- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Entsorgungskosten Kasko
Entsorgungskosten Kasko
Hallo Versicherungsfachleute,
Kann mir jemand sagen ob Entsorgungskosten für Alteile (sprich PVC und Glas) Kaskomässig reguliert werden sollten.
So direkt kann ich in den Kaskoverträgen dazu nichts finden.
Ferner wäre auch mal interessant zu erfahren ob nach eurer Meinung bei einem komplett zerstörten Scheinwerfer links die nicht beschädigte H7 Birne rechts, mit bereits nachlassender Leuchtkraft, nach Kaskokriterien zu ersetzen ist.
Mfg
G.o.
Ähnliche Themen
25 Antworten
ja! immer und generell - alles andere ist Färzickärukpedruk und nätürlich einschließlich der bedingungsgemäßen Erfrischungsgetränke. Kopfschüttel.
kaskoschaden
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
ja! immer und generell - alles andere ist Färzickärukpedruk und nätürlich einschließlich der bedingungsgemäßen Erfrischungsgetränke. Kopfschüttel.
Du hast wahrscheinlich Deinen Kopf zuviel geschüttelt, Färzickärukpedruk schreibt man so..Pfärziggärukpedrug! (Grins)
Die Musterbedingungen des Verbandes sind auf dessen Homepage zu finden.
AVB (PDF)
Entsorgungskosten sind mit Kauf von Neuteilen abgedeckt.
Ich habe jedenfalls noch nie in einer Werkstatt dafür bezahlen müssen.
Dito bei privater Entsorgung entstanden mir noch nie Zusatzkosten.
Insofern verstehe ich bereits den Sinn der Frage nicht.
Ob nachlassende Leuchtkraft einer Birne versichert ist sollte man als Gutachter unbedingt selbst wissen.
Ein guter Sachverständiger sollte solche Fragen nicht stellen sondern beantworten können.
Ich habe einmal gehört, dass in so eine Birne über 1000 Lumen Leuchtkraft hineingefüllt werden. Könnte es nicht sein , dass bei dem Unfall, durch die Erschütterung etliche Lumen ausgelaufen sind und deshalb die Birne nicht mehr so hell brennt. ?
Wäre das nicht möglich?
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Ein guter Sachverständiger sollte solche Fragen nicht stellen sondern beantworten können.
Da bin ich anderer Ansicht.
Ein guter und ehrlicher Sachverständige dokumentiert fachgerecht den Schaden am beschädigten Kfz und unterschreibt sein Gutachten, danach schickt er das Original an die gegnerische Versicherung, oder wenn vereinbart, an einen RA zur Durchsetzung der AS. Der Halter bekommt, als letzlich zur Zahlung verpflichtete Auftraggeber des GA, eine Zweitschrift.
Ein "Komplizengutachter" schickt das vom Geschädigten bezahlte GA ungefragt als rechnungabschreibungsfähiges Werkstattgutachten, zwecks Sicherung von Folgeaufträgen und der gewollten Signalisierung von Willigkeit zu der trickreich erfragten Werkstatt des Geschädigten. Meistens sind dann wichtige existenzsichernde SV Telefonate mit der Werkstatt notwendig die mit dem Schaden rein garnichts zu tun haben.
Ein SV muss sich im Detail nicht in den Deckungskonzepten der einzelnen Versicherungsunternehmen auskennen! Weil das niemand kann, wird das auch nicht von ihm erwartet. Was wie versichert ist, klärt der VN mit seinem Versicherer. Oft wird hierbei vom Geschädigten juristischer Beistand benötigt weil die Thematik zuweilen recht kompliziert ist.
@ Beukeod
Aha,
ein guter SV ist also der , der ungefragt das Gutachten zur Versicherung schickt.
Und ein Komplitzengutachter (welch ein Wort und beleidigend)ist jener SV der das GA an die Werkstätte schickt.
In der Praxis ist das nicht so, wie Du es darzustellen versuchst.
Jeder ordentlich arbeitende SV schickt das Gutachten zum Auftraggeber, oder dahin wo es der Auftraggeber möchte.
Aus diesen Gründen gibt es keine Guten SV oder Komplitzen- SV.
Ungefragt wird ein korrekter SV das GA weder zur Versicherung, noch zur Werkstätte , noch zum Anwalt schicken.Sondern nur zum Auftraggeber, wo er sich auch das Honorar holt! Ganz egal wer es letztendlich zu bezahlen hat.
Aber wem sage ich das, wir wissen doch warum Du solche Dinge postest.
@beukeod
Die Versicherungsbedingungen mit den daraus folgenden Anforderungen an ein Gutachten sollten einem (guten) Sachverständigen bekannt sein.
Gestellt wurde hier u.a. die Frage nach einer Glühbirne.
@Captain-HUK
Zitat:
Aus diesen Gründen gibt es keine Guten SV oder Komplitzen- SV.
Die Aussage ist mal neu - auf deiner Seite wird doch eine ganz andere These vertreten *kopfschüttel*
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
(...)@Captain-HUK
Die Aussage ist mal neu - auf deiner Seite wird doch eine ganz andere These vertreten *kopfschüttel*
merci - genau das war das erste was ich gedacht habe....
Grüße
Schreddi
Bei Kaskoguachten kommen Gutachter die Ihren Auftrag von der Versicherung bekommen haben.
Damit sollte man die AKB des Hauses für das man arbeitet kennen.
Hat man Unklarheiten, so kann man ja den Auftraggeber fragen.
Der erteilt durchaus auch Auskünfte ...
Kommt es zum Gutachterduell,
d.h. der Geschädigte ist anderer Auffassung als der Versicherungsgutachter,
so sollte er einen kompetenten Gutachter bestellen.
Und der wird solche Fragen,
falls diese sich ihm überhaupt stellen,
hoffentlich nicht in einem Forum klären.
Was geht denn hier wieder ab?????
Ich verstehe ja auch nicht warum mich die Versicherungen nie im Kaskoschadensfall rufen. Mach wohl m. E. zu rechtmäßige Gutachten.
Hatte halt gedacht dies sei ein Forum in dem man Versicherungstechnische Fragen stellt, habe mich wohl geirrt.
Ist die Frage denn so abwegig?
Muss ein Gutachter wirklich alles wissen?
Nein, jeder Gutachter darf sich dem Fachwissen anderer bedienen.
Würden sinnvolle Antworten von den Versicherungsleuten hier, wieder eventuelle Kosten für die Versicherung bedeuten? Das gilt es natürlich zu verhindern.
Also, im Haftplichtschadensfall würde ich die 2te Birne in jedem Fall aufschreiben. Da es aber m. E. eine Art von Verschleiß ist, wird die Birne wohl kaskomässig gestrichen werden.
Entsorgungskosten Fallen nur in kleineren Werkstätten an, weil Vertragswerkstätten die Altteile im Austausch kostenlos entsorgen. War eine Frage einer kleinen Werkstatt an mich und dieser Werkstatt wollte ich halt behilflich sein, aber um zu helfen scheinen viele hier im Forum wohl doch nicht zu posten.
Den Versicherungsleuten hier scheint es im Gegenteil nur um den geschickten Unterschleif ihres Schadensmanagement zu gehen. Ferner hab ich natürlich unbedacht, den anwesenden und anders denkenden einen Steilpass geliefert um mir eins auszuwischen.
Mit unfreundlichen Grüßen an alle Alles- und Besserwisser
G.o.
Und damit sollte das Thema beendet werden
p.s. Es gibt Kaskoversicherer, die zahlen eine Glühbirne selbst dann, wenn es nach Versicherungsbedinungen nicht sein muss. Service nennt man das und um Kunden auch zu behalten. Nicht jeder sucht sich seine Versicherung nach der günstigsten Prämie aus.
Auch Ende
Wir stellen für eine Frontscheibe 4,50€ und für Kunststoff je nach menge so zwischen 4,-€ und 10,-€ in Rechnung und Kollegen von mir stellen grundsätzlich für die Rest bzw. ALtmaterialien vom lackieren ca. 5€ in Rechnung jeweils zzgl. der 16% .
Wir haben ca. alle 3-4mon ca. 4t-6t altglas kostet im schnitt 500€ zzgl. des Stellplatz des Containers (Kalkulatorich gesehen )
Es holt doch keiner mehr den Müll kostenlos ab , ausser mittlerweile wieder Altmetall , aber der Rest muss bezahlt werden und darüber muss auch ein nachweis geführt werden das dies Fachgerecht Entsorgt wird , ergo kann man es nicht einem einfach mal mitgeben , dies ist wieder Zeit und Kosten .
gruss rainer