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ELV defekt- Gewährleistung aber Händler wil nicht zahlen
Hallo, die ELV meines Autos ist defekt und der Wagen lässt sich nicht mehr starten.
Das Auto habe ich vor 5 Monaten bei einem Händler gekauft und ihm gestern die Situation mitgeteilt. Allerdings weigert er sich für die Reparatur aufzukommen, wie hoch die Kosten sind steht noch gar nicht fest.
Wie gehe ich am besten an die Sache ran ?
Anwalt werde ich morgen anrufen. Aber kann ich den Wagen schonmal abschleppen lassen und BMW mit der Reparatur beauftragen und dann iwie nachträglich eine Kostenerstattung verlangen ? Möchte das Auto natürlich möglichst schnell wieder fahrbereit.
Oder muss ich dem Händler erst schriftlich informieren bzw. die Gelegenheit zur Reparatur geben also erstmal nichts machen ?
Gruß
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16 Antworten
wenn du den wagen dringend brauchst, würde ich es einfach so machen.... bring den wagen wenn möglich zum händler, lass ihn den scheiß reparieren und zahl später die rechnung mit dem hinweis auf die sachmangelhaftung nicht ! allerdings brauchst dann einen neuen händler weil der dich dann (ungerechtfertigt) auf dem kiecker hat... würde ich aber eh suchen weil es scheinbar ein recht unkulanter händler ist.... wie alt ist denn der wagen und wieviel km ?
BMW Markenhändler oder freier Händler???
Auf anhieb würde ich mal sagen das er nicht um die kosten oder aber die Reparatur herum kommt...
Aber anzeigen und Ihm die Gelegenheit zur Reparatur geben musst Du.
Zitat:
Original geschrieben von Johnny2000
Hallo, die ELV meines Autos ist defekt und der Wagen lässt sich nicht mehr starten.
Das Auto habe ich vor 5 Monaten bei einem Händler gekauft und ihm gestern die Situation mitgeteilt. Allerdings weigert er sich für die Reparatur aufzukommen, wie hoch die Kosten sind steht noch gar nicht fest.
Wie gehe ich am besten an die Sache ran ?
Anwalt werde ich morgen anrufen. Aber kann ich den Wagen schonmal abschleppen lassen und BMW mit der Reparatur beauftragen und dann iwie nachträglich eine Kostenerstattung verlangen ? Möchte das Auto natürlich möglichst schnell wieder fahrbereit.
Oder muss ich dem Händler erst schriftlich informieren bzw. die Gelegenheit zur Reparatur geben also erstmal nichts machen ?
Gruß
Vorsicht mit der Reparaturvergabe. Über einen Anwalt eine Frist zur Reparatur setzen. Weigert er sich kann auch der Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt werden. Was ist das eigentlich für ein Händler ?
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
wenn du den wagen dringend brauchst, würde ich es einfach so machen.... bring den wagen wenn möglich zum händler, lass ihn den scheiß reparieren und zahl später die rechnung mit dem hinweis auf die sachmangelhaftung nicht ! .........
Nanana..
@TE; du mußt dem Händler ganzklar die Möglichkeit der Reparatur geben... also NICHT einfach zu irgendeiner BMW-Werkstatt schleppen lassen .....
Dein Händler kann dann entscheiden, ob der die Reparatur selbst ausführt ( und den Wagen abholt, repariert, und zurückbringt) oder ob er dir eine Kostenzusage für die Reparatur bei einer anderen Werkstatt erteilt.
Wenn er Beides nicht macht, könntest bzw. solltest du zum Anwalt .
Weshalb lehnt er denn die Reparatur ab?
Hast du ihn schriftlich informiert und aufgefordert, den Gewährleistungsfall zu akzeptieren und Wagen zu reparieren....
Hast du eine E+ Gebrauchtwagen-Versicherung?
ELV ist doch die elektrische lenkrad verriegelung der..?
ab was fürn bj. ist das problem den behoben?
Glaube ab gar keinem, habe im bekanntenkreis 2 LCI's die betroffen sind (2009 und 2011).
Zitat:
Original geschrieben von chanky
Glaube ab gar keinem, habe im bekanntenkreis 2 LCI's die betroffen sind (2009 und 2011).
versteh ich nicht wieso die noch die alten teile verbauen ohne was dran zu ändern
Zitat:
Original geschrieben von Mosel-Manfred
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
wenn du den wagen dringend brauchst, würde ich es einfach so machen.... bring den wagen wenn möglich zum händler, lass ihn den scheiß reparieren und zahl später die rechnung mit dem hinweis auf die sachmangelhaftung nicht ! .........
Nanana..
@TE; du mußt dem Händler ganzklar die Möglichkeit der Reparatur geben... also NICHT einfach zu irgendeiner BMW-Werkstatt schleppen lassen .....
Dein Händler kann dann entscheiden, ob der die Reparatur selbst ausführt ( und den Wagen abholt, repariert, und zurückbringt) oder ob er dir eine Kostenzusage für die Reparatur bei einer anderen Werkstatt erteilt.
Wenn er Beides nicht macht, könntest bzw. solltest du zum Anwalt .
Weshalb lehnt er denn die Reparatur ab?
Hast du ihn schriftlich informiert und aufgefordert, den Gewährleistungsfall zu akzeptieren und Wagen zu reparieren....
Hast du eine E+ Gebrauchtwagen-Versicherung?
mit zum händler bringen meinte ich schon den verkaufenden händler,
so intelligent bin ich schon ! und mit anwalt drohen etc... pp... angemessene frist usw... bringt einen nicht wirklich weiter wenn man den wagen brauch. und vor allem warun soll ich mir wegen so nem scheiß nen anwalt nehmen ? soll doch der verkaufende händler einen nehmen und au die fresse fliegen... diskutieren kann man noch wenn der wagen wieder läuft...
Sven; was du meinst und was du schreibst, sind 2 paar Schuh.
Wer bestellt, der bezahlt..... und wenn der TE eine Reparatur in Auftrag gibt, ohne das die Kostenübernahme geklärt ist, kann er u.U. drauf sitze bleiben...zumindest zunächst mal.... .
Und wenn der Händler den Wagen repariert hat, und der TE nicht zahlen will, dann bleibt der Wagen zunächst mal beim Händler auf`m Hof stehen---ganz einfach... .
Also: Lieber vorher klären, als hinterher seinem Geld nachlaufen.... .
der TE hat meine Fragen noch nicht beantwortet...
und wie kam es plötzlich zu dem Fehler?
ELV- Elektrische Lenkrad Verriegelung. Der Fehler kam von jetzt auf gleich ohne Vorankündigung
Ist ein freier Händler und so wie ich das in Erinnerung habe bzw. einschätze wird er nicht in der Lage sein die Reparatur selbst durchzuführen.
Fehler war beim Kauf nicht vorhanden, Gewährleistung greift nicht da Garantie vorhanden usw. waren seine Ausreden.
Schriftlich aufgefordert habe ich ihn noch nicht, gehe morgen zum Anwalt.
Ich hoffe, dass das relativ schnell geht. Nächste Woche ist der Urlaub rum und ich brauche das Auto dann wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
mit zum händler bringen meinte ich schon den verkaufenden händler,
so intelligent bin ich schon ! und mit anwalt drohen etc... pp... angemessene frist usw... bringt einen nicht wirklich weiter wenn man den wagen brauch. und vor allem warun soll ich mir wegen so nem scheiß nen anwalt nehmen ? soll doch der verkaufende händler einen nehmen und au die fresse fliegen... diskutieren kann man noch wenn der wagen wieder läuft...
Genau das Gegenteil ist der Fall. Manche Händler reagieren erst , wenn sie einen Brief vom Anwalt bekommen. Das hat Methode . Selbst erlebt und so wie gelesen, hat sich angeblich der Händler des TE schon geweigert die Reparatur zu tragen . Also von wegen Scheiß Anwalt . Mach erst selber mal Erfahrungen, bevor du so einen Schmarrn schreibst.
Zitat:
Original geschrieben von m.schorsch
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
mit zum händler bringen meinte ich schon den verkaufenden händler,
so intelligent bin ich schon ! und mit anwalt drohen etc... pp... angemessene frist usw... bringt einen nicht wirklich weiter wenn man den wagen brauch. und vor allem warun soll ich mir wegen so nem scheiß nen anwalt nehmen ? soll doch der verkaufende händler einen nehmen und au die fresse fliegen... diskutieren kann man noch wenn der wagen wieder läuft...
Genau das Gegenteil ist der Fall. Manche Händler reagieren erst , wenn sie einen Brief vom Anwalt bekommen. Das hat Methode . Selbst erlebt und so wie gelesen, hat sich angeblich der Händler des TE schon geweigert die Reparatur zu tragen . Also von wegen Scheiß Anwalt . Mach erst selber mal Erfahrungen, bevor du so einen Schmarrn schreibst.
ich habe nicht geschrieben "scheiß anwalt", sondern wegen so nem scheiß einen anwalt nehmen ! und es wird mit nem anwalt auch nicht schneller... eher gegenteiliges. nun gut, da es sich um einen freien händler handelt macht es nicht einfacher... er muss dir schriftlich mitteilen dass er es ablehnt den schaden zu reparieren. dann läßt du es bei bmw machen und DANN würd ich ihm den betrag in rechnung stellen den du bei bmw bezahlt hast, wenn er nicht zahlt kannst immer noch zum anwalt rennen, aber wenigstens hast du deine karre schnell wieder... wenn du jetzt zum anwalt rennst passiert bestimmt 2 -3 wochen erst mal nix.
Egal wie dringend du den Wagen brauchst, der Händler hat das Recht auf Nachbesserung.
Forder ihn schriftlich zur Mangelbehebung auf. Teile ihm mit, dass du auf das Auto angewiesen bist und ggfs. dir einen Mietwagen nehmen musst und die Kosten dafür an den Händler durchreichst.
L
...@Johnny 2000 ....gibt es schon was Neues?
Was sagt der Anwalt
Was sagt der Händler