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Einzelabnahme vom TÜV Rheinland verursacht Kosten

Themenstarteram 10. März 2023 um 21:58

Moin liebe Community,

 

Mein Name ist Niclas und ich habe folgendes Problem:

Ich habe für meine Firma einen Ehemaligen Schwerlast Rettungswagen (SRTW) gekauft.

Für die Änderung der Zulassung brauchte ich eine Einzelabnahme vom TÜV damit aus dem Rettungswagen ein LKW geschlossener Kasten wird…

Der nette TÜV Ingenieur meinte das ich alle Sachen entfernen muss wie Blaulicht Sirene Tagesleucht Folie…

entfernen muss! Er meinte auch die Konturenmarkierung weil die ist nur für Einsatzfahrzeuge…

Gesagt getan ich habe alles entfernt inklusive Reflektorfolie.

 

Also so bekam ich die Eintragung und der RTW ist jetzt ein LKW über 5,4 Tonnen schwer und über 6 meter lang.

So fuhr ich auch 3 Monate damit rum bis vor 2 Tagen da kame ich in eine Verkehrskontrolle der Polizist meinte direkt sie haben ja gar keine konturenmarkierung sie wissen schon das das Pflicht ist… ich habe mal nachgeschaut und sieht da der Polizist hatte recht es gibt sogar eine sofortige Nachrüstpflicht mein Problem ist jetzt wer haftet für die Kosten? Der TÜV hatte ja gesagt ich muss die abmachen obwohl die ja Pflicht sind wie sich jetzt ergeben hat .

Kann ich dem TÜV das in Rechnung stellen?

 

Mit besten Grüßen

Niclas

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11 Antworten

Nein, der AaS ist nur ein Staatsgehilfe. Wenn, dann musst du den Landkreis verklagen.

Die Folie kostet nur ein paar Øre, da würde ich keinen Aufstand machen.

Öh, hab ich was verpasst? M.W. - und nach §53 StVZO - ist Konturmarkierung erst ab 7,5t Pflicht, bei dir zulässig.

Was vorher dran war kann ich nicht beurteilen, hier haben die meisten RTWs reflektierende Markierungen die so angebracht sind dass sie nicht den Vorschriften der Konturmarkierung entsprechen und somit runter müssen wenn es kein RTW mehr ist.

Bevor du hier die Pferde scheu machst, nimm doch einfach das Telefon und ruf den aaS an der die Einzelabnahme bei dir gemacht hat.

Vielleicht war das ein Missverständnis. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes dürfen an allen Seiten mit horizontalen Streifen in leuchtrot ausgerüstet sein.

Andere Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 m müssen an den Längsseiten mit gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sein. Außerdem sind gelbe reflektierende Streifen an den Längsseiten zulässig. Die roten Streifen eines RTW dürfen sie nicht tragen.

Vermutlich war es also so, dass du die roten Streifen entfernen musstest und dafür die gelben Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten musstest. Da lag kein Fehler des TÜV vor.

Hast du ein Foto des Fahrzeugs von vor dem Umbau?

Zitat:

@Stelter schrieb am 10. März 2023 um 22:58:52 Uhr:

Also so bekam ich die Eintragung und der RTW ist jetzt ein LKW über 5,4 Tonnen schwer und über 6 meter lang.

 

So fuhr ich auch 3 Monate damit rum bis vor 2 Tagen da kame ich in eine Verkehrskontrolle der Polizist meinte direkt sie haben ja gar keine konturenmarkierung sie wissen schon das das Pflicht ist… ich habe mal nachgeschaut und sieht da der Polizist hatte recht es gibt sogar eine sofortige Nachrüstpflicht mein Problem ist jetzt wer haftet für die Kosten? Der TÜV hatte ja gesagt ich muss die abmachen obwohl die ja Pflicht sind wie sich jetzt ergeben hat .

 

Kann ich dem TÜV das in Rechnung stellen?

Konturmarkierung ist bei dem Fahrzeug nicht vorgeschrieben. Eindeutige Fehlentscheidung der Polizei.

Themenstarteram 10. März 2023 um 23:15

Zitat:

@Rockville schrieb am 10. März 2023 um 23:16:00 Uhr:

Vielleicht war das ein Missverständnis. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes dürfen an allen Seiten mit horizontalen Streifen in leuchtrot ausgerüstet sein.

Andere Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 m müssen an den Längsseiten mit gelben Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet sein. Außerdem sind gelbe reflektierende Streifen an den Längsseiten zulässig. Die roten Streifen eines RTW dürfen sie nicht tragen.

Vermutlich war es also so, dass du die roten Streifen entfernen musstest und dafür die gelben Seitenmarkierungsleuchten nachrüsten musstest. Da lag kein Fehler des TÜV vor.

Hast du ein Foto des Fahrzeugs von vor dem Umbau?

Also bei einer länge über 6 Meter sind die wohl seit 2011 Vorschrift in weiß oder gelb für die Seite.

Und für das Heck müssen die sogar rot sein

Seite vorher
Hinten

Die Fotos zeigen jetzt aber nicht dein Fahrzeug, oder?

Wie gesagt, gilt folgendes:

1. Seitliche Markierungen in leuchtrot musstest du entfernen.

2. Seitenmarkierungsleuchten müssen verbaut sein, wenn das Fahrzeug länger als 6 m ist.

3. Konturmarkierungen (gelb oder weiß) sind nur bei bestimmten Fahrzeugen vorgeschrieben. Welche das sind und ob dein Fahrzeug darunter fällt, liest du am Besten selbst in § 53 Abs. 10 StVZO nach.

"An Fahrzeugen der Klassen N2, N3, O3 und O4, die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden."

Und Satz 1 Nr. 3 lautet: "Fahrzeugen der Klassen M2, M3, O2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O3 und O4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm"

An diesen Fahrzeugen sind die Konturmarkierungen zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

Du müsstest also mal vor einem eventuellen TÜV-Bashing herausfinden, bei welcher Markierung genau der TÜV das Entfernen vorgeschrieben hat. Und dann noch, was die Polizei genau verlangt hat.

Themenstarteram 10. März 2023 um 23:37

Danke für die schnelle und kompetente Antwort.

Ich werde mal am Montag beim tüv und bei der Polizei nachfragen.

Und so sah der Wagen vorher aus inzwischen ist alles ab.

Es hat mich nur neugierig gemacht weil der Polizist ja meinte die müssen dran sein.

Zitat:

@Stelter schrieb am 11. März 2023 um 00:37:25 Uhr:

Ich werde mal am Montag beim tüv und bei der Polizei nachfragen.

Ich würde es jetzt erst mal mit den gegebenen Informationen selbst herausfinden. Von der Polizei würde ich keine detaillierten Kenntnisse dieser Thematik erwarten.

Wie kann ein Fahrzeug eine Einzelabnahme bestehen wenn es nicht den Vorschriften entspricht?

Ich denke der Prüfer wird sich besser auskennen, als die Polizei.

...und vielleicht geht das auch in die Richtung von der Verwendung retroreflektierender Markierungen an Fahrzeugen von Ordnungsämtern, Rettungsdiensten etc.. Diese brauchen dafür eine Ausnahmegenehmigung, und wir in unserem Bundesland sind beispielsweise durch unsere Technische Leitung angewiesen, sowas bei der HU zu bemängeln, wenn keine Ausnahme dafür vorgelegt wird. Ich habe inzwischen mit einer gewissen Schadenfreude die ersten Caddy's vom Ordnungsamt bemängelt welche vom Look her wie Polizeifahrzeuge beklebt waren, um wichtig auszusehen. Das ist schlicht unzulässig ohne die entsprechende Ausnahme, und die kriegen sie nicht ;-))

Zitat:

@Stelter schrieb am 10. März 2023 um 22:58:52 Uhr:

 

So fuhr ich auch 3 Monate damit rum bis vor 2 Tagen da kame ich in eine Verkehrskontrolle der Polizist meinte direkt sie haben ja gar keine konturenmarkierung sie wissen schon das das Pflicht ist… ich habe mal nachgeschaut und sieht da der Polizist hatte recht es gibt sogar eine sofortige Nachrüstpflicht mein Problem ist jetzt wer haftet für die Kosten? Der TÜV hatte ja gesagt ich muss die abmachen obwohl die ja Pflicht sind wie sich jetzt ergeben hat .

 

 

Mit besten Grüßen

Niclas

Fahr doch einfach einmal bei dem Herrn vom TÜV vorbei und Konfrontiere den Ing. mit der Aussage des Polizisten!

Mal sehen was der sagt!

Ich bin mir da jetzt nicht sicher wer da im Recht oder Unrecht ist und würde Pauschal nicht sagen das der Herr von der Polizei keine Ahnung hat aber ich würde jetzt schon erwarten, das der Ing. vom TÜV sich im Rahmen der Einzelabnahme sicher gewesen ist, wie das Fahrzeug "aussehen" muss.

Eine Frage noch: Du hast das Fahrzeug im "FERTIGEN" zustand vorgeführt? Im Endgültigen Zulassungsfähigen zustand und nicht "so weit alles in Ordnung nur, entfernen sie noch die Aufkleber ..?"

Hat der Ing. das Fahrzeug NICHT im Endzustand gesehen, könnte er davon ausgegangen sein, das dir bewusst ist, das du gewisse Aufkleber nicht nur entfernen musst, sondern durch Aufkleber in einer ANDEREN Farbe ersetzen musst?

MfG Günter

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