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Elektrische Tönungsfolie (rechtliches)

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 16:58

Hallo zusammen,

ich bin auf youtube video gestoßen das Video zeigt eine Elektrische Tönungsfolie. Jetzt meine Frage, ist das einbau in Deutschland legal? Wie sieht das Rechtlich aus, weiß einer?

http://youtu.be/756GaNXwEKU

Bin neu hier im Forum...... Danke.....

Beste Antwort im Thema

Wenn das Ding eine ABE hat ist es zulässig, wenn nicht dann Finger weg davon.

Die Chance das diese Folie eine ABE erhält halte Ich für verschwindend gering.

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Wenn das Ding eine ABE hat ist es zulässig, wenn nicht dann Finger weg davon.

Die Chance das diese Folie eine ABE erhält halte Ich für verschwindend gering.

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 17:19

da ich die in Russland kaufen und einbauen möchte glaube ich nicht das die ABE hat.

Keine ABE = nicht zulässig, ist doch einfach.

Und die vorderen Seitenscheiben sind doch sowieso freizulassen oder ?

Theoretisch kann man auch die vorderen Seitenscheiben tönen, in der Praxis scheitert dieses Vorhaben an der nötigen Lichtdurchlässigkeit.

Bei klaren Scheiben ginge noch eine leicht tönende Folie, die man dann nicht mal sieht.

In der Praxis aber sind ja so gut wie alle Scheiben mittlerweile ab Werk mehr oder weniger getönt so das Vorne die Grenzwerte eh schon ereicht sind oder keinen Spielraum mehr lassen.

Recht haste. Glaub, die vorderen Scheiben müssen 70% Lichtdurchlässig sein. Und da die meisten eh schon eine Grundtönung( meist grau oder grün) haben, kannst da höchstens noch eine transparente Folie draufziehen. Sinn macht das allerdings keinen mehr.

Themenstarteram 1. Juli 2014 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Und die vorderen Seitenscheiben sind doch sowieso freizulassen oder ?

Das ist mir klar, ich habe ja nicht vor die Folie im Verkehr einzuschalten. Ich denke, solange das Fahrzeug sich nicht bewegt darf man die benutzen oder z.b Parkplatz? oder ist es generell verboten sowas ins Fahrzeug einbauen zu lassen ohne ABE?

Hi,

du müßtest die Dinger so einbauen das sie sich keinesfalls im Betrieb einschalten lassen,also z.b. an die Handbremse koppeln. Dann hast du vielleicht eine Chance.

Grundsätzlich gilt aber was montiert ist muß funktionieren und natürlich eine Zulassung haben.

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von pb-cr

oder ist es generell verboten sowas ins Fahrzeug einbauen zu lassen ohne ABE?

Folien ohne ABE darfst du nur bis 0,1m² verkleben (ps. die gänigen größeren Heckscheibenaufkleber verstoßen schon dageben).

Dabei geht es um das Splitterverhalten der Scheiben. Hast in Deutschland legal absolut keine Chance.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

 

Dabei geht es um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Das kann ich mir aber nicht recht vorstellen. Es gibt ja auch richtige Klebefolien, welche den Einbruch stark erschweren.

Oder meinst du, dass man im Falle eines Unfalles die Scheibe auch relativ gefahrlos zerdreschen kann ?

 

am 2. Juli 2014 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

 

Dabei geht es um das Splitterverhalten der Scheiben.

Gruß Metalhead

Das kann ich mir aber nicht recht vorstellen. Es gibt ja auch richtige Klebefolien, welche den Einbruch stark erschweren. .......

Der Notausstieg darf nicht "verklebt" werden:D:D:D zumindest bei Bussen d.H Werbefolien müssen "Bröselgeprüft" sein.

Und an einem Fußballfreien Abend muss die Laber weiter gehen.....

Die Splitterschutzfolien sind geprüft und haben eine ABE, zumindest Die die man legal einsetzen darf.

Jegliche Veränderung an den Scheiben, egal welcher Art, benötigt eine ABE um Legal verwendet werden zu können.

Würde der Hersteller der vom TE gewünschten Folie eine ABE erstellen lassen und bekommen wäre Sie auch legal. Aber der Montageaufwand dürfte dann so hoch sein das sich eh kein Kunde mehr finden würde. Ergo dürfte der Hersteller gar kein Interesse haben sich das Teil in Deutschland legalisieren zu lassen.

Wenn der Markt vorhanden ist gibt es genügend Kunden die blind kaufen um dann über das Bußgeld und die Bonuspunkte zu jammern.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Das kann ich mir aber nicht recht vorstellen.

Das konnte ich auch nicht, bis ich den entsprechenden Strafzettel gesehen hatte.

Zitat:

Es gibt ja auch richtige Klebefolien, welche den Einbruch stark erschweren.

Die werden vermutlich eine ABE haben.

Gruß Metalhead

Was ich meinte: Dass die Folien aufgrund ihrer möglichen Beeinflussung des Splitterverhaltens verboten wären. Was soll sich bei einer Tönungsfolie am Splitterverhalten ändern ?

Logischer wären veränderte Licht- und Sichtverhältnisse. Schliesslich muss bei einem Blitzer durch die Frontscheibe der Fahrer zu erkennen sein. Daher sind auch Tönungsfolien auf der Frontscheibe tabu. Bei den vorderen Seitenscheiben kann ich mir vorstellen, dass es hier den Schulterblick und den Rückspiegel betrifft.

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