Erfahrungen mit Schwerbehindertenrabatt
Hallo zusammen,
meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.
Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.
Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.
Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Big_Player
Hallo zusammen,
meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.
Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.
Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.
Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.
Den Themenstarter zu kriminalisieren finde ich schon sehr gewagt.
Es sind immer die gleichen auffälligen die Behauptungen aufstellen ohne etwas zu wissen.
Der Themenstarter hat eine ganz normale Frage gestellt, ich zumindest kann nichts Falsches daran erkennen.
Jetzt zur Frage, der Internet Vermittler hat vielleicht zu viel versprochen und deshalb abgelehnt.
Unter den aufgeführten Umständen bekommst Du für deinen Vater bei Audi 15%.
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76 Antworten
Wer letztendlich fährt ist egal. Als wir vor zwei Jahren einen A4 bestellten, musste das Fahrzeug lediglich 6 Monate auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises angemeldet sein. Übrigens: Es war/ist ein A4 Avant S-Line (Interieur-Paket).
Ganz ehrlich, so wie du das hier beschreibst geht es wohl eher um DEINE Konfiguration als die deines Vaters...Audi hat nichts zu verschenken und wenn die der Meinung sind das die Konfiguration nicht einer Konfiguration eines Schwerbehinderten entspricht dann lehnen die das verständlicherweise auch ab...Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das ein 72 Jähriger der schwerbehindert ist auf das Aussehen seines Autos noch soviel Wert legt, zumal Sline optisch nichtmal viel ausmacht.....Unabhängig davon das es für dein Vater sicher sinnvollere Autos gibt wie ein A3
Zitat:
Original geschrieben von picxar
Ganz ehrlich, so wie du das hier beschreibst geht es wohl eher um DEINE Konfiguration als die deines Vaters...Audi hat nichts zu verschenken und wenn die der Meinung sind das die Konfiguration nicht einer Konfiguration eines Schwerbehinderten entspricht dann lehnen die das verständlicherweise auch ab...Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen das ein 72 Jähriger der schwerbehindert ist auf das Aussehen seines Autos noch soviel Wert legt, zumal Sline optisch nichtmal viel ausmacht.....Unabhängig davon das es für dein Vater sicher sinnvollere Autos gibt wie ein A3
Genau das ist wohl der Punkt. Bei einem Alter von 72 und 100% Behinderung, kann sich der Internet-Vermittler schon vorstellen, worauf er sich da einlässt. Das muss nichteinmal das S-Line sein. Aber du hast hier ja auch nicht erwähnt, was dein Vater für eine Behinderung hat. Wenn dein Vater auf beiden Ohren taub ist und du B&O ins Auto baust, ist offensichtlich, was Sache ist.
Und wie hier schon geschrieben wurde, hat Audi nichts zu verschenken. Warum sollten sie auch?
Hallo
Ich würde an deiner Stelle morgen mal die Audi Kundenhotline anrufen und mich dort mal genauer erkun-
digen, welche eventuellen Auflagen man in eurem Fall seitens des Herstellers genau an euch stellt.
Selbst wenn das Fahrzeug später (z.B. nach Ablauf der 6 monatigen Mindesthaltedauer auf deinen Vater)
mal in deinen Besitz übergeht, sollte dies dem Hersteller doch egal sein. Sofern in den Statuten bei Audi
über die Auflagen zur Sonderausstattung für Schwerbehinderte nichts steht, dürfen die sich später auch
nicht beschweren, wenn von deinem Vater ein Modell mit S-Line Paket bestellt wird.
Aber um ganz sicher zu gehen, ruf die Kundenhotline zu eventuellen speziellen Auflagen bzgl. S-Line und
Schwerbehinderung an.
Gruß
Jeder soll machen was er will, aber auf Basis einer Schwerbehinderung sich mehr Prozente zu erschleichen ist traurig...
Zitat:
Original geschrieben von firstgo
Wer letztendlich fährt ist egal. Als wir vor zwei Jahren einen A4 bestellten, musste das Fahrzeug lediglich 6 Monate auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises angemeldet sein. Übrigens: Es war/ist ein A4 Avant S-Line (Interieur-Paket).
Falsch! Inzwischen sind die Richtlinien in der Verpflichtungserklärung so abgeändert, dass der Inhaber des Schwerbehindertenausweises das Fahrzeug als "Selbstfahrer" kauft, also für sich und nicht mit der Absicht, das Fahrzeug die überwiegende Zeit anderen Personen zu überlassen.
Die Händler haben als Richtlinie verantwortungsvoll mit diesem Werkszuschuss umzugehen.
Jeder Händler, der auch in ein paar Jahren die "Ringe" am Autohaus haben will, nimmt keine Geschäfte an, bei denen das Fahrzeug nicht zur Lebenssituation des Kunden passt. Und ein 72 jähriger älterer Herr mit 100% GdB kauft bestimmt keinen A3 S-Line!
Den Anruf bei der Kundenbetreuung kann er sich sparen, bringt garnix. Die Händler sind eigenständige Handelsunternehmen und können sich aussuchen, ob so ein Geschäft angenommen wird. Ich kann den Händler der es nicht angenommen hat, bestens verstehen. Und was gerade zwei Beiträge weiter oben geschrieben wurde, ist eine "Anleitung" zum missbräuchlichen Umgang mit dem Werkszuschuss.
Zitat:
Original geschrieben von picxar
Jeder soll machen was er will, aber auf Basis einer Schwerbehinderung sich mehr Prozente zu erschleichen ist traurig...
Sich die Prozente erschleichen finde ich auch nicht so gut. Aber hier kommt es wieder drauf an, was Audi
in diesem Fall an besonderen Auflagen an den Besteller stellt. Wenn er "nur" mindestens 50% + Merk-
zeichen G oder aG in seinem Ausweis stehen haben muß sowie das Fahrzeug mindestens 6 Monate auf
seinen Namen zugelassen sein muß und der Besitzer diese Auflagen erfüllt, sehe ich persönlich darin
keine Erschleichung der Prozente mehr. Ansonsten müssen die Auflagen für den Interessenten / Käufer
besser ersichtlicher sein. Woher soll man sonst wissen, ob und wann man als Schwerbehinderter ab einem
bestimmten Grad der Behinderung welches Fahrzeug mit welcher Ausstattung kaufen darf.
Gruß
Genau diese Unklarheit beseitigt Audi gegenüber Ihren Vertragspartnern nicht. Und deshalb ist jeder vorsichtig.
Und das ist auch gut so. Je mehr Missbrauch mit sowas getrieben wird desto mehr Anreiz haben die Hersteller diesen Nachlass komplett abzuschaffen und dann sind die die es wirklich brauchen die Geschädigten und das ist nicht der Sinn dahinter. Aber jemand mit bisschen Anstand sollte das verstehen...Mir ist schon klar warum man keinen Händler Vor-Ort aufgesucht hat....Bei unserem Sozialsystem ist es genau das gleiche, da möchte man den Menschen helfen und schon kommen die Schmarotzer die das ohne Ende ausnutzen...
Es gibt seit 2013 ganz klare Richtlinien von Audi, die gegenüber früher massiv verschärft wurden und teilweise auch sehr streng kontrolliert werden. So beträgt die Mindesthaltedauer mittlerweile 12 Monate!
Audi geht einfach gegen die Besteller vor, deren blinde Oma mit 96 Jahren einen R8 bestellt hat.
Die neuen Bedingungen kannst Du der Anlage entnehmen. Da Dein Vater über das Merkzeichen "H" verfügt, sollte eine Zulassung auf Deinen Namen möglich sein - sofern Ihr in einem Haushalt lebt.
Wenn Du gute Konditionen iV mit einem Schwerbehindertenrabatt haben möchtest, schreib mir eine PN. Damit kannst Du einen Vermittler vergessen. Ich habe gerade einen Audi zu besten Konditionen bestellt.
VG teetime
Zitat:
Original geschrieben von Big_Player
Hallo zusammen,
meine Eltern planen sich einen neuen Audi A3 Sportsback 2.0 S-line anzuschaffen. Mein Vater ist 72 Jahre alt und gemäß Schwerbehindertenausweis zu 100% behindert mit den Merkzeichen G,aG und H. Mein Vater hat zwar noch einen Führerschein, aufgrund seiner Behinderung würde das Fahrzeug aber überwiegend meine Mutter fahren und er wäre Beifahrer.
Wir haben nun mal bei einem Internet-Vermittler bzgl. eines Angebots nachgefragt. Nach Unterzeichnung des Vermittlerauftrages, storniert dieser allerdings unseren Auftrag. Als Grund wird hier genannt, dass das Alter meines Vaters, in Verbindung mit 100% Behinderung und der Fahrzeugkonfiguration nicht zusammen passt und Sie deshalb eine Vermittlung ablehnen. Ich nehme mal an, dass es bei der Fahrzeugkonfiguration um S-Line geht. Trotzdem verstehe ich diese Argumentation nicht.
Auf den Audi-Seiten finde ich nichts darüber, dass bei einem Schwerbehindertenrabatt nur gewisse Fahrzeugkonfigurationen möglich sind. Mein Vater hätte aufgrund des Aussehens und anderseits auch aufgrund des Wiederverkaufswert gerne S-Line.
Welche Erfahrungen habt Ihr diesbezüglich gemacht? Ist es möglich mit einem Schwerbehindertenrabatt das S-Line Paket zu bestellen und würde man auch einen Rabatt erhalten, wenn der Behinderte dass Fahrzeug nicht mehr selber fährt, sondern dieses nur als Beifahrer nutzt.
Den Themenstarter zu kriminalisieren finde ich schon sehr gewagt.
Es sind immer die gleichen auffälligen die Behauptungen aufstellen ohne etwas zu wissen.
Der Themenstarter hat eine ganz normale Frage gestellt, ich zumindest kann nichts Falsches daran erkennen.
Jetzt zur Frage, der Internet Vermittler hat vielleicht zu viel versprochen und deshalb abgelehnt.
Unter den aufgeführten Umständen bekommst Du für deinen Vater bei Audi 15%.
Zitat:
Original geschrieben von firstgo
Wer letztendlich fährt ist egal.
Der Schwerbehinderte muss mitfahren oder die Fahrt muss für ihn sein.
(einkaufen für dem Behinderten).
Diese Antwort bezieht sich aber nur auf die KFZ die eine Steuervergünstigung oder Steuerbefreiung haben.
Wo genau kann man denn diese "Klauseln" einsehen, ohne dauernd dem Händler auf der Pelle hängen zu
müssen?
Danke erstmal für die vielen Beiträge.
Also es geht hier definitiv nicht um meine Konfiguration. Ich selber habe ein relativ neues Fahrzeug und wohne auch 400 km entfernt von meinen Eltern. Ich habe mich nur angeboten die Abwicklung mit einem Internet-Vermittler zu übernehmen. Es ist absolut in Ordnung und auch sinnvoll, dass die Umstände genauer geprüft werden, damit kein Mißbrauch getrieben wird.
So wie ich das jetzt verstanden habe, gibt es seitens Audi außer der Voraussetzung des Schwerbehindertenausweises mit den jeweiligen Merkmalen keine klaren Bestimmungen welche Fahrzeugkonfiguration für einen Behinderten als angemessen angesehen wird und welche nicht. Wenn es diese nicht gibt, dann finde ich sollte man dem Besteller doch selber überlassen, welche Ausstattung er gerne in seinem Fahrzeug hat.
Den Weg zum Internet-Vermittler habe ich vorgeschlagen, da hier gegenüber den üblichen 15% Schwerbehindertenrabatt beim Händler noch ein paar Prozente mehr rausspringen könnten.
Danke für die Verpflichtungserklärung, das sind ja schon mal ein paar mehr Definitionen als unter audi.de.
Was versteht Audi denn nun unter Selbstfahrer? Heißt das wirklich, dass der Behinderte das Fahrzeug selber fahren muss und nicht nur als Beifahrer fungieren kann / darf bzw. dann keinen Rabatt erhält?
Naja ich werde dann mal mit meinen Eltern den Gang zum Vertragshändler vor Ort machen und mal schauen was der zur Konfiguration sagt.