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Eintragung von 195er Reifen

Themenstarteram 11. März 2004 um 8:21

Hi,

wollte meine 195er Reifen Eintragen lassen. Was würde das Kosten? Was kostet die Tieferlegung von 40 mm dazu?

Was bemängelt der TÜV noch so?

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21 Antworten
am 11. März 2004 um 8:24

hey

also die felgen von nem kumpel haben 30€ gekostet denke wird bei dir auch in dem bereich liegen

40/40 tiefer bringt doch gar nix , und wenn du da ne abe bei den federn bei hast, brauchst du die nicht eintragen, würde also beim kauf drauf achten

gruß andré

Themenstarteram 11. März 2004 um 8:28

Stimmt, das bringt auch nichts! Habe ich anfangs mal gemacht, war aber blöd. Muss mit meinem Wagen TÜV machen, da er schon lange abgelaufen ist. Muss ich um den TÜV zu bestehen auch sofort alles eintragen lassen?

Das mit der ABE für die Federn is schonmal quatsch. Änderungen am Fahrwerk sind so gut wie immer Eintragungspflichtig egal ob Tieferlegung von 40 oder 60mm. Wenn Du Tüv machen willst mußt Du die Teile auch sofort abnehmen und eintragen lassen sonst gibts kein TÜV.

am 11. März 2004 um 9:08

Moin,

hab fast das gleiche grade hinter mir.

schau mal in diesem Thread nach.

Hat mich insgesamt mit Eintragung im Schein 76€ und 5Std. gekostet.

Ist doch logisch, dass das vorher eingetragen sein muss, oder?!

Wäre ja schön blöd, wenn du TÜV bekommen würdest trotz eintragungspflichtigen Veränderungen an deinem Auto!

Wenn du die ABE's hast und das Zeug gescheit verbaut ist, sollte das nicht die Welt kosten und auch keine Probleme darstellen!

Themenstarteram 11. März 2004 um 11:23

kann jeder tüv das dirket eintragen?

Warum denn nicht!

TÜv ist TÜV! Und was eine anerkannter TÜV Prüfer einmal eingetragen hat, das gilt!

Normal werden bei Tieferlegung die Felgen per Einzelabnahme eingetragen da sich die Felgengutachten auf das Serienfahrwerk beziehen

Als ich meinen tiefergelegt habe, wollte der TÜV-Prüfer nur das Gutachten für die Felgen sehen. Der hat die nicht mit eingetragen (habe ich auch ehrlich esagt nichts von gesagt und nicht drauf geachtet) aber der hat mich dann auch so wieder fahren lassen. Halt nur die tieferlegung eingetragen :)

am 11. März 2004 um 13:25

Matze hat recht, so isses bei mir auch abgelaufen.

Hatte auch ne Einzelabnahme für die Reifen, nach meiner Tieferlegung!

Ist doch klar! Die ABE bezieht sich ja eigentlich immer auf die "original Zustände", und gibt nur das O.K. der Hersteller, dass die Teile für den vorgesehen Zweck geeignet sind oder eben nicht, wenn nichts anderes sonst verändert wurde! (Siehe Sportlenkrad und andere Reifengrößen)

Ob dann alles richtig verbaut wurde und in Ordnung geht, entescheidet letzten Endes der TÜV!

Muss Spurverbreiterung eingetragen werden bei Serienbereifung?

Ja muß, hab zumindest bis jetzt nur Verbreiterungen mit Gutachten gesehen

Hallo !

Vielleicht könnt ihr mir da auch weiterhelfen. Hab mir für meinen 2er Golf Classic Line Felgen vom Cabrio gekauft in 6Jx15.

Hab auch eine Felgenfreigabe für den 2er und will die -da ich eh nächsten Monat TÜV habe- mit eintragen lassen.

Im Fahrzeuschein sind nur 185/55 R15 eingetragen. Jetzt bin ich am überlegen, ob ich nicht gleich 195/50 R15 auf die Felgen mache

(wegen Optik und günstigerer Reifenpreis) und eintragen lasse, Brauche ich da Plastikverbreiterungen am Kotflügel dran? Weiss die ET gerade nicht von den Felgen ET 35 ??....

Die andere Sache ist die, dass ich im Moment 185er ohne Servo draufhabe und einparken schon a bissel mühselig finde...

wie ist das dann bei 195er ohne Servo, ist das noch erträglich ?

Gruss Tobi

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