ForumKraftstoffe
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Kraftstoffe
  6. eintragungen im brief

eintragungen im brief

Themenstarteram 30. Oktober 2005 um 18:40

hallo bei der umrüstung auf gas wer nimmt die umschrei´bung im brief vor und tüv abnahme wo muss es eingetragen werden und klappt es reibungslos

danke

Ähnliche Themen
20 Antworten

Hey Ernie , ein paar Satzzeichen und man könnte es besser lesen . ;)

Das Auto wird nach der Umrüstung beim Tüv (oder Dekra/GTÜ) vorgeführt und dort die Eintragung vorgenommen . Wenn der Umrüster alle notwendigen Unterlagen bereithält und die Anlage vorschriftsmäßig eingebaut ist , ist die Eintragung problemlos . Probleme kann es geben wenn die Anlage im Ausland eingebaut wurde und noch Dokumente fehlen (z.B. das Abgasgutachten) .

Um die Papiere ändern zu lassen musst Du dann zum Straßenverkehrsamt .

Gruß Andre

Die TÜV-Abnahme ist normalerweise im Umrüstungspreis enthalten und wird vom Umrüster bereitgestellt. (52.--€)

Mit dieser TÜV-Bescheinigung und dem EU-KFZ-Schein und -Brief geht man zum Straßenverkehrsamt. Dann erhält man den neuen KFZ-Schein und -Brief mit der Eintragung der Gasanlage für 26,20€. Wenn man die alten "entwerteten" Papiere behalten will, kostet es nochmal 12,80€.

am 31. Oktober 2005 um 9:38

Re: eintragungen im brief

 

Zitat:

Original geschrieben von ernie 008

hallo bei der umrüstung auf gas wer nimmt die umschrei´bung im brief vor und tüv abnahme wo muss es eingetragen werden und klappt es reibungslos

danke

Hallo,

die TÜV-Abnahme nimmt wie der Name schon sagt der TÜV vor. Aller Eintragungen in Fahrzeugpapiere werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beim Straßenverkehrsamt vorgenommen.

Problem bei der TÜV-Abnahme gibt es wenn nicht alle geforderten Papiere vorhanden sind oder die Anlage nicht fachlich korrekt verbaut wurde.

Gruß,

Jörg

bekommt man eigentlich den nuen KFZ Schein / Brief wenn eine Eintragung in der Zukunft vorgenommen wird?

gruß

Zitat:

Original geschrieben von kutjub

bekommt man eigentlich den nuen KFZ Schein / Brief wenn eine Eintragung in der Zukunft vorgenommen wird?

gruß

Ja die bekommst Du dann automatisch , Zulassungsbescheinigung 1 und 2 . Eintragungen kommen nur noch in Teil 1 (vorher Fahrzeugschein) .

Andre

Zitat:

Original geschrieben von roloeka

Die TÜV-Abnahme ist normalerweise im Umrüstungspreis enthalten und wird vom Umrüster bereitgestellt. (52.--€)

Mit dieser TÜV-Bescheinigung und dem EU-KFZ-Schein und -Brief geht man zum Straßenverkehrsamt. Dann erhält man den neuen KFZ-Schein und -Brief mit der Eintragung der Gasanlage für 26,20€. Wenn man die alten "entwerteten" Papiere behalten will, kostet es nochmal 12,80€.

Kann so nicht überall stimmen.

Habe letzte Woche beim Eintragen hier in Berlin genau 20,10€ bezahlt (incl. neuer Papiere) und habe den entwerteten alten Fahrzeugbrief einfach wieder mitbekommen.......

Der entwertete Brief ist DEIN Eigentum und die MÜSSEN ihn Dir wieder zurückgeben...und dürfen dafür kein Geld verlangen!

....in Bielefeld kosten die neuen Scheine "nur" 15,50,-€ und den alten darf man natürlich kostenlos wieder mitnehmen.

In den Neuen steht erstaunlicherweise aber so gut wie nix mehr drin.

Hallo,

komisch was ich hier lese, ich habe bei der TÜV Abnahme der Anlage am 14.10.05 nachgefragt ob eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zwingend notwendig sei.

Ich bekam vom Niederlassungsleiter des TÜVs zur Antwort, es würde ausreichen wenn ich den Prüfbericht/Gutachten mitführen würde. Auf meine Nachfrage ob er sich der Sache sicher sei, hat er beim Strassenverkehrsamt angerufen und die selbe Antwort bekommen.

Was ist den nun zutreffend ??

Es wird doch wohl nicht von Bundesland zu Bundesland unterschieden oder ??

Ich hatte mich auf diese beiden Aussagen verlassen.

Wie ich lese, ist es sogar von Amt zu Amt verschieden.

am 31. Oktober 2005 um 15:33

Hallo,

wo ist das Problem mit TÜV-Bescheinigung und Kfz.-Schein zum Straßenverkehrsamt zu gehen und sich die Anlage für ein paar Euro eintragen zulassen.

Mein Umrüster sagte mir auch nach der Umrüstung, dass durch Mitführen der TÜV-Bescheinigung die Betriebserlaubnis erhalten bleibt. Allerdings besteht der "normale" Weg darin, die vom TÜV abgenommenen Sachen in die Autopapiere eintragen zu lassen. Das gilt für Felgen und andere Umbauten des Fahrzeugs, die nicht dem Standard entsprechen genauso und ist somit nichts besonderes.

Gruß,

Jörg

Zitat:

Original geschrieben von Joe_Cool

Hallo,

wo ist das Problem mit TÜV-Bescheinigung und Kfz.-Schein zum Straßenverkehrsamt zu gehen und sich die Anlage für ein paar Euro eintragen zulassen.

Das ist nicht das Thema zum Amt zu gehen und es sich eintragen zu lassen, mir geht es vielmehr darum die Frage zu klären ob es legal ist nur das TÜV- Gutachten bzw. Abnahmeprotokoll mitzuführen.

Es scheint doch seit dem 01.10.05 unterschiedliche Meinungen der Ämter in den verschiedenen Bundesländern zu geben (zumindest in Niedersachsen scheinen sich TÜV und Strassenverkehrsamt mal einig zu sein).

Mit der Aussage lass es Dir doch einfach eintragen machst Du es Dir aus meiner Sicht etwas zu einfach.

Manche Leute stehen eventuell auch auf dem Standpunkt warum unnötig Geld in die Ämter tragen wenn es nicht notwendig ist.

@rubi: genau das gleiche sagte mir mein Umrüster auch, ich dachte eigentlich, der will mich vera...

Das wäre wohl ab 01.10. jedem selbst überlassen, ob er es eintragen lassen will.

Gut, das Du das auch so gehört hast, ich werde einen teufel tun und den Amtsschimmeln noch das Geld in den Rachen werfen.

Gruss Stefan

Also mein Umrüster hat gesagt, es muß eingetragen werden, da sich ja die Kraftstoffart von OTTO auf OTTO/Flüssiggas ändert und somit auch "zu1"

Deine Antwort
Ähnliche Themen