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Ende Spielstraße = Vorfahrt achten?
Hallo zusammen,
einmal eine eigentlich einfache Frage:
Welche Vorfahrtsregelung gilt auf diesem Bild?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 19. November 2016 um 14:32:30 Uhr:
@diezge
Spielstraße lautet schon der Titel
und ist umgangssprachlich üblich also nichts mit kein KfZ.
Natürlich gibt's kein links vor rechts Du willst wohl auf Teufel komm raus alles falsch verstehen
Nur das hier eben nicht nur die rechts vor Links gilt habe ich angemerkt und dafür gibt es halt auch kein Bildbeispiel.
Hallo,
ich weiß schon, was gemeint wurde. Aber schließlich sind wir hier ja in einem Fachforum für Motor und Verkehr und da sollte man schon die richtigen Begrifflichkeiten verwenden. Und gegebenenfalls darauf hinweisen, dass es verkehrsberuhigter Bereich und nicht Spielstraße heißt. Das ist weder pingelig, noch rechthaberisch gemeint.
Grüße,
diezge
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43 Antworten
LT. Rechtssprechung ist es so, dass derjenige, der aus einer Spielstraße kommt die Vorfahrt zu gewähren hat. Richtig?
Bei uns im Ort gibt es auch solche Straßen, nur frage ich mich wie ich mich verhalten soll, wenn ich solch eine Straße passiere. Da ich weiß wo eine Spielstraße ist und ich an der vorbeifahre, kam es schon öfters vor, dass die anderen meinten es gelte rechts vor links und beharrten auf ihre vermeintliche Vorfahrt. Hätte ich nicht angehalten, wäre es zum Unfall gekommen.
Nur kann es doch nicht sein, dass ich trotzdem immer anhalten muß wenn ich an einer Spielstraße vorbei komme. Wie seht ihr die Lage?
Allerdings finde ich es auch verwunderlich, dass ich als vorfahrtsberechtigter keinen Hinweis darauf erhalte, dass ich an einer Spielstraße vorbei fahre. Würde ich es nicht wissen, könnte ich annehmen es gelte rechts vor links....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Stehen dort nicht die Schilder 325 bzw. 326?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Stehen dort nicht die Schilder 325 bzw. 326?
In der Spielstraße schon. Aber auf der Vorfahrtsberechtigten Straße nicht. Deshalb könnten die vorfahrtsberichtigten von rechts vor links ausgehen, wenn sie es nicht besser wüssten.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Also normalerweise sollte dort dann entweder ein abgesenkter Bordstein sein oder Zeichen 301 / 306. Falls nicht, kannst du die zuständige Stelle ja darauf aufmerksam machen.
Theoretisch hast du natürlich Vorfahrt, wenn du an einem verkehrsberuhigten Bereich vorbeifährst. Darauf ankommen lassen solltest du es trotzdem nicht, gibt nur Stress und Ortskundigen wird auch gerne mal eine Teilschuld aufgebrummt, weil sie meist ziemlich genau wissen, an welcher Kreuzung man trotz Vorfahrt aufpassen muss. Spricht natürlich nichts dagegen, die Situation deinem potentiellen Unfallgegner anderweitig klarzumachen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Da wird mit ziemlicher Sicherheit ein abgesenkter Bordstein sein.
Traurig nur, dass viele gar nicht wissen, dass ein abgesenkter Bordstein "Vorfahrt gewähren" bedeutet, wenn man aus einer solchen Straße kommt.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
endet die "spielstraße" an der hauptstr oder ein paar meter weiter die str rein?
weil genau da liegt meiner meinung nach die entscheidung ob "rechts-vor-links" oder nicht, wenn kein abgesenkter bordstein (weil da is es imho eh klar).
wenn die "spielstr" praktisch 5m vor der hauptstr endet und die kreuzung durchasphaltiert ist, herrscht r-v-l da die "spielstr" schon vorher verlassen wurde und dann eben 5m auf normaler str gefahren wird.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Solche Straßen gibt's bei uns auch.
Da ist kein abgesenkter Bordstein, sondern durchgehender Pflasterstein.
Allerdings stehen die Zeichen 325/326 unmittelbar vor der Kreuzung.
Inzwischen sind die Vorfahrtsverletzungen dort weniger geworden (die meisten haben es inzwischen gelernt).
Bin da aber früher schon einige male zur Vollbremsung gezwungen worden, sonst fahre ich da immer mit Tempo 35 daran vorbei.
Wenn mir da doch einer rauskommt, hupe ich, wenn er weiter meint, recht zu haben, erkläre ich ihm die Vorfahrtsverhältnisse und fahre weiter . Aber wie gesagt: inzwischen wissen die meisten da schon, dass sie aus der Spielstraße heraus Vorfahrt gewähren müssen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von 20ChrisK01
endet die "spielstraße" an der hauptstr oder ein paar meter weiter die str rein?
weil genau da liegt meiner meinung nach die entscheidung ob "rechts-vor-links" oder nicht, wenn kein abgesenkter bordstein (weil da is es imho eh klar).
wenn die "spielstr" praktisch 5m vor der hauptstr endet und die kreuzung durchasphaltiert ist, herrscht r-v-l da die "spielstr" schon vorher verlassen wurde und dann eben 5m auf normaler str gefahren wird.
Nein.
Aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße wird auch eingefahren, wenn das Z. 326 (Ende) nicht unmittelbar an der Einmündung (Fahrbahnrand) der aus dem Bereich herausführenden Straße, sondern bereits an der Fluchtlinie der Bebauung angebracht ist. (Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 10 StVO, Rdnr. 6a)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Erbsenzählermodus an:
Aus einer Spielstrasse kann kein Auto rauskommen da dort Kraftfahrzeuge nichts zu suchen haben.
Was hier gemeint ist ist ein verkehrsberuhigter Bereich,ein kleiner aber nicht unbedeutender Unterschied.
Erbsen aus:
Wenn man die richtigen Begriffe nutzen würde könnte man leichter die passenden Regelungen finden.
Ansonsten wurde die Vorrangsregelung ja schon richtig erklärt was den verkehrsberuhigten Bereich angeht.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Vorfahrtsregelung "Spielstraße"' überführt.]
Du bist der letzte der Fährt.
Gruß Metalhead
Ergänzung: Das ist keine Spielstraße sondern ein verkehrsberuhigter Bereich.
Zweite Ergänzung:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Rechts vor links und selbst wenn von links jemand kommt musst du warten.
Es lohnt sich die Bedingungen in einem verkehrsberuhigten Bereich mal genauer anzuschauen. Wenn ich mal ein wirtschaftliches Problem habe, werde ich in so einem Bereich vor ein Auto laufen - ist sicherer als Rente...
Die Strasse durch unseren Stadtpark ist ein verkehrsberuhigter Bereich, der Verkehr rollt da mit 30 - 50 Stundenkilometern durch. Mal zu den Spielregeln: