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Eltern-kind-regelung sf2 85% nürnberger garanta versicherung

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 11:18

Eltern-kind-regelung-sf2-85%-nÜrnberger-garanta-versicherung

 

hi leute bin bei der nürnberger-garanta versicherung bin dort eingestiegen vor einem monat mit 85% sf2 weil meine mutter seit über 10jahren bei dene sind und 45% hat. ok wie ist das wenn meine mutter dieses jahr von der versicherung zu einer anderen versicherung wechselt, hab ich dann noch meine 85%? mein vertrag haben wir so in der filiale gemacht muss nur noch per post kommen bald und unterschreiben und wieder zurück schicken und der beitrag wird auch bald eingezogen. sonst würde ich ja mit 140% einsteigen.

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28 Antworten
am 7. Juni 2007 um 12:50

da dein vertrag einen bonus bekommen hat, weil deine mutter den erstwagen da versichert hat, kannst du davon ausgehen, dass du auf die normale sf-klasse zurück fällst, wenn deine mutter zu einer anderen gesellschaft geht. der grund für die verbesserte einstugung ist damit nicht mehr vorhanden.

generell sind diese sondereinstufungen nur als fliegenfänger der versicherung gedacht, um euch an die gesellschaft zu binden (und dir später ne lebensversicherung zu verkaufen, woran sie dann etwas geld verdienen).

gute fahrt

Die Sonderregelung mit SF 2 wird bei einem Versicherungswechsel nicht mit übertragen. Dem Nach-Versicherer wird der tatsäschliche Zeitraum sowie die normale Zweitwagenregelung SF 1/2 (in der Regel 140%) für das Kalenderjahr bescheinigt, in dem der Vertrag dort bestand.

skysurfer5

@skysurfer5,

dem Nachversicherer wird per Versichererwechselberscheinigung das Rabattgrundjahr, und nicht die SF-Klasse, bescheinigt.

Sorry, war doppelter Eintrag.

skysurfer5

Ich denke, der Laie weiss sehr wohl, wie es gemeint ist.

Hat der Versicherungsnehmer das Versicherungsunternehmen gewechselt, so werden Dauer und Schadenfreiheit des bisherigen Versicherungsvertrags sowie die Anzahl der Schäden berücksichtigt, wenn diese durch eine Originalbescheinigung des bisherigen Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.

Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt, bei Beendigung eines Versicherungsvertrags in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- oder Fahrzeugvollversicherung jeweils eine Bescheinigung über folgende Daten auszustellen und diese dem Nachversicherer auf dessen Anfrage zu übermitteln:

1. die Fahrzeugart und den Verwendungszweck,

2. den Beginn und das Ende des Vertrags,

3. den erreichten Schadenfreiheitsrabattstatus, ausgedrückt durch das Rabattgrundjahr,

4. die Anzahl der Schäden und Unterbrechungen, die sich noch nicht auf den Schadenfreiheitsrabattstatus ausgewirkt haben

 

skysurfer5

Jau, so isses.

am 7. Juni 2007 um 21:25

Mutter Kind

 

Es gibt solche Tarife von Versicherer die Mutter-Kind bevorzugen, aber der SF wird nur von dieser Gesellschaft bestätigt, d.h. wenn der VN wechselt, wird dierser SF nicht bestädigt.

Ja so isses, habe ich dann einen Griff ins Kl.. gemacht, habe ich nichts gespart.

Geiz ist eben nicht immer geil.

Gallier13

Themenstarteram 28. Juni 2007 um 13:51

hey leute danke für eure tipps,

also meine mutter wecheselt zu einer anderen versicherung und ich bleibe dort wo ich das eltern kind regeleung bekommen habe,

sie meinen weil meine mutter noch einen vertrag hatte als ich auch bei dene den vertrag gemacht habe bleibt die sondereintufung bei mir mit 85%.

ist doch gut oder?

also bei der neuen versicherung wo meine mutter wechselt würde ich eltern kind regelung bekommen mit 95% aber billiger als bei der versicherung ich grad bin mit 85% ???!!!

also mit 85zahl ich bei nürnberger versicherung 1150euro im jahr und bei opelversicherung für mein ford nur 950im jahr.

komische sache, was meint ihr was würdet ihr an meiner stelle tun?

Du bezahlst am Ende eben doch in Euro und nicht in %. Es ist durchaus normal, dass bei der einen Versicherung 85% teurer sein können als bei einer anderen 95%. Nunja, wie wäre es mit "mitwechseln" wenn es billiger wird?

Wenn du einen Wagen das erste mal auf dich selber anmeldest bekommst du sowieso nur max. deine bisher gefahrenen SF Jahre. Oder läuft der Wagen schon auf dich? Dann vergess meinen letzen Satz einfach bzw. lass es von jemand anderem hier richtigstellen :)

Themenstarteram 28. Juni 2007 um 14:23

ok also ich melde mein auto morgen ab und melde es mit der doppelkarte von der neuen versicherung am montag an. habe mein auto am 08.05 angemeldet das sind 170 euro bis zum 31.06. und ab 01.07. bis 31.09.07 wollen sie vierteljährlich 300euro haben das wird am 10.07. abgebucht. ich faxe von der zustellungsstelle die abmeldung gleich zu meiner versicherung rein dann wird doch einfach alles mit 85% abgrechnet und storniert/gekündigt und ich kann mein auto problemlos gleich bei der neuen versicherung mit anmelden mit meiner mutter mit 95% dann zahle ich vierteljährlich 250.

Ganz so einfach wird es für Dich meiner Ansicht nach nicht werden. Du hast einen Vertrag unterschrieben, wonach Du dann (wahrscheinlich) bis 01.01.08 bei der Nürnberger-Garanta versichert bist. Eine Abmeldung alleine reicht da nicht aus um die Versicherung unterjährig wechseln zu können, da zum Einen Abmeldungen unter 14 Tagen nicht berücksichtigt werden (Dauer der Unterbrechung) und zum Anderen Deine jetzige Versicherung wohl auch am Datenträgeraustausch mit den Zulassungsstellen teilnehmen wird. D.h. die bekommen automatisch von der Zulassungstelle die Benachrichtigung, dass Du Dein Fahrzeug abgemeldet hast und jetzt kommst, auch automatisch, dass Du für das selbe Fahrzeug dann im Anschluss eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) eines anderen Versicherers vorgelegt hast. Somit kommst Du nicht aus Deinem bestehenden Vertrag raus. Hier würden die sogenannten "älteren Rechte" bei der Nürnberger-Garanta bestehen und Du müsstest Dich dann auch bei Wiederzulassung nach Unterbrechung (Abmeldung) wieder dort versichern.

Ich würd sagen Du kriegst jetzt ein Problem, denn bei Ab- und anschließender Wieder-Anmeldung hat der alte Versicherer ein Recht auf Wiederaufnahme des Vertrages!

Ab- und Anmeldung auf dieselbe Person erlaubt nicht den Wechsel des Versicherers!

Es gibt ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf der Versicherungsdauer (meist der 31.12.) und ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei einer Tariferhöhung durch den Versicherer und nach einem regulierten Schaden.

Gruß, Jens

Themenstarteram 28. Juni 2007 um 14:50

wie? ich verstehe das jetzt nicht so ganz? meine jetztige versicherung meint wenn du dein auto abmeldest musst du auch keine weiteren beiträge mehr zahlen ist ja logisch. wenn ich kein auto bei dene versichert habe also abgemeldet habe muss nix mehr bezhalt werden wofür auch? und meine mutter wechelt morgen zu einer anderen versicherung und meine 85% bleiben bestehen auch wenn sie nicht mehr da ist.

am 28. Juni 2007 um 17:41

Hi,

ein Versicherungswechsel im Jahr bedarf einer Kündigung bei der alten.

Dies ist üblicherweise beim Fahrzeugwechsel der Fall --> nicht bei mal kurz abmelden und fix wieder anmelden.

Das kann (und wird) nach hinten losgehen.

Also - ganz normal zum Jahresende wechseln und guddi.

Grüße

Schreddi

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