ELV ein Fall für Gewährleistungsgarantie?
Hallo zusammen.
Wir haben im September einen C220 CDI BJ 02.2011 bei einem Händler gekauft.
Jetzt ist es so, dass die ELV erneuert werden muss. Der ADAC hat es zwar gerichtet aber dennoch muss es erneuert werden.
Meine Frage ist nun, bevor ich den Händler kontaktiere, fällt das unter die Gewährleistungsgarantie?
Danke und Liebe Grüße
Tina
Beste Antwort im Thema
Ich glaube nicht, das so pauschal auf eine Gewährleistung gepocht werden kann. Es gibt da mittlerweile einige Urteile, die in ähnlichen Fällen aufgrund des Alters der "Sache" anders entschieden wurden. Man darf nicht vergessen das es hier um ein fast 10 Jahre altes Fahrzeug geht. In wiefern da eine Sachmangelhaftung greift ist auf Grund des Alters eine eventuell strittige Frage. Deshalb auch der Rat, zuerst mal beim Anwalt anzufragen, wie die Rechtslage aussieht und worauf man sich - falls der Verkäufer sich weigern sollte, aber in der Haftung steht - genau berufen kann.
Ferner gibt es dann ja noch die Möglichkeit, die örtliche Schiedsstelle des KFZ-Handwerks aufzusuchen und darüber eine Schlichtung zu erreichen, um nicht gleich mit dem Gang vors Gericht reinzudonnern. Natürlich ebenfalls vorausgesetzt, das der Verkäufer sich querstellen sollte.
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12 Antworten
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge. Ob du Garantie hast, hast du nicht gesagt. Da der Kauf erst zwei Monate her ist, sollte das mit ziemlicher Sicherheit unter die Gewährleistung fallen.
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz-VS hast, frag einfach mal deinen Anwalt wie es damit bestellt ist. Der kann es am zuverlässigsten beantworten. Aber selbst wenn du nur eine Private HP-VS hast kann das klappen, da in der Regel Beratungsgespräche bis 50.- von der VS übernommen werden. Und so lange du nur eine Auskunft willst fällt das m.w. da mit rein.
Zitat:
@JohnnyWiesel schrieb am 4. November 2020 um 11:24:35 Uhr:
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge. Ob du Garantie hast, hast du nicht gesagt. Da der Kauf erst zwei Monate her ist, sollte das mit ziemlicher Sicherheit unter die Gewährleistung fallen.
Danke schön. Ich glaube nicht, dass ich Garantie abgeschlossen habe.
Deshalb habe ich ja nach Gewährleistungsgarantie gefragt.
Zitat:
@Crizz schrieb am 4. November 2020 um 11:28:18 Uhr:
Wenn du eine Verkehrsrechtschutz-VS hast, frag einfach mal deinen Anwalt wie es damit bestellt ist. Der kann es am zuverlässigsten beantworten. Aber selbst wenn du nur eine Private HP-VS hast kann das klappen, da in der Regel Beratungsgespräche bis 50.- von der VS übernommen werden. Und so lange du nur eine Auskunft willst fällt das m.w. da mit rein.
Danke schön. VR habe ich.
Aber ich dachte, ich frage erst hier bevor ich die VR bemühe. Ich würde natürlich erst mal den Händler kontaktieren. Aber dafür habe ich zu wenig Ahnung.
Locker muß er das richten. Das ist ein Mangel und innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf, wird er aus der Nummer nicht raus kommen. Brauchst du kein Anwalt erstmal, geh hin und nehm ihn in die Sachmangelhaftung. Nett und freundlich , vielleicht ist er das ja auch dann. Und dann sei froh das du diese Krankheit schonmal durch hast^^
Zitat:
@MrsMore schrieb am 4. November 2020 um 11:32:34 Uhr:
Zitat:
@JohnnyWiesel schrieb am 4. November 2020 um 11:24:35 Uhr:
Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Dinge. Ob du Garantie hast, hast du nicht gesagt. Da der Kauf erst zwei Monate her ist, sollte das mit ziemlicher Sicherheit unter die Gewährleistung fallen.
Danke schön. Ich glaube nicht, dass ich Garantie abgeschlossen habe.
Deshalb habe ich ja nach Gewährleistungsgarantie gefragt.
Sowas steht eigentlich im Kaufvertrag drin! Nachlesen hilft normalerweise.
Und wie schon weiter oben erwähnt (lesen scheint nicht so deine Stärke?): es gibt keine Gewährleistungsgarantie. Es gibt entweder eine Garantie oder Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, Gewährleistung ist dagegen gesetzlich vorgeschrieben.
Zitat:
@Nekrobiose schrieb am 4. November 2020 um 12:07:42 Uhr:
Locker muß er das richten. Das ist ein Mangel und innerhalb der ersten 6 Monate nach kauf, wird er aus der Nummer nicht raus kommen.
Das ist so pauschal falsch. Wenn die Kiste zb schon 500tkm auf der Uhr hat (ja, ist mit Absicht übertrieben) dann lässt sich vieles als Verschleiß durchdrücken (so auch hier die ELV zb) was bei 50tkm eindeutig als Mangel gilt.
Wichtig bei der Gewährleistung ist, dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Den Schaden also nicht einfach reparieren lassen und hinterher dem Händler die Rechnung präsentieren.
Ich glaube nicht, das so pauschal auf eine Gewährleistung gepocht werden kann. Es gibt da mittlerweile einige Urteile, die in ähnlichen Fällen aufgrund des Alters der "Sache" anders entschieden wurden. Man darf nicht vergessen das es hier um ein fast 10 Jahre altes Fahrzeug geht. In wiefern da eine Sachmangelhaftung greift ist auf Grund des Alters eine eventuell strittige Frage. Deshalb auch der Rat, zuerst mal beim Anwalt anzufragen, wie die Rechtslage aussieht und worauf man sich - falls der Verkäufer sich weigern sollte, aber in der Haftung steht - genau berufen kann.
Ferner gibt es dann ja noch die Möglichkeit, die örtliche Schiedsstelle des KFZ-Handwerks aufzusuchen und darüber eine Schlichtung zu erreichen, um nicht gleich mit dem Gang vors Gericht reinzudonnern. Natürlich ebenfalls vorausgesetzt, das der Verkäufer sich querstellen sollte.
Ich würde erstmal den Händler kontaktieren bevor ich ein Fass aufmache. Die allermeisten werden ihren Pflichten nachkommen und sind auch kulant wenn es um die mehr als die reine Pflicht geht.
Wenn er ablehnend reagiert, kann man zur Rechtsschutversicherung gehen und prüfen lassen was geht.
Mein Tipp ist auch erstmal an der Wortwahl zu arbeiten. Eine "Gewährleistungsgarantie" gibt es einfach nicht. Wenn du danach fragst, kann es der Händler nur verneinen. Bei einem knapp 10 Jahre alten Diesel liegt es in der Natur der Sache, dass er nicht mehr ganz tauffrisch ist.
Mein Rat ist erstmal mit dem Händler sprechen. Es hängt auch ein Stück weit davon ab, wie weit der Händler von dir entfernt ist. Wenn sich der Händler quer stellt, kannst du immer noch den Rechtsweg einschlagen.
Zitat:
@Mainhattan Olli schrieb am 5. November 2020 um 08:29:51 Uhr:
Mein Tipp ist auch erstmal an der Wortwahl zu arbeiten. Eine "Gewährleistungsgarantie" gibt es einfach nicht. Wenn du danach fragst, kann es der Händler nur verneinen. Bei einem knapp 10 Jahre alten Diesel liegt es in der Natur der Sache, dass er nicht mehr ganz tauffrisch ist.
Mein Rat ist erstmal mit dem Händler sprechen. Es hängt auch ein Stück weit davon ab, wie weit der Händler von dir entfernt ist. Wenn sich der Händler quer stellt, kannst du immer noch den Rechtsweg einschlagen.
Danke schön. ??