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Englische Papiere - Anmeldung ?

Kawasaki
Themenstarteram 13. April 2011 um 8:22

Hallo Leute,

ich bin ziemlich frisch im Motorradgeschäft und möchte mir jetzt gerne eine Maschine zulegen. Bei mobile habe ich eine Kawasaki ZX6R Baujahr 2000 gefunden. Die Maschine stammt aber aus England und hat noch eine englische Zulassung. Laut Besitzer seien sog. V5-Papiere dabei (da schon meine Frage was sind V5 Papiere?). Des weiteren interessiert mich also, was man bräuchte, damit man die Maschine hier anmelden kann. Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Gruß

Fabian

Beste Antwort im Thema

Hi Vectraking

Ich habe das an anderer Stelle schon geschrieben: Der TÜV ist keine Behörde, sondern ein Verein. Und er ist ein Dienstleister.

Der Prüfer hat Vorgesetzte, den Prüfstellenleiter. Und wenn das derselbe ist, gibt es den regionalen "Obertüv" Ich hätte dem längst die Hölle heiß gemacht, Das ist doch eine Riesensauerei.

Noch was: Ich hab mal auf den Seiten vom KBA rumgesucht. ABE ist ja Geschichte, Hätte ich eigentlich wissen müssen. Es gilt die EG-Betriebserlaubnis.

Such mal hier ein wenig, ich habe die Zeit nicht, muss jetzt in die Heia...

http://www.kba.de/.../egrichtlinien__node.html?__nnn=true

Denen kannst Du auch eine Anfrage schicken, nach der EG - BE. Kostet glaube ich rum 30 Euro. Einen Versuch (Anfrage) ists wert.

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COC Papiere, HU/AU Bescheinigung. Falls die Maschine eine Drossel drin hat(die nicht in dem Betriebserlaubnis steht) bzw. du eine einbaust, musst du nach dem Abnahme vom Tüv noch einen Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis nach §19StVZO auf Basis eines Gutachtens nach § 21 StVZO ausfüllen und an den Zuständigen Landkreis schicken. Ist dieser genehmigt, kannst du die Maschine erst anmelden.

am 13. April 2011 um 9:25

Das gleiche mache ich auch grade durch mit ner ZX7R....

Musste erstma paar Sachen umrüsten und jetzt will der TÜVMann irgendwelche Einzelnachweise für alles um zu beweisen,

dass die baugleich mit ner deutschen ist...

Blicke da nicht mehr durch!

Halte uns mal auf dem Laufenden!

Grüße

Ich sag's Euch ganz ehrlich, nachdem ich schon versucht habe, dem vectraking mit Unterlagen zu helfen, die zwar komplett sind, aber mangels behördlich abgesegneter Stempel wenig nutzen:

Ich mach das "Geschäft" seit vielen Jahren, auch mit Importen, selbst aus Nicht - EU - Staaten wie der Schweiz (EFTA-Staat) und ich weiß sehr wohl, weshalb ich von Angeboten aus dem Ausland, speziell bei mobile oder motoscout lieber die Finger lasse.

Der Ärger mit dem Hobel wird den zunächst augenscheinlichen finanziellen Vorteil mehr als aufwiegen.

Und meine Kontakte zu TÜV und Zulassungsstelle sind mehr als nur gut...:rolleyes:

Ahhhh die gute alte V5 ... ein stuck Heimat für mich :)

Das ist das Fahrzeugbrief. Da steht auch das Kennzeichen drauf, weil anders wie hierzulande bleibt das Kennzeichen für immer drauf in England. Es gibt kein Ortsbezogene Kennzeichnung. (Im übrigens auch kein Meldepflicht in der UK)

Hast du die V5/2 "New Keepers Supplement" bekommen ? Zudem solltest du ein Besitznachweiß haben (Kauf- oder Schenkungsvertrag).

Dann ab zum Strassenverkehrsamt mit:

* Personalausweis

* Meldebestätigung von Einwohnemeldeamt

* Die V5 Papiere. Falls der MOT (Englisches Tüv) vorhanden ist, kannst du mitnehmen, ist aber hier in DE wertlos.

* eVB (Früher Doppelkarte)

* Tüv Bericht

Dann sollte eine Anmeldung nichts im wege stehen. Eventuel muss das FZG in ihr Ursprungsland abgemeldet sein. Deswegen fragte ich nach dem V5 ...

Sonst, der Gang zum Strassenverkehrsamt hilft dir weiter.

Gruß

Jason

am 7. Juni 2011 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

Ahhhh die gute alte V5 ... ein stuck Heimat für mich :)

Das ist das Fahrzeugbrief. Da steht auch das Kennzeichen drauf, weil anders wie hierzulande bleibt das Kennzeichen für immer drauf in England. Es gibt kein Ortsbezogene Kennzeichnung. (Im übrigens auch kein Meldepflicht in der UK)

Hast du die V5/2 "New Keepers Supplement" bekommen ? Zudem solltest du ein Besitznachweiß haben (Kauf- oder Schenkungsvertrag).

Dann ab zum Strassenverkehrsamt mit:

* Personalausweis

* Meldebestätigung von Einwohnemeldeamt

* Die V5 Papiere. Falls der MOT (Englisches Tüv) vorhanden ist, kannst du mitnehmen, ist aber hier in DE wertlos.

* eVB (Früher Doppelkarte)

* Tüv Bericht

Dann sollte eine Anmeldung nichts im wege stehen. Eventuel muss das FZG in ihr Ursprungsland abgemeldet sein. Deswegen fragte ich nach dem V5 ...

Sonst, der Gang zum Strassenverkehrsamt hilft dir weiter.

Gruß

Jason

Hallo,

ich hab auch das V5/2 New Keeper Supplement.

Meinst du mit TÜV-Bericht das Gutachten der Vollabnahme?

Weil das ja das Hauptproblem is da die Tüv Freaks entweder COC-papiere haben wollen oder ne ABE

was es aber beides nicht gibt für ne2000er Zx7R aus England.

Grüße

ja, eigentlich meinte ich Vollabnahme. Nun, was tun ? ABE gibt es in England nicht .... Wieso können die einfach nicht ein vollabnahme machen ... ich meine, es gibt auch andere die Fahrzeuge aus England importiert haben ... versteh ich jetzt nicht :(

Weils Deppen sind. Heidenei, könnt ich mich darüber aufregen...

Ich hab schon mit dem vectraKing hin und her "PN't" und ihm alles ausgedruckt und zugeschickt, was ich in meinen pdfs über die ZX7R -deutsch- gefunden habe. Hab ich ja oben schon geschrieben. Das COC - papier hat auch nichts mit der Herkunft aus England zu tun, das ist EU, sondern damit, dass das eine Japanerin ist. Hätte er 'ne Triumph importiert, wär das Theater nämlich nicht.

Ich verstehe auch nicht, weshalb diese TÜV-Nasen nicht in der Lage sind, die deutsche ABE beim KBA zu ziehen und auf die Importmaschine anzuwenden. Ich bin ganz sicher, ich hätte das Problem bei "meinem" TÜV nicht, ich habe schon eine japanische Maschine (XV 750) aus der Schweiz importiert (EFTA-Staat), da gibt es weder COC noch ABE, nur einen Schweizer Zulassungsbescheid und die Zollerklärung.

Ich denke, dem Vectra-King wäre geholfen, wenn jemand seinen Kfz-Brief einer vom Baujahr gleichen ZX7R kopieren und ihm schicken würde.

Wenns dann noch immer Widerstand vom TÜV gibt, würde ich ... naja, alles hat mal seine Grenzen, auch TÜV-Willkür.

Es ist eine bodenlose Frechheit, dass der VK immer wieder abgewiesen wird, anstatt bei dem Wetter seine ZX7R zu fahren. Das ist echt zum Mäusemelken...

am 7. Juni 2011 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von Jason2002

ja, eigentlich meinte ich Vollabnahme. Nun, was tun ? ABE gibt es in England nicht .... Wieso können die einfach nicht ein vollabnahme machen ... ich meine, es gibt auch andere die Fahrzeuge aus England importiert haben ... versteh ich jetzt nicht :(

Der Tüv-Mann wollte anfangs nur ein "Datenblatt mit den Herstellerangaben" also Gewicht etc.

Dann hol ich mir für teuer Geld wieder en Kurzzeitkennzeichen ,fahr hin ,warte eine Stunde obwohl ich nen Termin hatte und das

erste was er sagt ist :" das reicht nicht mehr... ich brauche jetzt entweder eine ABE oder eine Bestätigunf von kawasaki dass dieses Modell baugleich mit ner deutschen ist"

Also ruf ich Kawasaki Deutschland und England an, die aber beide nicht wirklich helfen konnten bis auf die Tatsache dass sie beide mir Datenblätter geschickt haben mit den exakt gleichen Daten jeweils.

Auf dem deutschen steht sogar anfangs die Fahrgestellnummer JKAZX750PP..... und meine ist genauso nur mit den 5 letzten Ziffern die selbstverständlich bei jedem Modell anders sind.

der normale menschenverstand sollte nun meinen, dass spätestens jetzt klar ist, dass das Modell das gleiche ist.

Ich denke sogar dass er das weiß, vor allem nach seinem Satz "Ja ich weiß ja dass es genau das gleiche Modell in Deutschland gibt"

Außerdem hat er mir bei meinem 1. Antanzen wenigstens ne Mängelkarte gemacht die ich KOMPLETT abgearbeitet habe.

Nun will er nichtmal das tun.

Dann rufe ich bei ner anderen Tüv-Stelle an und der Prüfer meinte freundlich " Ja wenn du hierherkommst mit den Herstellerangaben dann läuft das"

Ich werde nun mal da hin fahren und gucken wies abläuft.

Der Mann von kawasaki Deutschland am telefon hatte übrigends ebenfalls kein gutes Wort für diesen Tüv-Prüfer übrig.

Er betonte warum dieser nicht verstehen könne, dass es weder ABE noch Coc-Papiere, noch sonstige offiziele Papiere gibt die bestätigen könnten, dass mein Modell baugleich ist.

 

Grüße

Hi Vectraking

Ich habe das an anderer Stelle schon geschrieben: Der TÜV ist keine Behörde, sondern ein Verein. Und er ist ein Dienstleister.

Der Prüfer hat Vorgesetzte, den Prüfstellenleiter. Und wenn das derselbe ist, gibt es den regionalen "Obertüv" Ich hätte dem längst die Hölle heiß gemacht, Das ist doch eine Riesensauerei.

Noch was: Ich hab mal auf den Seiten vom KBA rumgesucht. ABE ist ja Geschichte, Hätte ich eigentlich wissen müssen. Es gilt die EG-Betriebserlaubnis.

Such mal hier ein wenig, ich habe die Zeit nicht, muss jetzt in die Heia...

http://www.kba.de/.../egrichtlinien__node.html?__nnn=true

Denen kannst Du auch eine Anfrage schicken, nach der EG - BE. Kostet glaube ich rum 30 Euro. Einen Versuch (Anfrage) ists wert.

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