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Erfahrungen mit PitStop/ falsche Winterreifen = kein Versicherungsschutz

Themenstarteram 7. Februar 2003 um 8:53

Hallo V-Gemeinde,

ich möchte Euch teilhaben lassen an meinen Erfahrungen mit PitStop und würde mich über Rat und Tipps freuen:

Jüngster TÜV-Check ergab, daß die vor rund 2 Jahren aufgezogenen Winterreifen nicht für meinen Volvo zugelassen sind. Laut Papieren - und damit Herstellerangaben - sind 185/70 R14 kleinste zugelassene Größe. Was mir verkauft wurde war aber, wie sich jetzt nach drei Wintersaisons herausstellte, lediglich die Größe 175/70. Laut Tüv bin ich also drei Winter ohne Zulassung und damit auch ohne Versicherungsschutz herumgedüst - glücklicherweise OHNE Unfall.

Resultat: Ich lasse mir neue Winterreifen durch Volvo aufziehen und bekomme so frischen TÜV und tatsächlich auch wieder Versicherungsschutz.

Darauf angesprochen billigt mir bislang PitStop lediglich eine Restwerterstattung nach Restprofiltiefe zu. Wie hoch diese Kulanzzahlung seien wird, wird noch errechnet.

Was sagt Ihr dazu?

Mein Gerechtigkeitsgefühl würde doch eher von einer 100% Erstattung ausgehen und beruhigte Nerven auf allen Seiten, daß ich in der Zeit keinen Crash hatte.

Grüße

Martin

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12 Antworten

Schwarze Schafe

 

gibt es überall.

Ich bin zwar technisch auch nur begrenzt versiert, aber das sollte einem doch auffallen. Und die richtige Reifengöße läßt sich doch mit Schein und dem Reifen einfach überprüfen. Oder steht auf der Rechnung und den Reifen was anderes? Dann hast Du einen interessanten Fall, bei dem der fehlende Versicherungsschutz mittels guter Juristen auf PitStop weitergereicht werden kann.

Insofern erscheint mir deine Reaktion etwas heftig. Insbesondere bei den preislichen Auswirkungen und das ist doch auch immer ein Thema.

100% Erstattung ist wünschenswert, aber für mich nicht selbstverständlich.

Mach doch Druck, daß Du korrekte Reifen bestellt und bezahlt hast und die nun erwartest. Dreh dann die Restwertberechnung um und biete das Delta in die andere Richtung als Preis den Du auf einen Satz Deiner Wunschwinterreifen zu zahlen bereit bist. Da werden Sie dann kaum was sagen können. Und billiger wirst Du nicht an neue Reifen kommen. Auch wenn Du eine Restwerterstattung erhälst.

CU

BK

am 7. Februar 2003 um 11:50

Ich sehe es in gleicher Weise wie bkhenkel: Schaden ist nicht entstanden, sei froh, daß sie Dir die Reifen mit dem Restwert (zuzügl. Wiedergutmachung lt. Verhandlungsbasis w. moralische Verpflichtung/Goodwill) zurücknehmen. Laß Dir 'nen vernünftigen Preis machen für einen neuen Satz Winterreifen, brauchst ja anschließend nicht mehr hin gehen.

mfg

kadeka

am 7. Februar 2003 um 13:05

hallo

ich gehe davon aus, dass auch wir als fahrzeughalter eine verantwortung für unser fahrzeug haben. für mich ist es selbstverständlich, dass ich solche dinge wie eben z.b. die korrekte reifengrösse kontrolliere. ansonsten wie oben, sei glücklich, wenn du noch eine restwertrückerstattung erhälst.

gruss Elmar

am 7. Februar 2003 um 17:51

Hallo Martin,

auch ich sehe hier eine gehörige Mitverantwortung Deiner Seite. Die Kontrollmöglichkeiten wurden schon genannt.

Und mit Deiner Empörung, willst Du damit amerikanischer Verhältnise heraufbeschwören.

Das der Hersteller und Verkäufer sagen muß, das man z.B. eine Katze nicht in der Mikrowelle trocknet;

oder das es nirgendwo mehr heißen Kaffee gibt, nur weil sich eine Kundin die Schenkel verbrannte und erfolgreich dagegen klagte.

Nimm also den Wind aus den Segeln.

AUßerdem irgendwo her müßen doch die bilöligen Preise von Pitstop kommen, also spart man am Personal -> ergo gut und billig gibt es nicht immer.

Auch als Kunde hat man Verantwortung.

christoph

am 7. Februar 2003 um 19:07

Irgendwie kann ich das schwer nachvollziehen: Du warst im guten Glauben das Du 185er montiert hattest und Dir ist in den drei Jahren nicht einmal aufgefallen, das Du nur 175er montiert hattest?

Was ähnliches ist mir auch mal passiert, war aber ein versehen, als ich meinen E-Klasse Mercedes damals 2 Jahre alt gekauft hatte. Beim Kauf hatte ich noch einen Satz neuer Sommereifen rausgehandelt und die sollten im April draufkommen. Meine Frau hat den Wagen dann nach dem Winter hingebracht und die Reifen wurden wie versprochen montiert. Zu Hause habe ich aber festgestellt, das auf dem Wagen Reifen der "H"-Version montiert waren und nicht die "V"-Reifen wie im Fahrzeugschein angegeben. V-Reifen haben eine höher Geschwindigkeitsspezifikation. Bin dann sofort zu Mercedes gefahren und anstandslos wurden die richtigen Reifen montiert.

Du hast als Fahrer eines Fahrzeugs in jedem Fall eine Sorgfaltspflicht, d.h. du musst auf Augenschein prüfen, ob der Wagen verkehrssicher ist. Und eine falsche Reifenspezifikation kann man mit dem Fahrzeugschein prüfen, kein Problem.

Sei froh das in den 3 Jahren nichts passiert ist, hätte bös ins Auge gehen können.

Du musst gerade bei den billig Reifananbietern aufpassen und die DOT Nummer überprüfen. Nicht selten bieten die Reifen an, die schon recht alt sind. Die können ohne weiteres einige Jahre liegen.

Hab ähnliche Erfahrungen gemacht.

Sc höne Grüße Blufi

Themenstarteram 8. Februar 2003 um 8:30

Tüvbericht - Nachtrag

 

Hallo an Alle,

vielen Dank für Eure zahlreichen Einschätzungen. Ich werde Euch in jedem Fall das Ergebnis meiner Kulanz-Verhandlung mitteilen, sobald etwas dabei herauskommt.

Mit vorliegendem Tüv-Bericht muß ich noch etwas zu meiner Ehrenrettung nachtragen:

Mängel: Reifengröße nicht zulässig: 185/55 R 15

Zugelassen sind: 185/65 R 15.

...also wirklich nicht gerade offensichtlichf.

Da sag mal einer, daß einem diese Abweichung direkt auffällt.

Martin

Hallo,

entgegen der Einschätzung des TÜV-Prüfers erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, wenn eine falsche Reifengröße montiert wurde. TÜV gibt es trotzdem nicht. Es gibt einige Urteile in denen dies belegt ist. Anders sieht das aus, wenn durch die falsche Reifen- und/oder Felgengröße der Unfall verursacht wurde (Falscher Geschwindigkeitsindex, zu breit so dass er schleift, falsche Tragfähigkeit, etc.)

Bei Dir stimmt das Breiten/Höhen Verhältnis nicht. Hast Du eine Tachoabweichung feststellen können?

Womit hat denn PIT Stop deine Reifengröße ermittelt (Fzg Schein oder eigenes EDV System)?

Gruß

neverforgetmeD5

Themenstarteram 8. Februar 2003 um 16:32

Hallo neverforgetmeD5,

ich vermute, daß PitStop anhand der Datenbank aufgezogen hat. Die Reifen wurden telefonisch vorab bestellt. Fahrzeugschein lag dann aber natürlich bei Montage vor und dies auch einen ganzen Tag, also kein "rein und raus" im Streß.

Martin

also, ich kann schon verstehen, dass man sich beim reifenkauf darauf verlaesst, dass einem die richtige groesse aufgezogen wird. habe jedenfalls noch NIE ueberprueft, ob die reifengroesse stimmt und auch im fahrzeugschein vermerkt ist. auf die idee wuerde ich erst kommen, wenn ich ploetzlich auf breitreifen mit 18" umsteigen wollen wuerde o. ae. auf der anderen seite muss man bei besonders guenstigen anbietern auch besonders aufpassen. kannst jedenfalls von glueck sagen, dass nix passiert ist, und solltest dich guetlich mit den reifenverkaeufern einigen. halte das mit der ruecknahme zum restwert etc. jedenfalls fuer einen sehr vernuenftigen vorschlag. die reifen nach drei wintern kostenlos zu ersetzen, halte ich fuer eine uebertriebene erwartungshaltung von dir.

Hallo Martin,

ich würde mich mal an die Deutschland Zentrale wenden:

Pit-Stop Auto Service GmbH

Seligenstädter Grund 11

63150 Heusenstamm

PIT Stop ist übrigens nicht irgendeine freie Werkstatt, sondern gehört über die Kwik-Fit Gruppe zu Ford.

Gruß

neverforgetmeD5

Themenstarteram 14. Februar 2003 um 13:27

Kulanz!

 

Hallo und Grüß Euch Alle!

Ich hatte erreichte Ergebnisse versprochen an alle die es interessiert:

Kann mich nur D5 anschließen und feststellen PitStop ist ein prof. Großkonzern. Die Zentrale war extrem bemüht, hat sich ausgesprochen freundlich gekümmert und schnell reagiert. Punktum, mir wurden 50% auf den Reifenwert gewährt und die "Altreifen" zurückgenommen. Hinzuzufügen ist noch, so fertisch ware die noch net: 5 und 8mm. Ich kann also den Reifen-Fach-"Discounter" in dieser Abwicklung nur zu meiner Zufriedenheit erwähnen.

Martin

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