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Eintragungen mit neuen Papieren - Keiner hat Ahnung
Ich habe meinen 3èr erst kurze Zeit - damit auch die neuen EU-Papiere. Habe Fahrwerk, Räder und Auspuff geändert und es ganz brav vom Tüv abnehmen lassen und einen Stapel Bescheinigungen bekommen. Bei der Zulassungsstelle wurde mir gesagt dass diese Sachen nicht mehr in die neuen Papiere eingetragen werden. Ich soll die Papiere vom Tüv mitführen. Ok... soweit. Bin dann in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" gekommen. Böse! Die Polizisten wollten mir den Wagen stillegen, die Papiere vom Tüv interressieren nicht-muß alles eingetragen sein sagte der Herr in grün. Durfte dann doch weiter, muß die Eintragungen aber in ner Woche vorzeigen. Bei der Zulassungsstelle wollten die es aber wieder nicht eintragen.... Was ist blos los in diesem Land? - und wat nu????
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19 Antworten
deine Zulassungstelle hat wohl keine Ahnung sag ich da nur...
Es wird alles in den neuen Fahrzeugschein eingetragen es dürfen jedoch nur 2 verschiedene Reifengrößen vorhanden sein.
Es wird jediglich nichts mehr in den Fahrzeug Brief eingetragen....
Hallo,
wenn die auf dem Amt sich wieder gegen die Eintragung stellen, lasse dir das schriftlich von denen geben, bzw, die sollen sich gleich mit der zuständigen Dienststelle der Rennleitung in Verbindung setzen!
Bzw, du kannst auch mal auf die Dienststelle gehen und mit einem Vorgesetzten dort reden, bezüglich der Papiere die du vom TÜV hast! Eintragungen nach §19 kannst du auch vom TÜV mit dir führen, die müssen sie akzeptieren! Anderst sieht es bei EIntagungen nach §21 aus, diese müssen umgehend in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden...
Hi
Also in die neuen Papiere wird definitiv alles eingetragen außer sonder reifen sätze ... fahrwerk stroßstangen und und und werden wie gehabt in die papiere eingetragen.
Also ich hab in meinen neuen Papieren auch Sonderräder eingetragen. Insgesamt 3 verscheidene Felgengrößen stehen jetzt drin. War kein Problem. Aber wenn die Polizei wie in Deinem Fall dich anhält, sollte Sie mal das Kleingedruckte Deiner Papiere durchlesen. Da steht nämlich, das auch abweichende Räder als die eingetragenen durchaus erlaubt sind. Das ist aber das Problem der Rennleitung, denn die muss nun schauen was da drauf darf und erlaubt ist.
Das ist nicht einfach für die und viele von den netten Herren wissen das nicht mal. Und wenn Du dann noch den Tüvbericht über die Räder mit hast, können die eigentlich nichts mehr von Dir wollen.
Zitat:
Aber wenn die Polizei wie in Deinem Fall dich anhält, sollte Sie mal das Kleingedruckte Deiner Papiere durchlesen. Da steht nämlich, das auch abweichende Räder als die eingetragenen durchaus erlaubt sind. Das ist aber das Problem der Rennleitung, denn die muss nun schauen was da drauf darf und erlaubt ist.
Das ist nicht einfach für die und viele von den netten Herren wissen das nicht mal. Und wenn Du dann noch den Tüvbericht über die Räder mit hast, können die eigentlich nichts mehr von Dir wollen.
Hm... ich verstehe gerade nicht wie das mit den Reifen gehen soll??? Wenn ich nun Alus habe, z.b. mit 195/50/15, welche auch jetzt schonn in dieser Dimension im Schein stehen, nur halt die ALus nicht, so muss ich doch noch immer die Felgen eintragen lassen oder nicht?Aber wie passt das dann das die schauen müssen, was jetz auf den Wagen drauf kann??
*geradverpeitbin*
Ja hab mich etwas blöd ausgedrückt.
Bei mir ist das z.B. so: 7,5x16 drauf und eingetragen. Als Serienreifen 15 Zoll mit 185er im Winter. Sollten die 15" Felgen jetzt nicht im Schein stehen, weil nicht mehr eingetragen, so kannst Du die trotzdem fahren, da es eine Serienfelge ist von VW und ab Werk beim Golf drauf war. Das steht aber nirgends in deinem Schein und somit weiß die Polizei das nicht. Also müssen die Quasi eine Liste oder Datei dabei haben, wo sämtliche Seriengrößen der Hersteller drin stehen bevor die meckern können.
Klingt blöd, so wurde mir das aber auf meiner Zulassungsstelle erklärt und deshalb habe ich alle meine Räder eintragen lassen.
da hast du wohl glück gehabt mit deinen reifen. ein bekanter von mir arbeitet aufem straßenverkährsamt und er sagte mir das halt ale änderungen außer reifen im neuen schein eingetragen werden. daher wundert es mich das diene sonderreifen eingetragen worden sind.
Zitat:
Original geschrieben von runner2k
da hast du wohl glück gehabt mit deinen reifen. ein bekanter von mir arbeitet aufem straßenverkährsamt und er sagte mir das halt ale änderungen außer reifen im neuen schein eingetragen werden. daher wundert es mich das diene sonderreifen eingetragen worden sind.
Ja die Tante aufm Amt hatte an dem Tag Geburtstag und war echt gut drauf. Die hätte mir wahrscheinlich auch sonstwas eingetragen an dem Tag...
Zitat:
Original geschrieben von muellest
deine Zulassungstelle hat wohl keine Ahnung sag ich da nur...
Es wird alles in den neuen Fahrzeugschein eingetragen es dürfen jedoch nur 2 verschiedene Reifengrößen vorhanden sein.
Es wird jediglich nichts mehr in den Fahrzeug Brief eingetragen....
??????
Der TÜV trägt in den KFZ-Brief ein und das KVA (oder wie es anderorts auch immer anderorts heisst) trägt es in den KFZ - Schein ein.
Nicht bekannt ist mir das es einer mitführung von TÜV Unterlagen (ausser den letzten TÜV Bericht) bedarf.
Ausgenommen s. Klammer oder TÜV-Gutachten die z.B. Aussage über nachträglich, umgebaute oder zusätzlich angebaute Teile am Auto geben.Sie haben stets eine KBA-Nummer die das jedweilige Teil indentifiziert und somit eine ZULASSUNG vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) erteilt.
z.B. Sportlenkrad,Spoiler etc.
Dazu habe ich jetzt auch mal eine Frage:
Ich habe jetzt noch die "alten" Fahrzeugpapiere.
Wenn ich nun z.B. ein Fahrwerk eintragen lassen will, bekomme ich dann nur einen neuen EU-Fahrzeugschein oder wird da auch gleich ein neuer EU-Fahrzeugbrief mit fällig?
Gruß, Andreas
Wenn du auf die Zulassungsbehörde gehst und das in deinen Fahrzeugschein umzutragen bekommst du komplett neue EU-Papiere...
Wie weiter oben schon erwähnt brauchst du aber wenn es um eine §19 Eintragung geht nicht sovor auf die Zulassungsbehörde sondern erst wenn es zu einem Fahrzeughalterwechsel usw. geht...
Steht auch auf den TÜV Papieren immer kleingedrückt drauf....
Zitat:
Original geschrieben von muellest
Wenn du auf die Zulassungsbehörde gehst und das in deinen Fahrzeugschein umzutragen bekommst du komplett neue EU-Papiere...
Wie weiter oben schon erwähnt brauchst du aber wenn es um eine §19 Eintragung geht nicht sovor auf die Zulassungsbehörde sondern erst wenn es zu einem Fahrzeughalterwechsel usw. geht...
Steht auch auf den TÜV Papieren immer kleingedrückt drauf....
...also wenn du zum TÜV MUSST zwecks irgendeiner Eintragung (KFZ-Brief), dann musst du auch innerhahalb der nächsten Woche zum Kraftverkehrsamt - Ordnungsamt (zwecks Eintragung in den KFZ Schein)oder wie es auch immer heisst.
Kommst du in eine Allgemeine Verkehrskontrolle kann es passieren das du Bussgeld bezahlen darfst .
Zitat:
Original geschrieben von VW-fan2004
Der TÜV trägt in den KFZ-Brief ein und das KVA (oder wie es anderorts auch immer anderorts heisst) trägt es in den KFZ - Schein ein.
Seit wann trägt der TÜV etwas in den Kfz Brief ein???
Das is mir neu. Bei mir macht das immer die Zulassungsstelle.
Zitat:
Original geschrieben von VW-fan2004
...also wenn du zum TÜV MUSST zwecks irgendeiner Eintragung (KFZ-Brief), dann musst du auch innerhahalb der nächsten Woche zum Kraftverkehrsamt - Ordnungsamt (zwecks Eintragung in den KFZ Schein)oder wie es auch immer heisst.
Kommst du in eine Allgemeine Verkehrskontrolle kann es passieren das du Bussgeld bezahlen darfst .
Na das is ja mal totaler Mist...
Lies mal weiter ob, da ist es beschrieben. erst bei einer nächsten anstehenden Änderung müssen die TÜV Abnahmen in den Schein übernommen werden.