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Erfahrungen mit EA189 Baumot\Twintec BNOx SCR Nachrüstung

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Um die Baumot\Twintec BNOx SCR Nachrüstlösung für die skandalträchtigen EA189 Dieselmotoren ist es ruhig geworden.

Hat die vielleicht dennoch jemand nachgerüstet und kann hier seine Erfahrungen schildern?

  1. Wie verhält sich der Motor nach dem Umbau?
  2. Wie ist das Kaltstartverhalten?
  3. Wie haben sich Motorlauf und Verbrauch geändert?
  4. Was hat die Nachrüstung mit Einbau, Abnahme und Eintragung gekostet?
  5. Wo wird der AdBlue Tank verbaut und wie viel fasst der?
  6. Nach wie viel km muss AdBlue nachgefüllt werden?
  7. Wurden die Kosten von VW übernommen?
  8. Welche EURO Einstufung erhält man und wie viel KFZ Steuer fällt an?
  9. Sonstige Erfahrungen und Berichtenswertes?
Beste Antwort im Thema

Um die Baumot\Twintec BNOx SCR Nachrüstlösung für die skandalträchtigen EA189 Dieselmotoren ist es ruhig geworden.

Hat die vielleicht dennoch jemand nachgerüstet und kann hier seine Erfahrungen schildern?

  1. Wie verhält sich der Motor nach dem Umbau?
  2. Wie ist das Kaltstartverhalten?
  3. Wie haben sich Motorlauf und Verbrauch geändert?
  4. Was hat die Nachrüstung mit Einbau, Abnahme und Eintragung gekostet?
  5. Wo wird der AdBlue Tank verbaut und wie viel fasst der?
  6. Nach wie viel km muss AdBlue nachgefüllt werden?
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  8. Welche EURO Einstufung erhält man und wie viel KFZ Steuer fällt an?
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Die Systeme müssen gemäß der Richtlinie des Verkehrsministeriums nur sicherstellen das weniger als 270mg NOx je km in einem in der Richtlinie beschriebenen Testzyklus aus Stadt, Land und Autobahnfahrten in der echten Welt mit dort üblichen Geschwindigkeiten und je einem drittel Anteil der Gesamtdauer ausgestossen werden. Es ist ein an den WLTP-Zyklus angelehnter Test ohne Berücksichtigung der verschiedenen Leistungsklassen.

Woher kommen diese 270mg/km - der Grenzwert für EURO5 beträgt ja schon viel weniger - es sind 180mg/km (NEFZ).

Die Antwort ist der Konformitätsfaktor mit dem der Übergang zwischen dem alten NEFZ-Testzyklus und dem neuen WLTP-Zyklus für die Industrie angenehmer gestaltet werden sollte. Dieser Faktor für NOx beträgt 1,5.

180 * 1,5 = 270

Also zusammengefasst kann man sagen - die Anlage muss "nur" den alten NEFZ-Grenzwert von EURO5 erfüllen der in ein anderes Testzenario umgerechnet wurde. Ob die Anlagen auch bei einigen Fahrzeugen besser wären ist nicht Gegenstand der Prüfung - deshalb ändert sich auch die Abgasnorm nicht. Es bleibt bei EURO5.

Dieser Konformitätsfaktor wurde mittlerweile vom Europäischen Gerichtshof kassiert, das spielt aber keine so große Rolle mehr da die Hersteller mit ihren Neuwagen die Gefahr erkannt haben und überwiegend längst nicht mehr auf diesen Faktor angewiesen sind. Für diese Nachrüstrichtlinie die im deutschen Alleingang vom Verkehrsministerium zurechtgeklöppelt wurde soll er aber gelten. Mit EU-Recht hat das Ministerium ja augenscheinlich so seine Schwierigkeiten.

Damit ist m.E. diese ganze Nachrüstungsrichtlinie vor Gericht durch bestimmte Organisationen angreifbar. Damit auch eventuelle Sonderregelungen der Städte die solch umgerüstete Fahrzeuge in Sperrzonen hinein lassen die für EURO5 und kleiner normalerweise tabu sind. Und wie gesagt - die Abgasnorm ändert sich eben auch nicht.

Baumot gibt an mit seinem System Euro 6c zu erreichen (https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/).

D.h. der Gesetzgeber müsste diesem Umstand Rechnung tragen, tut es aber nicht?

Da steht nur, dass entsprechende Anforderungen erfüllt und Grenzwerte eingehalten werden. Da steht nichts davon, dass du mit der Lösung offiziell eine andere Abgasnorm erhälst.

Zitat:

@louk schrieb am 7. Januar 2020 um 14:01:12 Uhr:

Baumot gibt an mit seinem System Euro 6c zu erreichen (https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/).

D.h. der Gesetzgeber müsste diesem Umstand Rechnung tragen, tut es aber nicht?

So würde ich das sehen, ja.

bmvi:

13. Worauf zielt die Hardware-Nachrüstung ab?

Mit einem Stickoxidgrenzwert für Diesel-Pkw der Schadstoffklassen Euro 4 und 5 von 270 mg/km soll der auf EU-Ebene vorgeschriebene Luftqualitätsgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft in allen Städten eingehalten werden. Um auch in Zukunft uneingeschränkt in den 15 besonders belasteten Städten mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und in weiteren Städten, in denen bestandskräftige Luftreinhaltepläne wegen fehlendem rechtlichen Ermessenspielraums Verkehrsbeschränkungen vorsehen, fahren zu können, falls Länder oder Kommunen Verkehrsverbote anordnen sollten, müssen die dort verkehrenden Diesel-Pkw einen NOx-Grenzwert von 270 mg/km einhalten. Ziel ist es, den Stickoxidausstoß der Fahrzeuge mit einem technologieoffenen Ansatz in den 15 besonders belasteten Städten, deren Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert bei mehr als 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt und in Städte, in denen Verkehrsbeschränkungen in bestandkräftigen Luftreinhalteplänen wegen fehlendem rechtlichen Ermessenspielraum vorgesehen sind, auf weniger als 270 mg/km zu reduzieren. Um bei Pkw, die diesen Wert bislang nicht einhalten, eine ausreichende Minderung zu erreichen, wird alternativ zu den Umtauschprämien z.B. eine Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System angeboten.

 

24. Verändert sich nach einer Nachrüstung die Euro-Klasse meines Fahrzeugs?

Nein.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/konzept-FAQ.html

 

Wenn eine Stadt eine Fahrverbotszone einrichtet die für EURO5 und kleiner gültig ist bedarf es m.E. einer Sonderregelung dieser Stadt für Fahrzeuge mit einer Nachrüstung da diese eben nicht zu EURO6 Fahrzeugen werden. Konformitätsfaktoren um Grenzwerte zu verschieben wurden vor Gericht auf EU-Ebene kassiert. Das ist genau das gleiche wie mit der politischen Definition das in Städten mit NOx-Mittelwerten in der Luft von 40..50mg anstelle von 40mg Fahrverbote unverhältnismäßig sein sollen.

Wenn Du daran glaubst das so ein verbiegen der Grenzwerte vor Gericht bestand haben kann, dann rüste nach und hoffe auf Sonderregelungen der betroffenen Städte. Mir ist das zu unsicher.

 

 

 

 

 

Frag hier mal nach:

https://ir.baumot.de/

Wenn du Glück hast, geht jemand ans Telefon:confused:

Vor Frühjahr liefern die gar nix.

VW gibt 3000€ Förderung in Intensivstädten und Umgebung.

Einau ca. 400€ als Eigenleistung.

https://www.volkswagen.de/.../aktuelles-zur-diesel-thematik.html

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 7. Januar 2020 um 14:47:38 Uhr:

 

Wenn Du daran glaubst das so ein verbiegen der Grenzwerte vor Gericht bestand haben kann, dann rüste nach und hoffe auf Sonderregelungen der betroffenen Städte. Mir ist das zu unsicher.

Danke für die Infos. Glauben will ich nichts, sondern wissen. Wollte mich hier darüber informieren, ob Erfahrungen vorliegen und die Nachrüstung sinnvoll ist. Nachdem was Ihr geschrieben habt, sieht das nach einem faulen Ei aus und scheinbar gibt es auch niemanden der nachgerüstet hat, weil Baumot eh noch nichts geliefert hat. Trifft das so zu?

Im Moment gibt es kein neues Auto das mich voll überzeugt. Noch gibt es in meinem Ort keine Fahrverbote aber die drohen jederzeit, da er zu den belasteten gehört. An der VW Klage habe ich mich beteiligt, prüfe aber dennoch andere Optionen.

Mein G6 wird jetzt 10 Jahre alt und ist 60.000 km gelaufen. Der ist technisch noch topp in Schuss und sieht noch fast neuwertig aus. Den zu verschrotten ist viel zu schade. Mit einer Nachrüstung wäre der noch sehr lange und umweltfreundlicher einsetzbar, sofern die technische Lösung gut wäre und sollte sich mit besserem Gewissen verkaufen lassen.

Zudem würde mir das Zeit verschaffen, bis ein brauchbares Angebot kommt. Das ist der Hintergrund der Frage.

Zitat:

@louk schrieb am 6. Januar 2020 um 20:59:05 Uhr:

Welche EURO Einstufung erhält man und wie viel KFZ Steuer fällt an?

An der Schadstoffklasse ändert sich nichts. Siehe Frage 24:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/konzept-FAQ.html

Und es gibt auch nur 4 Schadstoffgruppen, somit ändert sich auch nichts an der Plakette.

Die Internetseite der Stadt Hamburg sagt zudem weiterhin:

Zitat:

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm Euro 5, die mit einem SCR-System ausgerüstet werden?

Die Auswahl der Dieselfahrzeuge, welche die von Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitte befahren dürfen, basiert auf der Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeuges. Der reine Einbau eines SCR-Systems reicht daher allein nicht aus, um die betroffenen Straßenabschnitte durchfahren zu dürfen.

https://www.hamburg.de/.../#anker_9

Zitat:

@louk schrieb am 7. Januar 2020 um 14:01:12 Uhr:

Baumot gibt an mit seinem System Euro 6c zu erreichen (https://solutions.baumot.de/produkte/bnox-scr-system/).

D.h. der Gesetzgeber müsste diesem Umstand Rechnung tragen, tut es aber nicht?

Man sagt dort bewusst schwammig "Erfüllt Anforderungen an „Real Drive Emisisonen“ (Euro 6c)". Generell eine interessante Aussage. Welche "Euro 6c" denn - Euro 6c nach NEFZ oder Euro 6c nach WLTP? Nach meinem Kenntnisstand greift RDE erst ab Euro 6d-TEMP.

Wenn Fahrzeuge mit einer SCR-Nachrüstung Vorteile gegenüber reinen Euro 5 Diesel erhalten sollen, dann muss man auch Fragen: Was ist mit den Euro 5 Dieseln mit SCR-Kat ab Werk?

Zitat:

@louk schrieb am 7. Januar 2020 um 22:32:55 Uhr:

...

Mein G6 wird jetzt 10 Jahre alt und ist 60.000 km gelaufen.

Mal ganz ehrlich: wozu fährst du einen Diesel? Ich fahre ja schon wenig, aber du könntest glatt aufs Rad umsteigen. :)

Bei deiner Fahrleistung überhaupt auf den Gedanken einer Umrüstung zu kommen, ist finanzieller Schwachsinn!

Wie befürchtet scheinen die Städte über ihre Luftreinhaltungspläne ja demnach überall unterschiedliche Regelungen einzuführen, für Stuttgart habe ich gefunden:

Ausnahmen aufgrund von Nachrüstungen

Von den Diesel-Verkehrsverboten werden Kraftfahrzeuge mit vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassener Hardwarenachrüstung ausgenommen. Die Hardwarenachrüstung muss in die Zulassungsbescheinigung I in das Feld 22 eingetragen werden

Für eine Übergangszeit von zwei Jahren werden Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate zur Emissionsminderung von Stickstoffoxid ausgenommen, sofern das Softwareupdate für diesen Fahrzeugtyp vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkannt wurde und die Besitzer das Softwareupdate schriftlich nachweisen können. Der entsprechende Nachweis ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.

https://www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Dabei wäre die Lösung so einfach: weitere Schadstoffgruppen.

Zitat:

@Collossus schrieb am 8. Januar 2020 um 06:51:19 Uhr:

Zitat:

@louk schrieb am 7. Januar 2020 um 22:32:55 Uhr:

...

Mein G6 wird jetzt 10 Jahre alt und ist 60.000 km gelaufen.

Mal ganz ehrlich: wozu fährst du einen Diesel? Ich fahre ja schon wenig, aber du könntest glatt aufs Rad umsteigen. :)

Bei deiner Fahrleistung überhaupt auf den Gedanken einer Umrüstung zu kommen, ist finanzieller Schwachsinn!

1. Bin ich zum Kaufzeitpunkt noch mehr gefahren

2. Bin ich Radfahrer, weswegen jetzt auch weniger km zusammenkommen, obwohl das nicht der einzige Grund ist

3. Schätze ich es sehr, dass ich erst nach 1100 km Strecke wieder tanken muss

4. Find ich die Beschleunigung gut

5. War das ansinnen die Umwelt weniger zu belasten und weniger Ressourcen zu verschwenden

6. Habe ich mir damals für mein Fahrprofil einen Break Even gegenüber einem Benziner bei 8000 km\Jahr ausgerechnet und die bin ich auch gefahren.

7. Bei der Zusatzausstattung wirkt sich der Dieselaufschlag weniger aus und den Wagen habe ich wegen der Krise 2009, 30% unter Listenpreis bekommen

8. Bereue ich keine Sekunde die Entscheidung. Hatte insgesamt viel Freude an dem Fahrzeug

9. Den SCR Cat würde VW zahlen

Reicht das als Antwort :)?

Da die Landesregierungen scheinbar nicht willens sind, eine einheitliche Regelung einzuführen und den Aufwand für die Nachrüstsetze per neuer Einstufung in Schadstoffklassen und Steuerlicher Einstufung zu würdigen, kann man die Nachrüstung wohl als Option abhaken. Das Thema wird einfach weiterhin ausgesessen.

Die Konsequenz ist, dass es beim Klageweg bleibt und viele Autos der Verschrottung zugeführt werden, die noch lange genutzt werden könnten. Das ist alles andere als Umweltfreundlich.

Zitat:

@louk schrieb am 9. Januar 2020 um 22:00:33 Uhr:

Da die Landesregierungen scheinbar nicht willens sind, eine einheitliche Regelung einzuführen und den Aufwand für die Nachrüstsetze per neuer Einstufung in Schadstoffklassen und Steuerlicher Einstufung zu würdigen, ...

Es gibt rechtliche Auflagen, die eine Einstufung in eine neue Schadtoffklasse verhindern. Das ist nicht neu und genau aus diesem Grund hat man ja vor ca. 15 Jahren die Schadstoffgruppen inkl. der Plaketten eingeführt. Dieses System lässt sich unkompliziert anpassen, erweitern und an die heutigen Vorgaben anpassen - wenn man will. Leider fehlt genau dieser Wille seit Jahren beim Verkehrsministerium.

Mit der Umstellung auf die Besteuerung nach CO2 vor über 10 Jahren hat die Schadstoffklasse keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Steuer.

@louk

Danke, dass du das so ausfürlich geschildert hast. Ich frag mich zwar immer noch, wann (=wie lange) du mal mehr (was ist "mehr") gefahren bist, aber das ist nebensächlich.

Punkt 8 kann ich absolut bestätigen! ;)

Punkt 9: https://www.volkswagen.de/.../aktuelles-zur-diesel-thematik.html

Ich lese da "bezuschussen" und dann gibts klare Voraussetzungen. Trifft das bei dir soweit zu?

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