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el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 19. Juli 2006 um 9:19

Hallo zusammen,

mich und meine Freundin nervt tierisch, dass man die el. Fensterheber erst benutzen kann, wenn die Zündung an ist.

Ist es legal, dies so zu ändern, dass man die el. Fensterheber auch benutzen kann, wenn der Schlüssel noch nicht steckt?

Falls ja: hat dazu jemand einen Auszug aus der STVO o.ä. parat?

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24 Antworten
am 19. Juli 2006 um 9:25

Re: el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

 

Zitat:

Original geschrieben von nowo

Falls ja: hat dazu jemand einen Auszug aus der STVO o.ä. parat?

moin,

wozu brauchst du dazu nen auszug ausm gesetz? wir haben zwar vieles geregelt in deutschland, aber so nen schwachsinn gsd noch net.

Klar gibt es die möglichlichkeit, seihe kompforsteuergerät, dann kannst du fensterscheiben mit der ZV bzw dem Schlüssel davon hoch und runterfahren.

Oder schau dir mal die lieben SL fahrer an, die können auf knopfdruck ihr verdeck schliessen...(hat neulich eine im Parkhaus versucht :D...)

alles legal, wie kommst du bitte drauf, es könnte illegal sein?

mfg

am 19. Juli 2006 um 9:27

ach ja und hier, hätteste mit ein bisschen lesen gefunden (ist nämlich gleich der 2te TH auf der seite :D)

http://www.motor-talk.de/t1096923/f147/s/thread.html

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 10:35

Ja gut, es ist machbar :D

Aber heißt das auch, dass es legal wäre :confused:

Man kann es bestimmt auch so machen, dass man die Leitung, wo dem Schalter sagt, dass Zündung da wäre, auch einfach dauerplus/-Minus gibt und dann müssts auch passen...

Ich denk halt, dass es schon einen Grund geben muss, da sich VW ja sonst die "Prüftechnik" sparen hätte können, wäre bestimmt einiges günstiger gewesen...

Vielleicht könnts ja auch ein Sicherheitsrisiko sein...

Stellt euch mal vor, ein Kind wäre im Auto und klettert rum und schaut mitm Kopf ausm Fenster, weil dieses nur halb geöffnet ist. Dann kommts mitm Fuß aufn Schalter und steht drauf und dann wirds nicht lecker...

Vielleicht ist es genau aus solch einem Grund evtl. verboten und um sicher zu gehen, such ich halt was schriftliches...

Also nochmals meine Frage: Ist es legal und wenn ja, weiß vielleicht jemand wo man was schriftliches herbekommt (irgendwelche Paragraphen etc. womit man ausm Schneider wäre?).

PS: Das mitm Kind wird bei mir nicht eintreten, weil ich keine Kinder alleine im Auto lasse und mir fiel kein anderes Beispiel ein...

am 19. Juli 2006 um 10:41

@nowo,

und genau durch solche gedankengänge wird der ganze staat kaputt gemacht durch so schwachsinnige paragraphen, und woher kommen die?

weil wieder irgendeiner ne kranke idee hat :rolleyes:

am 19. Juli 2006 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von nowo

Stellt euch mal vor, ein Kind wäre im Auto und klettert rum und schaut mitm Kopf ausm Fenster, weil dieses nur halb geöffnet ist. Dann kommts mitm Fuß aufn Schalter und steht drauf und dann wirds nicht lecker...

dafür gibts den einklemmschutz.

das kind wird schon nicht geköpft.

Zitat:

Original geschrieben von Tank83

dafür gibts den einklemmschutz.

Dachte bislang, der funzt nur wenn das Fenster im Automatikbetrieb komplett verschlossen wird und nicht beim Tippen? Gibts den Schutz eigentlich in allen Fenstern (vordere und hintere Türen)?

am 19. Juli 2006 um 10:52

soweit ich weiss ist der einklemmschutz an allen fenstern (grad hinten sehr wichtig) und er greift immer ein sofern der widerstand zu gross wird.

freiwillige vor und testen, ich lasse mich gern des besseren belehren.

als beweis werden ausschliesslich komplett abgehackte hände akzeptiert ;)

mein t3 hat kurbeln, da gibts so einen spielkram net.

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 10:55

normalerweise gibts ne Kraftbegrenzung, aber die funktioniert nicht immer und so hatte ich das Vergnügen demletzt mit nem offenen Fenster über die Autobahn zu heizen... Schöööööön =)

Ich finds zwar auch dumm, wenn`s verboten wäre, aber wieso wärs dann nicht gleich ab Werk möglich, wenn`s doch günstiger wäre ???

Außerdem geht die nichtmehr, wenns aufm Schalter steht, den bei 2maligem Antippen wird die außer Kraft gesetzt und schon bei einmaligem Tippen kann man sich nicht sicher sein, hab ja letzte Woche meine Erfahrung gemacht... Dachte auch, dass die 100%ig funktionieren wird, dachte ich aber leider falsch und somit musste ich es für 100€ reparieren lassen...

nehmt ne honigmelone, und probiert die zu köpfen...

so haben wir das anner uni getestet :D

und das kaninchen musste keinen Wagen putzen.

Bei VW geht das halt nicht, das man 200DM an dem Kompforsteuergerät verdienen wollte und .

mfg

PS: ich haue doch liener meinem Nachwuchs den Kofferraumdeckel gehen den Kopf, da kann ich die stärke selber varieren.

DIES IST NUR SPASS, ich würde nie im Leben so etwas schwachsinniges tun, aber ich habe mir schon oft genug selber das Hirn angerammt dann dem scheiss Schließbügel innen :D

Eh, hab da ne andere Idee ;) Schlüssel ins Türschloss, und auf Stellung 'Auf' halten, dann gehen die Fenster auch runter. Bei manchen klappts auch mit der Fernbedienung.

Re: el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

 

Zitat:

Original geschrieben von nowo

Hallo zusammen,

mich und meine Freundin nervt tierisch, dass man die el. Fensterheber erst benutzen kann, wenn die Zündung an ist.

Ist es legal, dies so zu ändern, dass man die el. Fensterheber auch benutzen kann, wenn der Schlüssel noch nicht steckt?

Hallo,

ich würde dabei allerdings zwei Punkte berücksichtigen:

1) Was sagt die Versicherung dazu? Das Abschalten der Taster ist in erster Linie als Diebstahlschutz zu sehen. Für alle anderen Öffnungsmöglichkeiten, die hier genannt wurden, ist zumindest der Schlüssel notwendig.

2) Wie möchtest du das sinnvoll realisieren? Das Steuergerät ständig in Betrieb zu lassen (wie immer du das auch machen möchtest) dürfte die Batterie in kürzester Zeit regelmäßig entladen.

Viele Grüße

Thorsten

Themenstarteram 19. Juli 2006 um 12:59

@kamikaze schumi:

Schlaumeier =D Genau das mach ich ja seither, nur über die Taster an der FFB muss man ja nicht dumm an der Türe stehen, sondern kann man schon auf machen, bevor man den Hitzeschwall abbekommt...

@t_m:

Vielen Dank, genau das hab ich gesucht: Eine Aussage, ob legal oder illegal mit ner Begründung, wenn möglich auch mit was schriftlichem (Paragraphen etc.)

zu 2) Da ich mich erstmal versichern wollte, ob legal od. illegal, habe ich mich noch nicht informiert, um nicht ein haufen Zeit hineinzustecken, die letztlich evtl. verloren wäre...

Ich denke, dass der Schalter erst mit Strom versorgt wird, wenn die Zündung an ist. Folglich kann ich dem doch vorgaukeln, dass die Zündung an wäre, indem ich Plus bzw. Minus der Batterie anlege (nat. mit Sicherung) und somit die Zündung umgehe =)

Und solange nicht gedrückt wird, dürfte die Batterie auch nicht darunter leiden...

Dann versteh ich den Sinn nicht :D

Re: Re: el. FH benutzen, ohne erst die Zündung an zu machen legal ???

 

Zitat:

Original geschrieben von t_m

Hallo,

ich würde dabei allerdings zwei Punkte berücksichtigen:

1) Was sagt die Versicherung dazu? Das Abschalten der Taster ist in erster Linie als Diebstahlschutz zu sehen. Für alle anderen Öffnungsmöglichkeiten, die hier genannt wurden, ist zumindest der Schlüssel notwendig.

was soll die versicherung dazu sagen?

eine Versicherung darf von dir zB auch net verlangen, das du dein Cabrioverdeck ständig beim parken schließt. Sie muss aber trozdem für schäden haften.

Gab da mal nen schönen richterspruch nach dem motto: "Sie als Versicherung sollten doch froh sein, stellen Sie sich vor, die hätten den Wagen aufgebrochen, dabei den Lack und das Innenleder zerstört..."

da hatte sich eine hamburger versicherung geweigert für ein navi aufzukommen...

mfg

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