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Erfahrungen bei der Fahrzeugrückgabe an den Händler

Volvo V70 3 (B)
Themenstarteram 23. April 2016 um 19:03

Ich hab leider keine,

darum würde ich mich freuen über Erfahrungswerte und Tips was zu beachten ist.

Beste Antwort im Thema

Stellt den Sekt kalt!

Gruss

109 weitere Antworten
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Um was geht es denn? Wandlung?

Stellt den Sekt kalt!

Gruss

...die Chips stehen bereit.

VG

Verdeboreale

Ich habe mir Erdnussflips und ein kaltes Bier hingestellt.

Rest China Essen mit Sweet Chili Sauce und Mezzo Mix ??

Rückgabe bei gerichtlich gezwungenem Rücktritt vom Kaufvertrag (in Österreich wohl auch weiterhin Wandlung) und einfache Standard-Leasingrückgabe dürfte nicht vergleicbbar sein. ;)

Themenstarteram 24. April 2016 um 5:36

Das mit dem Sekt kalt stellen hab ich mal gemacht.

Man soll das freudige Ereignis ja auch entsprechend begießen können. :D

Der aktuelle Stand ist, dass der Volvo Händler wieder verloren hat.

Laut Gericht ist gegen den letzten Entscheid keine ordentliche Revision mehr zulässig.

Deswegen hoffe ich, dass das mit der Rückgabe bald klappen wird.

Inwiefern sich die von einer Leasingrückgabe unterscheidet, weiß ich nicht, da ich weder mit normalen noch mit Leasingrückgaben Erfahrung habe.

Kann mir aber gut vorstellen, dass es da Parallelen gibt.

Muss man Vorwissen haben, um hier mit diskutieren zu können? Geht's nun um eine Wandlung?

Na warum fragst du dann? Somit kannst du uns ja bald erzählen wie das geht.

Gibt hier sicher viele die sich auf den Moment freuen.

Themenstarteram 24. April 2016 um 9:04

Die Schampusfraktion sicher!

Für die Sekundaranalphabeten hier nochmal: Ich habe keine Erfahrung mit Rückgaben und würde gerne wissen was mich da erwarten kann.

Themenstarteram 24. April 2016 um 9:08

Zitat:

@LKOS schrieb am 24. April 2016 um 09:03:53 Uhr:

Muss man Vorwissen haben, um hier mit diskutieren zu können? Geht's nun um eine Wandlung?

Eigentlich nicht. Ich bin ja kein Jurist und kann das nicht so genau beurteilen wie das in DE nun genau heißt.

Aber im Grunde ist es sowas wie eine Wandlung.

Ein Hinweis noch - bitte keine Rechtsberatung oder was für die Moderation danach aussehen könnte.

Einfach nur praktische Erfahrungen mit Fahrzeugrückgaben und worauf man dabei achten muss, damit alles gut über die Bühne geht.

Mach das Auto richtig sauber und stell es hin.....

Glaub mir, hier freuen sich ganz viele, das es bei Dir endlich geklappt hat. Und bitte jetzt keine Kaufberatung beginnen....., wir sind uns doch alle einig, das Volvos Nichts für Dich sind.....viel zu gefährlich und für Dich auch viel zu anspruchslos....

KUM

Hey, das Wetter ist nicht schön heute und ich freue mich auf einen gemütlichen Sonntag mit Blick hin- und wieder ins Interweb. Deshalb hier mein "Öl ins Feuer": Tee und Kekse stehen bereit :D

Ich unterstelle ähnliches Recht in Österreich - es geht also vermutlich um den Themenkreis "Berechnung der Nutzungsentschädigung" Klick

Möge der dilettantische Austausch von Ansichten, Mutmaßungen und Gehässigkeiten beginnen!

@LKOS: das Vorwissen holst du dir am besten über die Funktion "Beiträge des Forumsmitgliedes GRURU lesen", um zu verstehen, wie dieser regelmäßig den Blutdruck der anderen nach oben treibt :)

Grüße, Cesiebzig

Zitat:

@cesiebzig schrieb am 24. April 2016 um 11:38:00 Uhr:

Möge der dilettantische Austausch von Ansichten, Mutmaßungen und Gehässigkeiten beginnen!

Einspruch. Freuen wir uns, dass dieses Thema hoffentlich bald erledigt ist.

Wenn Dir nach Gehässigkeiten ist such Dir doch bitte ein passendes Forum außerhalb vom Volvo-Forum. Oder tausch Dich per PN aus.

Danke.

Gruß

Hagelschaden

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