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Erfahrung mit Urlaubsreisen + Kroatien als Fahranfänger + Einreise nicht erlaubt mit E36 über 75KW

Themenstarteram 26. Juli 2008 um 17:08

Wisst ihr was über die Einreise bestimmungen für Fahranfänger mit Autos die mehr als 75KW haben ,....zudem dürfen Fahranfänger laut Geltendem Recht nicht von 22-5 Uhr fahren?!

Wird das denn verfolgt von der örtlichen Polizei?!

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

davon weiss ich leider nix, ich weiss nur, das Personen bis 24 Jahre langsamer fahren müssen:

Cool... gesetzlich vorgeschriebene Verkehrshindernisse... :D

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21 Antworten

davon weiss ich leider nix, ich weiss nur, das Personen bis 24 Jahre langsamer fahren müssen:

Landstrasse: 80 statt 90

Schnellstrasse: 100 statt 110

Autobahn: 120 statt 130

Von der Leistungsbegrenzung hab ich jetzt nix gefunden.

Tipp: Frag mal beim ADAC nach, die können Dir da sicher Auskunft geben.

ich war unten mit 20, hierzulande Probezeit und 103kW...hab noch nie was davon gehört...

woher hast du diese Info mit der Leistungsbeschränkung für Anfänger in Kroatien? Im Netz steht absolut nichts darüber 

Schulbusse dürfen beim Ein- und Aussteigen von Fahrgästen nicht überholt werden

Linienbusse haben Vorrang beim Einfädeln.

Schienenfahrzeuge haben Vorrang.

Esmuss während des gesamten Überholvorganges geblinkt werden.

 

Verwendung von Spikesreifen ist verboten.

ein Set Reservelampen ist mitzuführen.

Reservesprit darf weder ein- noch ausgeführt werden.

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Seit 20.08.04 auch tagsüber Abblendlicht

0,0 Promillegrenze

 

Das hab ich dazu gefunden...

Zu besonderen regeln bei Fahranfängern kann ich nix sagen...

Gruß

 

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 9:14

So danke erstmal für die Antworten ;)

 

Hab die Infos von meinem Reisekatalog (Rückseiten)

und von :

http://www.kroatien-idriva.de/kroatien/tipps_infos.html

wenn ich verlinken darf ^^

 

dort lautet es:

Für Personen, die die Führerscheinprüfung abgelegt haben (Fahranfänger), beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb der ersten zwei Jahre nach Aushändigung des Führerscheines: 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Kraftfahr- und Schnellstraßen, 80 km/h auf allen anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Außerdem dürfen diese Personen keine Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung über 75 kW bzw. Motorräder über 25 kW führen. In der Zeit von 23.00 und 05.00 Uhr dürfen diese Personen Kraftfahrzeuge nur in Begleitung von Personen führen, die mindestens 25 Jahre alt sind und nicht einem Fahrverbot unterliegen.

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

davon weiss ich leider nix, ich weiss nur, das Personen bis 24 Jahre langsamer fahren müssen:

Cool... gesetzlich vorgeschriebene Verkehrshindernisse... :D

am 27. Juli 2008 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

davon weiss ich leider nix, ich weiss nur, das Personen bis 24 Jahre langsamer fahren müssen:

Cool... gesetzlich vorgeschriebene Verkehrshindernisse... :D

Gibt's hier auch... Roller mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sowas vor dir auf der Landstraße macht richtig Laune...

Zitat:

Original geschrieben von digooless

Zitat:

Original geschrieben von FlashbackFM

 

 

Cool... gesetzlich vorgeschriebene Verkehrshindernisse... :D

Gibt's hier auch... Roller mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Sowas vor dir auf der Landstraße macht richtig Laune...

das hat aber nichts mit dem Alter der Fahrer zu tun. 50ccm-Roller sind eben in D nur bis 45km/h,vereinzelt bis 50km/h (ganz wenige aus DDR-Zeit sogar 60km/h) zugelassen

Themenstarteram 27. Juli 2008 um 16:58

sonst keiner eine Erfahrung?!

Vielleicht einen anderen Zielort wählen :D

Themenstarteram 28. Juli 2008 um 19:21

Ham doch schon gebucht :D ... Ne wir probierens einfach ,.. wird schon klar gehn :D .... ich berichte dann ;)

Dann viel Glück ;)

Kann es ein, dass diese KW-Begrenzung nur für Kroaten selber gilt?

Ich kann doch niemanden vorschreiben, dass auto mit welchem er unterwegs ist an der landesgrenze stehen zu lassen und die restliche Reise zu Fuß zurückzulegen?!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Kann es ein, dass diese KW-Begrenzung nur für Kroaten selber gilt?

Ich kann doch niemanden vorschreiben, dass auto mit welchem er unterwegs ist an der landesgrenze stehen zu lassen und die restliche Reise zu Fuß zurückzulegen?!

Klingt logisch .... ich würd da einfach mal beim ADAC nachfragen, wie schon oben geschrieben.

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