Elektr. Fensterheber hinten lässt sich von vorne nicht herunterfahren - Gewährleistung?
Hallo,
ich habe mal eine Frage bzgl. der Gewährleistung eines Gebrauchtwagens. Es geht um einen elektr. Fensterheber.
Ich habe mir letzte Woche einen gebrauchten Audi A6 2.4 Quattro, 4-/5-Türer bei einem Händler angesehen. Der hat die folgenden Daten:
Erstzulassung: 1997
Kilometerstand: 125.000
Da der Wagen erst 125.000 km runter hatte, habe ich mich dazu entschlossen, den Wagen Probe zu fahren und die Probefahrt war sehr zufriedenstellend. Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich den Wagen auch anschließend beim TÜV Nord einem Gebrauchtwagencheck unterzogen. Der TÜV-Prüfer meinte, dass der Wagen technisch gut in Schuss sei, nur ein paar Verschleißteile wie die hinteren Bremsen müssten erneuert werden. Der Verkäufer hat mir daraufhin gesagt, dass er die Bremsen für mich macht, wenn ich den Wagen nehme. Also habe ich zugesagt.
Heute habe ich den Wagen dann abgeholt und bezahlt. Es wurden alle vertraglich festgelegten Mängel beseitigt und im neuen HU-Protokoll von gestern steht drin, dass keine Mängel festgestellt wurden. Jetzt habe ich heute während der "abschließenden Probefahrt" vor Fahrzeugübergabe gemerkt, dass der hintere elektr. Fensterheber sich von der Fahrerseite aus nicht schließen lässt. Der elektr. Fensterheber lässt sich von derjenigen Person, die hinten links sitzt, ganz normal herunterfahren. Nur wie gesagt ich von der Fahrerseite aus kann das Fenster nicht herunterfahren. Wenn ich den Schalter betätige, höre ich kein Geräusch eines Motors, nix. Die anderen drei Fenster kann ich von der Fahrerseite aus problemlos öffnen und schließen.
Jetzt meine Frage: Liegt hier ein Mangel vor, den der Verkäufer (Händler) zu beseitigen hat, da der Fehler noch vor Fahrzeugübergabe bestanden hat, oder handelt es sich um Verschleiß, der bei so einem Baujahr und der Kilometerleistung üblich ist? Ich habe dem Verkäuer den Mangel vor der Fahrzeugübergabe gezeigt und er meinte, da sei wahrscheinlich nur ein Kontakt lose, weil der elektr. Fensterheber sich von hinten ja ganz normal runterfahren lässt, das wär kein Problem und nix schlimmes. Habe gesagt, dass ich mich diesbezüglich nochmal erkundigen werde, habe den Wagen aber trotzdem dann bezahlt, den Wagen aber noch auf dem Hof des Händlers stehen lassen, weil ich den Wagen noch zulassen muss.
Also: Muss der Händler den Mangel im Rahmen der Gewährleistung beseitigen, oder liegt hier ein Verschleiß vor, mit dem ich nun leben muss bzw. den ich auf meine Kosten ausbessern muss?
Edit: Bei dem Verkäufer handelt es sich natürlich um einen Händler und nicht um eine Privatperson. Hab ich vergessen zu erwähnen, da die Frage wegen der Gewährleistung sonst natürlich Quatsch wäre.
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11 Antworten
Nachdem ich das schon zweimal (auf beiden Seiten) hatte: Kabelbruch im Türkabelbaum der hinteren Tür.
Sieht man recht schnell, wenn man Karosserieseitig die Tülle runter pult. Ist leider meist direkt am Stecker-Pin. Von daher scheidet löten aus, weil es sonst nur von 12 bis mittag hält. Gehen würde es auch mit einem passenden Pin und einem Stück Kabel.
Es ist eine Arbeit von einer halben Stunde, wenn man sich für um die 20-30 Euro einen Türkabelbaum aus einem Schlachter (hier würde ich nach einem späteren Baujahr suchen, da die Isolierung der Kabel über die Jahre aushärtet) holt.
Die Türverkleidung bekommt man zum Glück in einer Minute ab.
Sollte demnach in der Werkstatt bei Anlieferung des Türkabelbaums vielleicht 50-80 Euro kosten.
Könnte unter Umständen natürlich auch vorne links sein, oder tatsächlich am Schalter vorne liegen. Aber nachdem es bei mir schon zweimal so war, tippe ich auf eine konstruktive oder auslegungsmäßige Schwäche beim hinteren Türkabelbaum.
Ich tippe auf fensterheberschalter vorne links. Ist ein bekanntes häufiges Problem beim 4b. Hatte meiner auch. Schalter erneuern - fertig
Ok, also hab ich schonmal zwei mögliche Fehlerursachen.
Jetzt die wichtigste Frage: Gewährleistungsfall/Mangel, den der Händler zu beheben hat, oder Verschleiß, den der Händler nicht zu beheben hat?
Als Verschleiß würde ich es nicht bezeichnen. Du schriebst "abschließende" Probefahrt, heißt das noch vor Unterzeichnung des KVs? Dann wäre der Fall ja klar. Aber selbst wenn es beim abholen des Kfz gewesen sein sollte, so würde ich davon ausgehen, dass der Mangel bereits beim Gefahrübergang bestand und dann müsste der Händler nachbessern.
Da der Mangel bei der Übernahme bereits bestand und bekannt war, ist es allein eine Frage der Absprachen. Wenn der Händler Dir sagt, dass er Dir ein Auto frei von jedem Mangel verkauft (was ziemlich bescheuert wäre, bei einem BJ 1997!), dann sollte er es in Ordnung bringen. Wenn alle vom Tüv monierten Mängel beiseitigt wurden und im Prüfbericht nun ohne Mängel drin steht, hat das nichts mit dem Fensterheber zu tun, da der Tüv nur die Verkehrssicherheit beurteilt. Die ist auf jeden Fall gegeben!
Meiner Meinung nach könntest Du einfach nochmal nachfragen, ob er das nicht auch noch in Ordnung bringen kann. Vielleicht auch für einen guten Preis wie 50 Euro komplett oder so. Ein Recht darauf, dass er den Mangel behebt hast Du nach meiner Auffasssung nicht. Insbesondere, weil er Dir beim Kauf bekannt war.
Ich würde es zwar nicht als klassisches Verschleißteil einordnen, aber es ist sicher ein Grenzfall, da es auch eine Art von Verschleiß ist...
Also Kaufvertrag habe ich letzte Woche unterschrieben nach dem TÜV-Gebrauchtwagencheck und daraufhin auch eine Anzahlung geleistet. Nach der Unterschrift des Kaufvertrags und der Anzahlung hat der Händler den Wagen in die Werkstatt gegeben, damit die vereinbarten Mängel beseitigt werden. Bin der Meinung gewesen, alle Fensterheber von der Fahrerseite aus während der ersten Probefahrt getestet und nichts festgestellt zu haben, kann mich aber auch irren, da das nur ein Schnelltest war und es auch möglich sein kann, dass ich nur zwei oder drei Fensterheber getestet habe.
Dass sich das Fenster hinten links von der Fahrerseite aus vorne links nicht runterfahren lässt, habe ich heute kurz vor "Fahrzeugübergabe" gesehen, also bevor ich den Restbetrag bezahlt und die Fahrzeugpapiere ausgehändigt bekommen habe, aber nachdem wie gesagt bereits der Kaufvertrag letzte Woche unterschrieben wurde. Wir haben bzgl. des Fensterhebers heute nichts ausgemacht, dass das von ihm repariert wird, aber er hat auch nicht gesagt, dass er es nicht repariert. Wir haben halt nur darüber gesprochen, dass seiner Meinung nach der Kontakt oder der Schalter vorne links kaputt sei, mehr aber auch nicht.
...wer lesen kann ist klar im Vorteil, sorry :P
Da du den Wagen bezahlt hast, dann wird es schwierig, da hat Nussknacker recht:
§442 BGB ...(1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt...
Sprich mit ihm, es geht ja nicht um hunderte Euros...
Gut, da warst du schneller und dann ist der Sachverhalt anders. Grundsätzlich ist der Kaufvertrag nicht der Gefahrübergang.
Hast du den Wagen denn jetzt mitgenommen oder ist er immer noch da?
Ich habe heute lediglich den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und das HU-/AU-Protokoll erhalten, damit ich den Wagen morgen früh bei der Zulassungsbehörde zulassen kann.
Der Händler hat noch das Fahrzeug bei sich auf dem Hof und auch noch die Fahrzeugschlüssel bei sich.
OK. Dann würde ich es folgendermaßen beurteilen:
Gefahrübegang hat noch nicht stattgefunden, das passiert erst, wenn du den Wagen hast. Eine Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (§434 BGB). Da beim Schluss des KVs (so setzen wir es mal voraus) alle 4 Heber funktioniert haben, wäre das Grundlage. Bei Übergabe funktionieren jetzt plötzlich nur noch 3, anders als vereinbart. Demnach ist es ein Mangel, den der Verkäufer beseitigen muss...
Gut, den Paragraphen hab ich auch schon gelesen. Dann werde ich den Verkäufer mal fragen. Ich sehe auch gerade, dass im Angebot explizit auch "Elektrische Fensterheber" als Ausstattung genannt sind. Da steht nicht, das einer kaputt ist oder so.