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Er hat beim Ausparken mir die Vorfahrt genommen, ich fuhr rückwärts. Wer hat Schuld?
So, nun ist es mir auch passiert.
Kurze Erklärung:
2 Spurige Strasse. Ich bin sehr langsam gefahren weil ich kurz vor meinem Ziel war. Ich entdeckte einen Parkplatz ( auf der Skizze mit X markiert ). Bevor ich anhielt, schaute ich natürlich nach dem Verkehr. Die Strasse war gut einsehbar und sie war frei. Also legte ich den Rückwärtsgang ein und schaute ununterbrochen in den Rückspiegel.
Ich wollte gerade leicht einscheren als dann ich ein Auto im hinteren rechten Eck sah. Ich stoppte natürlich sofort, ich rollte ja auch eigentlich nur. Es gab auch kein Crash, Knall, Knacken oder Schleifen.
Ich schaltete den Motor aus und schaute nach. Der andere Fahrer hatte bereits sein Auto zurückgesetzt, somit konnte ich gar nicht sehen wo die "Kollisionsstelle" war.
Ich sah etwas weißen Lack ( von meinem Auto ) oberhalb seines rechten Scheinwerfers, welchen ich ganz leicht mit dem Finger abwischen konnte. Der Fahrer sagte aber direkt " nein Mädchen, der Scheinwerfer" und forderte mich auf die Strasse zu räumen und zur Seite zu fahren damit wir Daten ausstauschen können.
Ich wollte direkt die Polizei rufen, er war nicht so begeistert. Ich sagte dass es wichtig wäre denn wenn er mir nicht die Vorfahrt genommen hätte und nicht einfach so aus seiner Parklücke raus wäre, wäre ja auch nicht passiert. Ich habe ihn auch gefragt ob er denn nicht gesehen hat dass ich rückwärts bin ( vor allem weil er freie Sicht durch die Einfahrt hatte und ich sicherlich einige Meter rückwärts gefahren bin bevor er raus ist), da sagte er nicht viel zu.
Er meinte nur immer wieder dass er des meiner Versicherung meldet und er nun weg müssen, er könne nicht auf die Polizei warten da er in den Urlaub fliegt...
Ich finde irgendwie passt der Schaden nicht wirklich.
Und dann ist auch noch zu klären wie hier die Schuldfrage zu beantworten ist... Ich weiß, ich habe besondere Sorgfallspflicht, aber er kann doch auch nicht einfach so raus fahren. Wäre er nicht raus, wäre nichts passiert. vllt kennt sich jemand damit aus und kann mir berichten.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Und aus welchem Grunde wird nicht der seit dem 13.09.2018 bestehende Thread, den der TE eröffnet hat, genutzt?
Merkwürdigerweise räumt er da seine Verursachung ein.
https://www.motor-talk.de/.../...werfer-eingedrueckt-t6441933.html?...
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14 Antworten
Zitat:
@Becky309 schrieb am 19. September 2018 um 13:27:50 Uhr:
... er könne nicht auf die Polizei warten da er in den Urlaub fliegt...
Was Verkehrsunfallflucht darstellt.
Gruß Metalhead
Und aus welchem Grunde wird nicht der seit dem 13.09.2018 bestehende Thread, den der TE eröffnet hat, genutzt?
Merkwürdigerweise räumt er da seine Verursachung ein.
https://www.motor-talk.de/.../...werfer-eingedrueckt-t6441933.html?...
Zitat:
@germania47 schrieb am 19. September 2018 um 13:35:51 Uhr:
Und aus welchem Grunde wird nicht der seit dem 13.09.2018 bestehende Thread, den der TE eröffnet hat, genutzt?
Merkwürdigerweise räumt er da seine Verursachung ein.
https://www.motor-talk.de/.../...werfer-eingedrueckt-t6441933.html?...
Gute Frage.
Gruß Metalhead
Wo habe ich denn da meine Schuld eingeräumt? Ich bin nicht näher auf den Unfallhergang eingegangen. Da war es tatsächlich nur eine Versicherungsfrage. Nun habe ich den Unfallhergang geschildert und Fotos bzw. Skizze dazu geliefert. Den Schaden an meinem Auto konnte ich auch mittlerweile begutachten und finde ihn nicht passend.
Warum ich den anderen Post nicht weiter genutzt habe? Weil Die Frage eine ganz andere ist
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 19. September 2018 um 13:32:54 Uhr:
Zitat:
@Becky309 schrieb am 19. September 2018 um 13:27:50 Uhr:
... er könne nicht auf die Polizei warten da er in den Urlaub fliegt...
Was Verkehrsunfallflucht darstellt.
Gruß Metalhead
Falsch. Unfallflucht besteht wenn er seine Daten z.Bsp. Kennzeichen und Namen nicht nennt. Auf die Polizei muss niemand warten.
Man hätte trotzdem die Polzei rufen können, macht aber wenig Sinn.
Foto vom eigenen Schaden wenn der oben ist, kann er den Scheinwerfer nicht getroffen haben.
Wer aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr fährt, darf dies nur, wenn er keinen gefährdet. Ja der Rückwärtsfahrende hat auch eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht, aber die steht in diesem Fall zurück, bzw. wurde nach Schilderung eingehalten.
Deiner Versicherung den Schaden so schildern und mitteilen, dass nach Deiner Ansicht hier keine Schuld bei Dir liegt und der Schaden abgewiesen werden soll.
Weis nicht ob da jemand wegen der Schuldfrage vor Gericht geht?
Zusätzlich kannst DU ja bei seiner Versicherung Deinen Schaden geltend machen.
@Te
Das Schadenbild an beiden Kfz passt zu deiner Schilderung. Der Ausparker hat die A....karte. Melde den Unfall bei der Polizei, bei der gegnerischen und auch bei der eigenen Versicherung.
Zitat:
@Becky309 schrieb am 19. September 2018 um 13:27:50 Uhr:
Und dann ist auch noch zu klären wie hier die Schuldfrage zu beantworten ist
Erstens sehe ich hier nur "Schäden" die sich für sehr kleines Geld beseitigen lassen und zweitens würde ich von einer Haftungsverteilung 50/50 ausgehen. Der eine kann nicht Ausparken und der andere nicht rückwärts fahren.
Bevor man das über die Versicherungen regelt was 2 hochgestufte Verträge zur Folge hat, oder gar der Polizei meldet was zu einem Ordnungs- oder gar Bußgeld führt würde ich versuchen mich bei dieser Bagatelle mit dem Gegner vernünftig zu einigen.
Zitat:
@Becky309 schrieb am 19. September 2018 um 13:27:50 Uhr:
Wäre er nicht raus, wäre nichts passiert.
Wärst du mit entsprechender Sorgfalt rückwärts gefahren, auch nicht.
TE = Fließverkehr
Gegner = Anfahren vom Rand
TE = rückwärts.
Psalm 9 Vers 5 oder so ähnlich.
Senkrecht wäre auch egal. Hier schlägt § 10 durch.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. September 2018 um 17:08:21 Uhr:
Senkrecht wäre auch egal. Hier schlägt § 10 durch.
Danke!
Nur zur Erläuterung!
§ 10
Einfahren und Anfahren
1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Die Karte Unfallflucht würde ich im jedem Fall ziehen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung am besten gleich über Anwalt, damit die Polizei das nicht abwimmelt...
WIESO fährt das mann in der parklücke los, wenn er dich doch rückwärts einparken sieht. er hat keinerlei chance, irgendwie an dir vorbeizukommen (er hätte in den gegenverkehr lenken müssen, um irgendwie an dir vorbeizukommen, wahrscheinlich wäre das alleine vom platz/winkel nicht einmal gegangen), da du voll im weg stehts und er muss dich gesehen haben, da du direkt vor ihn durch die frontscheibe zu sehen warst.
der unfall passierte genau aus 1 grund:
- er hat nur nach hinten geguckt zwecks freier straße und fuhr dann los, als du an ihn vorbei warst. dabei hätte er aber deinen blinker sehen müssen und auch deine sehr niedrige geschwindigkeit. wenn man anfährt, muss man aber nach vorne gucken...
wie es so üblich ist, versuchte der mann natürlich sofort dir die schuld in die schuhe zu schieben. auf die polizei hat er natürlich keine lust, da dann sein fehler noch zu tage käme. weiterhin ist der schaden zu gering, als das die polizei überhaupt kommen müßte.
unfallflucht liegt nicht vor, da ihr die daten getauscht habt.
wenn du eine rechtschutz hast, versuch den schaden bei seiner versicherung reinzuholen.
den unfall AUF JEDEN FALL deiner versicherung melden (fristen und so...) mitsammt deiner skizze und jedwelige schuld von dir weisen. soll der andere die sache doch durchklagen, die chancen stehen gut und 50/50 ist auf jeden fall drin.
Zitat:
@tomold schrieb am 19. September 2018 um 19:16:36 Uhr:
Die Karte Unfallflucht würde ich im jedem Fall ziehen. Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung am besten gleich über Anwalt, damit die Polizei das nicht abwimmelt...
Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die Personalien ausgetauscht. Dann hat er sich entfernt. Dementsprechend keine Unfallflucht. Da braucht keiner "abzuwimmeln"