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Elektrofahrzeuge in Tiefgaragen

Audi S3 8Y Limousine
Themenstarteram 19. Mai 2022 um 4:54

Hallo zusammen,

da ich jetzt nicht wusste wohin mit meiner Frage und hoffentlich euren Erfahrungen eröffne ich den Thread einfach mal in meiner Home Base :)

Meine Schwiegermutter bzw. alle Bewohner der Wohnanlage hatte vor kurzem von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, das jegliche Elektrofahrzeuge (von Hybrid war nicht die Rede) aus der Tiefgarage zu entfernen sind und dort auch keine mehr abgestellt werden dürfen. (Brandschutzthema)

Kennt jemand die Thematik bzw. hat eventuell aus beruflichen oder privaten Gründen Erfahrungen damit und kann mehr dazu beisteuern?

 

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66 Antworten

Guten Morgen,

das Thema ist leider absolut schwierig. Ich berichte mal aus ähnlicher Situation:

Wir haben eine Tiefgarage mit etwa 30 Stellplätzen womit diese schon zu den Großgaragen zählt. In dieser garage stehen neben dem Auto noch unsere Fahrräder. Jetzt kam vor drei Monaten ein Schreiben unseres Vermieters, dass nur ein Satz Reifen und ein Fahrradanhänger zu lagern wären. Man ansonsten mit Kündigung usw. rechnen müsste.

Nach meiner Recherche sagt die Landesbauordnung(NRW!) seit 2017 auch aus, dass man Fahrräder in Garagen abstellen darf. Andere Bundesländer haben eigene/andere Regeln.

Nun gibt es aber für Großgaragen eine eigene Sonderbauordnung und die sagt, dass was der Vermieter schreibt.

Nach einem Gespräch mit dem Vermieter hatte ich die Stadt angefragt um eine Aussage zu erhalten. Ja, diese Sonderbauordnung gilt, aber ist nicht wirklich umsetzbar bzw. nicht mehr den aktuellen Anforderungen zeitgemäß.

Schließlich würden immer mehr E-Autos auf den Markt kommen und auch die Anforderung, dass man in Garagen laden kann, würde dazu kommen.

Man würde die Räder also dulden... Der Vermieter äußerte ähnliches.

Kommen wir zurück zu deiner Frage: Je nach Bundesland kann es durchaus sein, dass es Bauordnungen gibt, die das vorschreiben. Allerdings muss man auch hier sagen, dass ein E-Auto die gleiche Brandwahrscheinlichkeit hat wie ein Verbrenner. Bei Ladevorgängen ist die Wahrscheinlichkeit natürlich höher, aber das betrifft auch den Tankvorgang. Ein anderes Problem könnte die Branddauer bei einem Brand sein und die größere Problematik zum löschen der Fahrzeuge sein. Es gibt allerdings auch hier schon erste "Erfolgsmeldungen" mit Branddecken.

Dies aus Brandschutzsicht betrachtet. Heißt also zusammengefasst: Die Brandschutzordnung des jeweiligen Bundeslands und teilweise die Auslegung der Kommune ist hier entscheidend. (https://recht.nrw.de)

Dann kommt noch am Ende ein Punkt dazu:

Wenn ihr die Garage nur gemietet habt, wird es noch schwieriger, weil der Vermieter ja letztendlich bestimmen kann, was in seiner Garage passiert.

Es ist leider bitter, wenn teilweise Ideologien und veraltete Verordnungen den "Fortschritt" ausbremsen. Ja, ich verstehe es, dass man ein Gebäude schützen muss. Aber gleichzeitig muss man auch hier pragmatisch sein und die Gefahren einordnen. Der Irrglaube von unlöschbaren E-Autos gehört langsam auf das Abstellgleis. Zumal auch Verbrenner sehr gut brennen können. (Magnesiummotoren).

Mein Tipp daher: Macht euch schlau über die Bauordnung und konfrontiert damit eure Hausverwaltung.

Das Thema ist hier besser aufgehoben:

KLICK

Verschiebung ist in Arbeit.

Das Thema wurde hierher ins H&E-Forum verschoben, da passt es besser rein - ist ja nicht markenbezogen.

Grüße

ballex

MT-Team | Moderation

Selbst wenn die "Verbannung" der E-Autos keine bau- oder brandschutzrechtliche Rechtfertigung erfährt, hat der Eigentümer immer noch das Hausrecht und kann festlegen, was in seiner Tiefgarage stehen darf.

Ist das eine Mieter- oder Eigentümergemeinschaft?

Gibt es Mietverträge für die Stellplätze?

Ich würde mal freundlich nach der Rechtsgrundlage fragen (die es nicht gibt).

Und die Hausverwaltung auf folgendes Urteil aufmerksam machen:

Das Amtsgericht Wiesbaden gab der Eigentümerin in einem Urteil vom 4. Februar 2022 (Az. 92 C 2541/21) recht und entschied: Eine WEG darf die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos nicht generell untersagen. Der entsprechende WEG-Beschluss verstoße "gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung", so die Begründung des Gerichts.

Die WEG hatte unter anderem argumentiert, dass die Dauer des Brandverlaufs im Falle eines Brandes länger als bei einem Benzinbrand sei. "Hinzu komme, dass ein Brand einer solchen Batterie – im Gegensatz zu einem Benzinbrand – nicht mit Löschschaum gelöscht werden könne."

Das Gericht ließ diese Argumentation allerdings nicht gelten. So bestehe durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes ein Rechtsanspruch auf die Installation einer Lademöglichkeit, die durch ein solches Verbot eben nicht genutzt werden könne. Somit verstoße der Beschluss der WEG gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der Reform, da die Schaffung von Ladeinfrastruktur die "Triebfeder" der Reform gewesen sei.

https://efahrer.chip.de/.../...garagen-verbot-fuer-elektroautos_104191

Der Brief der Hausverwaltung aus dem Startbeitrag ist ja auch völlig unzureichend präzisiert, schon bei der Auflistung der verbotenen Fahrzeugarten weiß man nicht, was gemeint ist. Nur BEV, auch PHEV oder sogar Vollhybride? Abgesehen davon frage ich mich, was die dann in 10 Jahren mit der Tiefgarage machen wollen, mehr als ein Lagerraum für Autoreifen oder ein Museum für Oldtimer wird's dann wohl nicht mehr sein. ;)

Der Deutsche Feuerwehrverband schreibt zu der Thematik:

Zitat:

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt.

Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.

Ich würde das, sowie das oben verlinkte Urteil mal der Hausverwaltung unter die Nase reiben und fragen, wie sie das Verbot rechtfertigen wollen - notfalls vor Gericht. Denn entweder die Tiefgarage entspricht nicht dem Baurecht, dann dürfte darin mit keinem Fahrzeug mehr geparkt werden, oder sie müssten sie entsprechend ertüchtigen. Ich denke die werden dann ganz schön ins Schwimmen kommen.

am 19. Mai 2022 um 16:26

Mumpitz. Ich habe für meinen WEG TG Platz sogar eine Wallbox durchgesetzt. Wir haben 200 Plätze und inzwischen sind es 3 Wallboxen. Wenn der Platz gemietet ist, dann ist es wohl anders.

Zitat:

@nordlicht schrieb am 19. Mai 2022 um 15:05:55 Uhr:

Selbst wenn die "Verbannung" der E-Autos keine bau- oder brandschutzrechtliche Rechtfertigung erfährt, hat der Eigentümer immer noch das Hausrecht und kann festlegen, was in seiner Tiefgarage stehen darf.

Nicht bei einem bestehenden Mietvertrag. Da gilt das, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

am 20. Mai 2022 um 7:57

Ich versteh die Haltung nicht so ganz. BEV können brennen, ja, aber inzwischen dürfte doch bekannt sein, dass sie mit einer einfachen Löschdecke beherrschbar sind.

Verbrenner können auch brennen, da können im schlimmsten Falle 100 Liter Benzin in Flammen aufgehen, damit hat man keine Probleme?

Und wenn dann vielleicht doch mal H2 Autos kommen, dann geht denen auf, dass deren Tanks ja unter 700 bar stehen, oh Gott, dann geht die Welt unter?!?

Themenstarteram 21. Mai 2022 um 6:53

Danke für eure Antworten.

Eines Vorweg, ich bin kein Fan von Elektromobilität. Trotzdem will ich realistisch an die Sache herangehen und sehe hier einige Probleme.

Ein Akku kann sich selbst entzünden, auch ohne Ladevorgang. Ein Benziner / Diesel kann auch brennen, jedoch ist dies bei angestelltem Fahrzeug sehr viel unwahrscheinlicher.

Natürlich gibt es Löschdecken, sollten diese nicht vorhanden sein werden über 20000 Liter Wasser benötigt um ein solches Fahrzeug zu löschen. Brand ist nicht gleich Brand!

Bei uns steht auch ein VW ID.3 in der Tiefgarage direkt vor der Absauganlage für die Schadstoffe. Diese Absauganlage geht dann von der TG bis in den Speicher (theoretischer 5ter Stock) von dort die Schadstoffe, schätze gefiltert, in die Freiheit entlassen werden.

Wenn der Akku zu brennen beginnen sollte, wird das Feuer direkt von der Anlage (hat einen richtigen Einzug) durch das ganze Haus transportiert. Da ich im 4ten Stock wohne könnte es sein das ich ab diesem Zeitpunkt das Haus nie wieder verlasse (Worst Case Scenario) und darauf habe ich irgendwie keinen Bock.

Ich bin der Meinung bevor der Vermieter selbst, der wahrscheinlich genau so viel Ahnung hat wie jeder von uns, oberflächliches Halbwissen aus dem Internet indem man auf jeder Seite bei jedem Bundesland etwas anderes findet, dem parken eine Elektrofahrzeuges zustimmt, eine auditierte Prüfung der TG durch die Feuerwehr stattfinden sollte.

Hatte mal mit meinten Vermieter gesprochen ob er dies veranlassen würde, er meinte er spricht mal mit der Versicherung ob so ein Brandfall abgedeckt ist ...

Sorry, aber das ist definitiv die falsche Antwort. Was interessiert mich ob er sein Brand von der Versicherung erstattet bekommt, wenn ich als Grillhendel im 4 Stock liege.

Mir ist es grundsätzlich egal was für eine Art von Fahrzeug in der TG steht, bringt mir persönlich das eine und das andere nichts. Aber das Ganze sollte schon mit Sinn und Verstand geregelt sein.

Werde mich definitiv mal bei Stadt und Feuerwehr schlau machen.

Vor dem Hintergrund dürfte aber gar niemand vor der Absauganlage parken, was ich für sich auch für richtig halten würde.

am 21. Mai 2022 um 7:58

Zitat:

@Nelley schrieb am 21. Mai 2022 um 08:53:24 Uhr:

..Ein Benziner / Diesel kann auch brennen, jedoch ist dies bei angestelltem Fahrzeug sehr viel unwahrscheinlicher…

Das ist eine Vermutung für die gibt es nur Indizien keine Belege, Tatsache ist die Brandlast ist die gleiche Ob ICE oder BEV.

Nur bei der Temperatur könnte es ein Problem geben, aber Das betrifft dann eher die statische Struktur der TG.

Und was die Schadstoffe betrifft, da hast du wohl schon jetzt ein massives potentielles Problem mit den ICE‘s.

 

Aber ja ich würde auch nicht wollen dass ein PHEV angesteckt in der Garage ist; Denn diese sollten bei einer statistischen Erfassung unbedingt separat ausgewiesen werden.

am 21. Mai 2022 um 8:08

Zitat:

@Nelley schrieb am 21. Mai 2022 um 08:53:24 Uhr:

 

Mir ist es grundsätzlich egal was für eine Art von Fahrzeug in der TG steht, bringt mir persönlich das eine und das andere nichts. Aber das Ganze sollte schon mit Sinn und Verstand geregelt sein.

Mir ist das nicht egal. Vergleiche mal die Branschutzvorschriften für Elektroanlagen, inklusive Elektroautos. Das ist bis ins Detail geregelt und sogar das Material von Kabeln ist vorgeschrieben, die müssen nämlich halonfrei sein. Und am „Strom“ bastelt mal auch nicht so schnell ein Hobbyhandwerker herum. Ab und zu passiert mal was, aber das ist sehr selten, zumal in TGs wohl die elektrische Zentralversorgung ganzer Gebäude befindet. Als ich meine Wallbox installiert habe, war Brandschutz eines der wichtigsten Themen.

Ganz anders die Verbrennerautos. An vielen wird privat herumgeschraubt und gebastelt. In TGs werden oft uralte, verrostete und halb auseinander fallende Autos abgestellt. Manchmal sind auch Oldtimer dabei, für die überhaupt keine Normen gelten. Oder noch schlimmer die modernen Verbrenner. Vollgestopft mit Elektrik und eine Menge bewegter Teile, so daß ein Kabelbruch keine Seltenheit ist. In unserer TG gibt es inzwischen ein Standheizungsverbot für Verbrenner, die heizen mit Sprit vor und ein solcher hatte i.d.T. mal fast die TG abgefackelt.

In den letzten 20 Jahren sind in der Nachbarschaft 3 TGs abgebrannt. Jedesmal hatte ein Verbrenner einen technischen Defekt. Der Schaden war jedesmal enorm. Wenn ein Verbrennerauto brennt, dann dauert es nicht lange und das zweite, dritte … brennen auch. Wenn sich so eine brennende Benzinlache ausbreitet … das will man nicht erleben.

Wenn eine eAuto brennt, dann brennt das und sonst nichts. Insofern ist mir nicht egal welche Art von Fahrzeugen in der TG stehen. Mit eAutos wäre die Welt viel sicherer. Unsere TG ist zum Glück unter einem angeschlossenen Bürogebäude. Auf einem Benzintank wollte ich auch nicht schlafen.

am 21. Mai 2022 um 8:11

Zitat:

@Schwarzwald4motion schrieb am 21. Mai 2022 um 09:58:06 Uhr:

Zitat:

@Nelley schrieb am 21. Mai 2022 um 08:53:24 Uhr:

..Ein Benziner / Diesel kann auch brennen, jedoch ist dies bei angestelltem Fahrzeug sehr viel unwahrscheinlicher…

Das ist eine Vermutung ...

Das ist sogar eine falsche Vermutung. Einfach nach Bränden in TGs googlen. Die sind nämlich gar nicht selten und wenn man 10 Jahre zurück geht nur durch Verbrenner verursacht.

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