1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Erfahrung mit Ückgabe Leasing Fahrzeugen - Seat

Erfahrung mit Ückgabe Leasing Fahrzeugen - Seat

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 5:27

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand seine Erfahrungen mit sich teilen. Bitte verschieben, wenn es im falschen Forum ist.

Ich fahre einen Seat Leon als Firmenwagen, der demnächst nach 2 Jahren zurückgeht. Es gibt ja die Regularien, was akzeptiert wird an Abnutzungen, etc.

Das Auto ist top in Schuss, auch optisch, aber es gibt einen Steinschlag auf der Motorhaube, der nicht ganz rund ist und an einigen Stellen eben diese besagten 2mm Durchmesser überschreitet. Es gibt Stellen, da sind es 2,1 oder 2,2 mm, aber ebenso Stellen, wo es nur 2 mm sind.

Ganz unter uns gesprochen, für mich sind das ganz normale alltägliche Abnutzungserscheinungen, die nicht ausbleiben, wenn knapp 100km am Tag Autobahn gefahren werden. Wenn das Ding neu lackiert wird, kann bei der nächsten Fahrt der Steinschlag schon wieder drinnen sein.

Welche Erfahrungen habt ihr bei derartigen Dingen gemacht bei euren Leasing Händlern?

Eine komplette Lackierung dürfte ohnehin aufgrund dann gegebener Wertsteigerung nicht in Rechnung gestellt werden. In dem Herften mit den Regularien steht auch etwas mit einem "A" für anteilig.

Dann andere Frage; kann mir jemand beantworten, was da anteilig in Rechnung gestellt werden kann bei einem Steinschlag in derart lächerlicher Größe; 100, 200, 500 Euro ?

Danke und schöne Grüße.

Stefan

Beste Antwort im Thema

Verstehe ich das richtig? Du bist Angestellter und hast Angst, dass du für einen Steinschlag am Firmenwagen zahlen musst?!

Was hast du damit zu tun? Vorausgesetzt du gehst grundsätzlich pfleglich mit dem Auto um kann dir der AG doch gar nichts. Welcher AN haftet denn für Verschleiß oder Schäden am Firmenwagen? Oder was hast du für einen dubiosen Vertrag unterschrieben?

Leute gibt's... *Kopfschüttel*

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Wenn Du Diskussionen vermeiden willst, lass es per Smartrepair vorher machen. Sollte bei einem Steinschlag unter 100 EUR sein.

Bei mir war es ein fetter Kratzer, der definitiv nicht so durchgegangen wäre. Hat mich 120 EUR gekostet = keine Beanstandungen bei der Rückgabe.

Man kann natürlich auch pokern und auf die Tagesform des Mitarbeiters bei der Rückgabe hoffen :-)

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 6:02

Hm, der Wagen geht nicht direkt zum Händler. Der geht jetzt nach 2 Jahren zum Händler wegen einem Minderwertgutachten. Ein paar Tage später gibt es in der Firma eine Übergabe.

Der Wagen wird dann noch 1 Jahr von einem anderen Kollegen gefahren. Endgültig zurück geht er letztlich nach 3 Jahren.

Es wäre halt interessant zu wissen, was anteilig bei einem Steinschlag in Rechnung gestellt werden darf bzw. ob im Nachhinein das Ganze auch noch mit Smartrepair gemacht werden kann.

Denke mal wenn Firmenintern eine Übergabe stattfindet wird es eher möglich sein zur Nachbesserung.

Sprich: Minderwertgutachten sagt: Steinschlag zu groß - Würde 500.- Kosten. - Hast dann eher die Möglichkeit zu sagen: Gut das laß ich prof. mittels Smart Repair machen und Kollege übernimmt dann einen Einwandfreien Wagen.

Übergabe findet ja erst einige Tage später statt.

Wenn die kleinen Steinschläge nicht geltend gemacht werden dann ist auch alles gut!

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 6:32

Wie läuft das denn generell, wenn jemand mehrere kleinere Schäden hat? Da kommen ja dann schnell Kosten von mehreren Tausend Euro zusammen. Dann kann dich so ein Firmenwagen ja ruinieren und ist kein Vorteil mehr, sondern ein grober Nachteil.

Aber wenn die Lackierung der kompletten Motorhaube 500 Euro kostet, dürfen mir ja keine 500 Euro berechnet werden; da sich der Leasingeber ja dann unrechtmäßig bereichern würde.

Gibt es da keine festen Schlüssel, inwieweit so etwas maximal anteilig berechnet werden darf?

Verstehe ich das richtig? Du bist Angestellter und hast Angst, dass du für einen Steinschlag am Firmenwagen zahlen musst?!

Was hast du damit zu tun? Vorausgesetzt du gehst grundsätzlich pfleglich mit dem Auto um kann dir der AG doch gar nichts. Welcher AN haftet denn für Verschleiß oder Schäden am Firmenwagen? Oder was hast du für einen dubiosen Vertrag unterschrieben?

Leute gibt's... *Kopfschüttel*

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 8:58

Hallo Thinky123,

das mit pfleglichem normalen Gebrauch steht in dem Vertrag, aber vom Leasingeber, sprich dem Autohändler gibt es so ein Heftchen, dass eben Steinschläge nicht größer als diese 2mmsein dürfen.

am 20. Juli 2017 um 9:05

Zitat:

@stefan_1304 schrieb am 20. Juli 2017 um 10:58:32 Uhr:

Hallo Thinky123,

das mit pfleglichem normalen Gebrauch steht in dem Vertrag, aber vom Leasingeber, sprich dem Autohändler gibt es so ein Heftchen, dass eben Steinschläge nicht größer als diese 2mmsein dürfen.

Ja, aber das ist doch eine Angelegenheit zwischen Deinem AG und dem Leasinggeber, mit der Du im Normalfall gar nichts zu tun hast.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 9:10

Also brauche ich mir da keine Gedanken machen, dass der AG da Kosten auf mich umlegen könnte am Ende?

Ich meine das Auto hat sonst außer kleineren Steinschlägen gar keine Gebrauchsspuren nach 32 000 km; nix an den Einstiegsleisten, an der Türen, den Felgen. Es ist sonst alles wie neu und eben nur dieser eine blöde Steinschlag der aus der Reihe fällt.

Ich habe nur "Angst" weil ich ja gekündigt habe und den Wagen ansonsten ja noch ein weiteres Jahr gefahren hätte. Nicht dass da böses Blut fließt und die Kosten am Ende auf mich umlegen wollen.

am 20. Juli 2017 um 9:17

Zitat:

@stefan_1304 schrieb am 20. Juli 2017 um 11:10:57 Uhr:

 

Ich habe nur "Angst" weil ich ja gekündigt habe und den Wagen ansonsten ja noch ein weiteres Jahr gefahren hätte. Nicht dass da böses Blut fließt und die Kosten am Ende auf mich umlegen wollen.

Ich habe in meinem Berufsleben auch schon das eine und andere Mal gekündigt - da ist aber noch nie "böses Blut" geflossen, die Trennung verlief stets fair und respektvoll.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 11:01

Ich hatte auch in der "wenn" Form geschrieben. Es gibt viele Firmen in unserer Wirtschaft, so dass sich da wohl auch nur schwer eine pauschale Aussage treffen lassen dürfte ;-)

Primär geht es mir nur darum, dass ich nicht wegen einem läppischen Steinschlag von 2,2 mm Größe zur Kasse gebeten werde....

 

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 20. Juli 2017 um 11:17:04 Uhr:

Zitat:

@stefan_1304 schrieb am 20. Juli 2017 um 11:10:57 Uhr:

 

Ich habe nur "Angst" weil ich ja gekündigt habe und den Wagen ansonsten ja noch ein weiteres Jahr gefahren hätte. Nicht dass da böses Blut fließt und die Kosten am Ende auf mich umlegen wollen.

Ich habe in meinem Berufsleben auch schon das eine und andere Mal gekündigt - da ist aber noch nie "böses Blut" geflossen, die Trennung verlief stets fair und respektvoll.

Gruß

Der Chaosmanager

Hallo,

zu Deiner Fage kann ich aus meiner täglichen Arbeit wie folgt Stellung nehmen:

1. Nein, Du haftest nicht, weil ( nach regelmäßiger Rechtssprechung durch das Bundesarbeitsgericht) die Teilnahme am Strassenverkehr grundsätzlich eine Gefährdungslage an sich darstellt. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist demnach gefahrengeneigt. Bei einem Unfall, bzw. einer Beschädigung muss zuerst gefragt werden, ob Dir eine Mitverschulden an dem Unfall / Beschädigung zuzurechnen ist.

Beispiel: Du nimmst eine Abkürzung durch eine Baustelle, die für den Durchgangsverkehr gesperrt ist, oder: Du machst ein illegales Wettrennen in einer Kiesgrube.

Hier ist klar: Du hättest gegen eindeutige gesetzliche Regelungen verstoßen und dadurch den Unfall / Beschädigung herbeigeführt.

Beschädigungen am Fahrzeug sind nicht ausbleibende Folgen der KFZ- Nutzung.

Bei Ausübung einer Sorgfalt im allg. notwendigem, situationsangepasstem und gewöhnlichem Umfang bei Führen des KFZ können Schäden dennoch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Für diese Schäden haftet der AG vollumfänglich.

Nur wenn Dir eine mind. mittlere Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, bist Du in einer Teilhaftung.

Dies wäre also der Fall, wenn ein Kieslaster Kies verliert und Du dennoch bewusst mit dem Wagen sehr dicht auffährst und so die Steinschläge provozierst. Das muss aber nicht nur behauptet, sondern bewiesen werden.

2. Die unsinnigste Idee wäre es, stillschweigend die Dellen beseitigen zu lassen, ohne dies mit dem AG abzusprechen.

Stell Dir nur mal vor, die Reparatur geht schief, das Fahrzeug wird bei Reparatur beschädigt o.a.. Dann musst Du Deinem AG erklären, wieso Du eine verbeulte Motorhaube hast. Das wäre dann eine grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Fahrzeug. Somit würdest Du für den ganzen Schaden haften.

Zudem würde ich mich schon fragen, warum mein Mitarbeiter heimlich das Fahrzeug reparieren lässt. Steckt da vielleicht viel mehr dahinter? Offenheit und Ehrlichkeit sieht anders für mich aus.

Mach erst mal die Übergabe und dann kannst Du immer noch reagieren. Nur keine Katzen scheu machen.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 12:17

Hallo Asphalthoppler,

vielen Dank für deine Zeit und Mühe und die entsprechende ausführliche Antwort.

Das genügt mir schon als Antwort, danke dir. Selbst hätte ich da eh keine Experimente gewagt a la Lackstift, etc. Da fehlt es mir ohnehin an der nötigen Feinmotorik :-)

Mich hat eben nur das Heftchen stutzig gemacht, was es vom Händler gegeben hatte mit den 2 mm, etc...

Solange du als Privatperson kein Vertragspartner der Leasinggesellschaft bist - abwarten und nichts tun.

 

Übrigens:

Sogar bei selbst verschuldeten Unfall Totalschaden kann der AG maximal die Höhe der üblichen Selbstbeteiligung einer Vollkasko von dir verlangen.

Themenstarteram 21. Juli 2017 um 6:47

Nein, ich habe nur eine Vereinbarung der Firma zur Nutzung des Wagens unterschrieben.

Da ist geregelt, dass z.B. Teilkasko SB150 und Vollkasko SB500 sind.

Beim Punkt Rückgabe des Wagens ist geschrieben:

"Bei Rückgabe des Auslauffahrzeuges ist ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Kosten aufgrund von Pflegemängeln etc. sind vom Mitarbeiter zu tragen.

Ein Pflegemangel ist ja in keinster Weise gegeben bei einem Steinschlag und mitunter ist die Klausel sowieso komplett hinfällig aufgrund des verwendeten "etc."; aber da kann ich nur spekulieren.

 

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 21. Juli 2017 um 08:39:55 Uhr:

Solange du als Privatperson kein Vertragspartner der Leasinggesellschaft bist - abwarten und nichts tun.

Übrigens:

Sogar bei selbst verschuldeten Unfall Totalschaden kann der AG maximal die Höhe der üblichen Selbstbeteiligung einer Vollkasko von dir verlangen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen