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entschädigung bei schaden e46

Themenstarteram 13. Juli 2007 um 19:30

habe mal ne frage! mir hat wer einen haftpflichtschaden gemacht! seitenwand + schweller, der schaden lt bmw beträgt euro 1400,

nun hat die versicherung einen gutachter geschickt, die rechnen pro h nur mit 60 euro brutto (bmw mit 110 euro brutto)

ich will mir das auszahlen lassn, die versicherung will mir nur 900 geben, muss ich mir das gefallen lassn? ich habe doch anrecht auf 1400 euro??!?!?

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18 Antworten
am 13. Juli 2007 um 20:04

Du hast das Recht, dass der an Deinem Eigentum verursachte Schaden vollständig reguliert wird.

Wenn Du Dir das Geld auszahlen lassen möchtest, so empfehle ich Dir zu einem Gutachter Deiner (!!!) Wahl zu gehen. Dieser erstellt ein Gutachten und ermittelt objektiv die Schadenshöhe. Die Gutachterkosten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu zahlen. Wenn Sie das abwehrt, so geh zu einem Rechtsanwalt, denn auch dies zahlt die gegnerische Versicherung - m.E. ist dies bei dem relativ geringen Schaden etwas überzogen.

Also mein Tip: Gutachten erstellen lassen (keinen Kostenvoranschlag).

Dann kannst Du mit der Versicherung fiktiv abrechnen. D.h. Du lässt Dir die Schadenssumme (allerings ohne Mwst.) auszahlen. Wa Du dann mit dem Schaden machst bleit allein Dir überlassen. Du kannst es also in einer Hinbterhofwerkstatt machen lassen, oder du fährst mit einem unfallbeschädigten Fahrzeug. Das ist alein Deine Sache.

Also nicht von der gegn. Versicherung klein machen lassen!

es ist nicht unüblich,daß in so einem Fall die Versicherung die ortsüblichen (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssätze berechnet,statt den höheren der Vertragswerkstatt.

Dazu gibt es aber ein BGH-Urteil,daß dies nicht erlaubt ist:

Zu den Verrechnungssätzen:

BGH, Aktenzeichen VI ZR 398/02

Nach diesem Urteil des BGH können Geschädigte frei entscheiden, ob sie in Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt herrichten lassen oder ob sie ihren Wagen beschädigt verkaufen und sich die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen.

 

Im aktuellen Fall wollte eine Versicherung die Schadenssumme kürzen, indem sie die von der Dekra ermittelten sogenannten ortsüblichen (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssätze zu Grunde legte.

Der BGH untersagte dies mit der Begründung, der Geschädigte sei frei in der Wahl seiner Reparaturwerkstatt und können ebenso frei entscheiden, ob er seinen Wagen reparieren lassen oder beschädigt verkaufen wolle. In jedem Fall müsse die Versicherung jene Kosten erstatten, die angefallen wären, wenn der Kunde die Reparatur in einer Vertragswerkstatt in Auftrag gegeben hätte. Der abstrakte Marktwert der Dekra-Stundenverrechnungssätze aller Werkstätten einer Region repräsentiere als eine nur statistische Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

Themenstarteram 14. Juli 2007 um 5:44

danke erstmal für die auskünfte ;-)

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe

es ist nicht unüblich,daß in so einem Fall die Versicherung die ortsüblichen (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssätze berechnet,statt den höheren der Vertragswerkstatt.

Dazu gibt es aber ein BGH-Urteil,daß dies nicht erlaubt ist:

Zu den Verrechnungssätzen:

BGH, Aktenzeichen VI ZR 398/02

Nach diesem Urteil des BGH können Geschädigte frei entscheiden, ob sie in Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt herrichten lassen oder ob sie ihren Wagen beschädigt verkaufen und sich die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen lassen.

 

Im aktuellen Fall wollte eine Versicherung die Schadenssumme kürzen, indem sie die von der Dekra ermittelten sogenannten ortsüblichen (durchschnittlichen) Stundenverrechnungssätze zu Grunde legte.

Der BGH untersagte dies mit der Begründung, der Geschädigte sei frei in der Wahl seiner Reparaturwerkstatt und können ebenso frei entscheiden, ob er seinen Wagen reparieren lassen oder beschädigt verkaufen wolle. In jedem Fall müsse die Versicherung jene Kosten erstatten, die angefallen wären, wenn der Kunde die Reparatur in einer Vertragswerkstatt in Auftrag gegeben hätte. Der abstrakte Marktwert der Dekra-Stundenverrechnungssätze aller Werkstätten einer Region repräsentiere als eine nur statistische Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.

Seid wan gilt dieses Urteil

Hatte auch ein Unfall gehabt vor 1 jahr und mein Anwalt meinte das die Versicherungen auf eine Günstigere Werkstatt verweisen darf.

Das Urteil ist vom 29.04.03

am 14. Juli 2007 um 12:36

Gjoni20

 

dann hat dein Anwalt keine AHnung.-..

am 14. Juli 2007 um 13:01

Geh zu einen Anwalt deines vertrauens!

Diesen musst du nicht bezahlen, muss die Versicherung des Verursachers mit übernehmen. Desweiteren würde ich einen Gutachter von der Versicherung des Verursachers schon gar nicht ran lassen (evtl. wird zu gering beurteilt!)

Nimm einen Gutachter deines Vertrauens. Kann nun passieren, das du den selbst zahlen musst, da du nur recht auf einen Gutachter hast....

Lass das einen Anwalt checken der kann dir alles ganz genau sagen!

Dieser übernimmt auch alle scherereien für dich, was sehr bequem ist.

Hatte ich mal ähnliches Problem bei meinem damaligen Fahrzeug.

Grüße Peter

Zitat:

Original geschrieben von africolaglas

Nimm einen Gutachter deines Vertrauens. Kann nun passieren, das du den selbst zahlen musst, da du nur recht auf einen Gutachter hast....

Wieso das denn? Wenn ein Gutachten erstellt werden muss, kann das jeder Gutachter machen. Die Gegnerische Versicherung muss dieses Gutachten ab einem gewissen Schaden bezahlen. Bei 500€ Schaden reicht auch ein KVA, da hier ein Gutachten in keinem Verhältnis zum Schaden stehen würde.

Bei einem Vollkasko Schaden sieht das wieder etwas anders aus. Aber ansonsten darfst du einn Gutachter frei auswählen.

am 14. Juli 2007 um 16:53

Er hat aber den Fehler gemacht und die Versicherung begutachten lassen und die sagen jetzt daß der Wagen für 900 € "ortsüblich" repariert werden kann !

Du hättest selbst einen Gutachter beauftragen sollen oder wenigstens einen korrekten schriftlichen Kostenvoranschlag von BMW vorlegen müssen !

Aber selbst damit würden sie dir etwas von den 1400 € streichen, weil die Neuteile eine Werterhöhung darstellen !

Zitat:

Original geschrieben von schlodfeger

Aber selbst damit würden sie dir etwas von den 1400 € streichen, weil die Neuteile eine Werterhöhung darstellen !

Wurde bei mir aber nicht gemacht. Alle Neuteile wurden bezahlt ohne Abzüge.

am 14. Juli 2007 um 18:21

kommt wahrscheinlich aufs Alter des Fahrzeugs an !

Mir hat die Versicherung vor Jahren mal 2-3 % abgezogen, weil durch die neue Tür und Kotflügel, jetzt die 9 Jahre "alte Kiste" wertvoller als vorher ist ! :D

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 16:03

xx

 

habe schriftlichen kostenvoranschlag vorgelegt! die haben das nicht akzeptiert

Jetzt holst den alten Thread auch noch hoch?

Findest das Verhalten in Ordnung?

Das ist hier nicht Dein persönliches Versicherungsforum!

Man kann es auch übertreiben!

Übrigens solltest Länderspezifische Fragen auch bei euch drüben lösen lassen. Denke dass nur der geringste Teil aus MT aus Österreich ist!

http://www.motor-talk.de/t1522323/f166/s/thread.html

Themenstarteram 18. Juli 2007 um 16:08

Zitat:

Original geschrieben von e46coupefahrer

Jetzt holst den alten Thread auch noch hoch?

Findest das Verhalten in Ordnung?

Das ist hier nicht Dein persönliches Versicherungsforum!

Man kann es auch übertreiben!

ich habe nicht gewusst dass es ihn an erster stelle setzt wenn ich eine antwort abliefere, aber anworten werd ich wohl noch dürfen?

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