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Erfahrungen - Scheiben fluten!?

Themenstarteram 29. Januar 2003 um 20:42

Servus!

Jetzt muss ich Mal ein ALtes - Neues Thema aufwärmen!

Da immer alle davon Reden, muss es doch auch Mal jemanden geben, der seine Scheiben Fluten lassen hat - oder!?

Mich interessieren da im speziellen die Tönungsgrade der vorderen Seitenscheiben und der Frontscheibe! Ist das alles ohne Probleme eingetragen worden???

Hat auch schon jemand Erfahrung mit Bedampfen???

Merci!

MfG

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18 Antworten

es gibt richtwerte, die bei der bedampfung/flutung eingehalten werden müssen, und wenn du die einhälst, dann musst du auch nix eintragen!

Hi !

Ich hatte bis vor kurzem auch Folie (25%Tönungsgrad) auf den vorderen Seitenscheiben und habe jetzt ein wenig Ärger.

Fahre damit jetzt schon 1,5Jahre umher und noch nie hat´s Ärger gegeben. Bis ich dann vor kurzem ein Schreiben aus HH bekam.. Tja, jetzt mußte die Folie ab... *heul*

Bin jetzt schon krampfhaft auf der Suche nach irgendeiner legalen Methode !?

Wie ist das mit dem Bedampfen ??? Muß das nicht eingetragen werden ?? Man sieht das doch aber auch....

Über Tip´s oder Ratschläge wäre ich sehr dankbar !

nein, bedampfen bzw. fluten ist mines wissens eintragungsfrei, da es ja darum geht, das man die scheiben im notfall noch zertrümmern kann um das fahrzug zu verlassen!

was ja bei folie nicht möglich ist da ja die folie die glassplitter zusammenhält und damit entsteht da halt das problem!

und logischweise ist ja ne flutung bzw. bedampfung nur ne oberflächliche beschcichtung... ergo kann das ohne probleme so splittern wie es der gestzgeber will!

Ja...das ist richtig ! Aber der Polizei geht es dabei um was ganz anderes. Zufällig hab ich das Schreiben mit..

Originaltext :

Die linke und rechte vordere Seitenscheibe war mit einer farbigen Folie beklebt. Durch die daraus, inbesondere bei Dämmerung/Dunkelheit, resultierende Sichtbehinderung ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten.

Man man......so ein Quatsch !!!! *kotz*

naja ganz unrecht haben die ja nicht... aber woher sollten die denn wissen wieviel prozent deine folien haben?!

von daher... werden die erstmal meckern...

Das ist doch aber allgemein nicht erlaubt !! Das trägt Dir kein Mensch ein.. Hab noch keinen gefunden. :o(

Themenstarteram 6. Februar 2003 um 20:42

Folie in den vorderen Seitenscheiben ist laut Gesetz verboten! (3 Punkte + 75,-€) Wie schon richtig gepostet, hat das mit der Sicht zu tun, die durch diese beeinträchtigt wird! (Ich denke, bei Folie geht es mehr um die Kratzer, die auf dieser entstehen können und die daraus resultierende Sichtbeeinträchtigung!)

Trotzdem werden über das FLUTEN hier nur Spekulationen gepostet! Es scheint wohl doch keinen zu geben, der dies schon einmal gemacht hat!?

Laut VW Scene 9/2002 werden Frontscheibe (bis 25%) und die vorderen Seitenscheiben (bis 30%) per Einzelabnahme eingetragen und ab B-Säule (bis zu 70%) laut Unbedenklichkeitsbescheinigung!

Ich suche jetzt nur noch jemanden, der mir das bestätigen kann bzw. der es schon Mal gemacht hat!

MfG & Merci

wir haben vor ner weile schonmal dazu n hersteller gehabt, da musst du mal suchen, da war ne url dabei, und dann frag doch einfach mal da an, und sag uns was genaues!

was ich geschrieben hatte von wegen zersplitterung und so, das hab ich von nem typen vom adac... aber wer weiß...

Themenstarteram 6. Februar 2003 um 21:10

Hab beim Hersteller schon eine Anfrage laufen und warte derzeit auf Antwort! - Mal schaun, wie lange es noch dauert!

Das Zersplittern widerspricht sich doch aber eigentlich mit der ERLAUBTEN Klarsicht(splitterschutz)folie von Foliatec, die man aber komischer Weise nur bei werkseitig ungetönten Scheiben verwenden darf!? In sofern ist diese Begründung doch eigentlich Quatsch!?

Naja, irgendwer wird die Antwort oder die Begründung des Gesetzes sicher wissen! :-)

am 6. März 2003 um 17:26

Es gibt da eine Firma in Karlsruhe, die heist No Limits und die fluten Scheiben. Hier ist die Nummer 0721/7818575

am 6. März 2003 um 18:06

Die Windschutzscheibe darf max. 20-25%ig getönt sein. Die vorderen Seitenfenster 35%. Ab B-Säule dürfen die Scheiben auch 100% haben, sofern ein rechter Außenspiegel vorhanden ist. Als Paradebeispiel gebe ich gerne die Lieferwagen an, die ja bekanntlicherweise auch nur zwischen A- und "B-" Säule Seitenfenster haben.

Themenstarteram 6. März 2003 um 18:29

@Groovemonkey: Wenn ich so die Scheiben von Deinem Lupo auf Deiner Homepage anschaue, kann ich leider auch keine gefluteten Scheiben entdecken!

Mein Anliegen, war nämlich eigentlich jemanden zu finden, der ees schon Mal hat machen lassen und somit seine Erfahrungen berichten könnte!

Spekulationen ob nun 20 oder 25% bzw. 30 oder 35%, wie Du es wieder schreibst hatten wir ja schon genug und jeder ist da anderer Meinung!

MfG

am 7. März 2003 um 15:03

Also ich habe es bei meinem Passat Kombi machen lassen. Man darf bis zur B-Säule tönen so viel man will und bei den Seitenscheiben vorne sind es 30 % und Frontscheibe 25 %. So steht es auch im Gesetz. Alles was drüber hinaus geht ist und bleibt verboten. Bei mir hat es 740,00 € gekostet (bis zur A-Säule) Allerdings habe ich mein Auto bei denen gelassen und fertig wieder abgeholt. Ein Vergleich zu Folie gibt es nicht. Ich hatte früher schon Folie drin aber das Resultat jetzt hat mich verwundert. Man sieht keinen Rand mehr wie bei Folie, es sind nirgends Blasen vorhanden, und es sieht aus wie eine Originaltönung ab Werk. Die Abstufung der Tönung ist auch frei wählbar und nicht wie bei Folie. Man kann auch dezent sein Auto tönen ich habe z. B. bis zur B-Säule 50 % schwarz/grau und vorne was erlaubt ist 25%/30%.

Wenn man seine Scheiben selbst anliefert und wieder holt ist es billiger dann kosten die Seitenscheiben 60 € und die Front- und Heckscheibe 80 €.

Themenstarteram 7. März 2003 um 15:21

@RC-KA 16: Hast Du Pics von Deinem Auto, die Du Mal Posten könntest oder auch Auszug der Zulassung?

P.S. Hast Du meine PN erhalten?

Merci!

MfG

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