

Felgen und Federn = Einzelabnahme zusammen.

Da steht bestimmt irgendwo in der Abnahme "unverzüglich" oder "sofort erforderlich" oder sowas wie "lassen sie die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug von der Zulassungsstelle erteilen".

 

also ab zur Zulassungsstelle.

am 18. Mai 2010 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Da steht bestimmt irgendwo in der Abnahme "unverzüglich" oder "sofort erforderlich" oder sowas wie "lassen sie die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug von der Zulassungsstelle erteilen".

Genau um den Satz geht es. Steht da was von "bei nächster Gelegenheit" muss man nicht hin, Eintragung mitführen und gut ist. Steht da wie oben gesagt "unverzüglich" dann sofort hin, sonst gibt´s tatsächlich Ärger. Heißt dann nämlich fahren ohne Betriebserlaubnis mit entsprechenden Folgen. Formal erteilt/bestätigt dann nämlich erst das Straßenverkehrsamt mit den neuen Papieren die BE des Fahrzeugs.

Wenn "bei nächster Gelegenheit" in der Abnahme steht bleibt die BE normal bestehen, also dann kein Grund zur Sorge.

Also wie so oft: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :p

ja.

Zitat:

Original geschrieben von MassaaMio

Felgen und Federn

Selbst wenn die Felgen entweder nicht abgenommen werden müssen oder von einer Eintragung zurückgestellt sind, in Kombination mit Federn muß man das immer sofort eintragen lassen.

 

 

Falls das Fahrzeug noch nie eine Änderung hatte gibts außerdem auch einen neuen neuen Brief da ein Buchstabe bei Merkmal der Betriebserlaubnis geändert werden muß.

Nochmal Extrakosten. :(

 

am 18. Mai 2010 um 17:07

Das mit den Federn stimmt so nicht. Ich hab meine auch eintragen lassen, und von meinem Tüv Prüfer (der schon etliche Jahre dabei ist und auch alles eintragen darf) gesagt bekommen ich soll demnächst mal bei der Zulassungsstelle vorbei fahren und die in den Schein eintragen lassen.

Auf dem Wisch steht auch nix von wegen unverzüglich...

Nun, im angehängten Schriftstück steht auch nichts von unverzüglich.

 

Aber die Formulierung insgesamt ist doch interessant und eindeutig. Ich soll die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug erteilen lassen. = Es hat momentan keine.

 

Federn ohne Eintragung gibts eigentlich nicht. Kenne ich zumindest nicht. Aber bei TE ist das sowieso eine Abnahme von Felgen und Federn, da wird so etwas ähnliches drinstehen wie bei mir.

 

MassaMio könnte seine Abnahme doch auch mal hochladen, dann können wir eindeutig entscheiden.

am 19. Mai 2010 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ich soll die Betriebserlaubnis für mein Fahrzeug erteilen lassen. = Es hat momentan keine.

Stimmt! In deinem Fall war die Kombination eine Einzelabnahme (19.2/§21), jetzt MUSST du unverzüglich zum Straßenverkehrsamt um eine neue BE zu bekommen, du fährst jetzt ohne. Und ohne darfst du nur noch die Fahrten machen die unmittelbar mit der Wiedererlangung zusammenhängen, d.h. zum Tüv bzw. Straßenverkehrsamt geht noch.

Das mit dem unverzüglich/bei nächster Gelegenheit gibt es nur bei Änderungsabnahmen nach §19.3, was bei Kombinationsänderungen Federn und Felgen zutrifft ist abhängig von dem was verbaut wird. In deinem Fall war wohl wie häufig eine Einzelabnahme erforderlich.

Gruß Meik

am 19. Mai 2010 um 8:09

Hi,

@Meik's 190er

aber selbst wenn nur Federn eingebaut werden sollten wohl die Papiere von der Zulassungsstelle geändert werden, hab hier mal das Gutachten der Eibach Federn Pro-Kit verlinkt ... oder ist das genau der "Gummiwortlaut" den Du meintest, d. h. irgendwann in ferner Zeit mal ?

Grüße Panther13

Themenstarteram 19. Mai 2010 um 9:14

Also so hab mir den Wisch schnell geholt:

Begutachtung §19(2)/21 StVZO Reifen + Felgen

Begutachtung §19(2)/21 StVZO Federn

ohne festgestellte Mängel

Sehr geehrter Kunde,

Ihr Fahrzeug entspricht zum Zeitpunkt der Begutachtung insoweit den geltenden Vorschriften.

Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen.

Die 2.te Seite ist halt das Gutachten zur Erlangung der BE mit den geänderten Angaben für den Schein

@Archduchess mein Wisch sieht eben genauso aus

Gut, dann ab zur Zulassungsstelle und deine Betriebserlaubnis erteilen lassen. :D

 

@panther:

Das auf Seite 7 ist das wichtige.

Also hab auch ich mich geirrt, es gibt inzwischen wirklich Federn die man nicht sofort eintragen muß... *woistdererrötsmilie?*

am 19. Mai 2010 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von Panther13

oder ist das genau der "Gummiwortlaut" den Du meintest, d. h. irgendwann in ferner Zeit mal ?

"Nach der Durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen, dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere"

Was ist daran Gummi? :confused:

Keine Änderung der Papiere vorgeschrieben, mitführen der Änderungsabnahme reicht. Man DARF aber das Zeug in die Papiere eintragen lassen, dann muss man die Abnahmebescheinigung nicht mehr mitführen.

am 19. Mai 2010 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

...

Was ist daran Gummi? :confused:

...

Nach Deinem zitierten Wortlaut des GA nichts, das sehe ich auch so, ABER liest man mal das gesamte Dokument heißt es auf

Seite 2:

"Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu Beantragen."

Seite 7:

"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapier ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden."

Das letzte Zitat ist eindeutig, aber im Gesamten (das ganze GA) interpretiert etwas unglücklich verfaßt. Hätte man nur den Satz auf Seite 7 vorliegen fände ich es wesentlich klarer...

Aber jetzt muß ich mal weiterbohren - bei Einbau der o. g. Federn mit Serienbereifung braucht man also erst einmal nichts eintragen zu lassen - wie sieht das denn aus, wenn jetzt noch bei dieser Kombi Spurplatten auf jeder Achse von 10-20 mm hinzukommen...?

Grüße Panther13

am 20. Mai 2010 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Panther13

Aber jetzt muß ich mal weiterbohren - bei Einbau der o. g. Federn mit Serienbereifung braucht man also erst einmal nichts eintragen zu lassen

Eintragen nicht, abnehmen lassen schon.

Der Satz auf Seite 2 sagt eigentlich nur dass der Prüfer bei der Abnahme festlegt ob die Papiere unverzüglich oder erst bei nächster Gelegenheit zu ändern sind. Auch bei Kombinationsänderungen ist nicht zwingend die Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig.

Zwingend notwendig ist der Gang zum Straßenverkehrsamt wenn die Kombination nicht mehr als 19.3-Abnahme sondern als Einzelabnahme (19.2/21) zählt. Denn dann erteilt formal erst das SVA die neue Betriebserlaubnis. Bei Abnahmen nach 19.3. ist nur in den Fällen des §13 FZV die Änderung der Fahrzeugpapiere zwingend - "Mitteilungspflicht bei Änderungen". Dazu gehören z.B. Änderung der Leistung oder Höchstgeschwindigkeit oder steuerrelevanter Dinge wie Hubraum und Abgaseinstufung.

Gruß Meik

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