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elektronisches Fahrtenbuch wg. Steuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

Audi
Themenstarteram 29. März 2006 um 10:30

Hallo,

ausgehend davon, dass einige A6-Fahrer hier wohl auch Selbstständige sind oder ihren "Dicken" als Dienstwagen nutzen, würde gerne doch mal wissen ob hier schon jemand Erfahrung mit elektronischen Fahrtenbücher hat?

Es gibt ja Standalone Geräte mit GPS Empfang oder welche auf die auf einen PocketPC mit GPS Empfänger basieren. Wichtig ist ja, dass die Lösungen den Anforderungen des Finanzamtes genügen und einfach zu bedienen sind.

Durch meine Recherchen im WWW habe ich bisher gefunden:

1) GPS-F2006 pocketland GPS-F 2006 V1.2.1

2) TravelControl TravelControl

wobei ich TravelControl mit über 1.000 EUR + Einbaukosten doch recht sehr teuer finde.

Wer kennt also die ein oder andere Lösung und hat damit schon praktische Erfahrung gesammelt? Oder weiß andere gute und preiswerte Lösungen, die auch vom Finanzamt anerkannt werden??

 

 

Grund meiner Anfrage:

================

"1% Pauschale: ... was bedeutet das 2006?

Bis Ende 2005 konnte jeder Unternehmer seine Fahrzeuge mit der 1% Pauschale versteuern. Seit 2006 nun wird dieses "Steuerschlupfloch" teilweise gestopft! Betroffen: ... von der Neuregelung 2006 sind hauptsächlich Handwerker, Einzelunternehmer und Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, selbständige Handelsvertreter, Gastwirte, etc... "

"Mit Stichtag 1. Januar 2006 brechen für Fahrer von Dienstwagen noch härtere Zeiten an. Obwohl die Dienstwagensteuer nicht um 50 % steigt, gibt es einige gravierende Änderungen.

Unternehmer die in einem Angestelltenverhältnis

(z. B. Geschäftsführer einer GmbH) tätig sind und Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen, "dürfen" ihren Firmenwagen weiterhin monatlich pauschal mit 1 % des Listenpreises inkl. aller Extras und der gesetztlichen MwSt. versteuern, wenn auch nur die Möglichkeit der privaten Nutzung besteht. Außerdem werden nochmals 0,03 % des Listenneupreises pro Kilometer Arbeitsweg fällig.

Für das Finanzamt besteht die Möglichkeit der privaten Nutzung grundsätzlich immer dann, wenn die ausschließliche dienstliche Nutzung nicht lückenlos durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.

Die bisher weit verbreitete Meinung, daß der Besitz eines privaten PKW vor der 1 %-Besteuerung schützt, ist leider nicht zutreffend. Wie der beigefügte Bericht über ein Gerichtsurteil des BFH vom 14. Mai 1999 (VI B 258/98 NV) aus dem "Steuer-Newsletter 8/99" zeigt, wurde in der Vergangenheit die 1 %-Pauschale auch nicht nur für einen Dienstwagen, sondern für jedes der Fahrzeuge angesetzt, wenn kein Nachweis des genauen Privatnutzungsanteiles für jedes der Fahrzeuge erbracht werden kann. Der Auszug aus dem Steuer-Newsletter bestätigt unsere Erfahrung. Dieser Auszug steht am Ende der Seite zur Auswahl bereit.

Für alle anderen (Einzelunternehmer wie z.B. Handwerker, Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, etc) ist die Anwendung der 1 % Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens beschränkt.

 

Was sind nun Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens?

Das sind Fahrzeuge, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Die Beweislast liegt natürlich beim Unternehmer. Kann der Unternhemer das nicht glaubhaft machen, muss das Finanzamt, bzw. dessen Beauftragter, den Anteil der dienstlichen und privaten Fahrten schätzen. Das bedeutet mehr oder weniger Willkür der Finanzbeamten und Betriebsprüfer.

Viele Steuerberater haben den Ernst der Lage erkannt und empfehlen das Führen von Fahrtenbüchern. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Finanzämter von der zum Teil noch lockern Handhabung von handschriftlich geführten Fahrtenbücher abkommen werden."

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32 Antworten

Mein Navigon-PDA-Navigationssystem hat auch ein Fahrtenbuch an Bord. Nutze ich aber nicht, von daher keine Erfahrung damit.

Re: elektronisches Fahrtenbuch wg. Steuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständigen

 

Zitat:

Original geschrieben von DreamBox

Oder weiß andere gute und preiswerte Lösungen, die auch vom Finanzamt anerkannt werden??

die einfachste und billigste Lösung ist der Schreibwarenhandel. Dort gibt es ein Fahrtenbuch und einen Kugelschreiber.

Beim Anfang und nach Ende einer Tour alles eintragen, fertig. Gilt beim Finanzamt und ist die billigste Lösung.

 

bis dann....

Wolf

Re: Re: elektronisches Fahrtenbuch wg. Steuererhöhung bei Dienstwagen von Selbstständ

 

Zitat:

Original geschrieben von goldeneroktober

 

die einfachste und billigste Lösung ist der Schreibwarenhandel. Dort gibt es ein Fahrtenbuch und einen Kugelschreiber.

Beim Anfang und nach Ende einer Tour alles eintragen, fertig. Gilt beim Finanzamt und ist die billigste Lösung.

 

bis dann....

Wolf

So ist es...

Fahrtenbücher, jaja, die Frage stellte sich auch mal für mich, unabhängig davon ob elektronisch oder graphologisch :D.

Der größte Nachteil der elektronischen Fahrtenbücher (eFB) sehe ich darin, das hier nicht mehr "geschönt" werden kann bzw. nur noch so, das dies im Nachhinein für das FiAmt erkennbar sein muss. Von daher schon uninteressant. Dann doch lieber auf die altmodische Art - wenn denn schon FB ;).

(Anmerkung: Ich distanziere mich von einem etwaigen Aufruf zur Farhtenbuchmanipulation, die man in diese Zeilen hineininterpretieren könnte :rolleyes:. Dies ist IMHO strafbar!)

Ein weiterer Nachteil für mich ist die immerwährende Disziplin, beim einsteigen im eFB immer anzugeben, ob die gerade angetretene Fahrt nun dienstlich oder privat ist. Das würde mich in kürzester Zeit ziemlich nerven. Mal eben "ins Auto springen" und ab dafür ist dann auch nicht unbedingt mehr möglich, so wie ich das überblicke.

In meinem Fall ist der privat genutzte Anteil z.Zt. größer als der dienstliche, somit wäre selbst mit schummeln und "tricksen" beim FB-führen der tatsächlichen Laufleistung nicht nachzukommen. Somit wird brav alles mit der 1%-Regelung versteuert. Gerade in Familienunternehmen wie das unsere schaut das FiAmt etwas genauer hin - was ich prinzipiell ja nicht schlimm finde - und da soll/muss dann schon alles stimmen.

Je weiter die Wegstrecke von Wohnung-Arbeitsstätte entfernt, desto unwahrscheinlicher weil teurer wird die Fahrtenbuchgeschichte. Diese Erkenntnis habe ich jedenfalls machen dürfen. Am besten mal den Steuerberater dazu interviewen.

Weiterhin wird die Fahrstrecke Wohnung-Arbeitstätte nur einfach, also in eine Richtung mit der 0,03%/km-Regelung versteuert. Das kam in dem von Dir zetierten Textstelle nicht eindeutig heraus.

Mein Fahrzit: FB - ob elektronisch oder auf handschriftliche Weise: No!

Zitat:

Original geschrieben von g601

Ein weiterer Nachteil für mich ist die immerwährende Disziplin, beim einsteigen im eFB immer anzugeben, ob die gerade angetretene Fahrt nun dienstlich oder privat ist. Das würde mich in kürzester Zeit ziemlich nerven. Mal eben "ins Auto springen" und ab dafür ist dann auch nicht unbedingt mehr möglich, so wie ich das überblicke.

Das stimmt so nicht. Das System erfasst per Voreinstellung jede Fahrt als "geschäftlich". Bei der späteren Auswertung am PC kannst Du dann die Privatfahrten als solche markieren. Wenn dieser "Wechsel" des Fahrzwecks einmal vorgenommen wurde, kann er allerdings nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Du kannst also problemlos spontan fahren und das Fahrtenbuch dabei völlig vergessen. Nur bei der Auswertung der gespeicherten und per Chipkarte auf den PC übertragenen Daten muss man sich damit etwas intensiver befassen.

Dass Du auch bereits im Auto auf "Privat" schalten kannst, hat nur Datenschutzgründe. Denn dann wird das Fahrziel auch bei der Auswertung am PC schon nicht mehr angezeigt. Allerdings kannst Du dann auch nicht mehr auf "geschäftlich" zurückschalten.

Ich habe in meinem (derzeit noch) A6 4B das Audi logbook und bin sehr froh darum. Denn gerade das Argument, dass man sich über längere Zeit nicht mit dem Fahrtenbuch befassen will, spricht m.E. für die elektronische Variante. Wer FB von Hand führt, muss schon ziemlich diszipliniert sein und am Ende (fast) jeder Fahrt seinen Eintrag machen. Mit der elektronischen Variante muss ich mich nur alle zwei, drei Wochen für eine Viertel bis halbe Stunde am PC mit der Erfassung und Nachbereitung beschäftigen.

Hinzu kommt, dass ein Finanzamt-Prüfer, der es drauf anlegt, so ziemlich jedes manuell geführte Fahrtenbuch abgeschossen bekommt. Wer trägt schließlich schon jeden Tankstop oder Toilettenbesuch an der Raststätte darin ein?

Was natürlich stimmt: allzuviel tricksen kann man mit der elektronischen Variante nicht. Möglich ist allenfalls, den Fahrtzweck ein wenig anzupassen. Das wird Dir aber auch jeder Steuerberater sagen: die Fahrt zum Supermarkt kann durchaus geschäftlich werden, wenn Du dort z.B. eine steuerlich absetzbare Fachzeitschrift kaufst (und die Milchtüten auf einem separaten Kassenzettel landen). Okay, beim Wochenendausflug in den Freizeitpark wird es schwieriger...

am 29. März 2006 um 16:56

Hallo,

was spricht gegen die Buch / PC-Variante ?

Also per Hand ins Buch eintragen und im PC "nacharbeiten" ?

gruss stefan

am 29. März 2006 um 17:47

So, also es gibt wohl auch ein Urteil das manipulierbare Erfassungen (Excel, einfache Software) nicht mehr anerkannt werden. D.h. es muss eine Software sein, die nachweislich eine nachträgliche Änderung der Daten nicht mehr zulässt.

Ich habe mehrere Anfragen zu bearbeiten, die genau deshalb ihr Excel ablösen müssen.

Das Fahrtenbuch aus dem Schreibwarenladen dürfte davon doch auch betroffen sein, oder?

Zitat:

Original geschrieben von veah1122

Das Fahrtenbuch aus dem Schreibwarenladen dürfte davon doch auch betroffen sein, oder?

Excel ist jederzeit änderbar, deshalb vom FiAmt nicht anerkannt.

Fahrtenbuch aus dem Schreibwarenladen ist anerkannt, da es nachträglich nicht verändert werden kann, es sei denn, Du schreibst es ein ganzes Jahr nach ( das ist aber eine Manipulation und deshalb strafbar)

 

bis dann.....

Wolf

Zitat:

D.h. es muss eine Software sein, die nachweislich eine nachträgliche Änderung der Daten nicht mehr zulässt.

Stimmt auch nicht so ganz. Nachträgliche Änderungen sind zulässig, müssen aber erkennbar sein.

Das elektronische Fahrtenbuch im PDA hat imho den Vorteil, dass häufig gefahrene Routen/ angefahrene Ziele gespeichert werden können und der Eintrag dem entsprechend schnell erfolgt ist - schneller als handschriftlich.

Bei der Speicherung auf Chipkarte hätte ich spätestens nach 1 Woche das Problem, dass ich die Fahrten bei der Nachbearbeitung am PC nicht mehr nachvollziehen könnte bzw. für die Nachbearbeitung so lange benötigen würde, dass es den Vorteil der automatischen Erfassung aufwiegt.

da bin ich aber zu geizig, lieber verballere ich 15l/100km, bevor ich mir elektronische Helferlein zulege.

Ich habe ein Fahrtenbuch auf meinen PC runtergeladen und fülle das dementsprechend aus, so, wie es das FiAmt wünscht. Nicht mehr und nicht weniger!!!!

 

bis dann.....

Wolf

am 29. März 2006 um 20:31

Wieder was gelernt. O.k. Früher gab es doch solche Sachen von Audi? Oder war es BMW.

So genau hatte ich mich dann doch nicht mit der Erfassung der Fahrt-Arten beschäftigt weil für mich eben uninteressant. Aber danke für die Aufklärung HannesR.

@veah1122:

Richtig veah, HannesR hat es ja erwähnt: Audi-logbook hiess das mal. Gibt es aber aktuell im 4F nicht mehr. Ob BMW aus soetwas angeboten hat(te), entzieht sich meiner Kenntnis.

Gruß g601.

am 30. März 2006 um 9:02

...ein bischen Licht ins dunkle...

 

will ich mal doch bringen.

Im vorhergehenden 4B hatte ich das Audi Logbook verbaut.

Nachdem es das in der 4F (leider) nicht mehr gibt hab ich mich auf die Suche gemacht und bin beim oben erwähnten TravelControl gelandet.

Das System ist fast komplett identisch zum Logbook - Ein Schelm wer Böses denkt :)

Um es kurz zu machen - Ich bin fast völlig zufrieden (Ein paar kleine unerhebliche SW-Änderungen wären schön).

Einmal alle 1 bis 2 Monate lese ich das Teil aus - eine Stunde später sind alle Fahrten deklariert.

Im Auto benutze ich kein einziges Mal eine Taste. (OK - die Weiterfahrt Taste hab ich schon 2 mal genutzt).

Bei der Auswertung gehe ich so vor, daß alle geschäftlichen Ziele in der SW hintelegt sind - diese werden autom. zugeordnet.

Damit bin ich in wenigen Minuten durch - bleibt also nur der Rest. Kurz durchschauen und auf privat umstellen bzw. neues Geschäftliches Ziel eingeben. Einmal kurz komplett überprüfen - ausdrucken - Fertig.

Das Teil hat mir bereits bares Geld gebracht - Hatte tatsächlich mal einen Kundentermin vergessen zu fakturieren :(

Außerdem hat es auch schon Strafzettel vereitelt. So von wegen am... um .... durchgestrichene Linie überfahren.

Zeuge xyz - Kurzer Blick in Fahrtenbuch - Hotelaufenthalt - kurzes Schreiben an die Rennleitung - Nix mehr von gehört :D.

@raulka: Einmal im PC eingegebene Adressen werden automatisch "verortet".

Außerdem hast Du eine el. Strassenkarte parallel in einem zweiten Fenster zu Verfügung.

Da schaffe sogar ich nach zwei Monaten noch die Zuordung - und ich bin über 40 :D

Und zum Thema Finanzamt: In Absprache mit meinem Steuerverbrater rechnen wir mit der 1% Regelung. Beim EKST-Ausgleich wird nachträglich geprüft und das für mich günstigere gewählt.

Ein Problem mit der Anerkennung beim Finanzamt hatten wir noch nie (3 versch. Finanzämter). Nur erklären mussten wir den Kollegen das schon :p.

Themenstarteram 30. März 2006 um 10:06

@ KlaGi

... und der Einbau in den 4F. War das aufwendig oder kann man das auch selbst machen? Wenn Nein, wer hat´s gemacht und was hat´s gekostet?

Der Hersteller von TopControl bietet das Gerät ja auch zum 4-wöchigen kostenlosen Test an. Wenn's aber der :) erst fest einbauen muss, bleib's naher ja doch drin. Laut Prospekt hat es keinen Stromanschluss über den Zigarettenanzünder.

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