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Erfahrungen mit der VHV-Versicherung

Themenstarteram 29. Juni 2006 um 13:46

Hallo,

ein Bekannter von mir hat einen ziemlichen Zoff mit der VHV-Versicherung, die wollen einen Einbruchschaden (es wurden auch Gegenstände entwendet) nicht regulieren, da die VHV der Ansicht ist, das Fahrzeug wäre "stümperhaft"aufgebrochen worden,d. h., das wären keine Profis gewesen, und der somit entstandene Schaden (2 neue Türen und 1 CD-Radio und Mittelkonsole-Fahrzeug BMW 323i Bj. 99) wäre somit nicht regulierfähig. Bei einer gesonderten telefonischen Anfrage wurde vom entsprechenden Sachbearbeiter dann behauptet, das der Einbruch fingiert gewesen sei.

Mein Bekannter hat die Sache nun seinem Anwalt übergeben.

Ich persönlich finde die Unterstellung des Sachbearbeiters eine ziemliche Frechheit.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit der VHV ?

Gruß!

Stefan

Beste Antwort im Thema

Da melden sich genau die Richtigen zu den Nettiquetten :rolleyes: .

Der vielfachverbannte Christian wagt es doch tatsächlich zu diesem Thema überhaupt aus dem Loch zu krabbeln und der Nutzer gammoncrack muss a) da natürlich auch noch was zu sagen und ist b) selbstverständlich auch immer sehr nett, freundlich und zuvorkommend :rolleyes:.

Meine Güte - da melden sich ausgerechnet Menschen, die anscheinend keinen Spiegel oder sonstige Fähigkeit zur Selbstreflexion haben.

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Gibt es eine polizeiliche Meldung?

Wenn ja:

Gibt das polizeiliche Ermittlungsverfahren einen Hinweis auf einen versuchten Versicherungsbetrug?

Stümperhaft bricht fast jeder Junkie ein Auto auf.

Die VHV darf wie jeder Versicherer darüber nachdenken, die Sache untersuchen, aber sie muss Beweise vorlegen.

Ohne die geht sie baden.

Der Weg zum RA ist zu empfehlen.

am 29. Juni 2006 um 17:53

Bei mir wurde vor ~3 Jahren das Dreiecksfenster der hinteren Seitenscheibe eingeschlagen, die Tür von innen geöffnet und einige Dinge entwendet.

Beim Einschlagen der Scheibe wurde der Lack der Tür beschädigt.

Nach Meldung bei der VHV zahlte diese anstandslos die Reparatur- bzw. Lackierkosten (inkl. "Notdienst-Zuschlag") für die Tür. Zusätzlich noch auf Kulanzbasis das Beilackieren des Seitenteils um Farbunterschiede auszugleichen.

Ich kann mich also nur positiv über die VHV äussern.

Natürlich hatte ich den Schaden sofort polizeilich protokollieren lassen.

Hallo Stefan,

Zitat:

Ich persönlich finde die Unterstellung des Sachbearbeiters eine ziemliche Frechheit.

Würde ich auch so sehen, vorausgesetzt diese Aussage wurde auch wirklich so über das Telefon getroffen (Wobei ich nicht behaupten will, das das nicht so war).

Allerdings gehe ich davon aus, dass die VHV eine solche Behauptung, welche ja immerhin den Vorwurf einer Straftat darstellt, nicht einfach so trifft.

Lässt sich allerdings anhand der polizeilichen Ermittlungsakte und/oder des Gutachtens auf einen solchen Umstand schliessen, wäre der Versicherer berechtigt die Erstattung zu verweigern und den Anspruchsteller möglicher weise noch strafrechlich zu belangen.

Allein das "stümperhafte" Aufbrechen berechtigt nicht zu einer solchen Unterstellung und somit würde ich mich auch gegen die Behauptung (fingierter Schaden) wehren.

Geht die Sache letzten Endes vor Gericht und der Versicherer bekommt Recht, könnte Dein Bekannter allerdings ein ernsthaftes Problem haben.

Zitat:

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen mit der VHV ?

Ich selbst arbeite seit 13 Jahren unter anderem auch mit der VHV zusammen. Wie bei allen anderen Versicherern gibt es auch hier gelegentlich mal Probleme u.a. auch durch übereifrige Sachbearbeiter.

Aber ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine solche Behauptung erfunden wird um die Regulierung des Schadens zu verweigern. Eine solche Behauptung muss durch Begründungen untermauert werden, was sicher auch so geschehen ist und zwar nicht telefonisch, sondern schriftlich.

Ich sehe ich die VHV als einen seriösen Anbieter, bei dem ich mir eine solche Vorgehensweise eigentlich nicht vorstellen kann.

Grüsse

Claus

am 7. Juli 2006 um 13:25

ich selbst bin Versicherungsmakler arbeite auch mit der VHV zusammen,und habe auch sehr gute Erfahrungen gemacht.Unser eigenes Auto wurde zB abgeschleppt und wir hatten die 150 Euro nach ein paar Tagen auf dem Konto.Meines erachtens liegen die Probleme in letzter Zeit immer mehr an übereifrigen Sachbearbeitern.Da die Gesellschaften immer mehr Personal abbauen ist jeder Sachbearbeiter bestrebt seine Auszahlungsquote so niedrig wie möglich zu halten,da er für die Gesellschaft dann wertvoller ist als einer der kulanter ist.So hat dieser Bearbeiter die Hoffnung daß der Kelch,falls es zum Stellenabbau kommt an ihm vorbeigeht.Dies beobachte ich in letzte Zeit bei allen Gesellschaften und in allen Sparten,also nicht nur bei KFZ-Versicherungen.

Grüße

Aimes

Mich stufen sie nachträglich im Schadensfreiheitsrabat hoch, drohen mir mit Geldeintreibern etc. obwohl ich ihnen schriftlich eine Bestätigung über die Schadensfreitsklasse der beiden Vorversicherung geschickt habe.

am 25. September 2014 um 17:52

Ich kann nur von guten Erfahrungen mit der Schadenregulierung der VHV in der Kfz - Versicherung berichten. Etliche Kunden haben sich schon positiv erläutert. Selten muss man mal mit "anschieben". Alles in allem läuft die Regulierung der Schäden dort geräuschlos und ziemlich problemlos. An Kündigungen nach Schadenfällen z. B. kann ich mich nicht erinnern.

ups ... stoppelfreund ... sind Sie vom Fach? ... Ich soll 200€ nachzahlen .. wo gibt es denn sowas? .. Selbst die vom Automobilclub haben das noch nicht erlebt ....

Wie soll man denn diese Frage beantworten? Wenn Du 200 Eur zu wenig bezahlt hast, musst Du sie nachzahlen. Wenn nicht, dann nicht. Ob das so ist, kann doch mit den Informationen niemand hier sagen...

am 25. September 2014 um 19:03

Es ist schon möglich, dass die Nachzahlung in Ordnung geht. Es ist aber auch möglich, dass hier irgendeine Information nicht passt. Lässt sich hier im Forum sicher nicht klären.

ich wollte auch haupsächlich vor denen warnen, ich werde sie wohl verklagen, zumindest aber mache ich das öffentlich

am 25. September 2014 um 19:38

Ich würde erstmal von Dritter Seite prüfen lassen wo es wirklich hakt, schau mal in Deine private Nachricht.

von dritter Seite? ... verstehe ich nicht ... kann das, das VHV nicht? ... ich kann nur zur Vorsicht raten, weil es jedem anderen auch passieren kann, vielleicht melden sich ja die Anderen, denen es genau so geschehen ist .......

Nochmal, da Du weder Stoppelfreunds noch meinen Beitrag verstanden hast: Ob Dir etwas passiert ist, was nicht korrekt ist, kann hier keiner beurteilen. Denn dazu müsste man die Unterlagen anschauen und den ganzen Sachverhalt kennen. Deine dürftigen Angaben, die noch dazu ziemlich in der Wolle gefärbt sein dürften, weil Du ja offensichtlich sehr unzufrieden bist, reichen dafür nicht aus.

Damit ist der Fall auch für die Öffentlichkeit, die Du beabsichtigst, für Dein Anliegen zu gewinnen, nicht sonderlich spannend. Es weiß doch keiner, ob Du recht hast oder die VHV. Wende Dich an den Vertrieb der VHV oder, wenn Du da keinen Ansprechpartner (mehr) hast, an einen Versicherungsmakler. Ggf. wäre auch eine Beschwerde beim Ombudsmann eine Alternative.

Eine Klage gegen die VHV erklärt sich mir bisher nicht. Die wollen doch was von Dir, nicht Du von denen. Also werden sie eher Dich verklagen.

Zitat:

Original geschrieben von Naiver1954

Mich stufen sie nachträglich im Schadensfreiheitsrabat hoch, drohen mir mit Geldeintreibern etc. obwohl ich ihnen schriftlich eine Bestätigung über die Schadensfreitsklasse der beiden Vorversicherung geschickt habe.

war vielleicht die bisherige Einstufung eine Sondereinstufung des Vorversicherers, der nicht weitergegeben wird?

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