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Elektroroller und Elektroquad ohne Kennzeichen?

Themenstarteram 30. März 2014 um 10:32

Gerade beim Gassi gehen kamen mir auf dem Fuß/Radweg zwei Jungs entgegen die max 14 Jahre alt waren. Der Eine fuhr auf einem Art Tretroller mit Elektroantrieb. Der Andere fuhr ein Quad mit Elektroantrieb.

Was mich nun interessieren würde ist, dürfen Beide auf dem Radweg fahren? Müssen die beiden Fahrzeuge kein Versicherungskennzeichen haben? Ok, Beide fuhren weniger als 25km/h.

Und, bevor mir das jemand unterstellt: Nein, ich habe nicht die Absicht die Beiden nun zu denunzieren.

Da heute aber an (fast) jedem Fahrzeug, was nicht nur theoretisch über 25km/h fahren kann, ein Kennzeichen nötig ist, interessiert es mich nun mal wie das bei den Fahrzeugen gehandhabt wird.

Bei Gabelstaplern - egal ob elektrisch oder Verbrennungsmotorisch angetrieben - die öffentlichen Verkehrsraum frequentieren, ist eine bestimmte Ausstattung vorgeschrieben, damit die auch über öffentliche Flächen fahren dürfen. Dabei erreichen diese bei weitem keine 25km/h. Warum sollte es dann nicht auch bei Elektrofahrzeugen vorgeschrieben sein?

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13 Antworten

Wenn es sich dabei um Spielzeug handelt ist kein Versicherungskennzeichen nötig.

Mit dem Spielzeug dürfen die Kids nicht auf dem Radweg fahren, aber man sollte die Verhältnismäßigkeit beachten, solange dort niemand behindert wird, lasse den Kids ihren Spaß.

Die wollen doch nur spielen.

Themenstarteram 30. März 2014 um 10:57

Noch mal, mir geht und ging es nicht darum mich über die Kiddies aufzuregen, haben sie weder mich noch meinen Hund irgendwie gefährdet.

Und hier, in MT, habe ich gelernt mich nicht an jeden ................ zu stören.

Mich interessiert nur ganz allgemein WO die Grenze gezogen wird. Am Ende gefährden sich die Kiddies selbst und ob die Eltern das bewusst in Kauf nehmen oder genommen haben, ist mir sowas von PENG.

Könnte man sich auch daran stören das 6jährige MotoCross fahren. Ist ja solange ungefährlich, solange nichts passiert ...

Ach ja, der Junge mit dem Quad fuhr Haarscharf am Bordstein vorbei. Wenige cm weiter und er wäre auf die vielbefahrene Straße gekippt ... Na, dann herzlichen Glühstrumpf.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Könnte man sich auch daran stören das 6jährige MotoCross fahren. Ist ja solange ungefährlich, solange nichts passiert ...

Eine zulassungspflichtige Motocross benötigt ein entsprechendes Kennzeichen und eine Fahrerlaubnis ist dazu nötig.

Daher sagte ich ja man sollte die Verhältnismäßigkeit beachten.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ach ja, der Junge mit dem Quad fuhr Haarscharf am Bordstein vorbei. Wenige cm weiter und er wäre auf die vielbefahrene Straße gekippt ... Na, dann herzlichen Glühstrumpf.

Das kann beim Ballspielen auch passieren das Kinder unachtsam auf eine Straße kommen im Spieltrieb ;)

Das haben Kinder so an sich das Gefahren nicht richtig eingeschätzt werden können wie von einem Erwachsenen.

Allerdings würde ich meine Kinder nicht ohne Aufsicht an einer viel befahrenen Straße spielen lassen.

Aber das liegt an der Erziehung, Aufsichtspflicht und Verantwortung der Eltern, und ist eine andere Sache als Deine gestellte Frage.

Themenstarteram 30. März 2014 um 11:17

Ok, ich wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Kindererziehung anzetteln. Das würde ins unendliche gehen und zu keinem Ergebnis führen.

Meine Frage hast du weitesgehend beantwortet: DANKE!

Von mir aus kann ein MOD jetzt hier schließen! :D

am 30. März 2014 um 11:20

Hallo Bootsmann,

mein Junior hat auch so ein Spiel-Quad, läuft so gute 10 km/h (bergab vielleicht auch bissel mehr) und ist Zulassungsfrei.

Wir achten als Eltern darauf das er in der Öffentlichkeit (normal fährt er nur auf dem Grundstück damit), ehr selten, dann aber unter Aufsicht (Fahre mit dem Rad zum Beispiel mit) und so fährt das niemand "gefährdet" oder "behindert" wird.

Ob das alle so machen ist fraglich, jedoch auch nicht vorgeschrieben.

Auch wäre mir nicht bekannt das man mit dem E-Quad nicht auf den Fahradweg darf, dann müssten auch Kinder mit Dreirad, Gokart, Tretroller usw. vom Radweg.

Vielleicht täusche ich mich, wenn ich falsch liege gerne mehr Info an mich, bevor ich noch irgendwann einen "Strafzettel" bekomme ;)

Themenstarteram 30. März 2014 um 11:23

Danke für die Info! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Auch wäre mir nicht bekannt das man mit dem E-Quad nicht auf den Fahradweg darf, dann müssten auch Kinder mit Dreirad, Gokart, Tretroller usw. vom Radweg.

Siehe StVO §31 Abs.1:

(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__31.html

am 30. März 2014 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Splash2009

Auch wäre mir nicht bekannt das man mit dem E-Quad nicht auf den Fahradweg darf, dann müssten auch Kinder mit Dreirad, Gokart, Tretroller usw. vom Radweg.

Siehe StVO §31 Abs.1:

(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__31.html

Gut zu Wissen, danke Kai.

Dieses Schild habe ich allerdings bisher noch nirgendwo gesehen oder nicht drauf geachtet.

Schön Sonntag euch beiden

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Könnte man sich auch daran stören das 6jährige MotoCross fahren. Ist ja solange ungefährlich, solange nichts passiert ...

Eine zulassungspflichtige Motocross benötigt ein entsprechendes Kennzeichen und eine Fahrerlaubnis ist dazu nötig.

Daher sagte ich ja man sollte die Verhältnismäßigkeit beachten.

:D Eine Motocross ist grundsätzlich gar nicht Zulassungsfähig.

Da man mit den Teilen auch als Erwachsener nur auf abgesperrten Strecken fahren darf ist eine Zulassung und Führerschein grundsätzlich nicht nötig und deswegen dürfen auch Sechsjährige Cross fahren, auf entsprechenden Stecken.

Was die Teile von Bootsmans erwähnten Kindern angeht wären Bilder hilfreich.

Denn was Eltern oftmals ihren Kindern als Spielzeuge kaufen sind mitnichten Spielzeuge und dürfen nicht so einfach im öffentlichen Strassenraum, auch Gehwegen, benutzt werden, schon gar nicht Kinder. ZB Pocketbikes, oder diverse Elektrobikes.

Themenstarteram 30. März 2014 um 16:09

Mit Fotos kann ich leider nicht aushelfen. Mir ging es in der Hauptsache um die Frage, ob die Fahrzeuge ein Kennzeichen haben müssen.

Ich war auch so was von überrascht die Fahrzueg zu sehen ...

Damit du zumindest bei dem Quad eine Vorstellung hast wie groß es war: Nimm ein Quad für Versicherungskennzeichen (die Dinger dürfen eigentlich max. 40km/h fahren). Montiere da einen Elektromotor dran und du weisst was mir begegnet ist. Ob DAS noch als Spielzeug gilt ... weiß ich nicht. Auf JEDEN Fall müssen die Eltern eine Menge Kohle haben, wenn sie ihrem Sprössling so ein Fahrzeug kaufen können, habsch recherchiert.

Der Tretroller ... hatte die "Normal"Größe eines Tretroller eben halt nur mit Elektroantrieb.

Fällt mir ein, dass mein Sohn im Kindergartenalter in einem Park (ist heute MoviePark in Bottrop Kirchhellen) auf so einem Gefährt saß und damit in die Hecke fuhr. Mein Lachflash kam gar nicht gut an ...

Aber, um zum Thema zurück zu kommen: Die Kiddies hätten auf abgesperrtem Gelände fahren dürfen aber nicht auf dem Rad/Fußweg, richtig?

Hab gerade mal auf der Seite eines Anbieters recherchiert. Da gibt es Quads mit 1000W Motor die eine Geschwindigkeit bis zu 45km/h erreichen können und für Jugendliche zugelassen sind. Wir reden hier also NICHT mehr über Spielzeug!

Ein Auszug aus der Beschreibung:

Kinder Elektro Quad S10 1000 Watt

Der ultimative Funfaktor für unsere Jugend und Erwachsene!

Heiß, Abgefahren - Mal so richtig Gas geben im Gelände.

Das muß man erlebt haben. Super Beschleunigung.

Hohes Drehmoment dank starkem 1000 Watt Elektro Motor 2 - Stufen Drossel Schalter für langsam und schnell

Der Starke Akku gibt nicht so schnell auf, und lässt lange Fahrzeiten zu.

Ladegerät inklusive

2 x Trommelbremsen vorne,

sowie eine Hydraulische Bremse hinten , lassen das Quad schnell zum stehen kommen.

Tacho mit Ladestand und Licht anzeige

Mit Vor und Rückwärtsgang umschaltbar

Große Gepäckträger

Nur mit ausreichender Schutzbekleidung fahren.

Benutzung im Bereich der STVO nicht gestattet.

Benutzung nur auf abgesperrtem Privatgelände oder ausgewiesenen Rennstrecken.

Benutzung unter 16 Jahren nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten.

Das gilt auch für die kleiner Motorisierten (500W Motor) KINDER Quads die schneller als 15km/h fahren können!

am 30. März 2014 um 16:23

Hallo Botsmann,

dann sit es definitiv was anderes als mein Junior fährt :D

Das ist nämlich etwa nur halb so groß wie ein "echtes" Quad ;)

Vermutlich könnte oder wollte ich mir, das von dir gesehene, auch nicht leisten für meinen Sohn :p:p

Themenstarteram 30. März 2014 um 16:26

Ich sehe gerade ist ein Österreichischer Anbieter. Dürfte allerdings analog auch für Deutschland gelten.

Gib als Suchbegriff "Elektro Quad" ein und du kommst auf die Angebote.

Das was dein Junior fährt ist dagegen eine Lachnummer, sorry ...

am 30. März 2014 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Ich sehe gerade ist ein Österreichischer Anbieter. Dürfte allerdings analog auch für Deutschland gelten.

Gib als Suchbegriff "Elektro Quad" ein und du kommst auf die Angebote.

Das was dein Junior fährt ist dagegen eine Lachnummer, sorry ...

Warum sorry? Ich bin froh das es eine Lachnummer ist :D in guten 10 Jahren, wenn er 18 ist darf er gerne was "schnelleres" fahren :p:p:p

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