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Erfahrung mit Leasingünerenahme des eigenen Wagens?

BMW 5er F07 GT
Themenstarteram 24. Februar 2014 um 17:21

Momentan fahre ich einen F07, der im Juli aus dem Leasing ausläuft.

Hat jemand in solcher Situation das Auto übernommen? Wie war der preis? Wurde der kalkulatorische Restwert aus dem Leasing verwendet oder aber ein anderer Preis ausgehandelt?

VDIV

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16 Antworten
am 24. Februar 2014 um 17:50

Dann solltest du mal ein paar Eckdaten mitteilen. Somit wäre eine Einschätzung wohl erst möglich. Aber jetzt mal ehrlich, der Restwert ist ja meistens zu gunsten der Rate hoch, da wird eine Übernahme i.d.R. nicht attraktiv.

Anosnten kannst du, wenn du den Restwert und die offenen Raten tilgst, den Wagen jederzeit übernehmen. Zum Andienungrecht solltest du aber nochmal im Vertrag nachschauen.

Meinen vorletzten Wagen habe ich 2010 aus dem KM-Leasing gekauft, damals lief es ja im Handel nicht so gut und der tatsächliche Preis war ca. 20% unter dem Restwert im Vertrag. Das kann aber auch daran gelegen haben, dass der ausliefernde Händler insolvent war und ein Händler aus dem Nachbargebiet den Vertrag "übernommen" hatte.

Beim 535d war es uninteressant den Wagen zu übernehmen. Der Restwert war zu hoch und ich habe kein Angebot bekommen.

Themenstarteram 24. Februar 2014 um 18:57

Händler ist solvent - Procar.

Restwert kalkulatorisch rund 43.250 EUR - kommt auch hin, da der LP seinerzeit rund 83.000 EUR war.

Bei 39.000 EUR würde ich sofort übernehmen. Bei mehr als der Restwert auf keinen Fall.

Wobei "übernehmen" eine Zielratenfinanzierung bedeutet.

Beim kalkulatorischen Restwert und der gewünschten Anzahlung wurde mir heute eine Rate genannt (unverbindlich natürlich), die noch über dem Wunschrahmen liegt, aber durchaus ansehnlich wäre.

Daher eben meine Frage, ob ich trotzt des kalkulatorischen Restwerts verhandeln kann. Wenn dem so ist, ergibt sich der große Vorteil für mich, dass keine Endabrechnung dann stattfinden würde.

am 24. Februar 2014 um 19:13

Na dann verhandel doch mal. Und wenn du einen zusätzlichen Vorteil in der nicht stattfindenden Endabrechnung siehts, ist das ja ein ein zusätzlicher Kostenaspekt, welcher in Abzug gebracht werden kann.

am 24. Februar 2014 um 19:17

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Händler ist solvent - Procar.

Du meinst wieder solvent ... ;) (Dank des israelischen Großinvestors ...)

Grüße

Der Chaosmanager

Themenstarteram 24. Februar 2014 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Händler ist solvent - Procar.

Du meinst wieder solvent ... ;) (Dank des israelischen Großinvestors ...)

Grüße

Der Chaosmanager

Wusste ich nix von.

Mein Traum-Laden ist das nicht.

Aber den GT bekam ich dort damals zu Traum-Konditionen, da war mir der Händler egal.

Jetzt geht es mir auch nicht anders...

Kann ich den GT bei einem anderen Händler auslösen? Oder muss ich das bei dem ursprünglichen Verkäufer tun?

am 24. Februar 2014 um 20:29

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Kann ich den GT bei einem anderen Händler auslösen? Oder muss ich das bei dem ursprünglichen Verkäufer tun?

M. W. musst Du zum Händler, der den LV mit Dir abgeschlossen hat.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 24. Februar 2014 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Kann ich den GT bei einem anderen Händler auslösen? Oder muss ich das bei dem ursprünglichen Verkäufer tun?

M. W. musst Du zum Händler, der den LV mit Dir abgeschlossen hat.

Gruß

Der Chaosmanager

Dann wird das doch Procar in israelischer Hand...

am 24. Februar 2014 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Kann ich den GT bei einem anderen Händler auslösen? Oder muss ich das bei dem ursprünglichen Verkäufer tun?

M. W. musst Du zum Händler, der den LV mit Dir abgeschlossen hat.

Gruß

Der Chaosmanager

Zumindest bei Folgegeschäften ist das nicht mehr der Fall. Es bedarf auch nicht mal mehr einer Freigabe. Wie es sich bei einem ausschließlichen Kauf verhält ist fraglich. Gerade die Preisverhandlung gibt bei einem weiteren Händler wohl auch keinen Sinn...

am 24. Februar 2014 um 21:06

Zitat:

Original geschrieben von Maybal

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

M. W. musst Du zum Händler, der den LV mit Dir abgeschlossen hat.

Gruß

Der Chaosmanager

Zumindest bei Folgegeschäften ist das nicht mehr der Fall. Es bedarf auch nicht mal mehr einer Freigabe.

Das ist mir sehr wohl bekannt, weil ich dies auch selbst schon so praktiziert habe.

Ích hatte den Eingangsthread allerdings so verstanden, dass es kein Folgegeschäft gibt, weil der TE das Fahrzeug übernehmen möchte.

 

Zitat:

Wie es sich bei einem ausschließlichen Kauf verhält ist fraglich.

Ist für mich nicht vorstellbar, dass man bei Übernahme aus dem LV zu einem anderen Händler gehen kann. Aber es gibt ja einige BMW-Verkäufer hier auf MT, die sich damit auskennen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von JCzopik

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Du meinst wieder solvent ... ;) (Dank des israelischen Großinvestors ...)

Grüße

Der Chaosmanager

Wusste ich nix von.

Mein Traum-Laden ist das nicht.

Aber den GT bekam ich dort damals zu Traum-Konditionen, da war mir der Händler egal.

Jetzt geht es mir auch nicht anders...

Kann ich den GT bei einem anderen Händler auslösen? Oder muss ich das bei dem ursprünglichen Verkäufer tun?

Gehört das Auto der BMW Leasing muss es jeder BMW Händler zurücknehmen. Ist es ein anderer Leasinganbieter, dann erfolgt die Rückgabe nur dort. Privat leasen wenn es schon ein Gebrauchter ist und wenn nicht die BMW Leasing, würde ich auf keinen Fall privat übernehmen. Das geht gerne nach hinten los, vorallem rechnet sich das Leasing nicht wirklich wenn du Arbeitnehmer bist. Da ist eine Finanzierung eines Jahres oder 3 Jahreswagen ggf. günstiger und wenn du im Jahr nicht mehr als 30.000km bis... runterspulst.

Hau die Kiste weg und hol dir per Finanzierung oder Leasing einen GT als Rückläufer mit Händlergarantie etc.

am 24. Februar 2014 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

 

Gehört das Auto der BMW Leasing muss es jeder BMW Händler zurücknehmen.

Wie würdest Du dann den folgenden Passus der BMW-Leasingverträge in Zusammenhang mit dem o. g. Statement sehen?:

"Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Kundendienstheft, Ausweise) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich beim ausliefernden Händler während dessen Geschäftszeit zurückzugeben."

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

 

Gehört das Auto der BMW Leasing muss es jeder BMW Händler zurücknehmen.

Wie würdest Du dann den folgenden Passus der BMW-Leasingverträge in Zusammenhang mit dem o. g. Statement sehen?:

"Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Kundendienstheft, Ausweise) vom Leasingnehmer auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich beim ausliefernden Händler während dessen Geschäftszeit zurückzugeben."

Gruß

Der Chaosmanager

Super Danke. Ich lese gerade, dass das 2008 geändert wurde. Wenn das Leasing über die BMW Bank ging, war es der BMW Bank egal welcher BMW Händler das Fahrzeug zurückgenommen hat. Ich hatte damals mein Leasingfahrzeug bei einem BMW Händler in der Stadt (München) geleast und nach 3 Jahren bei BMW in Ismaning wieder abgegeben. Da mußte ich keinen Händler fragen ob er nun will oder nicht. Anmerken muss ich aber, dass ich bei dem Händler in Ismaning dann auch ein neues Fahrzeug bestellt hatte...

Offenbar ist das heute auch noch so (seitens BMW Bank), aber ich würde mich dann ggf. mit den Händlern erstmal kurzschliesen und ob die zustimmen.

am 25. Februar 2014 um 9:24

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

 

Ich hatte damals mein Leasingfahrzeug bei einem BMW Händler in der Stadt geleast und nach 3 Jahren bei BMW in Ismaning wieder abgegeben.

Könnte es sein, dass es bei Dir in beiden Fällen die BMW Niederlassung war (zumindest Ismaning ist ja eine NL und kein Händler)?

Meine Information ist tatsächlich, dass nur der ausliefernde Händler das Auto zurücknehmen muss. Ein anderer Händler kann das Auto zurücknehmen, er ist aber nicht dazu verpflichtet. Das hat damit zu tun, dass der ausliefernde Händler sich gegenüber der BMW Bank verpflichtet hat, das Fahrzeug zum Restwert zu übernehmen. Die BMW Bank selbst verwertet die Leasingrückläufer ja nicht.

Ausnahme ist lediglich, wenn ein Anschlussvertrag bei einem anderen Händler abgeschlossen wird, dann wird auch dieser Händler das Auto zurücknehmen.

Gruß

Der Chaosmanager

 

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