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Eltern fahren Zweitwagen mit SF, wie Erstwagen, Kind fährt Erstwagen der Eltern -> Sinnvoll?
Hi,
Kurze Frage zu einer günstigen Versicherungslösung für Fahranfänger (18)
Zur Ausgangslage:
Die Eltern fahren einen Golf mit SF 18
Das Kind kauft einen Passat
Nun wird der Passat als Erstwagen der Eltern versichert (Kind mit eingetragen, übernimmt SF 18 vom Golf), der Golf wird als Zweitwagen mit gleicher SF (18) nur auf die Eltern versichert.
Ist das möglich? Wie sieht es später mit Übernahme der SF aus, wenn das Kind den Passat selbst versichert?
Danke
mp4114
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43 Antworten
Wenn du meinst, dass beide Fahrzeuge in SF18 eingestuft werden, dann ist die Antwort "nein".
Wenn du meinst, dass ein Fahranfänger die SF18 übernehmen kann, dann ist die Antwort auch "nein".
Lies mal, was bei denen möglich ist:
https://www.huk24.de/selfservice.do?get=1&docid=4747&rating=true
Zitat:
@Oetteken schrieb am 18. März 2017 um 18:48:58 Uhr:
Wenn du meinst, dass beide Fahrzeuge in SF18 eingestuft werden, dann ist die Antwort "nein".
Wenn du meinst, dass ein Fahranfänger die SF18 übernehmen kann, dann ist die Antwort auch "nein".
Warum? Dass der Passat als Erstwagen in SF18 eingestuft wird wäre ja logisch.
Beim Golf als Zweitwagen: Es gibt doch auch Versicherungen, die den Zweitwagen genauso einstufen, wie den Erstwagen?
Kläre mit der bestehenden Versicherung, welche Möglichkeiten es gibt.
Aber meine Annahme ist ja eigentlich korrekt, oder?
Hier kann man zB den Zweitwagen wie den Erstwagen versichern: Klick
Du mußt schon lesen was dort steht:
"Nur Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner (in häuslicher Gemeinschaft) nutzen den Zweitwagen"
Zitat:
@Oetteken schrieb am 18. März 2017 um 19:13:40 Uhr:
Du mußt schon lesen was dort steht:
"Nur Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner (in häuslicher Gemeinschaft) nutzen den Zweitwagen"
Du hast mich falsch verstanden: Der Golf als Zweitwagen wird NUR auf dir Eltern versichert, also ohne Kind
Das Kind wird beim Erstwagen mit versichert
Entscheidend ist nicht, welche SF-Einstufung man bekommt, sondern welcher Beitrag gezahlt werden muß.
Ob ein Tausch des SF-Rabattes überhaupt möglich ist, muß mit der bestehenden Versicherung geklärt werden.
Außerdem gibt es Versicherungen, die mit günstigen Prämien locken, nach einem Jahr aber drastisch erhöhen.
IMO führt kein Weg am Gespräch mit der derzeitigen Versicherung vorbei.
Wenn das unbefriedigend verläuft, würde ich mehrere Angebote einholen und dann beurteilen, ob sich eine fristgerechte Kündigung lohnt und ob das überhaupt mit der Anschaffung des Zweitwagens korrespondiert.
Du möchtest etwas, was aus deiner Sicht verständlich, aber nicht im Sinne der Versicherungen und auch nicht im Sinne der Versicherten, ist.
Du scheinst überhaupt nicht gelesen, geschweige denn verstanden zu haben, worum es hier geht:
Der Golf der Eltern ist bereits da
So, der Sohn kauft sich nun einen Passat, der "offiziell" als Erstwagen der Eltern versichert wird, und die aktuelle Versicherung des Golfs (auf die Eltern!) übernimmt. Dabei wird der Sohn als Fahrer mitversichert. Somit berechnet sich der Beitrag auf Basis der SF-Klasse 18, wobei der Beitrag bspw. bei Axa ca 700€ betragen würde.
Der Wagen der Eltern, wird "offiziell" als deren Zweitwagen bei obengenannter Versicherung mit der gleichen SF-Klasse versichert, und zwar nur auf die Eltern.
Sei so lieb und sortiere das bitte mal wie folgt:
Golf (derzeit) Halter = Eltern / Versicherungsnehmer = Eltern (SF18)
Golf (künftig) Halter = ??? / Versicherungsnehmer = ??? (SF??)
Passät (künftig) Halter = ??? / Versicherungsnehmer = ??? (SF??)
Vielleicht wird dann klar, wo es vermutlich Probleme geben wird.
Golf (derzeit) Halter = Eltern / Versicherungsnehmer = Eltern (SF18)
Golf (künftig) Halter = Eltern / Versicherungsnehmer = Eltern (SF18 als Zweitwagen des Passat)
Passät (künftig) Halter = Eltern (Sohn als Zweitfahrer mitversichert) / Versicherungsnehmer = Eltern (SF18 (Erstwagen der Eltern) )
Ich glaube, langsam verstehen wir uns ;-)
Zitat:
@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 18:42:37 Uhr:
Ist das möglich? Wie sieht es später mit Übernahme der SF aus, wenn das Kind den Passat selbst versichert?
ja, in aller Regel ist nur der Nutzerkreis des Zweitwagens für eine Einstufung relevant.
Ein beliebter Trick bei dem öfters das Risiko außer Acht gelassen wird, dass der echte hart erarbeitete SFR im Zweifel durch den Fahranfänger zerstört wird: Sprich nach einem Schaden durch das Kind mit dem (zukünftigen) Erstfahrzeug (=Passat) hast Du eine zerstörten SFR (vermutlich SF 5 oder so) und eine unechte SF18, den in der Regel kein Versicherer übernimmt.
Fazit: Ist ein echt interessante Methode richtig Geld zu sparen. Das ist so. Ist aber auch echt ein interessante Methode sich sein SFR kaputt zu machen :-).
Wäge ab.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 18. März 2017 um 21:02:33 Uhr:
Zitat:
@mp4114 schrieb am 18. März 2017 um 18:42:37 Uhr:
Ist das möglich? Wie sieht es später mit Übernahme der SF aus, wenn das Kind den Passat selbst versichert?
ja, in aller Regel ist nur der Nutzerkreis des Zweitwagens für eine Einstufung relevant.
Ein beliebter Trick bei dem öfters das Risiko außer Acht gelassen wird, dass der echte hart erarbeitete SFR im Zweifel durch den Fahranfänger zerstört wird: Sprich nach einem Schaden durch das Kind mit dem (zukünftigen) Erstfahrzeug (=Passat) hast Du eine zerstörten SFR (vermutlich SF 5 oder so) und eine unechte SF18, den in der Regel kein Versicherer übernimmt.
Fazit: Ist ein echt interessante Methode richtig Geld zu sparen. Das ist so. Ist aber auch echt ein interessante Methode sich sein SFR kaputt zu machen :-).
Wäge ab.
Danke erstmal, dein Beitrag ist echt hilfreich. Der Aspekt des Risikos ist natürlich echt ein Argument. Weißt du, wies aussieht mit Übernahme der in dieser Zeit erfahrenen SF Jahre des Kindes?
Ein Problem ist, dass kein Halterwechsel vorgenommen wird, die bestehende Versicherung also nicht endet.
Ihr kommt also nicht umhin, das Gespräch mit der bestehenden Versicherung zu führen.
Weil ich vermute, dass diese nicht die von dir verlinkte Zweitwagenregelung hat, werden deine Eltern mit deren Regelung zurecht kommen müssen.
Dass die Übertragung des bisherigen SF-Rabattes auf das zusätzliches Fahrzeug akzeptiert wird nehme ich an, ist aber auch zu klären.
Eine Alternative könnte sein, den Halter auf den anderen Elternteil zu wechseln und die schadenfreien Jahre zu übertragen und dabei dann zu einer Versicherung zu wechseln, die euren Wünschen entspricht.
Ob das direkt, besonders aber auf längere Sicht, von Vorteil ist, möchte ich nicht beurteilen.
Ob das sinnvoll ist, wirst du merken wenn dir der Versicherungsbeitrag genannt wird.
Die Admiral hat unterschiedliche Tarif für Erst- oder Zweitwagen, ob sich das lohnt muss man ausrechnen
Wenn die Erstversicherung (Golf) nicht bei der Admiral ist, kann man ja jetzt nicht dorthin wechseln, außer mit einem Halterwechsel oder zum Ablauf