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Erfahrungen BMW-Leasing bei Diebstahl
Wir sind ein kleineres Unternehmen und "hatten" einen unserer Firmenwagen bei BMW-Leasing geleast. Wir mussten dieses Fahrzeug selber versichern und haben eine recht teuere Versicherung ausgewählt, mit 24 Monaten Neuwagenersatz. Zugelassen ist das Fahrzeug auf unser Unternehmen.
Das Auto wurde mit etwa 12 Monaten gestohlen.
Die Versicherung erstattet den Wert des Neuwagens, der Restwert bei der BMW Leasing ist etwa € 13k niedriger. Den Zeitwert stellte uns die Leasing-Gesellschaft auch in Rechnung. Leider hat die Versicherung den gesamten Betrag zunächst an BMW überwiesen.
Wem steht die Differenz zu? Uns, da wir die teuere Versicherung abgeschlossen haben, oder der BMW Leasing?
Stand der Dinge: Die BMW-Leasing fährt alle rechtlichen Geschütze aus und behält die € 13k ein. Rechtlich wohl eine Grauzone. Uns wurde auch nicht wenigstens ein Teil angeboten, zur Kompensation der teueren Versicherung.
Unsere Bitte um eine einvernehmliche Lösung wurde von der Geschäftsleitung mit einem Dreizeiler abgebügelt.
Mein Rechtsempfinden ist auf jeden Fall deutlich gestört.
Daher mein Rat: Entweder inklusive Versicherung leasen oder nur den Mindestschutz nehmen. Jeder Euro mehr sponsert den Leasinggeber.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
OT: BeIm Thema Privatleasing scheiden sich seit jeher die Geister. Mein kurzer, bescheidener "Senf":
Ich investiere mein Ek lieber in Vermoegensgegenstaende mit WERTSTEIGERUNGSPOTENTIAL. Bei Dingen, die sicher einem Werteverzeher unterliegen, bekommt von mir derjenige den Zuschlag, der mir den geringsten Verlust fürs gewuenschte Produkt verspricht (Unwesentliche Dinge ausgenommen)...
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42 Antworten
... wenn die Leasinggesellschaft nun der Überzeugung ist den Wert für ein Neufahrzeug einstreichen zu können, dann würde ich sie mal auffordern die erhaltenen Leasingraten zurückzuerstatten.
Ich muss gestehen mich mit der rechtlichen Grundlage nicht beschäftigt zu haben, jedoch bin ich schon der Überzeugung, dass der Mehrerlös Euch als Versicherungsnehmer zusteht, denn für die Leasinggesellschaft würde jetzt eine deutlich Überkompensation beim Geschäft entstehen und dies ist sicherlich rechtlich nicht durchzuhalten.
Bitte berichte mal wie es ausgegangen ist, denn aufgrund meines abgeschlossenen Tarifs kann mir sowwas u.U. auch passieren...
Beste Grüße
rechtsanwalt einschalten!!!!!!!
Die Geschäftsleitung der BMW-Leasing hat sich in der kurzen Anwort direkt auf das Kleingedruckte und einen Präzedenzfall (durch alle Instanzen) berufen. Wir haben das durch unseren Anwalt prüfen lassen er sieht rechtliche Schritte für sehr aussichtslos.
Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen sind leider unterschiedliche paar Schuhe.
Trotzdem fühle ich mich arg verschauckelt und sehr unseriös behandelt. Ich hätte zumindest eine 50:50-Lösung erwartet.
Unsere Versicherung hält die Rechtslage nicht für 100% eindeutig und spricht für uns bei BMW vor. Ob es etwas bringt? Ich werde berichten.
By the way, wir haben noch 3 weitere Wagen bei der BMW-Leasing. Scheint aber ein eher geringes "Drohpotential" zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von TMD
Die Geschäftsleitung der BMW-Leasing hat sich in der kurzen Anwort direkt auf das Kleingedruckte und einen Präzedenzfall (durch alle Instanzen) berufen. Wir haben das durch unseren Anwalt prüfen lassen er sieht rechtliche Schritte für sehr aussichtslos.
...dann weißt Du ja schon alles und ich kann mir meinen Link sparen.
Zitat:
Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen sind leider unterschiedliche paar Schuhe.
...das ist wohl auch hier jedem klar.
Und dass wir alle auf Deiner Seite sind wohl auch, aber leider nützt es in diesem Fall Dir und später uns überhaupt nixxxx.
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von RolandHB1
... wenn die Leasinggesellschaft nun der Überzeugung ist den Wert für ein Neufahrzeug einstreichen zu können, dann würde ich sie mal auffordern die erhaltenen Leasingraten zurückzuerstatten.
Sofort einen (neuen) Anwalt einschalten! Oben steht das Argument. Es ist die Frage zu klären, wer wem wieviel schuldet. Zwischen BMW und Dir ist es genau bezifferbar genäß Leasingvertrag. Das andere Rechtsgeschäft Du - Versicherung ist unstrittig. BMW ist m.E. nach §812 BGB "ungerechtfertigt bereichert". Die Versicherung hätte nicht an BMW zahlen dürfen, sondern schuldbefreiend nur an Dich. Und Du dann an BMW. Have fun! Und kauft/finanziert besser Eure Autos, Leasing hat keine Zukunft.
Zitat:
Original geschrieben von Amaryllis21
Die Versicherung hätte nicht an BMW zahlen dürfen...
...macht sie aber, weil sie im Regelfall an den Eigentümer des Objektes zahlt und nicht an den VN, der im Antrag bei Finanzierungsart: Leasing angegeben hat.
Hier sehe ich auch das eigentliche Problem.
Am besten diese auch gleich mit ins Boot nehmen. Dabei: [have fun]².
Gruß Micha
Hallo ins Forum,
wenn man bei "seiner" Autoversicherung angegeben hat, dass das Auto fremdfinanziert oder geleast ist, erstattet die Versicherung immer an die finanzierende Bank oder die Leasinggesellschaft, und zwar den Betrag lt. Vertrag, in diesem Fall den Neuwert.
Die Leasinggesellschaft besteht i. d. R. auch auf diesen "Versicherungsnachweis".
Fakt 1: Die eigene Versicherung hat erst einmal mit schuldbefreiender Wirkung an die Leasinggesellschaft gezahlt.
Im Leasingvertrag steht darüber hinaus -im Kleingedruckten-, dass die Leasinggesellschaft ALLE ENTSCHÄDIGUNG VON DER VERSICHERUNG im Versicherungsfall erhält. Sollte dieser Betrag unterhalb der Schlußrate zzgl. der noch weiteren -bisher laufenden- Raten sein, so haftet dafür der LEasingnehmner.
Fakt 2: DIe Leasinggesellschaft ist im Recht. Der Leasingnehmer hat diese Vereinbarung so unterschrieben.
"ungerechte" Grüße ins Forum
Jaglaxy
Die GAP Deckung der Versicherung wird sowieso nicht benötigt, da diese über die gesamte Laufzeit bei allen BMW Leasingverträgen inklusive ist. So steht es auch in meinem Vetrag.
Dann stellt sich wohl weniger die Frage nach einem "frechen" Verhalten der Leasinggesellschaft, die anscheinend rechtlicht und wirtschaftlich korrekt gehandelt hat.
In Frage stellen könnte man aber, warum ein Unternehmen die Überversicherung eines Leasingfahrzeuges beauftragt und bezahlt.
Zitat:
Original geschrieben von MarkOW
Die GAP Deckung der Versicherung wird sowieso nicht benötigt...
...dann solltest Du Dir mal ganz in Ruhe das Kleingedruckte im LV durchlesen, was die GAP angeht und evtl nochmal über Deinen obigen Satz nachdenken.
Gruß Micha
... es gibt aber wohl verschiedene Varianten der Leasingverträge.
Bei mir ist die GAP-Deckung im Vertrag inkludiert, d.h. das Differenzrisiko trägt der Leasinggeber also die BMW-Bank.
Es kann sicherlich sein, dass auch andere Regelungen getroffen werden können - aber bei meinem Privat-Leasingvertrag mit KM-Abrechnung sind die Regelungen der Differenzsumme zu Lasten der BMW-Bank geregelt.
Beste Grüße
Kaufen ist besser als leasen. Ist nun mal so. Mit ..allen Vor- und Nachteilen.
Begreift es endlich in dieser Ex und Hop - Gesellschaft.
Erst dann kannst Du lösen und binden wie Du willst, und nicht, wie andere (Kleingedrucktes) es Dir vorschreiben.
radster
Ich kenne aber kein Unternehmen, welches Fahrzeuge kauft. Höchstens ein voll eigenfinanziertes Familien-Unternehmen, aber da kenne ich nur ganz ganz wenige. Selbst die Bundeswehr und die Polizei leasen mittlerweile. Leasing ist für mittelständische Unternehmen mit nennenswerter Fremdfinanzierung eben viel bilanzverträglicher. Vor BMW-Leasing waren wir bei der ALD. Dort hatten wir Full-Service-Leasing auf km-Basis. Da hat man weder mit wirtschaftlichem oder technischem Risiko, noch mit Versicherungen etc. zu tun. Man zahlt monatlich eine Gebühr und das wars. Für ein Unternehmen absolut kalkulierbar und risikofrei. Für die Gebühr werden einem viele Probleme und Arbeit mit den Fahrzeugen abgenommen. Geld verdienten wir schließlich mit etwas anderem. Ich habe auch kein Problem, dass man für die Leistung dieser Unternehmen etwas zahlt. Nur habe ich ein Problem damit, wenn man nicht partnerschaftlich miteinander umgeht und bei der ersten Gelegenheit über den Tisch gezogen wird. In einer seriösen Geschäftsbeziehung erwarte ich konstruktive Zusammenarbeit, die immer auf Geben und Nehmen beruht. So agiere ich zumindest.
Als Einzelunternehmer ohne externe Berichtspflichten würde ich natürlich auch kaufen und nicht leasen. Aber es geht leider nicht immer nach wirtschaftlicher Sinnhaftigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von radster
Kaufen ist besser als leasen. Ist nun mal so. Mit ..allen Vor- und Nachteilen.
Begreift es endlich in dieser Ex und Hop - Gesellschaft.
Erst dann kannst Du lösen und binden wie Du willst, und nicht, wie andere (Kleingedrucktes) es Dir vorschreiben.
radster
Im Privatbereich mag das zutreffen,im Geschäftsbereich macht Leasing durchaus Sinn.