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Endtopf und Mittelschalldämpfer eintragungsfrei?
Moin,
Ich habe für den Wagen meiner Freundin einen Mittelschalldämpfer und Endtopf bestellt, da dieser durchgerostet war.
Endtopf hat laut Artikelbeschreibung E-Prüfzeichen und der Mittelschalldämpfer nicht. Es gibt aber für das Fahrzeug auch keine Mittelschalldämpfer mit E-Prüfzeichen im Internet!
Nun sind die Teile angekommen und zu meinem verwundern steht auf dem Mittelschalldämpfer auch ein E-Prüfzeichen.
Auf dem Bild mit E20 ist es der Mittelschalldämpfer E3 der Endtopf.
Ich habe anschließend eine Dekra Stelle angeschrieben und diese meinte, dass es wohl eintragungsfrei ist.
Jedoch wollte ich hier nochmal nachfragen, um sicherzugehen.
Ich danke im Voraus!
13 Antworten
Zitat:
@danielalakin schrieb am 21. April 2023 um 12:29:03 Uhr:
...
Ich habe anschließend eine Dekra Stelle angeschrieben und diese meinte, dass es wohl eintragungsfrei ist.
Jedoch wollte ich hier nochmal nachfragen, um sicherzugehen.
...
Und das Forum ist da kompetenter als die Dekra?

Das E3 ist Italien
E20 ist Polen.
Somit beides ohne weiteres zu montieren.
Anders sähe es etwa bei Beleuchtungseinrichtungen aus,da kann es troz E-Kennzeichnung vorkommen das auswärtige E-Kennzeichen in Deutschland nicht zulässig wären.
Streng genommen müßte man in den Unterlagen der E-Genehmigungen noch prüfen, ob die Schalldämpfer für deinen Fahrzeugtyp freigegeben sind. Aber davon ist auszugehen, also eintragungsfrei.
Ich würde auch noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fragen.
Und beim Erzbistum.
Nur um sicher zu gehen....
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 21. April 2023 um 13:31:31 Uhr:
Ich würde auch noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fragen.
Und beim Erzbistum.
Nur um sicher zu gehen....
Wieso musst du den TE hier lächerlich machen? Das ist weder clever noch geistreich.
Und die "danke" dafür verstehe ich noch weniger.
Da ist sich jemand über die Reichweite eines E-Zeichens nicht im klaren und fragt eben. Ja und? Kann man dann nicht einfach seine Frage beantworten?
Bei einem Motorradauspuff reicht die E-Nummer alleine nicht - da muss der Auspuff am jeweiligen Moped geprüft worden sein, ob er die Grenzwerte des Mopeds einhält.
Wenn das beim Auto unklar ist, würde ich vor(!) dem Kauf bei der bevorzugten Prüforganisation diesbezüglich anfragen.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 21. April 2023 um 15:32:58 Uhr:
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 21. April 2023 um 13:31:31 Uhr:
Ich würde auch noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fragen.
Und beim Erzbistum.
Nur um sicher zu gehen....
Wieso musst du den TE hier lächerlich machen? Das ist weder clever noch geistreich.
Und die "danke" dafür verstehe ich noch weniger.
Da ist sich jemand über die Reichweite eines E-Zeichens nicht im klaren und fragt eben. Ja und? Kann man dann nicht einfach seine Frage beantworten?
DEKRA!
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 21. April 2023 um 16:17:45 Uhr:
DEKRA!
Ja, schon..
Aber wenn er eben unsicher ist? Die Nachricht ist zu gut, um wahr zu sein?
Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 21. April 2023 um 16:17:45 Uhr:
DEKRA!
Ja eben, da würde ich auch lieber noch woanders nachfragen

Beim Auto nicht anders als beim Mopped oder bei Beleuchtung. Letztlich ist das E-Prüfzeichen wie eine ABE, Schalldämpfer sind halt für bestimmte Fahrzeuge geprüft, Beleuchtung meist für Fahrzeugklassen, ... der einzige Unterschied ist "nur" dass man bei einem E oder e Prüfzeichen keine Gutachten mitführen muss. Da muss dann ggf. der Prüfer selber suchen und nachgucken wenn er meint das passt nicht.
Wenn das nicht lauter klingt als original und alles ohne Bastelarbeiten passt wird da aber glaube ich keiner weiter suchen

Eigentlich wollte ich auch eine dämliche und wenig geistreiche Antwort geben, so nach dem Motto: Du hast bestimmt den Bäcker befragt... etc.
Er hat einen Sachverständigen angeschrieben, der es wissen muss und er hat eine für ihn positive - aber unglaubwürdige Antwort erhalten, warum solle er sonst gefragt haben, ob der "Schwarm" nicht doch schlauer ist als ein Sachverständiger, dessen Job es ist, sowas "Einfaches" zu wissen.
Ergo bin ich mal gespannt, was er für eine Antwort erhalten hat oder was ihn misstrauisch gemacht hat, die Antwort anzuzweifeln. Denn diese Frage drängt sich auf...
Oder - ohne ihm nahetreten zu wollen - er trägt auch neben seinem Gürtel noch Hosenträger - nur um sicher zu gehen...
(Nicht ernst, nur halb ernst gemeint..., aber es gibt solche Menschen, die mir dann lieber sind, als diese tollkühnen Ichmachdasschnell-Typen)
Gruß Peter
Auch Sachverständige von der Dekra sind nur Menschen. Und die machen auch mal Fehler.
Wenn man Zweifel hat und dann anderswo noch mal nachfragt,ist mehr als legitim.
Wie @windelexpress bereits sagte, Sachverständige sind auch nur Menschen, weshalb ich mir lieber zwei Meinungen einhole als das ich mich mit einer zufrieden gebe.
Ich kenne mich im Bereich der ganzen Eintragung etc. auch nicht garnicht aus, da ich an meinem Fahrzeug bereits viel verändert habe. Was mich jedoch stutzig gemacht hat ist die Tatsache das in der Artikelbeschreibung stand, dass der Mittelschalldämpfer kein E-Prüfzeichen besitzt und somit eingetragen werden muss.
Deshalb wollte ich hier nochmal nachfragen, wofür das Forum auch gedacht ist!
Ich danke euch auf jeden Fall für alle Antworten. Jetzt kann ich guten Gewissens den Auspuff dran bauen!
Ein E-Prüfzeichen (alleine) sagt nicht unbedingt aus das es ohne weiteres verbaut werden darf. Das entsprechende Teil wurde ja nur, wie auch schon geschrieben, für einen ganz speziellen Fahrzeugtyp/Modell geprüft. Zudem muss sich das Fahrzeug ansonsten im Serienzustand befinden. Das gilt ebenso für andere ABEs, sind schon weitere Veränderungen am Fahrzeug durchgeführt worden, kann alles hinfällig sein und sich gegenseitig ausschließen. Die Unbedenklichkeit ist dann von einer Prüfstelle, meist der TüV, zu prüfen und einzutragen.
Das ist wie mit Wechselwirkungen bei Medikamenten: fragen sie ihren Arzt und/oder Apotheker.
Der folgende Bericht bezieht sich zwar auf Motorräder, ist aber auch für PKWs anwendbar:
https://www.motorradonline.de/.../