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Eisenmann 2 Rohr Stufe 3 nagelneu

Themenstarteram 8. Juli 2004 um 18:08

Hallo,

wer hat Interesse an einem Original EIsenmann 2 Rohr in Stufe 3 (für den 150 und 180 PS Front). Die Anlage wird direkt bei Sport-Wheels in Köln eingebaut und auch eingetragen.

Die Anlage kostet inkl. TÜV, Einbau 850,00 EUR!!!

 

Ich habe mich nämlich bei denen nach dem Preis erkundigt, und jetzt behauptet Sport Wheels, dass ich mit denen einen Kaufvertrag geschlossen habe!!!

Also, um mir den Ärger zu ersparen (haben mit rechtlichen Schritten gedroht), dachte ich mir, einer von Euch hat Lust einzuspringen!?!

 

Vielen Dank

;)

Henner

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13 Antworten
am 8. Juli 2004 um 18:33

@ Henner

soviel wie ich weiß hast Du doch ein 14 tägiges Rücktrittsrecht egal bei was man Kaufen tut auch wenn es ein Kaufvetrag gäbe ....

da muß sicher was falsch gelaufen sein !

Ich kann mich nicht bei denen beklagen bin sehr nett und zuvorkommend bei denen behandelt worden und kann somit nichts negatives über Sport wheels sagen .

gruß marc

allen eine Gute fahrt ....

DAnn räume ich mal wieder mit einem sehr weit verbreitetem IRRGLAUBEN in Deutschland auf:

Also es gibt / gab NIE ein generelles 14 tägiges Rücktrittsrecht.

Es gibt sowas beim Versendungskauf (Internetversand) oder bei Haustüregeschäften. Und auch nur bei Gewerbetreibenden.

Was die ganzen Geiz/Blödmärkte als 14 tägiges Rückgaberecht anbieten ist rein freiwillig und steht in deren AGB's

Wenn du das also per Telefon, persönlich, fax bei denen bestellt haben solltest dann ist das ein gültiger Kaufvertrag. Ob die das beweisen können ist was anderes.

--

Ich bin übrigends derbe enttäuscht das gerade die Firma solche dubiosen Sacehn macht. ICh habe bisher immer sehr viel von denen gehalten und wollte da ev. meine Eisenmann kaufen und montieren lassen. Allerdings sind 650km Gesamtfahrstrecke bissi teuer.

Gruß

am 8. Juli 2004 um 20:48

Dann muss ICH wohl mal aufräumen.

Guck mal bei ebay nach dem Auspuff. Der wird dort nämlich von der Firma angeboten. In dem Kasten, wo alle Info stehen, kann man sogar lesen, dass sie dort ein 14 TÄGIGES RÜCKGABERECHT anbieten.

Soviel dazu!

MfG

Versuchs doch einfach nochmal

Ups: war zu schnell mit die Fingers....

Klar bieten die ein Rückgaberecht im Internet an. HAst Recht!! Aber versuchen würde ich es trotzdem mal.

MfG

aluddin

jaja immer diese flinken Fingers, ích kenne das ;)

und na klar bieten die das an, müssen sie auch. Steht im Fernabsatzgesetz (BGB).

Aber wir wissen ja nicht wie das genau gelaufen ist mit deiner angeblichen Bestellung, schreib doch bitte mal etwas genaueres.

Würde mich echt wundern wenn die sich da so stur anstellen, dann möchte ich bei denen nichts kaufen.

gruß

am 8. Juli 2004 um 21:43

ebay ist ja imho ein internet kauf dann! ich arbeite bei www.alternate.de (pc handelsunternehmen ) dort ist es genauso. bei sbestellten waren geht das mit den 2 wochen. aber wenn du im laden kaufst müssen wir es nicht zurück nehmen. können wir wenn wir wollen! steht auch alles so in den AGB.

Grüße Fabian

am 9. Juli 2004 um 4:10

@ Fabian

na da sind wir uns vielleicht schon oft bei Alternate über den weg gelaufen denn da kaufe ich meine komplette Hardware ein *grins*

gruß Marc

allen eine Gute fahrt ....

Themenstarteram 9. Juli 2004 um 12:18

Hallo,

ich war nun gerade bei Sport WHEELS: Die haben mir gesagt, dass sich rechtlich gar kein Kaufvertrag ergeben habe. Nur moralisch...

Na ja, auf jeden Fall wurde ich nicht sehr freundlich begrüßt und als ich nun erschien, um den Auspuff zu nehmen, und anbauen zu lassen, wurde mir gesagt, dass sie plötzlich keine Zeit mehr hätten, ich den Auspuff aber für 749 EUR ohne Einbau und ohne TÜV bekomme - das war mir dann zu teuer!

 

Ich bin gerade dabei einen Kontakt herzustellen, wo es die Eisenmann um einiges (ca. 100 EUR) günstiger gibt.....

Ich sag euch dann Bescheid

 

 

Danke und liebe Grüße

 

Henner

Es gibt keine moralischen Kaufverträge.

Fertig. So einfach ist das nach BGB.....

Nix unterschrieben, nix gekauft.

So einfach !!!

Schon wieder ein Laden um den ich einen grossen Bogen drehen werde!

Gruss

Themenstarteram 9. Juli 2004 um 12:33

Hallo,

ich habe mich auch ein wenig schlau gemacht: Laut §14 Fernabsatzgesetz habe icb ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht...

Na ja, jetzt bin ich 390 km umsonst gefahren.... :(

 

Egal, dafür eine Erfahrung reicher geworden. ;)

 

Grüße

Henner

Wie gesagt. Der Laden wird mich nie im Leben als Kunden begrüssen können (oder wie die das eben machen)

Ich kotz mich weg. Moralischer Kaufvertrag.

Unglaublich.

Gruss

@Fabius:

Ein gültiger KV setzt KEINE Unterschrift vorraus.

Mündliche Verträge sind genaus gültig wie schriftliche (Außnahme: z.B. Grundstücke)

Beweislast ist eine andere Sache

gruß

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